Karl Marx an Julius Weber 
in Berlin 
London, Montag, 13. Februar 1860 

I London, 13°" Februar, 1860. 
9, Graftonterrace, Maitlandpark, 
Haverstockhill. 

Hochgeehrter Herr, 

Ich hatte vorige Woche an einen Freund in Berlin geschrieben, und ihn 
gebeten einen Rechtsanwalt für eine Verläumdungsklage, die ich gegen die 
Berliner Nationalzeitung anhängig machen muß, mir zu bezeichnen. Heu- 
te erhalte ich die Antwort, worin mein Freund Sie, Herr Justizrath, als 
den bedeutendsten Rechtsanwalt von Berlin bezeichnet. 

Ich nehme mir daher die Freiheit, Sie zu ersuchen, in der Verläum- 
dungsklage, die ich unten näher specificire, als mein Rechtsanwalt fun- 
giren zu wollen. 

Sollte der vorläufige Vorschuß von 15 Th., den ich einlege, nicht hin- 
reichen, so ftelegraphiren Sie gefälligst an mich. Ich werde dann sofort die 
mehrerheischte Summe nachschicken. 

Ich schicke Ihnen einliegend meine Vollmacht u. hoffe, daß dieß In- 
strument genügt. Ich ersuche Sie dringend, sofort die Klage anhängig zu 
machen, damit sie nicht verjährt, u. mir gefälligst durch telegraphische 
Depesche anzuzeigen, daß Sie die nöthigen Schritte thun werden. 

Ich habe gleichzeitig hier in London eine Action for libel gegen den 
Daily Telegraph eröffnet, welches Blatt die Schmähartikel der National- 
zeitung englisch reproducirte. 

Mit vollkommner Hochachtung 
Ihr ganz ergebner 
Dr. Karl Marx 
(verte) | 

D| Die Artikel der Nationalzeitung, worauf in vorgehendem Briefe ange- 
spielt ist, sind enthalten in No. 37 (d.d. Sonntag, 22 Januar 1860) u. 
No. 41 (d.d. Mittwoch, 25 Januar 1860), u. sind beides Leitartikel. Ich 
werde später Gelegenheit haben den animus, der diese Artikel beseelt, 
durch weitere Mittheilungen Ihnen zu charakterisiren. Die bestimmten 
Punkte aber, worauf ich die Verläumdungsklage erheben wünsche, da 
diese Punkte mir juristisch die schlagendsten scheinen, sind folgende: 

1) In No. 41 (Artikel ist überschrieben: Wie man radicale Flugblätter 
machte) heißt es auf der dritten Spalte gegen Ende: 

„Blind hat zwei Mal in der Allgemeinen Zeitung rund erklärt, daß er 
nicht der Verfasser sei; (nähmlich des Flugblatts ‚Zur Warnung‘) er sage 
dieß nicht zur Entschuldigung Vogt's, mit dem er nicht übereinstimme, 
sondern nur nach der Marx-Liebknecht-Biscamp'schen Seite hin er 
(Blind) ist offenbar kein Mitglied der engeren Partei Marx. Uns scheint, 
daß es für diese nicht allzu schwer war, ihn zum Sündenbock zu machen, 
und wenn die Anklagen gegen Vogt Gewicht haben sollten, so mußten sie 
nothwendig aufeine bestimmte Person zurückgeführt werden, welche da- 
für einzutreten hatte. Die Partei Marx konnte nun sehr leicht die Autor- 
schaft des Flugblatts auf Blind wälzen, eben weil und nachdem dieser im 
Gespräch mit Marx und in dem Artikel der ‚Free Press' sich in ähnlichem 
Sinne geäußert hatte; mit Benutzung dieser Blindschen Aussagen und Re- 
dewendungen konnte das Flugblatt geschmiedet werden, so daß es wie 
sein (nähmlich Blind's) Fabrikat aussah". 

