Marx an George Moore
in London!!

(Entwurf)

26. März 1874
I, Maitland Park Road, N.W.
London

Werter Herr,

Selbstverständlich steht es Ihnen frei, in Ruhe zu entscheiden, auf
welchem Wege Sie mit mir zu einer privaten Regelung kommen wollen.

Aber in meinem Brief!!! fand sich noch eine andere Bemerkung, von
der Sie keine Notiz genommen haben. Um Ausgaben zu sparen, die immer
mit Anwaltsbriefen verbunden sind, hatte ich Sie aufgefordert, mir die
£2.15 zu schicken, die Herr Lester Collier der Firma schuldet und die
gemäß dem Schiedsspruch, wie der ganze Rest der ausstehenden Schulden,
an mich gezahlt werden sollen.

Nun sind heute einige Zwischenfälle zu meiner Kenntnis gekommen, die
der ganzen Transaktion bezüglich der Eintreibung der Außenstände einen
sehr häßliichen Aspekt geben.

Die Firma Merriman, Powell & Co. hatte, wie ich Ihnen in meinem
letzten Brief mitteilte, an die verschiedenen Firmen (ausgenommen Mr.
L.Collier) geschrieben, um die von ihnen geschuldeten Summen anzufordern. Heute zeigten sie mir in ihren Büroräumen drei Briefe, die sie bisher als Antwort erhalten haben.

Der erste Brief ist von Herrn Dickes (datiert 25.März). Er stellt darin
fest, daß er „seine Schuld am 3/. Jan. 74 beglichen“ hat und daß die in
seinen Händen befindliche Quittung unterzeichnet ist: „Erhalten für Moore
und Le Moussu. L. Rocher.“

Der zweite Brief ist von „Gardeners’ Chronicle“ (datiert 25. März), und
nach ihm „haben sie alles am 26. Febr. abgezahlt“.

Der letzte Brief (datiert 25. März) ist von Herrn Turner (Dover). Er teilt
mit, daß er „die Quittung der Firma Le Moussu und Moore in Händen hat“.

Ich vermute, daß die anderen Briefe, die noch eintreffen werden, von
der gleichen Art sein werden.

620 260 - Marx an George Moore. 26. März 1874

Wie dem auch sein mag, die drei bereits bescheinigten Fälle geben nicht
nur Anlaß zu Klagen vor einem Amtsgericht, sondern, wie ich fürchte, zu
Klagen wegen Unterschlagung. Das ist zum mindesten die von den Herren
Merriman, Powell & Co. geäußerte Meinung in Anbetracht 1. daß dieses
Geld nicht nur nach Auflösung der Teilhaberschaft, sondern während das
Gerichtsverfahren anhängig war und nach einer von Mlerriman], P[owell]
& Co. an Herrn Shaen gesandten Warnung vom 22. Januar angenommen
worden ist; 2. daß die Tatsache der Geldeinnahme nicht nur mir gegenüber
geheimgehalten wurde, sondern auch gegenüber dem Richter, Herrn Harri-
son, als er in Gegenwart der drei Partner jeden einzelnen Punkt des letzten
von Ihnen ursprünglich aufgestellten Verzeichnisses der Außenstände überprüfte, eine Tatsache, die Herr Harrison, wenn er als Zeuge aufgefordert
wird, bestätigen muß; 3. daß auch, nachdem den betroffenen Parteien der
Schiedsspruch mitgeteilt worden war, die Aneignung des Geldes meiner
Kenntnis entzogen wurde.

Ich muß Sie nun ersuchen, mir sofort zu schreiben, inwieweit Sie in jedem
einzelnen Falle gemeinsam mit Herrn Le Moussu gehandelt haben. In dem
Augenblick, in dem meine Anwälte meine endgültigen Instruktionen in
Händen haben - und Sie werden verstehen, daß ich keineswegs geneigt bin,
länger als unbedingt nötig mit dieser Sache belästigt zu werden - ist es
nicht mehr in meiner Macht, derartig unangenehme Maßnahmen aufzuhalten, wie sie aus diesen „sehr häßlichen Fakten“ sich ergeben können.

Ihr ergebener

Karl Marx