Friedrich Engels 
Frinkische Zeit 

|[i]| Fränkische Zeit. | 

|[2]| Die Umwälzung der Grundbesitzverhältnisse 
unter Merovingern und Karolingern. 

Die Markverfassung blieb bis ans Ende des Mittelalters die Grundlage fast 
des gesammten Lebens der deutschen Nation. Nach anderthalb tausend- 
jährigem Bestehn ging sie endlich allmählig zu Grund auf rein ökonomischem 
Wege. Sie erlag vor den wirthschaftlichen Fortschritten, denen sie nicht 
linger entsprach. Wir werden ihren Verfall und schließlichen Untergang 
später zu untersuchen haben; wir werden finden daß Reste von ihr noch 
heute fortbestehn. 

Wenn sie aber so lange sich erhielt, so geschah dies auf Kosten ihrer 
politischen Bedeutung. Sie war Jahrhunderte lang die Form gewesen, in der 
die Freiheit der germanischen Stämme sich verkörpert hatte. Sie wurde jetzt 
die Grundlage tausendjähriger Volksknechtschaft. Wie war dies möglich? 

Die älteste Genossenschaft sahen wir umfaßte das ganze Volk. Ihm ge- 
hörte ursprünglich alles in Besitz genommene Land. Später wurde die, unter 
sich näher verwandte, Gesammtheit der Bewohner eines Gaus, Besitzer des 
von ihnen besiedelten Gebiets, und dem Volk als solchem blieb nur das 
Verfügungsrecht über die noch übrigen herrenlosen Striche. Die Gaube- 
wohnerschaft trat wieder an die einzelnen Dorf genossenschaf ten— ebenfalls 
aus näheren Geschlechtsverwandten gebüdet — ihre Feld- und Waldmarken 
ab, wobei dann wieder das überschüssige Land dem Gau verblieb. Ebenso 
die Stammdörfer bei der Aussendung neuer, aus der alten Mark des Urdorfs 
mit Land ausgestatteter Dorfkolonien. 

Der Blutsverband, auf dem hier wie überall die ganze Volksverfassung 

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Fränkische Zeit 

beruhte, kam mit der Vermehrung der Volkszahl und der Weiterentwicklung 
des Volks mehr und mehr in Vergessenheit. ||[3]| Dies war der Fall zuerst 
mit Bezug auf die Gesammtheit des Volks. Die gemeinsame Abstammung 
wurde immer weniger als wirkliche Blutsverwandtschaft empfunden, die 
Erinnerung daran wurde immer schwächer, es büeb nur noch die gemeinsame 
Geschichte und Mundart. Dagegen erhielt sich das Bewußtsein des Bluts- 
verbandes der Gaubewohner, wie natürlich, linger. Das Volkreduzirte sich 
damit auf eine mehr oder minder feste Konföderation von Gauen. In diesem 
Zustand scheinen die Deutschen zur Zeit der Völkerwanderung gewesen zu 
sein. Von den Alamannen erzählt dies Ammianus Marcellinus ausdrücklich; 
in den Volksrechten blickt es noch überall durch; bei den Sachsen bestand 
diese Entwicklungsstufe noch zur Zeit Karls des Großen, bei den Friesen 
bis zum Untergang der friesischen Freiheit. 
Aber die Wanderung auf römischen Boden brach auch den Blutsverband 
des Gaus, und mußte ihn brechen. Lag auch die Ansiedlung nach Stämmen 
und Geschlechtern in der Absicht, so war sie doch nicht durchzuführen. Die 
langen Züge hatten nicht nur Stämme und Geschlechter, sie hatten selbst 
ganze Völker durcheinander geworfen. Nur mühsam ließ sich noch der 
Blutsverband der einzelnen Dorfgenossenschaften zusammenhalten, und 
diese waren damit die wirklichen politischen Einheiten geworden, aus denen 
das Volk sich zusammensetzte. Die neuen Gaue aufrömischem Gebiet waren 
schon von vorn herein mehr oder weniger willkührliche — oder durch vor- 
gef undne Verhältnisse bedingte—Gerichtsbezirke, oder wurden es doch sehr 
bald. 

Damit war das Volk aufgelöst in einen Verband kleiner Dorfgenossen- 
schaften unter denen kein oder doch fast 11] kein ökonomischer Zusammen- 
hang bestand, da ja jede Mark sich selbst genügte, ihre eignen Bedürfnisse 
selbst produzirte, und außerdem die Produkte der einzelnen benachbarten 
Marken fast genau dieselben waren. Austausch zwischen ihnen war also 

ziemlich unmöglich. Und eine solche Zusammensetzungdes Volks auslauter 

kleinen Genossenschaften, die zwar gleiche, aber ebendeßhalb keine ge- 
meinsamen ökonomischen Interessen haben, macht eine nicht aus ihnen 
hervorgegangne, ihnen fremd gegenüberstehende, sie mehr und mehr aus- 
beutende Staatsgewalt zur Bedingung der Fortexistenz der Nation. 

Die Form dieser Staatsgewalt ist wieder bedingtdurch die Form in der sich 
die Genossenschaften zur Zeit befinden. Da wo, wie bei den arischen Völ- 
kern Asiens und bei den Russen, sie entsteht zu einer Zeit, wo die Gemeinde 
den Acker noch für Gesammtrechnung bestellt oder doch den einzelnen 
Familien nur auf Zeit zuweist, wo also noch kein Privateigenthum am Boden 

sich gebüdet hat, tritt die Staatsgewalt als Despotismus auf. In den von den 
Deutschen eroberten römischen Ländern finden wir dagegen, wie wir sahen, 

Friedrich Engels 

die einzelnen Antheile an Acker und Wiese bereits als Alod, als freies, nur 
den gemeinen Markverpflichtungen unterworfnes Eigenthum der Besitzer. 
Wir haben nun zu untersuchen wie auf Grundlage dieses Alods eine Ge- 
sellschafts- und Staatsverfassung entstand, die — mit der gewöhnlichen 
Ironie der Geschichte — schließlich den Staat auflöst undinihrerklassischen 
Form alles Alod vernichtet. 

Mit dem Alod war nicht nur die Möglichkeit, sondern die Nothwendigkeit 
gegeben, daß die ursprüngliche Gleichheit des Grundbesitzes sich in ihr 
Gegentheil verkehrte. Von dem Augenblick seiner Herstellung auf ehemals 
römischem Boden wurde das deutsche Alod, was das römische Grund- 
eigenthum das neben ihm lag, schon lange gewesen war — Waare. Und es 
ist ein uner|j[5]|bittliches Gesetz aller auf Waarenproduktion und Waaren- 
austausch beruhenden Gesellschaften, daß in ihnen die Vertheilung des 
Besitzes immer ungleicher, der Gegensatz von Reichthum und Armuth 
immer größer, der Besitz immer mehr in wenigen Händen konzentrirt wird; 
ein Gesetz, das in der modernen kapitalistischen Produktion zwar seine volle 
Entwicklung erhält, aber keineswegs erst in ihr überhaupt zur Wirkung 
kommt. Von dem Augenblick also, wo Alod, frei veräußerliches Grund- 
eigenthum, Grundeigenthum als Waare entstand, von dem Augenblick war 
also die Entstehung des großen Grundeigenthums nur eine Frage der Zeit. 

In der Epoche aber, mit der wir uns beschäftigen, waren Ackerbau und 
Viehzucht die entscheidenden Produktionszweige. Der Grundbesitz und 
seine Produkte machten bei weitem den größten Theil des damaligen 
Reichthums aus. Was sonst von beweglichen Reichthümern existirte, folgte 
der Natur der Sache nach dem Grundbesitz, fand sich mehr und mehr in 
denselben Händen zusammen wie dieser. Industrie und Handel waren schon 
unter dem römischen Verfall heruntergebracht, die deutsche Invasion ver- 
nichtete sie fast vollständig. Was davon noch blieb, wurde meist von Un- 
freien und Fremden betrieben und blieb verachtete Beschäftigung. Die 
herrschende Klasse, die hier bei aufkommender Ungleichheit des Besitzes 
sich allmählig bildete, konnte nur eine Klasse großer Grundbesitzer sein, 
ihre politische Herrschaftsform die einer Aristokratie. Wenn wir also sehn 
werden wie bei der Entstehung und Ausbildung dieser Klasse vielfach, ja 
scheinbar vorwiegend, politische Hebel, Gewalt und Betrug wirksam sind, 
so dürfen wir darüber nicht vergessen, daß diese politischen Hebel nur 
dienen zur Beförderung und Beschleunigung eines nothwendigen ökono- 
mischen Vorgangs. Wir werden freilich ebenso häufig sehn wie diese poli- 
tischen Hebel die ökonomische Entwicklung hemmen; dies geschieht oft 
genug und jedesmal da, wo die verschiednen Betheiligten sie in entgegen- 
gesetzten oder einander durchkreuzenden Richtungen ansetzen. | 

|[6]] Wie entstand nun diese Klasse großer Grundbesitzer? 

Fränkische Zeit 

Fürs Erste wissen wir daß sich auch nach der fränkischen Eroberung in 
Gallien eine Menge römischer Großgrundbesitzer forterhielten, die ihre 
Güter meist durch freie oder hörige Hintersassen gegen Zins (Canon) be- 
bauen ließen. 

Dann aber haben wir gesehn, wie das Königthum durch die Eroberungs- 
kriege bei allen ausgezogenen Deutschen eine ständige Einrichtung und 
wirkliche Macht geworden, wie es das alte Volksland in königliche Domäne 
verwandelt und ebenso die römischen Staatsländereien seinem Besitz ein- 
verleibt hatte. Während der vielen Bürgerkriege, die aus den Theilungen des 
Reichs entsprangen, vermehrte sich dies Krongut noch fortwährend durch 
massenhafte Einziehungen der Güter sogenannter Rebellen. Aber so rasch 
es wuchs, so rasch wurde es verschleudert in Schenkungen an die Kirche 
wie an Privatleute, Franken und Romanen, Gefolgsleute (Antrustionen) oder 
sonstige Günstlinge des Königs. Als während und durch die Bürgerkriege 
sich bereits die Anfänge einer herrschenden Klasse von Großen und 
Mächtigen, Grundbesitzern, Beamten und Heerführern gebildet, wurde auch 
ihr Beistand von den Theilfürsten durch Landschenkungen erkauft. Daß dies 
alles in weitaus den meisten Fällen wirkliche Schenkungen, Übertragungen 
zu freiem, erblichem und veräußerlichem Eigenthum waren, bis mit Karl 
Martell hierin eine Änderung eintrat, hat Roth unwiderleglich bewiesen*). 

Als Karl das Staatsruder ergriff, war die Macht der Könige vollständig 
gebrochen, aber die der Hausmeier darum noch lange nicht an ihre 
Stelle ||[7]| gesetzt. Die unter den Merovingern auf Kosten der Krone ge- 
schaffene Klasse von Großen begünstigte auf jede Weise den Ruin der 
königlichen Gewalt, aber keineswegs um sich den Hausmeiern, ihren Stan- 
desgenossen, zu unterwerfen. Im Gegentheil. Ganz Gallien war in der Hand, 
wie Einhard sagt, dieser „Tyrannen die überall die Herrschaft in Anspruch 
nahmen" (tyrannos per totam Galliam dominatum sibi vindicantes). Neben 
den weltlichen Großen geschah dies auch von den Bischöfen, die in vielen 

Gegenden sich der Herrschaft über umhegende Grafschaften und Her- 
zogthümer angeeignet hatten, und durch Immunität wie durch die feste 
Organisation der Kirche geschützt wurden. Dem innern Zerfall des Reichs 
folgten Einfälle des äußern Feindes; die Sachsen drangen in das rheinische 
Franken, die Avaren nach Baiern, die Araber über die Pyrenäen nach 
Aquitanien. In solcher Lage konnte einfache Niederwerfung der innern, 
Vertreibung der äußern Feinde nicht auf die Dauer helfen; es mußte ein Weg 
gefunden werden, die gedemüthigten Großen, oder die von Karl an ihre Stelle 
gesetzten Nachfolger, fester an die Krone zu binden. Und da ihre bisherige 
Macht auf dem Großgrundbesitz beruht hatte, war erste Bedingung hierzu 

*) P[aul] Roth, Geschichte des Beneficialwesens, Erlangen 1850. Eins der besten Bücher der 
vormaurerschen Zeit, dem ich in diesem Kapitel Manches entlehne. 