Ich bin hier also ganz direkt angeschuldigt, daß ich im Namen eines 
andern Mannes ein Flugblatt „geschmiedet" habe. Ferner: da die Na- 
tionalzeitung in demselben Artikel (selbe Spalte, mehr oben) selbst ihren 
Lesern erzählt, ich habe der AAZ ein „Zeugniß des Setzers Vögele" 
eingeschickt, worin dieser aussage: „er kenne Blind's Handschrift aus 
früheren Manuscripten; er habe selber den ersten Theil des Flugblatts ||3)| 
in der Druckerei von Hollinger gesetzt, u. dieser selbst den andern"; so 
insinuirt die Nationalzeitung in dem oben citirten Passus also nicht nur, 
daß ich ein Flugblatt geschmiedet, dem ich fälschlich das Aussehn eines 
Blind'schen „Fabrikats" gegeben. Sie insinuirt direkt, daß ich ein fal- 
sches Dokument wissentlich der Allg. Augsb. Zeitung eingeschickt habe. 
Und, um ihrem Animus Calumniandi die Krone aufzusetzen, fährt sie 
fort: 

„Hollinger erklärt darauf am 2 November: daß das Flugblatt in seiner 
Druckerei gedruckt worden, oder daß Blind der Verfasser desselben heis- 
se, sei eine böswillige Erdichtung, u. sein Schriftsetzer Wiehe, der seit 
11 Monaten bei ihm arbeitet, tritt dieser Erklärung bei. Marx, immer 
schlagfertig, antwortet in der Allgem. Zeitung am 15. November: ,Hol- 
lingers Erklärung ist einfach lächerlich. Hollinger weiß, daß er das eng- 
lische Gesetz formell verletzte, als er das Flugblatt ohne Angabe des 
Druckorts herausgab.' Außerdem beruft sich Marx zu verschiedenen Ma- 
len darauf, daß Blind ihm mündlich vor dem Erscheinen des Flugblatts 
den Inhalt desselben mitgetheilt und dasselbe geschrieben, was nachher 
im Flugblatt stand; Blind habe daher, wegen Uebereinstimmung in Inhalt 
und Form, de prime abord für den Verfasser gegolten." Die Nationahei- 

144. Marx an Julius Weber + 13. Februar 1860 

rung läßt hier absichtlich, um den mich infamirenden, vorhin citirten 
Passus einzuleiten, den für Juristen, namentlich englische Juristen, wich- 
tigsten Theil meiner Erklärung im Beiblatt der A. A. Z. vom 21 Novem- 
ber 1859 weg. Ich lege den Ausschnitt aus der A. A. Z. bei u. habe das 
absichtlich von der Nationakeitung Weggelaßne in meiner Erklärung zu 
Ihrem Gebrauch unterstrichen. 

Es wäre nun, allem Rechtsusus gemäß, die Aufgabe der Nat. Zeit, zu 
beweisen, daß ihre infamirende Anschuldigung gegen mich wahr ist. Ich 
aber werde Ihnen die gerichtlichen Beweise schicken, daß sie falsch ist. Sie 
werden sogar sehn, daß ich nach englischem Recht jezt im Stand bin 
Herrn Blind wegen „conspiracy" gegen mich, wenn ich will, auf die Ga- 
leeren zu bringen. | 

| 2) In N 37 der Nat. Zeit, Leitartikel, betittelt: „Karl Vogt und die 
Allgemeine Zeitung", Spalte 2, heißt es wörtlich: 

„Vogt berichtet S. 136 und flgde.: Unter dem Namen der Schwefelban- 
de oder auch der Bürstenheimer war unter der Flüchtlingsschaft von 
1849 eine Anzahl von Leuten bekannt, die Anfangs in der Schweiz, 
Frankreich und England zerstreut, sich allmählig in London sammelten 
u. dort als ihr sichtbares Oberhaupt Herrn Marx verehrten." 

