[„Neue Rheinische Zeitung“ 
Nr. 187 vom 5. Januar 1849] 

 * Köln, 4. Januar. Die öffentliche Mildtätigkeit hat bekanntlich in England, 
wo die Herrschaft der Bourgeoisie am entwickeltsten ist, auch die edelsten und 
hochherzigsten Formen angenommen. Die englischen workhouses — öffent- 
liche Anstalten, worin die überzählige Arbeiterbevölkerung auf Kosten der 
bürgerlichen Gesellschaft fortvegetiert — verknüpfen in wahrhaft raffinierter 
Weise die Mildtätigkeit mit der Rache, welche die Bourgeoisie an den Elenden 
ausläßt, die gezwungen sind, an ihre Mildtätigkeit zu appellieren. Die armen 
Teufel werden nicht nur mit den elendesten, kümmerlichsten und kaum zur 
physischen Reproduktion ausreichenden Lebensmitteln gefüttert, auch ihre 
Tätigkeit wird auf eine ekelerregende, Geist und Körper abstumpfende, un- 
produktive Scheinarbeit beschränkt - z.B. Anspannung bei den Tretmühlen, 
Damit den Unglücklichen endlich die ganze Größe ihres Verbrechens klar 
wird, eines Verbrechens, das darin besteht, statt wie im gewöhnlichen Lebens- 
laufe ausbeutbare und Gewinn bringende Materie für die Bourgeoisie zu sein, 
vielmehr in kostende Materie für ihre gebornen Nießnutzer sich verwandelt zu 
haben, etwa wie auf dem Lager liegengebliebene Fässer Spiritus zur kostenden 
Materie für den Spiritushändler werden; damit sie die ganze Größe dieses 
Verbrechens empfinden lernen, wird ihnen alles entzogen, was dem gemein- 
sten Verbrecher gelassen wird, Umgang mit Frau und Kind, Unterhaltung, 
Sprache -alles. Und selbst diese „grausame Mildtätigkeit“ der englischenBour- 
geoisie beruht keineswegs auf schwärmenden, sondern auf sehr praktischen, 
ganz berechenbaren Gründen. Einerseits könnte die bürgerliche Ordnung und 
die Handelstätigkeit auf eine beunruhigende Weise leiden, würden die Pau- 
pers von ganz Großbritannien plötzlich auf die Straße geschleudert. Anderer- 
seits bewegt sich die englische Industrie bald in Perioden fieberhafter Über- 
produktion, wo der Nachfrage nach Händen kaum zu entsprechen ist und die 


152 Karl Marx/Friedrich Engels - „Neue Rheinische Zeitung“ 


Hände doch so wohlfeil als möglich beschafft werden sollen, bald in Perioden 
der Handelserschlaffung, wo die Produktion der Konsumtion weit vorauseilt 
und nur mit Mühe die Hälfte der Arbeiterarmee mit halber Löhnung nutzbar 
beschäftigt werden kann. Welch sinnreicheres Mittel als die workhouses, um 
eine Reservearmee für die günstigen Perioden bereitzuhalten und sie gleich- 
zeitig während der ungünstigen Handelsperiode in diesen gottgefälligen An- 
stalten zur willen-, widerstands-, anspruchs- und bedürfnislosen Maschine 
heranzuzüchtigen ? 

Die preußische Bourgeoisie zeichnet sich vor der englischen vorteilhaft aus, 
indem sie dem britischen politischen Hochmut, der an heidnische Römerart 
erinnert, alleruntertänigstes Ersterben in christlicher De- und Wehmut vor 
Thron, Altar, Armee, Bürokratie und Feudalismus entgegenhält; indem sie 
statt der kommerziellen Energie, die ganze Weltteile sich unterwirft, reichs- 
bürgerlichen chinesischen Kleinkram treibt und den unruhigen gigantischen 
 Erfindungssgeist in der Industrie durch biderb-sittliches Festhalten an alther- 
gebrachtem halbzunftmäßigem Schlendrian beschämt. Aber in einem Punkt 
nähert sich die preußische Bourgeoisie ihrem britischen Ideale, in der scham- 
losen Mißhandlung der Arbeiterklasse. Wenn sie als Korporation, im großen und 
ganzen betrachtet, auch hierin hinter den Briten zurückbleibt, so ist das ein- 
fach daraus zu erklären, daß sie im großen und ganzen, als nationale Klasse, aus 
Mangel an Mut, Verstand und Energie es überhaupt nie zu etwas gebracht hat 
und nie zu etwas Erklecklichem bringen wird. Sie existiert nicht in nationaler 
Weise, sie existiert nur provinzial, städtisch, lokal, privatim, und in diesen For- 
men tritt sie der Arbeiterklasse noch rücksichtsloser gegenüber wie die eng- 
lische Bourgeoisie. Warum sehnten sich die Völker seit der Restaurations- 
epoche nach Napoleon, den sie eben noch an einen einsamen Felsen im Mittel- 
meer angeschmiedet hätten? Weil die Despotie eines Genies erträglicher ist als 
die Despotie eines Idioten. So kann der englische Arbeiter dem deutschen 
gegenüber noch einen gewissen Nationalstolz geltend machen, denn der Herr, 
der ihn knebelt, knebelt die ganze Welt, während der Herr des deutschen Ar- 
beiters, der deutsche Bourgeois, ein Allerweltsknecht ist, und nichts fataler, 
demütigender, als der Knecht eines Knechtes zu sein. 