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eine totale Umwälzung der Grundbesitzverhältnisse. Diese Umwälzung ist 
das Hauptwerk der karolingischen Dynastie. Sie zeichnet sich wieder da- 
durch aus, daß das Mittel, gewählt das Reich zu einigen, die Großen auf 
immer an die Krone zu binden, und diese dadurch zu stärken, schließlich 
bewirkt die vollständigste Machtlosigkeit der Krone, die Unabhängigkeit der 
Großen, und den Zerfall des Reichs. 

Um zu verstehn, wie Karl dazu kam, dies Mittel zu wählen, müssen wir 
vorher die Besitzverhältnisse der Kirche zu jener Zeit untersuchen, die 
ohnehin als wesentliches Element der damaligen Agrarverhältnisse hier nicht 
zu Übergehn sind. 

Schon zur Römerzeit hatte die Kirche in Gallien nicht unbedeutenden 
Grundbesitz, dessen Einträge durch große Privilegien in Beziehung auf 
Steuern und andre Leistungen noch gesteigert wurden. Nach der Bekehrung 
der sl] Franken zum Christenthum jedoch brach erst die goldene Zeit für 
die gallische Kirche an. Die Könige wetteiferten unter sich, wer der Kirche 
die meisten Schenkungen an Land, Geld, Kleinodien, Kirchengeräth etc 
machen würde. Schon Chilperich pflegte (Gregor] v. Tours) zu sagen: Seht 
wie arm unser Fiskus geworden, seht wie alle unsre Reichthümer der Kirche 
überwiesen sind. Unter Guntram, dem Liebling und Knecht der Pfaffen, 
hatten die Schenkungen keine Grenzen mehr. So floß denn der eingezogne 
Grundbesitz freier Franken, die der Rebellion bezüchtigt, großentheils inden 
Besitz der Kirche. 

Wie die Könige, so das Volk. Kleine wie Große konnten der Kirche nicht 
genug schenken. „Eine wunderbare Heilung von einem wirküchen oder 
vermeinten Übel, die Erfüllung eines sehnlichen Wunsches, &. B. die Geburt 
eines Sohnes, die Rettung aus einer Gefahr, trug der Kirche, deren Heiliger 
sich hülfreich gezeigt hatte, eine Schenkung ein. Es wurde für um so 
nothwendiger erachtet die Hand immer offen zu halten, als bei Hohen und 
Niedern die Meinung verbreitet war, daß Schenkungen an die Kirche Ver- 
gebung der Sünden bewirkten." (Roth S. 250) Dazu kam die Immunität die 
das Eigenthum der Kirche vor Vergewaltigung schützte zu einer Zeit un- 
aufhörlicher Bürgerkriege, Plünderungen, Konfiskationen. Mancher kleine 
Mann fand es angebracht, sein Eigenthum der Kirche abzutreten wenn ihm 
dessen Nießbrauch gegen mäßigen Zins verblieb. 

Alles das indeß genügte den frommen Pfaffen noch nicht. Durch Dro- 
hungen mit ewiger Höllenstrafe erpreßten sie förmlich immer ausgedehntere 
Schenkungen sodaß Karl der Große noch 811 im Aachner Kapitular ihnen 
dies vorwirft und außerdem, daß sie die Leute „zu Meineid und falschem 
Zeugniß verführen um euren Reichthum (der Bischöfe und Äbte) zu meh- 
ren". Ungesetzliche Schenkungen wurden erschlichen, im Vertrauen darauf 
daß ||[9]] die Kirche, außer ihrem privilegirten Gerichtsstand, noch Mittel 

wW" 

Fränkische Zeit 

genug besitze, der Justiz eine Nase zu drehn. Es verging im 6. und 7. Jahr- 
hundert kaum ein gallisches Konzil, das nicht alle und jede Anfechtung von 
Schenkungen an die Kirche mit Kirchenbann bedrohte. Selbst formell un- 
gültige Schenkungen sollten auf diesem Wege in gültige verwandelt, die 
Privatschulden einzelner Geistlicher vor Eintreibung geschützt werden. 
„Wirklich verächtlich sind die Mittel die wir anwenden sehn, um die Lust 
zu Schenkungen immer von Neuem zu erwecken. Zogen die Schilderungen 
der himmlischen Seligkeiten und höllischen Qualen nicht mehr, so ließ man 
aus entfernten Gegenden Reliquien kommen, hielt Translationes, und baute 
neue Kirchen; es war dies im 9. Jahrhundert ein förmlicher Geschäftszweig." 
(Roth S. 254) „Als die Abgesandten des Klosters Saint Medard von Soissons 
in Rom mit großer Mühe den Körper des heiligen Sebastian erbetteltund den 
des Gregorius dazu gestohlen hatten, und beide nun in dem Kloster nieder- 
gelegt waren, liefen soviele Leute zu den neuen Heiligen, daß die Gegend 
wie mit Heuschrecken besät war und die Hülfesuchenden nicht einzeln, 
sondern in ganzen Heerden geheilt wurden. Die Folge war, daß die Mönche 
das Geld in Scheffeln maßen, deren sie 85 zählten, und daß sich ihr Vorrath 
an Gold auf 900 Pfund belief." (S.255.) Betrug, Taschenspielerstücke, Er- 
scheinungen Verstorbner, besonders Heiliger, dienten zur Erschwindelung 
von Reichthümern für die Kirche, endlich aber auch und hauptsächlich — 
Urkundenfälschung. Diese wurde — wir lassen wieder Roth sprechen— „von 
vielen Geistlichen in großartigem Maßstab betrieben ... es begann dies 
Geschäft schon sehr früh ... In welcher Ausdehnung dies Gewerbe betrie- 
ben wurde, ergibt sich aus der großen Zahl gefälschter Dokumente welche 
unsre Sammlungen enthalten. Unter den 360 merovingischen Diplomen 
bei ||[10]| Bréquigny sind ungefähr 130 entschieden falsch. ... Das falsche 
Testament des Remigius wurde schon von Hincmar von Rheims dazu an- 
gewandt, seiner Kirche eine Reihe von Besitzungen zu verschaffen, von 
denen das echte nichts sagt, obwohl das letztere nie verloren war und 
Hincmar die Unechtheit des ersteren recht gut kannte." Selbst Papst 
Johann VIII. suchte den Besitz des Klosters Saint Denis bei Paris durch eine 
ihm als falsch bekannte Urkunde zu erwerben. (Roth S. 256ff) 
So kann es uns nicht wundern wenn der durch Schenkung, Erpressung, 
Erschleichung, Prellerei, Fälschung und andre Zuchthausindustrien zusam- 
mengeraffte Grundbesitz der Kirche in wenigen Jahrhunderten ganz kolos- 
sale Verhältnisse annahm. Das Kloster Saint-Germain-des-Prés, jetzt im 
Umfang von Paris, hatte zu Anfang des 9.Jahrhunderts einen Grund- 
besitz von 8000 Mansi oder Hufen, deren Flächeriinhalt Guérard auf 
429987 Hektaren mit einem Jahresertrag von 1 Mill. frs. = 800000 Mark 
berechnet. Legen wir denselben Durchschnitt von 54 Hektaren Fläche und 
125 frs. = 100 Mark Einkommen für die Hufe zu Grunde so hatten um 

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dieselbe Zeit die Klöster Saint Denis, Luxeuil, Saint Martin von Tours jedes 
bei 15 000 Mansi einen Grundbesitz von 810000 Hektaren und ein Einkom- 
men von IV2 Mill. Mark. Und dies war nach der Konfiskation des Kirchen- 
guts durch Pipin den Kleinen!—Das gesammte Kirchengutin Gallien zu Ende 
des 7.Jahrhunderts schätzt Roth S.249 eher über als unter ein Drittel der 
Gesammtfläche. 

Diese ungeheuren Gütermassen wurden bebaut theils von unfreien, theils 
aber auch von freien Hintersassen der Kirche. Von den Unfreien waren die 
Sklaven (servi) ursprünglich ungemessenen Leistungen an ihre Herrn unter- 
worfen, da sie keine Rechtspersonen waren; es scheint aber auch hier für 
ansässige Sklaven bald ein gewohnheitsmäßiges Maß von Abgaben und 
Diensten hergestellt. Die Leistungen der übrigen beiden unfreien 
Klassen, der Kolonen und Liten (über deren rechtlichen Unterschied zu 
jener Zeit keine Nachricht vorhegt), waren dagegen festgesetzt und bestan- 
den in gewissen Hand- und Spanndiensten sowie in einem bestimmten Theü 
des Gutsertrags. Es waren dies Abhängigkeitsverhältnisse längst her- 
gebrachter Art. Dagegen war es für Deutsche etwas Neues, daß freie Männer 
auf anderm als gemeinem oder ihrem eignen Boden saßen. Freilich fanden 
die Deutschen in Gallien und überhaupt im Gebiet des römischen Rechts oft 
genug freie Römer als Pächter; daß sie aber selbst nicht Pächter zu werden 
brauchten, sondern auf eignem Land sitzen konnten, dafür war bei der 
Landnahme gesorgt. Ehe also freie Franken Hintersassen irgend Jemandes 
werden konnten, mußten sie ihr bei der Landnahme erhaltenes Alod auf 
irgend eine Weise verloren, mußte sich eine eigne Klasse landloser freier 
Franken gebildet haben. 

Diese Klasse bildete sich durch die beginnende Konzentration des Grund- 
besitzes, durch dieselben Ursachen, aus denen diese hervorging: einerseits 
durch die Bürgerkriege und Konfiskationen, andrerseits durch die, großen- 
theils dem Drang der Zeitumstände, dem Verlangen nach Sicherheit geschul- 
deten Übertragungen von Land an die Kirche. Und die Kirche fand bald 
noch ein besondres Mittel, solche Übertragungen zu befördern, indem sie 
dem Schenker nicht nur sein Gut zu Nießbrauch gegen Zins ließ, sondern 
ihm auch noch ein Stück Kirchengut dazu in Zins gab. Diese Schenkungen 
geschahen nämlich in doppelter Form. Entweder behielt der Schenker sich 
den Nießbrauch des Guts auf Lebenszeit vor, sodaßeserstnach seinem Tode 
ins Eigenthum der ||[12]] Kirche überging (donatio post obitum); in diesem 
Fall war es üblich, und wurde später in den Kapitularien der Könige aus- 
drücklich festgesetzt, daß der Schenker von der Kirche das Doppelte des 
geschenkten Guts zu Zins verliehen erhalte. Oder die Schenkung wurde 
gleich wirksam (cessio a die praesente), und dann erhielt der Schenker das 
Dreifache an Kirchengut, nebst seinem eignen Gut, zu Zins vermittelst einer 

lo 

Frinkische Zeit 

s. g. Precaria, eines von der Kirche ausgestellten Dokuments, das ihm diese 
Grundstücke, meist auf Lebenszeit, manchmal aber auch auf längere oder 
kürzere Zeit übertrug. Die Klasse landloser Freien einmal geschaffen, traten 
auch manche von diesen in ein solches Verhältniß; die ihnen bewilligten 
Precarien scheinen anfangs meist auf 5 Jahre ausgestellt gewesen zu sein, 
wurden aber auch hier bald lebenslänglich. 

