Karl Marx an Ferdinand Lassalle 
in Berlin 
London, Dienstag, 24. April 1860 

I 24 April. 1860. 
9, Grafton Terrace, Maitland Park, 
Haverstock Hill, London. 

Lieber Lassalle, 

Besten Dank für Humboldt u. Fichte. Leztres hatte ich noch nicht gele- 
sen u. es war clever v. Dir, ihn ins Feld zu schicken. Bei Ankommen 
Deines Briefs ließ ich mir v. Engels sowohl Deinen Brief wie den des 
Justizraths Weber aus Berlin schicken. Ich sah aus dem leztern, daß die 
Sache wegen der Namennennung sich nur auf meine öffentliche Anzeige 
in den Zeitungen bezieht; ich also darin ein quid pro quo begangen. 

Heute schreibt mir Weber u. aus seinem Brief ergiebt sich folgendes: Er 
war ursprünglich den Weg der Criminalklage gegangen. Unter dem 18°” 
dieses erhielt er folgenden Bescheid: 

»Urschriftlich an den Herrn Dr. Carl Marx zu Händen des Herrn 
Justizraths Weber mit dem Eröffnen zurück, daß kein öffentliches Inter- 
esse vorliegt, welches mir Anlaß gäbe einzuschreiten. (Art. XII des Ein- 
führung-Gesetzes zum Strafgesetzbuch vom 14 April 1851.) Berlin den 
18 April etc Lippe." 

Weber hat gegen diese Verfügung Beschwerde beim Ober Staatsanwalt 
erhoben. Gleichzeitig, zur Unterbrechung der Verjährung, u. zum Offen- 
halten eines andren Wegs, die Injurienklage beim Civilrichter angemel- 
det. I 

I Ich habe natürlich für meine Brochure Forschungen in Paris u. der 
Schweiz angestellt; sogar einen eignen Abgesandten nach Genf geschickt. 
Ich habe nunmehr die Beweise in der Hand, daß Vogt französischer 
Agent. Er ist in diesem Augenblick nicht mehr sicher in Genfu. hat daher 
nach dem Bürgerrecht in einem andern Canton umgeschaut. 

A Propos. Ein Bekannter von mir (ein Berliner) behauptet steif u. fest, 
ein gewisser Meyer od. Meier, gehörig zu Abraham M. u. Co. (od. Söh- 
ne), wohnhaft Berlin Victoriastrasse, sei der Correspondent des Daily 

Telegraph. Kannst Du Deine Damen nicht darüber forschen lassen? 

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Antwort auf Deinen Brief später. 
Diese Zeilen treffen Dich wohl nicht mehr zu Berlin. 

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KMI 

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Marx an Georg Friedrich Rheinlaender, 24. April 1860 

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