Als historisches Dokument für den Zynismus unserer Bourgeoisie, der 
Arbeiterklasse gegenüber, veröffentlichen wir wörtlich die „Arbeiterkarte“, 
welche die bei städtischen Arbeiten beschäftigten Proletarier in der guten 
Stadt Köln unterzeichnen müssen. 


Ein Bourgeoisaktenstück 153 


Arbeiterkarte 


$ 1. Jeder Arbeiter hat den Anweisungen und Anordnungen sämtlicher städtischer 
Aufsichtsbeamten, welche zugleich als Polizeibeamte vereidet sind, pünktlich Folge zu 
leisten. Unfolgsamkeit und Widersetzlichkeit ziehen sofortige Entlassung nach sich. 


$ 2. Ohne besondere Erlaubnis des Bauaufsehers darf kein Arbeiter aus einer Abteilung 
in eine andere übertreten oder die Baustelle verlassen. 


$ 3. Arbeiter, welche Karren, Karrenbretter oder sonstige Geräte aus einer andern 
Abteilung entwenden, um solche zu ihrer Arbeit zu gebrauchen, werden entlassen. 


$ 4. Trunkenheit, Ruhestörung, Anstiftung von Zank, Streit oder Schlägerei haben 
sofortige Entlassung aus der Arbeit zur Folge. - Außerderm tritt in den dazu geeigneten 
Fällen die gesetzliche Verfolgung der Schuldigen durch die kompetenten Gerichte. 

$5. Wer zehn Minuten zu spät auf der Arbeitsstelle erscheint, erhält für den be- 
treffenden halben Tag keine Arbeit; im dritten Wiederholungsfalle kann die gänzliche 
Ausschließung von der Arbeit eintreten. 

86. Wenn Arbeiter auf ihren Antrag oder zur Strafe entlassen werden, so findet ihre 
Bezahlung am nächsten regelmäßigen Zahltage nach dem Verhältnisse der von ihnen 
gefertigten Arbeit statt. | 

8 7. Die erfolgte Entlassung des Arbeiters wird auf der Arbeitskarte vermerkt. - Er- 
folgt die Entlassung zur Strafe, so wird dem Arbeiter nach Bewandtnis der Umstände die 
Wiederbeschäftigung auf der betreffenden Arbeitsstelle oder: bei allen städtischen Ar- 
beiten versagt. 

$ 8. Von der Strafentlassung der Arbeiter und deren Veranlassung wird die Polizei- 
behörde jedesmal in Kenntnis gesetzt. 

$ 9, Haben die Arbeiter Beschwerden gegen den Den zu führen, so ist 
solche durch eine erwählte, aus drei Arbeitern bestehende Deputation bei dem Stadt- 
baumeister anzubringen. Dieser untersucht den Gegenstand der Beschwerde an Ort und 
Stelle und entscheidet darüber. 

8 10. Die Arbeitszeit ist festgestellt von morgens halb sieben Uhr bis mittags 12 Uhr 
und von nachmittags ein Uhr bis abends dunkel. (Schöner Stil!) 

$ 11. Unter diesen Bedingungen erhält der Arbeiter Beschäftigung. 

8 12. Die Zahlung wird am Samstagnachmittag auf der Baustelle geleistet. 


Der vereidete Bauaufseher, zunächst [...] 
dessen Anordnungen Folge zu leisten. 


Köln