Ich werde Ihnen die Beweise schicken, daß hier zwei ganz verschiedne 
Genfer Gesellschaften zusammengeworfen werden, die beide nie in ir- 
gend einem Verhältniß zu mir standen oder traten. Aber dieß betrachte 
ich als blose Nebensache. Der eigentliche Passus, worauf ich den zweiten 
Punkt der Verläumdungsklage basirt zu haben wünsche, ist der später 
kommende, worin es wörtlich heißt: 

„Eine der Hauptbeschäftigungen der (angeblich unter meinem Com- 
mando stehenden) Schwefelbande war, Leute im Vaterlande so zu com- 
promittiren, daß sie Geld zahlen mußten damit die Bande das Geheimniß 
ohne Compromittirung bewahre. Nicht einer, sondern Hunderte 
von Briefen wurden nach Deutschland geschrieben, daß 
man die Betheiligung an diesem oder jenem Akte der Re- 
volution denuciren werde, wenn nicht bis zu einem gewis- 
sen Zeitpunkt eine gewisse Summe an eine bezeichnete 
Adresse gelange." 

Es wird nun die Aufgabe der Nationalzeitung sein für diese bodenlose 
Infamie, deren sie mich anschuldigt, nicht hunderte von Briefen, nicht 
einen Brief, sondern eine einzige Zeile dem Gericht vorzulegen, eine Zeile, 
die eine solche infame Gelderpressung enthält, u. von der bewiesen wer- 
den kann, ich will nicht einmal sagen, daß sie von mir selbst, sondern von 
irgend einer Person ausgeht, die je in einem Verhältniß zu mir gestanden. 
Der oben angeführte Passus geht weiter fort wie folgt: | 

so 

| „Nach dem Grundsatz, ‚wer nicht unbedingt für uns ist‘, ist wider 
uns, wurde jeder, der diesem Treiben (nämlich den vorhin geschilderten 
Geld-drohbriefen) entgegentrat, unter den Flüchtlingen nicht blos, son- 
dern auch mittelst der Presse, ruinirt! Die Proletarier' (als deren Chefich 
dargestellt bin) füllten die Spalten der reactionären Presse in Deutschland 
mit ihren Angebereien gegen diejenigen Demokraten, welche ihnen nicht 
huldigten, sie wurden die Verbündeten der geheimen Polizei in Frankreich 
und Deutschland." 

Es wird der Nat. Zeit, natürlich leicht sein von den gefüllten „Spalten 
der reactionären Presse" eine einzige Zeile aufzuweisen, die von mir 
ausging, oder Freunden von mir u. „Angebereien" gegen irgend welche 
„Demokraten" enthielt. 

Es ist sehr richtig - u. dieß ist das einzige fact - daß Ferdinand Frei- 
ligrath ein satyrisches Gedicht gegen Herrn Kinkel's Revolutionsanleihe 
und Revolutionsreise in den Ver. St. erst in einer von meinem Freund 
Weydemeyer in New York herausgegebnen Zeitschrift drucken, später im 
Morgenblatt abdrucken ließ. Das war sicher keine ,,Angeberei". Die 
Thatsache ist, daß die s.g. demokratische Emigration (die deutsche) die 
deutsche Presse mit dem albernsten Klatsch gegen mich füllte. In dem 
einzigen Fall, wo ich es der Mühe werth hielt zu antworten, nahm das 
Blatt, woran ich eine Berichtigung sandte, sie nicht auf. 

Das einzige deutsche Blatt, woran ich seit meinem Exil schrieb, war die 
Neue Oderzeitung. Die Correspondenz dauerte ungefähr von Anfang Ja- 
nuar bis Juli 1855. Nie erwähnte ich darin mit einer einzigen Zeile der 
Emigration. 

Was Liebknecht's Correspondenz mit der Allg. Augsb. Zeit, betrifft, 
die ||6)| ebenfalls nie eine Zeile über die Emigration enthielt, übrigens ihm 
alle Ehre macht (ich meine ihr Inhalt), so geht sie mich absolut nichts an. 
Ich werde darüber Ihnen näher schreiben. 

