Ein Erlass Eichmanns
* Köln, 18. November. Die Aufforderungen zur Steuerverweigerung,
Nr. 147, 19. November 1848
Neue Rheinische Zeitung.
welche sich vernehmen lassen, machen mir eine ernste Ermahnung dagegen an die meiner Fürsorge anvertrauten Provinz zur Pflicht.
Nachdem der König die gewichtvollen Gründe der Verlegung der Nationalversammlung aus Berlin öffentlich dargelegt, nachdem ein großer5
Theil der Abgeordneten das Recht der Krone anerkannt hat, und die
deutsche Nationalversammlung gleich der Centralgewalt in Frankfurt
diesem Anerkenntnisse beigetreten ist, kann es nicht meine Absicht sein,
zu dem sich bildenden Urtheile der Bewohner der Rheinprovinz über
diesen Akt der Staatsregierung auch meine Stimme abzugeben.
Allein mein Amt gebietet mir, jeden Angriff gegen die Gesetze und ihre
Befolgung, ohne welche kein Staat bestehen kann, mit allen mir zu Gebote stehenden Mitteln zurückzuweisen. Ein solcher Angriff liegt in den
Aufforderungen, die Steuern, die unentbehrlichen Mittel zur Erhaltung
der Ordnung und Gerechtigkeit, Steuern, welche in gesetzlichem Wege
ausgeschrieben sind und nur Kraft eines Gesetzes verändert werden können, nicht mehr zu zahlen.
Nach meinen Erfahrungen über die Achtung, welche in den Bewohnern der Provinz für die Gesetze lebt, kann ich mich zu ihnen einer
folgenschweren Verletzung derselben nicht versehen, vertraue ihnen vielmehr, daß sie jenen Versuchungen zu ihrer Ehre und dem gemeinen Wohle unerschütterlich widerstehen werden. Für die unverhofften Fälle, worin dieses Vertrauen dennoch sich getäuscht finden sollte, erwarte ich aber
von sämmtlichen Provinzial- und Ortsbehörden, daß sie mit aller Kraft,
welche die Gesetze ihnen verleihen, die Steuerzahlung anhalten und ihre
Amtspflicht ohne Wanken erfüllen werden.
Köln, den 17. November1848.
Der Oberpräsident der Rheinprovinz,
(gez.) Eichmann

So lautete die Antwort des Exministers und Oberpräsidenten Eichmann, auf den Erlaß des „rheinischen Ausschusses der Demokraten“.
Hr. Eichmann, als er diese seine Epistel an die Thessalonicher schrieb,
kannte er schon den Beschluß der Nationalversammlung über die Steuerverweigerung? 5
Eichmann repräsentirte die Brandenburg-Manteuffel früher im Schoose des Ministeriums Pfuel. Er repräsentirt sie jetzt an der Spitze der
Rheinprovinz. Eichmann ist die Contrerevolution an der Regierung in der
Rheinprovinz.
Die Erlasse des Hrn. Eichmann haben also denselben Werth, wie die
Erlasse des Hrn. Brandenburg. Versetzung in Anklagezustand wegen
Hochverrath wird früher oder später die Laufbahn des Hrn. Eichmann
würdigst abschließen, des braven Mannes – der in seinen jugendlichen
Jahren mit unermüdlichem Feuereifer die „Hochverräther“ in die Festungen spedirte. 15
Hr. Oberpräsident Eichmann erklärt sich in dem obigen Erlasse als
offenen Feind der Nationalversammlung, ganz im Gegensatze zu dem Hrn.
Oberpräsidenten Pinder in Schlesien, der bekanntlich Royalist ist. Hr.
Eichmann hat also aufgehört, Oberpräsident, wie sein Gebieter Brandenburg aufgehört hat, Minister zu sein. Herr Eichmann hat sich selbst ab- 20
gesetzt. Die Beamten, die seine contrerevolutionären Befehle ausführen,
thun es auf ihre Gefahr.
Wenn die Bewohner der Rheinprovinz die Nationalversammlung auch
auf wirksamere Weise als durch bloße Adressen unterstützen, wenn sie
nicht stumpfsinnig und widerstandslos vor der Knute ihre Kniee beugen
wollen, so müssen sie allen Behörden, speziell den Regierungspräsidenten,
Landräthen, Bürgermeistern und städtischen Behörden eine öffentliche
Erklärung darüber abzwingen, ob sie die Nationalversammlung anerkennen und ihre Beschlüsse ausführen wollen, oui ou non? Im Falle der
Weigerung und gar des direkten Entgegenhandelns gegen diese Beschlüsse, sind diese Beamten 1) für abgesetzt, 2) für Hochverräther zu erklären
und an ihrer Stelle provisorische Sicherheitsausschüsse zu ernennen, deren Befehle einzig und allein als rechtsgültig zu betrachten sind. Wo die
contrerevolutionären Behörden gewaltsam die Bildung und Amtsthätigkeit dieser Sicherheitsausschüsse hintertreiben wollen, ist jede Art von
Gewalt der Gewalt entgegenzusetzen. Der passive Widerstand muß den
aktiven Widerstand zu seiner Unterlage haben. Er gleicht sonst dem Sträuben des Kalbes gegen seinen Schlächter.

Titelblatt der „Neuen Rheinischen Zeitung“, Nr. 147 vom 19. November 1848
Originalexemplar von Marx