Es ist wohl nicht zu bezweifeln, daß schon zur Merovingerzeit sich auf 
den Gütern der weltlichen Großen ganz ähnliche Verhältnisse herausbildeten 
wie auf dem Kirchengut, daß also auch dort neben unfreien auch freie 

Hintersassen zu Zins angesiedelt waren. Sie müssen sogar unter Karl Martell 
schon sehr zahlreich gewesen sein, weil sonst die durch ihn begonnene, von 
seinem Sohn und Enkel vollendete Umwälzung der Grundbesitzverhältnisse 
wenigstens nach einer Seite hin unerklärlich blieb. 

Diese Umwälzung beruht in ihrer Grundlage auf zwei neuen Einrichtun- 

gen. Erstens wurde, um die Großen des Reichs an die Krone zu fesseln, von 
nun an das Krongut ihnen in der Regel nicht mehr geschenkt, sondern nur 
noch lebenslänglich, als „Beneficium" verliehen, und dies unter bestimmten, 
bei Strafe der Einziehung einzuhaltenden Bedingungen. Sie wurden auf diese 
Weise selbst Hintersassen der Krone. Und zweitens, um die Gestellung der 
freien Hintersassen der Großen zum Kriegsdienst ||[13]| zu sichern, wurde 
diesen ein Theil der Amtsbefugnisse der Gaugraf en über die auf ihren Gütern 
angesiedelten Freien übertragen, sie zu „Senioren" über diese ernannt. Von 
diesen beiden Änderungen haben wir hier vorläufig nur die erste zu be- 

trachten. 
Bei der Unterwerfung der rebellischen kleinen „Tyrannen" wird Karl — 
die Nachrichten fehlen — nach alter Sitte ihren Grundbesitz eingezogen, 

ihnen aber, soweit er sie nachher in Amt und Würden wieder einsetzte, 
denselben ganz oder theilweise als Beneficium neu verliehen haben. Mitdem 
Kirchengut der widerspenstigen Bischöfe wagte er noch nicht so zu ver- 
fahren; er entsetzte sie und gab ihre Stellen an ihm ergebne Leute vondenen 
freilich mancher vom Geistlichen nichts als die Tonsur hatte (sola tonsura 
clericus). Diese neuen Bischöfe und Äbte fingen jetzt an auf sein Geheiß 
große Striche des Kirchenguts an Laien zu Precarien zu übertragen; das war 
schon früher nicht ohne Beispiel, geschah aber jetzt massenhaft. Sein Sohn 
Pipin ging bedeutend weiter. Die Kirche war verfallen, die Geistlichkeit 
verachtet, der Papst von den Langobarden bedrängt, allein auf die Hülfe 
Pipins angewiesen. Dieser half dem Papst, begünstigte die Ausdehnung 
seiner kirchlichen Herrschaft, hielt den Steigbügel. Aber er machte sich 
bezahlt, indem er den weitaus größten Theil des Kirchenguts dem Krongut 
einverleibte und den Bischöfen und Klöstern nur das zu ihrem Unterhalt 

nöthige ließ. Diese erste Säkularisation auf großem Maßstab ließ sich die 

Friedrich Engels 

Kirche widerstandslos gefallen, die Synode von Lestines bestätigte sie, zwar 
mit beschränkender Klausel, die indeß nie eingehalten wurde. Diese ge- 
waltige Gütermasse stellte das erschöpfte Krongut wieder auf einen re- 
spektablen Fuß, und diente großentheils zu weiteren Verleihungen, die 
thatsächlich bald die Form gewöhnlicher Benefizien annahmen. 

Fügen wir hier ein, daß die Kirche sich recht bald von diesem Schlag zu 
erholen wußte. Kaum war die Auseinandersetzung mit Pipin erfolgt, so 
begannen die braven Männer Gottes die alten Praktiken wieder. Die 
Schen||[14]|kungen regneten wieder von allen Seiten, die kleinen freien 
Bauern waren fortwährend in derselben schlimmen Lage zwischen Hammer 
und Ambos wie seit 200 Jahren; unter Karl dem Großen und seinen Nach- 
folgern ging es ihnen noch weit schlechter, und viele begaben sich mit Haus 
und Hof unter den Schutz des Krummstabs. Die Könige gaben bevorzugten 
Klöstern einen Theil des Raubs zurück, andern besonders in Deutschland 
schenkten sie enorme Striche Kronland; unter Ludwig dem Frommen 
schienen die gesegneten Zeiten Guntrams für die Kirche wiedergekehrt. Die 
Archive der Klöster sind besonders reich an Schenkungen aus dem neunten 
Jahrhundert. 

Das Benef icium, diese neue Institution, die wir jetzt näher zu untersuchen 
haben, war noch nicht das spätere Lehen, wohl aber sein Keim. Es war von 
vornherein übertragen für die gemeinsame Lebenszeit sowohl des Verleihers 
wie des Empfängers. Starb der eine oder der andre, so fieles dem Eigen- 
thümer oder dessen Erben wieder zu. Zur Erneuerung des bisherigen Ver- 
hältnisses mußte eine neue Übertragung an den Empfänger oder dessen 
Erben Statt finden. Das Beneficium war also, in der späteren Ausdrucks- 
weise, dem Thronf all wie dem Heimfall unterworfen. Der Thronfall kam bald 
außer Anwendung; die großen Beneficiare wurden eben mächtiger als der 
König. Der Heimfall führte schon früh nicht selten die Weiterverleihung des 
Guts an den Erben des vorigen Beneficiars mit sich. Ein Gut Patriciacum 
(Percy) bei Autun, von Karl Martelldem Hildebrannus als Benefiz verüchen, 
blieb in der Familie von Vater auf Sohn durch vier Generationen, bis der 
König es 839 dem Bruder des vierten Beneficiars als volles Eigenthum 
schenkt. Andre Beispiele sind seit Mitte des 8. Jahrhunderts nicht selten. | 

|[15]] Das Beneficium konnte vom Verleiher eingezogen werden in allen 
Fällen wo überhaupt Vermögenskonfiskation verwirkt war. Und diese Fälle 
gab es auch unter den Karolingern genug und übergenug. Die Aufstände in 
Alemannien unter Pipin dem Kleinen, die Verschwörung der Thüringer, die 
wiederholten Aufstände der Sachsen führten zu immer neuen Einziehungen, 
sei es von freiem Bauernland, sei es von Gütern und Beneficien der Großen. 
Dasselbe war der Fall, allen dem entgegenstehenden Vertragsbestimmungen 
zum Trotz, während der inneren Kriege unter Ludwig dem Frommen und 

Friedrich Engels.- Fränkische Zeit. Seite 13. 

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seinen Söhnen. Auch gewisse nichtpolitische Verbrechen zogen Konfiska- 
tion nach sich. 

Ferner konnten die Beneficien von der Krone eingezogen werden, wenn 
der Beneficiar seine allgemeinen Unterthanenpflichten verachlässigte, z. B. 
den Räuber aus der Immunität nicht ausliefert, seinen Harnisch nicht zum 
Feldzug bringt, königliche Briefe nicht respektirt etc. 

Dann aber waren die Beneficien übertragen unter besondern Bedingungen, 
deren Bruch die Einziehung nach sich zog, von der dann selbstredend das 
übrige Vermögen des Beneficiars nicht betroffen wurde. So z.B. wenn 

ehemalige Kirchengüter verliehen waren, und der Beneficiar vernachlässigte 
die darauf haftenden Abgaben an die Kirche (nonae et decimae) zu ent- 
richten. So wenn er das Gut verkommen ließ, in welchem Fall gewöhnlich 
erst ein einjähriger Warnungstermin gesetzt wurde damit der Beneficiar sich 
durch Aufbesserung vor der sonst eintretenden Konfiskation schützen 
könne etc. Ferner konnte auch die Übertragung des Guts ||[16]| anbestimmte 
Dienstverrichtungen geknüpft sein, und wurde es in der That mehr und mehr 
in dem Maß als sich das Beneficium zum eigentlichen Lehen fortentwickelte. 
Aber ursprünglich war dies durchaus nicht nöthig; am wenigsten was Kriegs- 
dienst betrifft; eine Menge Beneficien wurden an niedre Geistliche, an 
Mönche, an geistliche und weltliche Frauen verliehn. 

Endlich ist keineswegs ausgeschlossen, daß die Krone Anfangs auch 
Ländereien auf Widerruf oder auf bestimmte Zeit, also als Precarien ver- 
liehen habe. Einzelne Nachrichten und der Vorgang der Kirche machen es 
wahrscheirdich. Doch hörte dies jedenfalls bald auf, da die Verleihung auf 
Beneficiarbedingungen im 9. Jahrhundert die allgemeine wurde. 

Die Kirche nämlich — und von den großen Grundbesitzern und Benefi- 
ciaren müssen wir dasselbe annehmen — die Kirche, die früher ihren freien 
Hintersassen Güter meist nur als Precarien auf Zeit übertragen hatte, mußte 
dem von der Krone gegebnen Impuls folgen. Nicht nur fing sie an auch 
Beneficien zu verleihen, diese Verleihungsweise wurde sogar so vor- 
herrschend daß die schon bestehenden Precarien lebenslänglich werden und 
unmerklich die Natur des Beneficiums annehmen, bis im neunten Jahr- 
hundert die erstere fast ganz in das letztere aufgeht. In der letzten Hälfte 
des 9. Jahrhunderts müssen die Beneficiare der Kirche und ebenso die der 
weltlichen Großen schon eine wichtige Stellung im Staat angenommen 
haben; manche davon müssen Leute von bedeutendem Besitz, Gründer des 
späteren niederen Adels gewesen sein. Sonst hätte sich Karl der Kahle wohl 
nicht so lebhaft derer angenommen, denen Hincmar von Laon ihre Be- 
neficien ohne Grund genommen hatte. | 

\[17]| Wir sehn, das Beneficium hat schon manche Seiten, die sich im 
entwickelten Lehen wiederfinden. Beiden ist gemeinsam Thronfall wie 

Friedrich Engels 

Heimfall. Wie das Lehen, ist das Beneficium nur unter bestimmten Be- 
dingungen der Einziehung unterworfen. In der durch die Beneficien ge- 
schaffenen gesellschaftlichen Hierarchie, die von der Krone durch die 
großen Beneficiare — Vorgänger der Reichsfürsten — zu den mittleren 
Beneficiaren — dem späteren Adel — und von diesen zu freien und unfreien, 
weitaus größten Theils im Markverband lebenden Bauern hinabsteigt, sehen 
wir die Grundlage der späteren geschlossenen Feudalhierarchie. Wenn das 
spätere Lehensgut unter allen Umständen ein Dienstgut ist und zum Kriegs- 
dienst für den Lehnsherrn verpflichtet, so istletzteres zwar beim Beneficium 
noch nicht der Fall, und ersteres durchaus nicht nothwendig. Aber die 
Tendenz des Beneficiums, Dienstgut zu werden, ist bereits unverkennbar 
vorhanden und enthält im 9. Jahrhundert mehr und mehr Spielraum; und in 
demselben Maß wie sie sich frei entfaltet, entwickelt sich auch das Be- 
neficium zum Lehen. 

