Marx an George Moore


in London!


(Entwurf)


[London] 28. März 1874

An Herrn G. Moore.

Ihr gestriger Brief enthält Behauptungen, die teilweise auf einer un-
richtigen Darstellung und teilweise auf einer irrigen Auslegung von Fakten
beruhen.

Erstens: Ihre unrichtige Darstellung von Fakten.

In der ersten Darlegung meiner Anwälte, die Herr Harrison zur Zeit
seines Schiedsspruchs in Händen hatte, habe ich nicht nur erklärt, daß ich
das von dem „Engineer“ und dem „Farmer“ (aber von keinem anderen „etc.“,
der in Ihrem Briefe figuriert) eingezogene Geld nicht nur erhalten, sondern
es auch ausgegeben hatte (und etwas darüber) zur Bezahlung der Herren
Longuet und Griset. Am ersten Tage unserer Verhandlung habe ich die
entsprechenden Quittungen Herrn Harrison als Beweis meiner Erklärung
ausgehändigt. |

Als Herr Shaen in seiner Gegenerklärung sagte, daß ich nicht als Liqui-
dator der Firma eingesetzt worden sei, erwiderte ich, daß ich in meiner
Eigenschaft als einziger Gläubiger der Firma durchaus das Recht hätte, als
mein eigener Liquidator aufzutreten. Diese Erklärung von mir ist auch in
meiner schriftlichen Antwort auf Shaens Gegenerklärung enthalten, die ich
Herrn Harrison am zweiten Tage unserer Verhandlung übergab und die er
jetzt meinen Anwälten zurückgesandt hat. In seinem Schiedsspruch hat
Herr Harrison meinen Anspruch formell bestätigt, indem er mich zu mei-
nem eigenen Liquidator ernannte. Überdies habe ich, nachdem Le Moussu
weiter unter Eid vor Herrn Harrison erklärt hatte, daß ich schon die Ma-
schinen mit Beschlag belegt hätte - was wörtlich nicht genau stimmte, aber
in dem Sinne zutraf, daß Sie damals die Maschinen für mich bereithielten -
diese Behauptung in keiner Weise bestritten.

Ich habe daher meinerseits keine Fakten verhehlt.

Zweitens: Ihre irrige Auslegung von Fakten.

Um Le Moussus Lügenhaftigkeit zu beweisen, in der zu verharren er
die Kühnheit hatte, als er vor Herrn Harrison den Eid ablegte, bewies ich,


622 261 - Marx an George Moore - 28. März 1874


daß das Geld nicht von ihm in meinem Namen eingetrieben wurde, daß im
Gegenteil die Rechnungen von Ihnen ausgestellt, von Ihnen Longuet aus-
gehändigt, von ihm im Namen der Firma kassiert wurden und daß mein
Name im „Mercurer“ nicht erwähnt wurde. Da das Gerichtsverfahren ein-
mal im Gange war, unternahm ich keinerlei Schritte, um die Außenstände
zu erhalten. Sie werden nun selber darüber urteilen müssen, ob mein Vor-
gehen dem Ihren irgendwie analog ist.

Ich komme jetzt zu einem anderen Punkt. In Ihrem Brief sagen Sie:

„Ich habe das Geld von Dover, ‚Gardeners’ Chronicle‘ erhalten und ich
will Ihnen Colliers Rechnung schicken.“ Sie erwähnen Dickes nicht, aber ich
erwarte, daß ich in Ihrem nächsten Brief vom Montag alle Einzelheiten
erfahren werde.

Zum Schluß lassen Sie mich bemerken, daß ich über den gesetzlichen
Charakter der vergangenen Maßnahmen Ihnen nicht meine eigene Ansicht
mitgeteilt habe, die noch keineswegs endgültig festliegt, sondern nur eine
von meinen Anwälten, Herrn Merriman und Herrn Powell, bei der Unter-
redung, die ich mit ihnen hatte, in Gegenwart eines anderen Herrn am
letzten Dienstag ausgesprochene vorläufige Meinung.


Ihr
K.Marx


Aus dem Englischen.