Mein Bündniß mit der geheimen Polizei in Dtschd u. Frankreich ist 
natürlich eine piquante Neuigkeit für mich. 

3) In der vorhin citirten Nummer 41 „Wie man radicale Flugblätter 
macht", wirft die Nationalzeitung die „Partei der Proletarier", als deren 
Chef sie mich bezeichnet, also mich zusammen mit einer „Verschwörung 
der schändlichsten Art mit massenhafter Verfertigung von falschem Pa- 
piergeld etc.", die 1852 in der Schweiz stattgefunden haben soll, ebenso 
mit ähnlichen „Manövern" im Jahre 1859, die „nach dem Friedensschluß 
von Villafranca" Anfragen deutscher Staaten beim Schweizer „Bundes- 
rath" veranlaßt haben soll. 

Daß ich absolut mit diesen Sachen nichts zu thun hatte, wie ich über- 
haupt seit September 1850 alle Agitation aufgegeben u. noch während der 

kölnische Communistenprocess schwebte (1851-52) die Communisten- 
gesellschaft, zu der ich gehörte, aufliob, seit der Zeit aber weder einer 
geheimen, noch einer öffentlichen Gesellschaft angehöre - werde ich spä- 
ter weiter erörten. Die absichtliche Verläumdung der Nat. Zeit, auch in 
diesem Punkt geht daraus hervor, daß sie aus dem Kölner Communisten- 
proceß wissen mußte, daß ich selbst durch die Advokaten in Köln das 
Subject, das 1852 in der Schweiz agirt haben soll, als Polizeiagent denun- 
cirt hatte, u. daß Stieber selbst gezwungen war zuzugeben, daß dieß Sub- 
ject seit 1850 mit mir verfeindet sei. Ich werde Ihnen die Beweise bringen, 
wenn nöthig, daß dies Subject (Cherval, sein wirklicher Name Crämer) 
nie mit mir in Verbindung stand, selbst nicht vor 1850. | 

D| 4) Der lezte Punkt der Verläumdungsklage wäre zu gründen auf 
folgenden Passus, N. 41 „Wie man radikale Flugblätter macht", Spalte 2, 
wo es heißt: 

„ Woher das Geld für das freigebig vertheilte Blatt kam, (nähmlich das 
in London herausgegebne Volk) wissen die Götter; daß Marx u. Biskamp 
kein überflüssiges Geld haben, wissen die Menschen." 

Dieser Satz im Zusammenhang mit dem Geist der beiden Leitartikel, 
mit meiner Zusammenwerfung mit geheimer Polizei, Reactionären, u. 
durch Chantage, mit Revolutionsdrohungen Gelderpressender Schwefel- 
bande, soll andeuten, daß ich auf unehrenhafte Weise od. niederträchti- 
gem Wege Geld für das „Volk" beigeschafft. Es wäre nun an der Natio- 
nalzeitung diese Verläumdung zu beweisen. Ich aber werde Ihnen sowohl 
über die von mir zum „Volk" beigeschafften Geldbeiträge, wie überhaupt, 
soweit es nöthig, über meine Herrn Zabel bedenklichen Geldverhältnisse 
solche Mittheilungen machen, daß Sie das Gegentheil der von der Nat. 
Zeit, vorgebrachten infamirenden Insinuation beweisen können. 

Ich ersuche Sie mir gleichzeitig, wenn Sie mir antworten, die Punkte, 
über die Sie noch Aufklärung wünschen, mitzutheilen. 

13°" Februar 1860 

9, Grafton Terrace, Maitland Park 

Haverstock Hill 

London. \ 

IP. S. Da es sonst zu spät würde für Absendung dieses Briefs, schicke ich 
die Vollmacht nach, Morgen. Wenn irgend möglich, noch heute Abend in 
einem andern Couvert. / 

I Registered 

SWohlgeboren 

dem Königl. Pr. Justiz Rath Herrn Weber 

Berlin I