Bei dieser Entwicklung wirkt aber noch ein zweiter Hebel mit: die Ver- 
änderung, die die Gau- und Heerverfassung erst unter dem Einfluß des 
großen Grundeigenthums erfuhr und später unter dem der großen Benefi- 
cien, in die das frühere große Grundeigenthum sich mehr und mehr ver- 
wandelt hatte in Folge der unaufhörlichen inneren Kriege und der damit 
verknüpften Konfiskationen und Wiederverleihungen. 

Es ist begreiflich daß in diesem Kapitel die Rede ist nur von dem Be- 
neficium in seiner reinen, klassischen Gestalt, in der es auerdings nur eine 
verschwindende, nicht einmal überall gleichzeitig auftretende Form war. 
Aber solche historische Erscheinungsformen ökonomischer Verhältnisse 
versteht man nur wenn man sie in dieser ihrer Reinheit erfaßt, und diese 
klassische Gestalt des Beneficiums aus all den wirren Anhängseln heraus- 
geschält zu haben, ist eins der Hauptverdienste von Roth. 

1 

I181| Gau- und Heerverfassung. 

Die soeben dargestellte Umwälzung im Stand des Grundbesitzes konnte 
nicht ohne Einfluß bleiben auf die alte Verfassung. Sie rief in dieser ebenso 
bedeutende Veränderungen hervor und diese wirkten ihrerseits zurück auf 
die Grundbesitzverhältnisse. Wir lassen zunächst die Umbildung der all- 
gemeinen Staatsverfassung bei Seite, und beschränken uns hier auf den 
Einfluß der neuen ökonomischen Lage auf die noch fortbestehenden Reste 
der alten Volksverfassung in Gau und Heer. 

Fränkische Zeit 

Unter den Merovingern schon finden wir Grafen und Herzöge häufig als 
Verwalter von Krongut. Erst im 9. Jahrhundert jedoch finden wir unzwei- 
felhaft gewisse Krongüter mit dem Grafenamt derart verbunden, daß der 
zeitweilige Graf ihr Einkommen bezog. Das frühere Ehrenamt war in ein 
durch Fundirung besoldetes übergegangen. Daneben finden wir auch, was 
sich unter den damaligen Verhältnissen von selbst versteht, die Grafen im 
Besitz königlicher, ihnen persönlich überwiesener Beneficien. So wurde der 
Graf ein mächtiger Grundherr innerhalb seiner Grafschaft. 

Zunächst ist klar daß die Autorität des Grafen leiden mußte durch das 

Aufkommen großer Grundbesitzer unter und neben ihm. Leute dieunterden 
Merovingern und ersten Karolingern oft genug der Befehle des Königs 
spotteten, mußten dem Gebot des Grafen noch weniger Respekt erweisen. 
Ihre freien Hintersassen, im Vertrauen auf den Schutz mächtiger Grund- 
herrn, vernachlässigten ebenso häufig, der Vorladung des Grafen vor Gericht 
nachzukommen, oder seinem Aufgebot zum Heer. Es war dies grade eine 
der Ursachen, die die Einführung der Verleihung zu Beneficium, statt zu 
Alod, herbeiführte und die spätere allmählige Umwandlung des meisten, 
ehmals freien großen Grundbesitzes in Beneficium. | 

|[19]| Damit allein war die Herbeiziehung der auf den Gütern der Großen 
ansässigen Freien zu den Staatsleistungen noch nicht gesichert. Eine weitere 
Änderung mußte erfolgen. Der König sah sich genöthigt, die Großgrund- 
besitzer für das Erscheinen ihrer freien Hintersassen zu Gericht, im Heer 
und bei sonstigen herkömmlichen Staatsdiensten verantwortlich zu machen 
in derselben Art wie bisher der Graf für alle freien Einwohner seiner 
Grafschaft gehaftet hatte. Und dies konnte nur dadurch geschehen daß der 
König den Großen einen Theil der gräflichen Amtsbefugnisse über ihre 
Hintersassen übertrug. Der Grundherr oder Beneficiar mußte seine Leute 
vor Gericht stellen, sie mußten also durch seine Vermittlung vorgeladen 
werden. Er mußte sie dem Heer zuführen; durch ihn mußte also ihr Aufgebot 
erfolgen, er mußte, um fortwährend für sie haften zu können, die Führung 
und das Recht der Kriegszucht über sie haben. Aber es war und blieb 
Königsdienst der Hintersassen; den Widerspenstigen strafte nicht der 
Grundbesitzer sondern der königliche Graf; dem königlichen Fiskus fiel die 
Strafe zu. 

Auch diese Neuerung führt sich auf Karl Martell zurück. Wenigstens 
finden wir erst seit seiner Zeit die Sitte der großen kirchlichen Würdenträger 
selbst ins Feld zu ziehn, die nach Roth nur daraus zu erklären ist, daß Karl 
die Bischöfe an der Spitze ihrer Hintersassen zum Heer stoßen ließ, um sich 
des Erscheinens der letzteren zu versichern. Unzweifelhaft geschah mit den 
weltlichen Großen und ihren Hintersassen dasselbe. Unter Karl dem Großen 
erscheint die neue Einrichtung schon fest gegründet und allgemein durch- 

geführt. 

Friedrich Engels 

Hiermit war aber eine wesentliche Veränderung eingetreten auch in der 
politischen Stellung der freien Hintersassen. Sie, die früher ihrem Grund- 
herrn rechtlich gleichstanden, wie sehr sie auch wirthschaftlich von ihm 
abhängen mochten, ||[20]| wurdenjetzt auchrechtüch seine Untergebnen. Die 
6konomische Unterwerfung erhielt politische Sanktion. Der Grundherr wird 
Senior, Seigneur, die Hintersassen werden seine homines; der „Herr" wird 
der Vorgesetzte des ,,Mannes". Die Rechtsgleichheit der Freien ist dahin; 
der unterste ,,Mann", dessen Vollfreiheit durch den Verlust des Erbguts 
schon starken Abbruch erlitten, rückt dem Unfreien wieder um eine Stufe 
näher. Um so viel mehr erhebt sich der neue ,, Herr" über das Niveau der 
alten Gemeinfreiheit. Die ökonomisch bereits hergestellte Grundlage der 
neuen Aristokratie wird vom Staat anerkannt, wird eins der regelrecht mit- 
wirkenden Triebräder der Staatsmaschine. 

Neben diesen aus freien Hintersassen bestehenden homines gab es aber 
noch eine andre Art. Dies waren die freiwillig in ein Dienst- oder Gefolgs- 
verhältniß zu den Großen getretenen verarmten Freien. Die Merovinger 
hatten ihre Gefolgschaft in den Antrustionen, die Großen jener Zeit werden 
ebenfalls nicht ohne Gefolge geblieben sein. Unter den Karolingern werden 
die Gefolgsleute des Königs Vassi, Vasalli oder Gasindi genannt, Ausdrücke 
die in denältesten Volksrechten noch für einen Unfreien gebraucht werden, 
jetzt aber bereits die Bedeutung eines in der Regel freien Gefolgsmanns 
angenommen haben. Dieselben Bezeichnungen gelten für die Gefolgsleute 
der Großen, die jetzt ganz allgemein vorkommen und ein immer zahlrei- 
cheres und wichtigeres Element in Gesellschaft und Staat werden. 

Wie die Großen zu solchen Gefolgsleuten kamen, zeigen die alten Ver- 
tragsformeln. In einer solchen (formulae Sirmondicae 44) heißt jj[21]| es 
z.B.: „Sintemal es männiglich bekannt, daß ich nicht habe wovon ich mich 
nähren oder kleiden soll, so bitte ich von Eurer (des Herrn) Frömmigkeit, 
daß ich mich in Eure Schutzherrschaft (mundoburdum — gleichsam Vor- 
mundschaft) begeben und kommendiren möge. Der Art... daß Ihr mir mit 
Nahrung und Kleidung auszuhelfen schuldig je nachdem ich Euch dienen 
und solches verdienen werde; ich aber solange ich lebe, Euch nach Art 
eines freien Mannes (ingenuili ordine) Dienst und Folge zu leisten schuldig 
sei; auch zu meinen Lebzeiten Eurer Gewalt und Schutzhoheit zu entziehen 
nicht die Macht, sondern mein Lebtag unter Eurer Gewalt und Schutz zu 
bleiben habe." Diese Formel gibt vollständigen Aufschluß über die Ent- 
stehung und Natur des einfachen, aller fremden Beimischung entkleideten 
Gefolgsverhältnisses, und zwar um so mehr, weil sie den extremen Fall 
eines ganz heruntergekommnen armen Teufels darstellt. Der Eintritt in den 
Gefolgsverband des Senior geschah in Folge eines freien Übereinkommens 
beider Theile — frei im Sinn der römischen und modernen Jurisprudenz, oft 

Fränkische Zeit 

genug ähnlich wie der Eintritt eines heutigen Arbeiters in den Dienst eines 
Fabrikanten. Der „Mann" kommendirte sich dem Herrn, und dieser nahm 
seine Kommendation an. Diese bestand in Handschlag und Eid der Treue. 
Das Übereinkommen war lebenslänglich und wurde nur durch den Tod 
eines von beiden Kontrahenten gelöst. Der Dienstmann war verpflichtet zu 
allen mit der Stellung eines Freien vertriglichen Dienstleistungen die ihm 
sein Herr auftragen mochte. Dafür wurde er von diesem unterhalten und 
je nach Ermessen belohnt. Eine Überweisung von Land war damit keines- 
wegs nothwendig verbunden, und fand in der That auch durchaus nicht in 
allen Fällen statt. | 

|[22]| Dies Verhältniß wurde unter den Karolingern besonders seit Karl 
dem Großen nicht nur tolerirt, sondern direkt begünstigt und zuletzt wie es 
scheint, durch ein Kapitular von 847 allen Gemeinfreien zur Pflicht gemacht 
und staatlich geregelt. So durfte der Dienstmann das Verhältniß zu seinem 
Herrn nur dann einseitig lösen wenn dieser ihn tödten, mit einem Stock 
schlagen, seine Frau oder Tochter entehren oder sein Erbgut ihm nehmen 
wollte (Capitular von 813.) Und zwar war der Dienstmann an den Herrn 
gebunden, sobald er von diesem den Werth eines Solidus erhalten hatte; 
woraus nochmals klar hervorgeht wiewenig damals das Vasallitätsverhältniß 
an Landverleihung nothwendig geknüpft war. Dieselben Bestimmungen 
wiederholt ein Kapitular von 816 mit dem Zusatz, der Dienstmann sei ent- 
bunden wenn sein Herr ihn unrechtmäßig in den Unf reienstand bringen wolle 
oder ihm den versprochnen Schutz zwar leisten könne aber nicht leiste. 

