* Paris. Als die „Neue Rheinische Zeitung“ am 29. Juni mit Ausnahme
Nr. 123, 22. Oktober 1848
Neue Rheinische Zeitung.
des englischen Northern Star das einzige europäische Blatt war, welches
den Muth und die Einsicht hatte, die Junirevolution richtig zu würdigen,
wurde sie nicht widerlegt, sondern denuncirt.
Die Thatsachen bestätigen nachträglich unsere Auffassung, selbst für5
das blödeste Auge, so weit das Interesse nicht alle Sehkraft raubt.
Damals blamirte sich auch die französische Presse. Die entschiedenen
Pariser Zeitungen waren unterdrückt. Die „Réforme“, das einzige radikale Journal, dem Cavaignac fortzuexistiren erlaubte, stotterte Entschuldigungen für die hochherzigen Junikämpfer und bettelte bei dem Sieger
um ein Almosen Humanität für die Besiegten. Man hörte natürlich nicht
auf den Bettler. Es bedurfte erst des vollständigen Verlaufs des Junisiegs,
der monatlangen Diatriben der nicht von dem Belagerungszustand gefesselten Provinzialblätter, der augenfälligen Auferstehung der Thierspartei, um die „Re´forme“ zur Besinnung zu bringen. – Bei Gelegenheit
des Amnestieprojekts der äußersten Linken bemerkt sie in ihrer Nummer
vom 18. Oktober:
„Das Volk, als es von den Barrikaden stieg, bestrafte Niemanden. Das
Volk! damals war es der Herrscher, der Souverain, der Sieger; man küßte
ihm die Füße, die Hände, man salutirte vor seinen Blusen, man akkla-20
mirte seinen edlen Gefühlen. Und mit Recht. Es war großmüthig.
Heute hat das Volk seine Kinder, seine Brüder in den Kerkern, auf den
Galeeren und vor den Kriegsgerichten. Nachdem es die Geduld des Hungers erschöpft hatte, nachdem es eine ganze Bevölkerung von Ehrsüchtigen, die es von der Straße aufgerafft, ruhig an sich hatte vorbeigehen25
und Paläste hinaufsteigen gesehn, nachdem es drei lange Monate hindurch der Republik Kredit geschenkt hatte, verlor es eines Tages den
Kopf mitten zwischen seinen ausgehungerten Kindern und seinen hinsiechenden Vätern und stürzte sich in die Schlacht.

Es hat theuer gezahlt. Seine Söhne sind unter den Kugeln gesunken
und diejenigen, die übrig blieben, theilte man in zwei Theile. Den einen
warf man den Kriegsgerichten vor, den andern verpackte man zur Deportation, ohne Untersuchung, ohne das Recht der Vertheidigung, ohne
Urtheil! Diese Methode ist jedem Lande fremd, selbst dem Lande der 5
Kabylen.
Nie während ihrer zwanzigjährigen Dauer hatte die Monarchie ähnliches gewagt.
Damals kamen die Journale, die in Dynastien spekuliren, berauscht
von dem Geruche der Leichname, kühn und schnell bereit zum Insulte 10
gegen die Todten, (vgl. die„Kölnische Zeitg.“ vom29. Juni) spieen sie alle
Verläumdungen gehässiger Bosheit aus, viertheilten sie das Volk, vor der
gerichtlichen Untersuchung, in seiner Ehre, und schleiften sie die Besiegten, Todte und Lebende, vor die Ausnahmsgerichte; sie denuncirten sie
der Raserei der Nationalgarden und des Heers, sie machten sich zu Mäklern des Henkers, zu Knechten des Prangers. Lakaien wahnsinniger
Rachgelüste, erfanden sie Verbrechen; sie vergifteten unsern Unstern und
sie raffinirten die Beleidigung und die Lüge!“ (Vgl. die N.Rh.Z. vom
1. Juli über den französischen „Constitutionnel“, die belgische „Inde ´pendance“ und die „Kölnische Ztg.“)
„Der ,Constitutionnel‘ hielt offene Butik mit gräßlichen Verstümmelungen und unwürdigen Greueln. Er wußte sehr wohl, daß er log, aber
das paßte nun einmal in seinen Handel und in seine Politik, und, Handelsmann und Diplomat zugleich, verkaufte er ,nach dem Verbrechen‘,
wie man sonst ,nach der Elle‘ verkauft. Diese schöne Spekulation mußte
einmal ein Ende nehmen. Die Widersprüche regneten: nicht der Name
eines einzigen Galeerensträflings auf den Akten der Kriegsgerichte, auf
den Bülletins der Transportation; es gab kein Mittel mehr, die Verzweiflung herabzuwürdigen, und man schwieg, nachdem man den Profit einkassirt hatte.“