Karl Marx an Friedrich Engels 
in Manchester 
London, Freitag, 18. Januar 1861 

London. 18 Jan. 
Lieber Frederick, 

Du mußt mich entschuldigen, daß ich Dir den Empfang der £.3 noch 

nicht angezeigt. Montag hatte ich einen Rückfall u. da es Dienstag nicht 

besser ward, mußte ich wieder zu Allen meine Zuflucht nehmen, bin also 

in diesem Augenblick under medical treatment. Das Bücken, das beim 

Schreiben nöthig ist, macht mir Schmerzen, u. so schob ich es immer auf. 

Du siehst, ich bin so geplagt wie Hiob, obgleich nicht so Gottes fürchtig. 

Siebel - dessen Zeit sehr kostbar scheint, da er keine Zeile schreibt - 

hat mir 2 Kölner „Anzeiger" geschickt, die zwei kleine meinem Buch 

günstige Notizen enthalten. Die Buchhändlerannonce stand in der 
A.A.Z., Beilage zum 1' Januar. 

Ich wünschte, daß Du mir englisch - da ich nach Allen's Vorschrift 
wenigstens noch eine Woche mich allen Schreibens zu enthalten habe - 

also englisch für die Times eine kurze Kritik der preussischen Amnestie 
schickst u. zwar wären folgende Hauptpunkte hervorzuheben: 

1) daß die Amnestie die lausigste ist, die in irgend einem Land (Oest- 
reich nicht ausgenommen) seit 1849 erlassen ist; (mesquin, echt preus- 
sisch) 

2) daß der Zustand der „liberalen" pr. Presse daraus zu beurtheilen, 
daß sie diesen Dreck mit Lobsprüchen bewirft; 

3) daß Amnestie für gewisse kleine Vergehn, Widersetzlichkeit gegen 
Gensdarmen, Beleidigungen v. Beamten etc immer in Preussen bei jedem 
neuen Regierungsantritt  erlassen wurde u. daß die vorliegende Amnestie 

in der That weiter nichts ist; 

4)In der That sind alle Flüchtlinge - also die ganze Revolution v. 
1848-9 - v. der Amnestie ausgeschlossen. Den Flüchtlingen, die „von 
Unsern Civilgerichten verurtheilt werden möchten" u. denen „ungehinderte 
Rückkehr gestattet ist" (als ob es nicht jedem immer „gesetzlich" frei- 

stand zurückzukehren) - ist die Aussicht gestellt, daß das Justizministe- 
rium ihretwegen „Von Amts wegen Gnadenanträge" stellen werde. Damit 


ist in der That nichts garantirt. Diese abgeschmackte Form ist angeblich 
gewählt, weil Preussen ein „Rechtsstaat" ist, wo der König Constitutio- 
nen keine Untersuchung niederschlagen kann. Schöne Affenkomödie in 
einem Staat, wo nach dem Geständniß der pr. Gerichtszeitung (in Berlin)
seit 10 J. kein Recht existirt hat. Ausserdem konnten ja Contumacialur- 
theile at once erlassen u. niedergeschlagen werden. Die ,,Rechts"coquet- 
terie sehr anerkennenswerth, wo Stieber, Greif, Goldheim immer noch 
frei umherlaufen, dtto Simons, Manteuffel etc. 

5) Die Hauptsauerei ist § 4 der Amnestie, wonach alle „die v. Militair-
gerichten demnächst verurtheilt werden möchten" erst Wilhelms „Gnade 
anrufen" müssen, worauf er dann „auf den von Unserm Militär-Justiz- 
Departement zu erstattenden Bericht, die weitere Entschliessung treffen 
wird." 

Hierbei zu erwägen, daß bei der pr. Landwehrverfassung nur ganz
ausnahmsweis ein pr. Flüchtling ausser dem „Militärgericht" steht; daß 
das „Anrufen der Gnade" categorisch vorgeschrieben u. für diese Er- 
niedrigung nicht einmal eine positive Gegenleistung versprochen ist; end- 
lich, daß Wilhelm mehr als irgend ein Flüchtling der „Amnestie" bedarf, 
da er selbst vom striktlegalen Standpunkt nichts in Baden etc zu thun
hatte. 

Die Times wird sicher m. dem größten Vergnügen eine solche Kritik 
aufnehmen. Ich würde sie gleichzeitig ihr u. anderen Blättern zuschicken, 
natürlich nur drunter: „A Prussian refugee". Ich würde gleichzeitig Pri- 
vatbrief an die Redactionen schreiben.

Es ist das einzige Mittel die Hunde v. Preussen u. den Unterofficier an 
der Spitze zu würdigen. 

Dein 
K.M.