Gegenüber dem Staat bekam nun der Gef olgsherr dieselben Rechte und 
Pflichten mit Bezug auf seine Gefolgsleute, wie der Grundherr oder Be- 
neficiar mit Bezug auf seine Hintersassen. Sie blieben dem König dienst- 
pflichtig, nur schob sich auch hier zwischen den König und dessen Grafen 
der Gefolgsherr. Er stellte die Vasallen vor Gericht, er bot sie auf, führte 
sie im Krieg an und hielt die Mannszucht unter ihnen aufrecht, er haftete 
für sie und ihre vorschriftsmäßige Ausrüstung. Dadurch bekam aber der 
Gefolgsherr eine gewisse Strafgewalt über seine Untergebnen, und diese 
büdet den Ausgangspunkt der später sich entwickelnden Gerichtsbarkeit des 
Lehnsherrn über seine Vasallen. | 

|[23]( In diesen weiteren beiden Einrichtungen, in der Ausbildung des 
Gefolgschaftswesens und in der Übertragung gräflicher, also staatücher 
Amtsgewalt an den Grundherrn, Kron-Beneficiar und Gefolgsherrn über 
seine nun bald sämmtlich als Vassi, Vasalli, Homines zusammengefaßten 
Untergebnen — Hintersassen wie landlose Gefolgsleute — in dieser staat- 
lichen Bestätigung und Verstärkung der faktischen Macht des Herrn über 
die Vasallen sehn wir den in den Beneficien gegebnen Keim des Lehnswe- 
sens sich schonbedeutend weiterentwickeln. Die Hierarchie der Stände vom 

Friedrich Engels 

König abwärts durch die großen Beneficiare zu deren freien Hintersassen 
und endlich den Unfreien herab wird anerkanntes, in amtlicher Eigenschaft 
mitwirkendes Element der Staatsordnung. Der Staat erkennt an daß er ohne 
ihre Hilfe nicht bestehn kann. Wie diese Hülfe thatsächlich geleistet wurde, 
wird sich freilich zeigen. 

Die Unterscheidung von Gefolgsleuten und Hintersassen ist nur wichtig 
für den Anfang, um den doppelten Ursprung der Abhängigkeit der Freien 
nachzuweisen. Sehr bald fließen beide Arten von Vasallen wie im Namen, 
so auch in der That untrennbar zusammen. Die großen Beneficiare nahmen 
mehr und mehr den Brauch an, sich dem König zu kommendiren, neben 
seinen Beneficiaren also seine Vasallen zu werden. Die Könige fanden es 
in ihrem Interesse, sich den Treueid der Großen, Bischöfe, Äbte, Grafen und 
Vasallen persönlich ableisten zu lassen (Annales Bertiniani 837 und öfter im 
9. Jahrhundert) wobei dann der Unterschied zwischen dem allgemeinen 
Unterthanen-Eid und dem besondern Vasallen-Eid sich bald verwischen 
mußte. So verwandeln sich nach und nach sämmtliche Große in königliche 
Vasallen. Hiermit aber ||[24]| war die langsam vor sichgegangne Entwicklung 
der großen Grundbesitzer zu einem besondern Stand, zu einer Aristokratie, 
vom Staat anerkannt, der Staatsordnung eingefügt, einer ihrer amtlich 
wirkenden Hebel geworden. 

Ebenso geht der Gefolgsmann des einzelnen Großgrundbesitzers allmählig 
auf in den Hintersassen. Abgesehn von der direkten Verpflegung am 
Herrenhofe, die doch nur für eine geringe Anzahl von Köpfen stattfinden 
konnte, blieb kein andres Mittel sich Gefolgsleute zu sichern als indem man 
sie auf Grund und Boden ansetzte, ihnen Land zu Beneficium übertrug. Ein 
zahlreiches streitbares Gefolge, Hauptbedingung der Existenz der Großen 
in jener Zeit ewiger Kämpfe, war also nur durch Landverleihung an die 
Vasallen zu erlangen. Daher verschwinden aUmählig die landlosen Dienst- 
leute des Herrenhofs vor der Masse der auf Herrenland angesessenen. 

Je mehr aber dies neue Element in die alte Verfassung sich einschob desto 
mehr mußte diese erschüttert werden. Die alte, unmittelbare Übung der 
Staatsgewalt durch König und Grafen machte mehr und mehr Platz einer 
mittelbaren; zwischen die Gemeinfreien und den Staat trat der Senior, dem 
jene in immer größerem Maß persönlich zur Treue verbunden waren. Das 
wirksamste Triebstück der Staatsmaschine, der Graf, mußte mehr und mehr 
in den Hintergrund treten und thates auch wirklich. Karl der Große verfuhr 
hier wie er überall zu verfahren pflegte. Zuerst begünstigte er, wie wir sahen, 
das Überhandnehmen des Vasallenverhältnisses, bis die unabhängi- 
gen ||[25]| kleinen Freien fast verschwanden; als dann die hierdurch her- 
beigeführte Schwächung seiner Macht zu Tage trat, versuchte er ihr durch 
staatliches Eingreifen wieder auf die Beine zu helfen. Das mochte in 

IF 

lo 

Frinkische Zeit 

manchen Fällen unter einem so energischen und gefürchteten Herrscher 
gehngen; unter seinen schwachen Nachfolgern brach die Macht der mit 
seiner Hülfe geschaffnen Thatsachen sich unaufhaltsam Bahn. 

Das beliebte Mittel Karls war die Aussendung königlicher Sendboten 
(missi dominici) mit außerordentlicher Machtvollkommenheit. Wo der ge- 
wöhnliche königliche Beamte, der Graf, der einreißenden Unordnung nicht 
steuern konnte, da sollte ein Specialgesandter dies thun. (Dies historisch 
weiter zu begründen und entwickeln) 

Nun gab es aber noch ein andres Mittel, und dies bestand darin, den Grafen 
in eine solche Stellung zu versetzen daß er auch an materiellen Machtmitteln 
den Großen seiner Grafschaft mindestens gleichstand. Dies war nur möglich, 
wenn der Graf ebenfalls in die Reihe der großen Grundbesitzer trat, was 
wieder auf zwei Wegen geschehen konnte. Gewisse Grundstücke konnten 
in den einzelnen Gauen dem Grafenamt als Dotation beigegeben werden, 
sodaß der jeweilige Graf sie von Amts wegen verwaltete und ihre Einkünfte 
bezog. Hiervon finden sich viele Beispiele besonders in Urkunden, und zwar 
schon seit Ende des 8. Jahrhunderts; seit dem 9. ist dies Verhältniß ganz 
gewöhnlich. Solche Dotationen stammen selbstredend meist aus dem kö- 
niglichen Fiskalgut wie wir schon zur Merovingerzeit häufig Grafen und 
Herzöge als Verwalter der in ihrem Gebiethegenden königlichen Fiskalgüter 
finden. | 

|[26]] Merkwürdiger Weise finden sich auch manche Beispiele (sogar ein 
Formular dafür) wo Bischöfe das Grafenamt aus dem Kirchengut dotiren, 
natürlich, bei der Unveräußerlichkeit des Kirchenguts, in irgend einer Form 
des Beneficiums. Die Freigebigkeit der Kirche ist zu bekannt, um hierfür 
einen andern Grund zulässig zu halten als die bittre Noth. Unter dem 
wachsenden Druck der benachbarten weltlichen Großen büeb der Kirche nur 
der Bund mit den Resten der Staatsgewalt. 

Diese mit den Grafenstellen verknüpften Pertinenzen (res comitatus, 
pertinentiae comitatus) sind anfänglich noch scharf geschieden von den 
Beneficien, die dem jeweiligen Grafen persönlich übertragen waren. Auch 
diese wurden gewöhnlich und reichlich ertheilt; sodaß, Dotation und Be- 
neficien zusammengerechnet, die Grafenämter, ursprünglich Ehrenstellen, 
jetzt sehr einträgliche Posten und seit Ludwig dem Frommen ganz wie andre 
königliche Freigebigkeiten an Leute vergeben wurden die man gewinnen, 
oder deren man sich versichern wollte. So heißt es von Ludwig dem Stamm- 
ler daß er quos potuit conciliavit, dans eis comitatus, et abbatias ac villas 
(Annales Bertiniani 877). Die Benennung Honor, womit früher das Amt, mit 
Beziehung auf die damit verbundnen Ehrenrechte bezeichnetworden, erhält 
im Lauf des 9. Jahrhunderts ganz dieselbe Bedeutung wie beneficium. Und 

hiermit vollzog sich nothwendig auch eine wesentliche Veränderung im 

Friedrich Engels 

Charakter des Grafenamts, die mit Recht von Roth (S.408) \V27/ hervor- 
gehoben wird. Ursprünglich war das Seniorat soweit es einen Öffentlichen 
Charakter erhielt, dem Grafenamt nachgebildet, mit gräflichen Befugnissen 
ausgestattet. Jetzt — in der zweiten Hälfte des 9.Jahrhunderts — hatte das 
Seniorat so allgemein um sich gegriffen, daß es das Grafenamt zu über- 
wuchern drohte, und dieses sich nur in seiner Machtstellung halten konnte, 
indem es selbst mehr und mehr den Charakter eines Seniorats annahm. Die 
Grafen usurpirten mehr und mehr, und nicht erfolglos, die Stellung eines 
Seniors gegenüber ihren Gaubewohnern (pagenses), und zwar sowohl was 
deren private wie öffentliche Verhältnisse betraf. Ganz wie die übrigen 
„Herren" die ihnen benachbarten kleinen Leute, so suchten auch die Grafen 
die weniger bemittelten freien Gaubewohner mit Güte oder Gewalt dahin zu 
bringen sich ihnen als Vasallen zu unterwerfen. Dies gelang um so leichter 
als die bloße Thatsache, daß die Grafen ihre Amtsgewalt derartmißbrauchen 
konnten, der beste Beweis ist wie wenig Schutz der noch übrige Rest der 
Gemeinfreien von der königlichen Macht und ihren Organen erwarten durfte. 
Von allen Seiten der Vergewaltigung preisgegeben, mußten die kleineren 
Freien froh sein, selbst gegen Abtretung ihres Alods und Wiedererlangung 
desselben zu bloßem Beneficium irgend einen Schutzherrn zu finden. Schon 
Capitular 811 klagt Karl der Große daß Bischöfe, Äbte, Grafen, Richter, 
Centenare kleine Leute durch fortwährende Rechtschikanen oder stets 
wiederholtes Aufgebot zum Heere soweit herunter bringen bis sie jenen ihr 
Alod übertragen oder verkaufen; daß die Armen sich lautüber den an ihrem 
Eigenthum geschehenden Raub beklagen usw. Auf diese Weise war in 
Gallien bereits Ende des 9. Jahrhunderts der größte Theil des freien Eigen- 
thums in die Hände der Kirche, der Grafen und andrer Großen gekommen 
(Hincmar, annales Remenses 869.) und etwas später gab es in einigen Pro- 
vinzen schon garkein freies Grundeigenthum kleiner Freien mehr. (Maurer 
Einleitung 212) Sobald nun die Beneficien bei der wachsenden Macht der 
Beneficiare und der verfallenden der Krone aUmählig erblich wurden, 
wurden es gewohnheitsmäßig die Grafenämter auch. Sahen wirin der Menge 
der königlichen Beneficiare die Ansätze zur Bildung des späteren Adels, so 
hier den Keim der Territorialhoheit der aus den Gaugrafen hervorgegangnen 
späteren Landesherrn. 

Während so die gesellschaftliche und staatliche Ordnung vollständig anders 
wurde, blieb die alte Heerverfassung, gegründet auf Waffendienst— so Recht 
wie Pflicht — aller Freien, äußerlich dieselbe; nur daß, wo die neuen Ab- 
hängigkeitsverhältnisse bestanden, der Senior zwischen seine Vasallen und 
den Grafen sich einschob. Aber die Gemeinfreien waren von Jahr zu Jahr 

Fränkische Zeit 

weniger im Stand, die Last des Heerdienstes zu tragen. Diese bestand nicht 
nur im persönlichen Dienst; der Aufgebotene mußte sich auch selbst aus- 
rüsten und während der ersten sechs Monate auf eigne Kosten verpflegen, 
bis endlich die unaufhörlichen Kriege Karls des Großen dem Faß den Boden 
ausschlugen. Die Last wurde so unerträglich daß um ihr zu entgehn die 
kleinen Freien massenweise vorzogen, nicht nur den Rest ihres Besitzes, 
sondern ihre eigne Person und die ihrer Nachkommen den Großen, ||[28]j be- 
sonders aber der Kirche zu übertragen. Dabin hatte Karl die freien, kriege- 
rischen Franken heruntergebracht, daß sie lieber Hörige und Leibeigne 
wurden um nur nicht in den Krieg zu ziehn. Das war die Folge davon, daß 
Karl sich darauf steifte, eine auf allgemeinen und gleichen Grundbesitz aller 
Freien gegründete Kriegsverfassung auch dann noch durchzuführen, und 
zwar bis auf die äußerste Spitze zu treiben, als der großen Menge der Freien 
der Grundbesitz ganz oder größten Theils abhandengekommen war. 

