Engels an Wilhelm Liebknecht
in Leipzig


EST London, 10. Aug. 1890


Ich bin durch Besitzwechsel, der mit meinem Haus vorgegangen, noch
hier aufgehalten, wir werden erst voraussichtlich Donnerstag abreisen
können, wahrscheinlich nach Folkestone. Unsre Adresse lasse ich hier auf
dem Office, Kentish Townl!!, und schreibe sie Dir auch nach Leipzig.
Hoffentlich kommst Du dann sofort bei Deiner Ankunft zu uns ans Wasser,
Da Du schreibst, Du könntest vor dem 15 cr. nicht kommen, so wage ich
daraus zu schließen, daß Du auch noch nicht unmittelbar nach dem 15.
fortkommst - wenigstens nach Änalogiie der letzten Aufschübe. Kämst Du
also gegen 1.Sept. oder bald danach, so könntest Du noch einige Zeit bei uns
bleiben und dann mit uns nach London zurückgehn (etwa 11.Sept.), wo
dann Unterkunft für Dich bei uns gesichert ist.

Während unsrer Abwesenheit wird unser Haus renoviert, die Teppiche
müssen dies Jahr aufgenommen werden, dazu tapeziert und geweißt werden.
Zudem bin ich durch unangenehme Erfahrungen in puncto Geldausgaben
genötigt worden, das Hausmädchen während unsrer Abwesenheit auf board
wages" zu seizen, d. h. ich gebe ihr soviel wöchentlich, und da mud sie sich
selbst beköstigen - eine Einrichtung, die das Unangenehme hat, nicht nur
Gastfreundschaft, sondern selbst bis zu einem gewissen Punkt ein Übernachten auch meinerseits im Hause während der gesetzten Zeit auszuschließen. Kämst Du also früher, so würdest Du wohl Mottelers Einladung
annehmen müssen. Ich denke aber, Du wirst Dich so einrichten, wie oben
vorgeschlagen.

Hat diverse schwache Seren; der schwächste und chin meiner Ansicht ganz
“nutzlos Handhabe zu ewigem Geschrei gebende der, daß der Vorstand
selbst - wenn auch in Übereinstimmung mit der Fraktion - seine Gehälter
festsetzt. Ich habe heute die „Sächslische] Arbeiter-Zeitung“ erhalten,
worin die Herren Literaten!**! den Entwurf kritisieren. Vieles ist absolut


1 Kostgeld




kindisch in dieser Kritik, aber einzelne schwache Punkte sind mit Instinkt
herausgerochen. So, daß jeder Wahlkreis bis zu 3 Vertretern schicken kann.
Ein beliebiger Bahlmann oder Höchberg könnte also aus Wahlkreisen, wo
kaum 1000 Stimmen für uns abgegeben, je 3 Vertreter schicken, sobald er
das Geld dran wagt. Natürlich wird in der Regel die Geldfrage indirekt als
Regulator der Delegation auftreten. Es scheint mir aber nicht klug, hiervon
allein die Proportionalität der Delegiertenzahl mit der Zahl der durch sie
vertretenen Parteigenossen abhängig zu machen.

Ferner, nach $2 kann - dem Wortlaut nach - eine Genossenschaft von
drei Mann in Krähwinkel Dich aus der Partei ausschließen, bis der Parteivorstand Dich rehabilitiert. Dagegen kann der Parteitag niemand ausschließen, sondern nur als Appellinstanz agieren.

In jeder aktiven Partei, die parlamentarische Vertreter hat, ist die Fraktion eine sehr wichtige Macht. Diese Macht hat sie, ob im Statut ausdrücklich anerkannt oder nicht. Es fragt sich also, ob es klug ist, ihr außerdem
im Statut noch eine Stellung zu geben, wodurch sie den Vorstand absolut
beherrscht, wie dies $ 15-18 tun. Überwachung des Vorstandes, all right,
aber Anklage vor einer unabhängigen Kommission, bei der die Entscheidung liegt, dürfte besser sein.

Ihr habt seit 3 Jahren eine Masse von einer Million neuen Zuwachs.
Diese Neuen haben unter dem Sozialistengesetz'"#! nicht hinreichende
Lektüre und Agitation genießen können, um auf der Höhe der alten Parteileute zu stehn. Viele darunter haben nur den guten Willen und die guten
Vorsätze, mit denen bekanntlich die Hölle gepflastert ist. Es wäre ein
Wunder, wenn sie nicht auch den Feuereifer aller Neubekehrten hätten.
So bilden sie ein Material, ganz geeignet, von den sich vordrängenden
Literaten und Studiosen, die Euch Opposition machen, ergattert und gemißbraucht zu werden. Wie sich das auch in Magdeburg z.B. zeigt. Darin
liegt eine Gefahr, die nicht zu unterschätzen. Daß Ihr auf diesem Kongreß
spielend damit fertig werdet, ist klar. Aber sorgt dafür, daß keine Keime
gelegt werden für zukünftige Schwierigkeiten. Macht keine unnötigen
Märtyrer, zeigt, daß Freiheit der Kritik herrscht, und wenn herausgeworfen
werden muß, dann nur in Fällen, wo ganz eklatante und vollauf erweisbare
Tatsachen - overt acts - der Gemeinheit und des Verrats vorliegen! Dies
meine Meinung. Mehr mündlich. Dein


F.E.
Viele Grüße an Deine Frau und Theodor‘.