Karl Marx an Friedrich Engels 
in Manchester 
London, Dienstag, 26. Juni 1860 


I 26 Juni. 
Lieber Frederick, 


Von Itzigs Abentheuer nichts gelesen. 

Aus dem einliegenden Brief Webers siehst Du die Gemeinheit der pr. 
Hunde. Von dem Kammergericht ist nun wohl auch nichts zu erwarten. 

Welche famose Jurisprudenz! Erst wird mir die „Verläumdungsklage" 
untersagt, weil sie nicht im preussischen Regierungsinteresse liegt. Und 
dann wird der „Injurienklage" nicht erlaubt öffentlich vorzugehn, weil 
„kein Thatbestand" vorliege. Es wird förmlich „plädirt" für die „Natio- 
nalzeitung". 

Wie liberal zeigte sich dagegen Baiern mit Bezug auf Vogt. Es ist dieß 
„preussischer Fortschritt". 

Laß den Heckscher wieder eine kurze Notiz in die || „Reform" bringen. 
Es muß wenigstens das pr. Verfahren öffentlich bekannt werden. 

Aus den Beweisstücken, die ich dem Weber geschickt, u. die Weber 
seiner Anklageschrift beigelegt, ersah das Hundepack, daß die National- 
zeitung verurtheilt werden müßte, wenn der Sache erlaubt würde „vor- 
zukommen". Daher alle diese schlechten Chicanen. 

Salut 
D 
KMI 


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