Die Thatsachen waren indeß stärker als Karls Eigensinn und Ehrgeiz. Die 
alte Heerverfassung war nicht mehr zu halten. Das Heer auf Staatskosten 
auszurüsten und zu verpflegen, ging erst recht nicht in jener Zeit einer fast 
geld- und handelslosen Naturalwirthschaft. Karl war also genöthigt die 
Dienstpflicht so zu beschränken, daß Ausrüstung und Verpflegung des 
Manns möglichblieb. Dies geschah im Aachner Kapitular 807, als die Kriege 
sich nur noch auf Grenzkämpfe beschränkten und der Bestand des Reichs 
im Ganzen gesichert schien. Vor allem sollte jeder königliche Beneficiar 
ohne Unterschied sich stellen. Dann wer 12 Huben (mansi) besitzt gehar- 
nischt, also auch wohl zu Pferd erscheinen (das Wort caballarius, Ritter, 
kommt in demselben Capitular vor). Besitzer von 3 bis 5 Huben waren 
pflichtig. Von zwei Besitzern von je 2 Huben, von dreien zu einer Hube, von 
sechsen zu einer halben Hube, mußte jedesmal einer gestellt und von den 
andern ausgerüstet werden. Von ganz landlosen, aber Mobilarvermögen im 
Werth von 5 Solidi besitzenden Freien sollte ebenfalls der sechste Mann 

ausrücken und eine Geldunterstützung von einem Solidus von jedem der 

andern fünf erhalten. Auch wird die Auszugspflicht der verschiednen 
Landestheile, die bei diesen benachbarten Kriegen voll eintritt, für ent- 
ferntere Kriege je nach der Entfernung auf die Hälfte bis ein Sechstel der 
Mannschaft beschränkt. 

Karl suchte hier offenbar die alte Verfassung der veränderten ökono- 
mischen Lebenslage der Dienstpflichtigen anzupassen, zu retten was noch 
zu retten war. Aber auch diese Konzession half nicht; schon bald dar- 
auf ||[29]| war er genöthigt im Capitulare de exercitu promovendo neue 
Befreiungen zu gestatten. Dies Kapitular, gewöhnlich früher als das Aachner 

datirt, ist seinem ganzen Inhalt nach unzweifelhaft mehrere Jahre später als 

dies. Es erhöht die Hufenzahl von der je ein Mann zu stellen ist, von drei 

Friedrich Engels 

auf vier; die Besitzer von halben Huben und die Landlosen erscheinen als 
dienstfrei, und auch für Beneficiare ist die Stellungspflicht auf einen Mann 
für je vier Huben beschränkt. Unter den Nachfolgern Karls scheint das 
Minimum der Hubenzahl, die einen Mann stellte, sogar auf fünferhöht zu 
sein. 

Merkwürdig ist, daß die Gestellung der geharnischten Zwölfhubner die 
größten Schwierigkeiten gefunden zu haben scheint. Wenigstens wird das 
Gebot, daß sie gepanzert zu erscheinen haben, unzählige Male in den Ka- 
pitularien wiederholt. 

So verschwanden die Gemeinfreien immer mehr. Hatte ihre allmählige 
Trennung von Grund und Boden einen Theil in die Vasallität der neuen 
großen Grundherren getrieben, so trieb die Furcht vor direktem Ruin durch 
den Heerdienst den andern Theil gradezu in die Leibeigenschaft. Wie rasch 
diese Ergebung in die Knechtschaft vor sich ging, dafür zeugt das Polypty- 
chon (Grundbesitzregister) des Klosters Saint-Germain-des-Prés, das da- 
mais noch außerhalb Paris lag. Es ist vom Abt Irmino im Anfang des 9. Jahr- 
hunderts zusammengestellt und weist unter den Hintersassen des Klosters 
auf: 2080 Familien von Kolonen, 35 von Liten, 220 von Sklaven (servi), 
dagegen nur acht freie Familien. Das Wort Colonus jener Zeit bezeichnete 
aber in Gallien entschieden einen Unfreien. Die Heirath einer Freien mit 
einem Colonen oder Sklaven unterwarf sie als geschändet (deturpatam) 
dem Herrn (Capitular 817). Ludwig der Fromme befiehlt, daß colonus vel 
servus (eines Klosters zu Poitiers) ad naturale servitium velit nolit redeat. 
Sie erhielten Hiebe (Capitularia 853, 861, 864, 873) und wurden manchmal 
freigelassen (siehe Guérard, „Irmino"). Und diese leibeignen Bauern waren 
nicht etwa Romanen, sondern nach Jakob Grimms eignem Zeugniß (Ge- 
schichte der deutschen Sprache I. S. [537]) der die Namen untersuchte, 
„fast lauter fränkische, die einer geringen Zahl romanischer weit über- 
wogen". 

Eine so gewaltige Zunahme der unfreien Bevölkerung verschob wiederum 
die Klassenverhältnisse ||[30]| der fränkischen Gesellschaft. Neben die sich 
damals rasch zu einem eignen Stand ausbildenden Großgrundbesitzer, neben 
ihre freien Vasallen, trat nun eine den Rest der Gemeinfreien mehr und mehr 
aufsaugende Klasse von Unfreien. Aber diese Unfreien waren theils selbst 
noch frei gewesen, theils Kinder von Freien; die seit drei und mehr Ge- 
nerationen in erblicher Knechtschaft Lebenden waren weitaus die Minder- 
zahl. Auch waren sie großentheils nicht von Außen eingeschleppte, säch- 
sische, wendische etc Kriegsgefangne; im Gegentheil die Meisten waren 
einheimische Franken und Romanen. Mit solchen Leuten, wenn sie noch 
dazu die Masse der Bevölkerung auszumachen anfingen, war nicht so leicht 
umzugehn wie mit ererbten oder fremden Leibeignen. Die Knechtschaft war 

Fränkische Zeit 

ihnen noch ungewohnt, die Hiebe die selbst der Kolon erhielt (Capitularia 
853, 861, 873) wurden noch als Schmach, nicht als selbstverständlich 
empfunden. Daher die vielen Verschwörungen und Aufstände der Unfreien, 
und selbst der bäuerlichen Vasallen. Karl der Große schlug selbst einen 
Aufstand der Hintersassen des Bisthums Reims gewaltsam nieder. Ludwig 
der Fromme spricht Capitular 821 von Verschwörungen der Sklaven (ser- 
vorum) in Flandern und Menapiscus (an der obern Lys). 848 und 866 mußten 
Aufstände der Dienstleute (homines) des Bisthums Mainz unterdrückt 
werden. Die Gebote solche Verschwörungen zu unterdrücken wiederholen 
sich in den Kapitularien seit 779. Der Aufstand der Stellingain Sachsen muß 
ebenfalls hieher gehören. Offenbar eine Folge dieser drohenden Haltung der 
unfreien Massen war es, wenn seit Ende des 8. und Anfang des 9. Jahr- 
hunderts die Leistungen der Unfreien, selbst der ansässigen Sklaven, mehr 
und mehr auf ein bestimmtes unüberschreitbares Maß gesetzt wurden, und 
Karl der Große in seinen Kapitularien dies vorschreibt. 

Das also war der Preis um den Karl sein neurömisches Kaiserreich er- 
kaufte: die Vernichtung des Standes der Gemeinfreien, der zur Zeit der 
Eroberung Galliens das ganze Frankenvolk umfaßt hatte; die Spaltung des 
Volks in große Grundbesitzer, Vasallen, Leibeigne. Aber mit den Gemein- 

freien fiel die alte Heerverfassung, mitbeiden fiel das Königthum. Karlhatte 
die einzige Grundlage seiner eignen Herrschaft vernichtet. Ihn hielt's noch 
aus; unter seinen Nachfolgern aber trat an den Tag, was in Wirklichkeit das 

1 

[[31]j (Anmerkung) 

Werk seiner Hände war. 

Der fränkische Dialekt. 

Es ist diesem Dialekt sonderbar mitgespielt worden von den Sprachgelehr- 
ten. Hatte Grimm ihn in Französisch und Hochdeutsch untergehn lassen, so 
geben ihm Neuere eine Ausdehnung, die von Dünkirchen und Amsterdam 
bis an die Unstrut, Saale und Rezat, wo nicht garbis an die Donau und durch 
Kolonisation ins Riesengebirge reicht. Während selbst ein Philolog wie 
Moritz Heyne aus einer in Werden angefertigten Handschrift des Heliand 
eine altniederfränkische Sprache konstruirt, die fast reines, sehr gelind 
fränkisch angehauchtes Altsächsisch ist, schlägt Braune alle wirklich nieder- 
fränkischen Dialekte ohne Weiteres hier zum Sächsischen, dort zum Nieder- 
ländischen. Und endlich beschränkt Arnold den Eroberungsbezirk der Ri- 

Friedrich Engels 

puarier auf das Gebiet nördlich der Wasserscheide von Ahr und Mosel und 
läßt alles südlich und südwestlich Gelegene zuerst von Alemannen, später 
ausschließlich von Chatten (die er auch zu den Franken schlägt) besetzt sein, 
also auch alemannisch-chattisch sprechen. 

Reduziren wir vorerst das fränkische Sprachgebiet auf seine wirklichen 
Grenzen. Thüringen, Hessen und Mainfranken haben absolut keinen andern 
Anspruch dazu gerechnet zu werden als daß sie zur Karolingerzeit unter 
Francia mit einbegriffen wurden. Die Sprache die Östlich des Spessarts, 
Vogelsbergs und des Kahlen Asten gesprochen wird ist Alles nur nicht 
Frinkisch. Hessen und Thüringen haben ihre eignen selbstständigen Dia- 
lekte, wie sie von selbststindigen Stimmen bewohnt werden; in Mainfranken 
ist ein Gemisch slavischer, thThüringischer und hessischer Bevölkerung mit 
bairischen und fränkischen Elementen durchsetzt worden und hat sich 
seinen aparten Dialekt ausgebildet. Nur wenn man den Grad, in welchem die 
hochdeutsche Lautverschiebung in die Dialekte eingedrungen, als Haupt- 
unterscheidungsmittel anwendet, kann man diese drei Sprachzweige dem 
Fränkischen zuweisen. Es ist aber, so werden wir sehn, grade dies Verfahren, 
das all die Verwirrung in der Beurtheilung fränkischer Sprache durch Nicht- 
franken verursacht. | 

|[32]] Fangen wir mit den ältesten Denkmälern an, und stellen wir zuerst 
Moritz Heyne's*) sogenanntes Altniederfränkisch ins rechte Licht. Die in 
Werden gefertigte, jetzt in Oxford befindliche s.g. Cottonsche Handschrift 
des Heliand soll altniederfränkisch sein, weil sie im Kloster Werden, noch 
auf fränkischem Boden, aber hart an der sächsischen Grenze angefertigt 
worden. Die alte Stammesgrenze ist hier auch heute noch die Grenze 
zwischen Berg und Mark; von den dazwischen liegenden Abteien gehört 
Werden zu Franken, Essen zu Sachsen. Werden ist in allernächster Nähe, 
östlich und nördlich, von unbestritten sächsischen Ortschaften begrenzt; in 
der Ebene zwischen Ruhr und Lippe dringt sächsische Sprache stellenweise 
fast bis an den Rhein. Der Umstand daß ein sächsisches Werk in Werden 
abgeschrieben, und zwar offenbar von einem Franken, daß diesem Franken 
hie und da fränkische Wortformen in die Feder geflossen, reicht noch lange 
nicht hin, die Sprache der Abschrift für fränkisch zu erklären. — Außer dem 
Cottonschen Heliand zieht Heyne als niederfränkisch in Betracht einige 
werdener Fragmente die denselben Charakter zeigen und die Überbleibsel 
einer Psalmen-Übersetzung, die nach ihm in der Aachener Gegend entstan- 
den ist, von Kern (Glossen in der Lex Salica) dagegen kurzer Hand für 
niederländisch erklärt wird. In der That hat sie einerseits ganz niederlän- 
dische Formen, daneben aber auch echt rheinfränkische, und selbst Spuren 

*) Kleine altsächsische und altniederfränkische Grammatik von Moritz Heyne. Paderborn 
1873. 

