[Auflösung der zweiten Kammer] 


 [»Neue Rheinische Zeitung“ Nr.285 
vom 29. April 1849, Zweite Ausgabe] 

*Köln, 28.April. Was heute mittag schon in der Stadt als Gerücht kur- 
sierte, hat sich heute abend bestätigt: Der König und sein Standrechts-Mini- 
sterium haben die zweite Kammer aufgelöst.\?3” 

Die Details sind weiter unten, de dato Berlin, zu finden. 

Der König und die Standrechts-Minister haben damit abermals ihr Wort 
gebrochen. Nach der oktroyierten Standrechts-Charte vom 5. Dezember !!23 
waren die Kammern ausdrücklich berufen, „die Verfassung zu revidieren“. 
Erst nachdem die ersten, unter dieser Verfassung zusammengetretenen Kam- 
mern dies Machwerk revidiert hatten, sollte es volle, definitive Gültigkeit er- 
halten. So oktroyierte man im Dezember vorigen Jahres. 

Die Kammern hatten also ein wenigstens teilweise konstituierendes Mandat. 
Solange sie nicht dies Mandat erfüllt, solange sie nicht die Verfassung im 
Verein mit der Krone revidiert hatten, konnten sie also nicht aufgelöst werden, 
ebensowenig wie die selige Versammlung zur Vereinbarung der preußischen 
Verfassung. 

Man hat sie dennoch auseinandergejagt — diese miserable, unter der Sä- 
beldiktatur und dem Druck der Bajonette, durch Bestechung, Einschüchte- 
rung und Betrügerei zusammengebrachte zweite Kammer! 

Das nennt man „preußische Ehre“, „preußische Treue“ ! 

Hätten die Minister noch einige Wochen gewartet - vielleicht hätte die 
ungarisch-östreichische Revolution ihnen die Mühe erspart und beide Kam- 
mern gesprengt. 

Was übrigens dieser neue Gewaltstreich zu bedeuten hat, liegt auf der 
Hand. Man wird uns die Säbelherrschaft in der zweiten Potenz fühlen 
lassen; man wird uns Preßgesetze, Klubgesetze, Tumultgesetze, Plakat- 
gesetze usw. allergnädigst oktroyieren, daß dem deutschen Philister die 


Auflösung der zweiten Kammer 447 


Augen übergehen werden. Man wird verfolgen, maßregeln, arretieren; man 
wird den Belagerungszustand allgemein machen, und um dem Ganzen die 
Krone aufzusetzen, wird man schließlich eine neue Verfassung, ein Wahl- 
gesetz mit Zensus und Haus der Lords einführen, in der die jetzige erste 
Kammer als zweite figurieren wird. 

Kurz, man wird so weit gehen, als es die preußische Courage nur erlauben 
wird. | 

Wir unsrerseits wünschen nur, daß Herr Manteuffel den seligen Vereinig- 
ten Landtag!!?”! wieder einberufe.