[„Neue Rheinische Zeitung“ 
Nr. 145 vom 17. November 1848, 
Außerordentliche Beilage] 

* Köln, 16.November. Alle Zeitungen aus Berlin, mit Ausnahme des 
„Preußischen Staats-Anzeigers*'°*, der „Vossischen Zeitung“! und der 
„Neuen Preußischen Zeitung“ !), sind ausgeblieben. 

Die Entwaffnung der Bürgerwehr ist im Geheimratsviertel!?! vollzogen 
worden, aber nur im Geheimratsviertel. Es ist dasselbe Bataillon, das am 
31.Oktober! die Maschinenbauer meuchelmordete. 7] Seine Entwaffnung ist 
ein Gewinn für die Volkssache. 

Die Nationalversammlung ist wiederum durch bewaffnete Macht aus dem 
Köllnischen Rathause!?] vertrieben worden. Sie begab sich dann in das 
Mielenz-Hotel, wo sie endlich einstimmig mit 226 Stimmen den unten nach- 
folgenden Beschluß der Steuerverweiserung faßte.°°! 

„Das Ministerium Brandenburg ist nicht berechtigt, 
über Staatsgelder zu verfügen und Steuern zu erhe- 
ben, solange die Nationalversammlung nicht in Berlin 
ihre Sitzungen frei fortsetzen kann. 

Dieser Beschluß tritt mit dem 17. November in Kraft. 

Nationalversammlung vom 15. November.“ 

Von dem heutigen Tage an sind also die Steuern auf- 
gehoben!!! Die Steuereinzahlung ist Hochverrat, die Steuer- 
verweigerung erste Pflicht des Bürgers! 

1 In der „N.Rh.Ztg.“: 21. Oktober 

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