Frinkische Zeit 

hochdeutscher Lautverschiebung. Sie ist offenbar an der Gränze von 
Niederländisch und Rheinfränkisch, etwa zwischen Aachen und Mastricht 
entstanden. Ihre Sprache ist bedeutend jünger als die der beiden Heliand. 

Der Cottonsche Heliand allein reichtindeß hin, um aus den wenigen darin 
vorkommenden fränkischen Formen einige Hauptunterschiede von Frän- 
kisch und Sächsisch unzweifelhaft festzustellen. 

I. Ahe ingävonischen Mundarten endigen die drei Personen des Plurals 
praesens indicativus gleich, und zwar auf einen Dental mit vorhergehendem 
Vokal; altsächsisch auf -d, angelsächsisch auf -dh, altfriesisch auf -th (das 

10 wohl auch für -dh steht). ||[33]| So heißt im Altsächsischen hebbiad wir haben, 

ihr habt, sie haben; ebenso heißen von fallan, gewinnan, alle drei Personen 
gleichmäßig fallad, winnad. Es ist die dritte Person, die sich aller drei be- 
mächtigt hat, aber wohlzumerken, mit specifisch ingävonischer, ebenfalls 
allen drei genannten Dialekten gemeinsamer Ausstoßung des n vor dem -d 
oder -dh. Von allen lebenden Dialekten hat sich diese Eigentümlichkeit mü- 
der westfälische erhalten; dort heißt es noch jetzt wi, ji, se hebbedusw. Die 
übrigen sächsischen Mundarten ebenso wie das Westfriesische kennen sie 
nicht mehr; sie unterscheiden die drei Personen. 

Die westrheinischen Psalmen haben wie das Mittelhochdeutsche für die 
I. Person pluralis -n, II. -t III. -nt Dagegenhatder Cottonsche Heliandneben 
den sächsischen einigemal Formen ganz andrer Art: tholönd sie dulden, 
gornönd ihr klagt, und als Imperativ marient verkündigt, seggient sagt, wo 
das Sächsische tholöd, gornöd, märiad, seggiad fordert. Diese Formen sind 
nicht nur fränkisch, sie sind sogar acht werdener, bergischer Lokaldialekt 
bis heute. Im Bergischen machen wir ebenfalls alle drei Pluralpersonen des 
Präsens gleich, aber nicht sächsisch auf -d, sondern fränkisch auf -nt. Gegen 
märkisches wi hebbed heißt es da gleich an der Gränze wi hant, und analog 
dem obigen Imperativ seggient wird gesagt seient ens, sagt einmal. Braune 
und Andre haben auf die einfache Wahrnehmung hin daß hier im Bergischen 
die drei Personen gleich gemacht werden, das ganze ber||[34]|gische Ge- 
birgsland kurzer Hand für sächsisch erklärt. Die Regel ist allerdings aus 
Sachsen herüber gedrungen, leider aber wird sie fränkisch ausgeführt, und 
beweist damit das Gegentheü dessen, was sie beweisen soll. 

Die Ausstoßung des n vor Dentalen ist in den ingävonischen Dialekten 
nicht auf diesen Fall beschränkt; sie ist im Altfriesischen weniger, im Alt- 
sächsischen und Angelsächsischen dagegen ziemlich weit verbreitet: mudh 
Mund, kudh kund, us uns, odhar ein anderer. Der fränkische Abschreiber 
des Heliand in Werden schreibt statt odhar zweimal die fränkische Form 
andar. Die Werdener Heberegister wechseln mit den fränkischen Namens- 

formen Reinswind, Meginswind, und den sächsischen Reinswidund Megins- 

wid. In den linksrheinischen Psalmen heißt es dagegen überall munt, hunt, 

Friedrich Engels 

uns, nur einmal haben die (aus der verlornen Handschrift dieser Psalmen 
ausgezognen) s. g. Lipsiusschen Glossen farkutha abominabiles statt farkun- 
tha. Die altsalischen Denkmäler haben ebenfalls das nüberall bewahrtin den 
Namen Gund, Segenand, Chlodosindis, Ansbertus usw was nicht in Betracht 
kommt. Die modernen fränkischen Dialekte haben das y überall (einzige 
Ausnahme im Bergischen die Form os, uns). 

II. Die Sprachdenkmäler aus denen die gewöhnlich s.g. altsächsische 
Grammatik konstruirt wird, gehören alle dem südwestlichen Westfalen an, 
Münster, Freckenhorst, Essen. Die Sprache dieser Denkmäler zeigt einige 
wesentliche Abweichungen nicht nur von den allgemein ingävonischen 
Formen, sondern auch von solchen die uns in Eigennamen aus Engern und 
Ostfalen als acht altsächsisch erhalten sind; dagegen stimmen sie merk- 
würdig mit Fränkisch und Althochdeutsch. Der neueste Grammatiker des 
Dialekts, Cosijn, nennt ihn daher auch gradezu altwestsächsisch. 

Da wir bei dieser Untersuchung fast nur auf Eigennamen in lateinischen 
Urkunden angewiesen sind, können die nachweisbaren Formunterschiede 
des West- und Ostsächsischen nur wenig zahlreich sein; sie beschränken 
sich auf zwei, aber sehr entscheidende Fälle. 

1) Angelsächsisch und Altfriesisch hat genitivus pluralis aller Deklinatio- 
nen auf -a. Altwestsächsisch, altfränkisch ||[35]| und althochdeutsch da- 
gegen -0. Was ist nun die richtige altsächsische Form? SoUte dieser Dialekt 
hier in der That die ingävonische Regel verlassen? 

Die Urkunden aus Engern und Ostfalen geben die Antwort. In Stediera- 
burg,  Horsadal, Winethahüsen, Edingahüsun, Magathaburg und vielen 
andern Namen steht der erste Theil der Zusammensetzung im genitivus 
pluralis und hat -a. Selbst in Westfalen ist das -a noch nicht ganz ver- 
schwunden; die Freckenhorster Rolle hat einmal Aningera lö und Wernera 
holthüson, und das -a in Osnabrück ist eben auch ein alter genitivus plura- 
lis. 

2) Ebenso endigt das schwache Maskulinum im Fränkischen wie im Alt- 
hochdeutschen auf -o, gegen gothisch-ingävonisches -a. Für das Altwest- 
sächsische steht ebenfalls -o als Regel fest; also wieder Abweichung vom 
ingävonischen Brauch. Dies gilt aber keineswegs für das Altsächsische 
überhaupt. Nicht einmal in Westfalen galt -o ohne Ausnahme; die Frecken- 
horster Rolle hat schon neben -o eine ganze Reihe von Namen auf -a (Siboda, 
Uffa, Asica, Hassa, Wenda usw); paderborner Denkmäler bei Wigand er- 
geben fast immer -a, nur ganz ausnahmsweise -o; in ostfansehen Urkunden 
herrscht -a fast ausschließlich; sodaß schon J.Grimm (Geschichte der 
deutschen Sprache) zu dem Schluß kommt es lasse sich nicht verkennen daß 
-aund -an (in obliquen Casus) die ursprünglich sächsische allen Theilen des 
Volks gemeine Form war. Das Vordringen des -ofür -abeschränkte sich auch 

Frinkische Zeit 

nicht auf Westfalen. Im Anfang des 15. Jahrhunderts haben die ostfriesischen 
Mannsnamen der Chroniken etc fast regelmäßig -0: Fokko, Occo, Enno, 
Smelo usw. gegen früheres in westfriesischen Einzelfällen noch erhalte- 
nes -a. 

Es darf also als feststehend angenommen werden, daß beide Abweichun- 
gen des Westsächsischen von der ingävonischen Regel nicht ursprünglich 
sächsisch, sondern durch fremden Einfluß veranlaßt sind. Dieser Einfluß 
erklärt sich sehr einfach durch die Thatsache daß Westsachsen früher 
fränkisches Gebiet war. Erst nach Abzug der Hauptmasse der Franken 
rückten die Sachsen über Osning und Egge aumählig bis an die Linie, die 
noch heute Mark und Sauerland von Berg und Siegerland scheidet. Der 
Einfluß der zurückgebliebnen, mit den Sachsen jetzt verschmolzenen 
Franken zeigt sich in jenen beiden -o statt -@; er ist auch ||[36]| noch in den 
heutigen Dialekten unverkennbar. 

Ill. Eine von der Ruhr bis an die Mosel reichende Eigenthümlichkeit 
rheinfränkischer Sprache ist die Endung der I. [Person] praesens indicativus 
auf -n, die sich am besten erhalten, in dem Fall wo ein Vokal folgt: dat don 
ek das thue ich, ek han ich habe (bergisch). Diese Verbalform gilt für den 
ganzen Niederrhein und die Mosel wenigstens bis an die lothringische 

Gränze: don, han. Dieselbe Eigenthümlichkeit findet sich schon in den links- 
rheinischen Psalmen: biddon ich bitte, wirthon ich werde, wenn auch nicht 
konsequent. Der salischen Mundart fehlt dies -n; es heißt dort schon im 
ältesten Dokument: ec forsacho, gelöbo. Es fehlt ebenso dem Niederlän- 
dischen. Das Altwestsächsische steht hier vom Fränkischen in sofern ab, als 
es dies -n nur in einer einzigen Konjugation kennt (der s.g. zweiten 
schwachen): skawön ich schaue, thionön ich diene usw. Dem Angelsäch- 
sischen und Altfriesischen ist es ganz fremd. Wir dürfen also vermuthen daß 
auch dies -n ein fränkischer Überrest im Altwestsächsischen ist. 
Außer den uns in Urkunden etc erhaltenen zahlreichen Eigennamen und 
den oft bis zur Unkenntlichkeit entstellten Glossen der Lex Salica, haben 
wir fast gar keine Reste der salischen Mundart. Indeß hat Kern (die Glossen 
in der Lex Salica) eine bedeutende Anzahl dieser Entstellungen entferntund 
den in manchen Fällen sichern, in andern höchst wahrscheinlichen Text 
hergestellt und nachgewiesen daß er in einer Sprache geschrieben ist die die 
direkte Vorfahrin des Mittel- und Neuniederländischen ist. Doch ist dies so 
rekonstruirte Material natürlich nicht für die Grammatik ohne Weiteres 
verwendbar. Außerdem besitzen wir nur noch die kurze Abschwörungs- 
formel die dem Capitulare Karlmanns vom Jahre 743 angefügt und wahr- 
scheinlich auf dem Concil von Lestines also in Belgien verfaßt ist. Und hier 
stoßen wir gleich im Anfang auf zwei charakteristisch fränkische Worte: Ec 
forsacho, ich entsage. — Ec für ich ist heute noch weit verbreitet unter 

Friedrich Engels 

Franken. In Trier und Luxemburg eich, in Köln und Aachen éch, im Ber- 
gischen ek. Wenn das Schrift-Niederländische jfchat, ||[37]| so hört man doch 
oft genug im Volksmund, namentlichin Flandern, ek. Die altsalischenNamen 
Segenandus, Segemundus, Segefredus zeigen einstimmend e für i. 

In forsacho steht ch für g zwischen Vokalen: dies kommt auch sonst in 
den Denkmälern vor (rachineburgius) und ist noch heute ein Kennzeichen 
aller fränkischen Mundarten von der Pfalz bis an die Nordsee. Auf diese 
beiden Hauptkennzeichen des Fränkischen: e häufig für i, und ch zwischen 
Vokalen für g, kommen wir bei den einzelnen Mundarten zurück. 

Als Resultat der obigen Untersuchung, zu der man noch das von Grimm 
in der Geschichte der deutschen Sprache am Schluß des ersten Bandes über 
das Altfränkische Gesagte vergleichen kann, dürfen wir den Satz aufstellen, 
der übrigens jetzt schwerlich noch bestritten wird: daß das Fränkische schon 
im 6. und 7.Jahrhundert ein eigner, zwischen dem Hochdeutschen, also 
zunächst Alamannischen, und dem Ingävonischen, also zunächst Säch- 
sischen und Friesischen den Übergang bildender, damals noch ganz auf 
gothisch-niederdeutscher Verschiebungsstufe stehender Dialekt war. Ist 
dies aber zugegeben, so ist damit auch anerkannt daß die Franken nicht ein 
durch äußere Umstände verbündeter Mischmasch verschiedner Stämme, 
sondern ein eigner deutscher Hauptstamm, die Iskävonen waren, die wohl 
zu verschiednen Zeiten fremde Bestandtheile in sich aufnahmen, aber auch 
sie zu assimiliren die Kraft hatten. Und ebenfalls dürfen wir als erwiesen 
ansehn, daß jeder der beiden Hauptzweige des fränkischen Stamms schon 
früh eine besondre Mundart sprach, daß der Dialekt sich schied in Saliseli 
und Ripuarisch, und daß manche trennenden Eigenthümlichkeiten der alten 
Mundarten noch fortleben im heutigen Volksmund. 

Gehen wir nun über zu diesen noch lebenden Mundarten. 

I. Darüber besteht jetzt kein Zweifel mehr daß das Salische fortlebt in 
den beiden niederländischen Mundarten, dem Flämischen und Holländi- 
sehen, und zwar am reinsten in den seit dem 6. Jahrhundert schon frän- 
kischen Gebieten. Seitdem nämlich die großen Sturmfluten im 12. 13. und 
14. Jahrhundert fast ganz Seeland vernichtet, die Südersee, den Dollart 
und die Jahde gebildet, und dadurch mit dem geographischen ||[38][ auch 
den politischen Zusammenhang unter den Friesen gebrochen, erlagen die 
Reste der alten friesischen Freiheit dem Andrang der umhegenden Lan- 
desherrn, und mit ihr fast überall auch die friesische Sprache. Im Westen 
wurde sie durch Niederländisch, im Osten und Norden durch Sächsisch und 
Dänisch eingeengt oder ganz verdrängt, in allen Fällen starke Spuren in der 
eindringenden Sprache zurücklassend. Das altfriesische Seeland und Hol- 

fa 

Fränkische Zeit 

land wurden im 16. und 17.Jahrhundert Kern und Rückhalt des niederlän- 
dischen Unabhängigkeitskampfs, wie sie schon der Sitz der Haupthandels- 
städte des Landes waren. Hier also vorzugsweise bildete sich die neu- 
niederländische Schriftsprache, und nahm friesische Elemente, Worte und 
Wortformen, auf, die von dem fränkischen Grundstock wohl zu unter- 
scheiden sind. Andrerseits ist von Osten her sächsische Sprache auf ehedem 
friesisches und fränkisches Gebiet vorgedrungen. Die genauen Gränzen zu 
ziehn, muß der Detailforschung überlassen bleiben; rein salisch sind nur die 
flämisch sprechenden Theile von Belgien, Nordbrabant, Utrecht sowie 
Gelderland und Overyssel mit Ausnahme der östlichen, sächsischen Stri- 
che. 

Zwischen der französischen Sprachgrenze an der Maas und der säch- 
sischen nördlich vom Rhein stoßen Salier und Ripuarier zusammen. Auf die 
Scheidelinie, die auch hier im Einzelnen erst festzustellen ist, kommen wir 

weiter unten zu sprechen. Beschäftigen wir uns zunächst mit den gramma- 
tischen Eigenthümlichkeiten des Niederländischen. 

Bei den Vokalen fällt zuerst auf daß in echt fränkischer Weise idurch e 
ersetzt wird: brengen bringen, kreb Krippe, hemel Himmel, geweten Ge- 
wissen, ben bin, stem Stimme. Dies ist im Mittelniederländischen noch weit 

häufiger der Fall: gewes gewiß, es ist, selver Silber, blent blind, wo neu- 
niederländisch gewis, is, zilver, blind. Ebenso finde ich in der Nähe von Gent 
zwei Orte: Destelbergen und Desteldonck, wonach auch jetzt noch Distel dort 
Destel heißt. Das auf rein fränkischem Boden erwachsene Mittelnieder- 
ländische stimmt hier genau zum Ripuarischen, schon weniger das friesi- 
schem Einfluß ausgesetzte Schrift-Neuniederländische. 

Ferner steht, abermals mit dem Ripuarischen stimmend, o statt u vor m 
oder 7 mit folgendem Konsonanten, doch nicht so konsequent wie mittel- 
niederländisch und ripuarisch. Neben konst, gonst, kund steht Neunieder- 
ländisch kunst, gunst, kund; dagegen stimmen in Beiden ||[39]| mond Mund, 

hond Hund, jong jung, ons uns. 

Im Abstand vom Ripuarischen ist das lange i (ij) in der Aussprache zu ei 
geworden, was im Mittelniederländischen noch nicht der Fall gewesen zu 
sein scheint. Aber dies ei wird nicht wie hochdeutsches ei= aigesprochen, 
sondern wie wirklich e+ i, wenn auch nicht ganz so dünn wie z.B. ejbei 
Dänen und Slaven. Wenig abweichend davon lautet der nicht //, sondern ei 
geschriebne Diphthong. Entsprechend steht für hochdeutsches au — ou, 
OU)V. 

Der Umlaut ist aus der Flexion verschwunden. In der Deklination haben 
Singular und Plural, in der Konjugation Indikativ und Konjunktiv denselben 
Wurzelvokal. Dagegen kommt Umlaut in der Wortbildung in doppelter 
Gestalt vor: 1) in der allen nachgothischen Dialekten gemeinsamen [Ver- 

Friedrich Engels 

änderung] des a durch iin e, 2) in einer dem Niederländischen eigenthüm- 
lichen, erst später entwickelten Form. Das Mittelniederländische wie das 
Ripuarische kennt noch hus Haus eranbraun ram geräumig tan Zaunpluralis 
huse, brune. Das Neuniederländische kennt nur noch die dem Mittelnieder- 
ländischen und Ripuarischen fremden Formen huis bruin ruim tuin 
(ui = hochdeutsch eu). Dagegen drängt sich eu für kurzes o (hochdeutsch 
u) bereits im Mittelniederländischen ein: jeughet neben joghet, neunieder- 
ländisch jeugd Jugend; doghet Tugend, dor Thür, kor Wahl, woneben 
die Formen mit eu, neuniederländisch gilt nur noch deugd, keur, deur. Es 
stimmt dies ganz zu dem, seit dem 12. Jahrhundert im Nordfranzösischen 
entwickelten eu für lateinisches betontes o. Auf einen dritten Fall macht 
Kern aufmerksam: neuniederländisch ist ei Umlaut aus ê (ee). Alle diese drei 
Formen des Umlauts sind dem Ripuarischen wie den übrigen Dialekten 
unbekannt und ein besondres Kennzeichen des Niederländischen. 

Aid, alt, old, oit, uld, ult verwandeln sich in oud, out. Dieser Übergang 
findet sich schon im Mittelniederländischen wo indeß noch guldin, hulde, 
sculde neben goudin, houde, scoude (sollte) vorkommen, sodaß die Zeit 
ungefähr feststeht wo er eingeführt wurde. Er ist ebenfalls dem Nieder- 
ländischen eigenthümlich, wenigstens gegenüber allen kontinentalen ger- 
manischen Mundarten; dagegen besteht er auch im englischen Dialekt von 
Lancashire: gowd, howd, owd, für gold, hold old. 

Was die Konsonanten angeht, so kennt das Niederländische kein reines 
g (das gutturale ||[40]| italienische französische oder englische g). Dieser 
Konsonant wird wie ein stark aspirirtes gh gesprochen, das sich in gewissen 
Laut-Verbindungen vom tief-gutturalen (schweizerischen, neugriechischen 
oder russischen) chnicht unterscheidet. Wir sahen daß dieser Übergang von 
gin ch schon dem Altsalischen bekannt war. Er findet sich auch in einem 
Theil des Ripuarischen und der auf ehmals fränkischem Boden ausgebildeten 
sächsischen Dialekte, z.B. im Münsterland, wo sogar, wie auch im Ber- 
gischen, /im Anlaut besonders von Fremdwörtern unter Umständen wie ch 
lautet und man den Choseph, und selbst dar Chahr (Jahr) hören kann. Hätte 
M. Heyne hierauf Rücksicht genommen, so blieb ihm die Schwierigkeit der 
häufigen Verwechslung und gegenseitigen Alliteration von /, g, und ch im 
Heliand so ziemlich erspart. 

Im Anlaut bewahrt das Niederländische stellenweise wr: wringen ringen, 
wreed grausam, hart, wreken rächen. Ein Rest davon bleibt auch im Ripua- 
rischen. 

Aus dem Friesischen ist genommen die Erweichung des Diminutivs -ken 
in -tje, -je: mannetje Männchen, bier je Bienchen, halsje Hälschen etc. Doch 
wird auch &bewahrt: vrouken Frauchen, hoedeken Hütchen. Besser bewahrt 
das Flämische, wenigstens in der Volkssprache das k; das bekannte Männ- 

Frinkische Zeit 

chen in Brüssel heißt manneken pis. Aus dem Flämischen haben also die 
Franzosen ihr mannequin, die Engländer mannikin entlehnt. Der Plural 
beider Endungen ist -s: vroukens, mannetjes. Dies -s werden wir im Ripua- 
rischen wiederfinden. 

Gemeinsam mit sächsischen und selbst skandinavischenDialektenistdem 
Niederländischen die Ausstoßung von d zwischen Vokalen, besonders 
zwischen zwei e: leder und leer, wederund weer, neder und neer, v aderund 
vaer, moeder und moer Mutter. 

Die niederländische Deklination zeigt vollständige Vermischung starker 
und schwacher Formen, sodaß, da der Pluralumlaut ebenfalls fehlt, die 
niederländischen Pluralbildungen nur in den seltensten Fällen selbst zu den 
ripuarischen oder sächsischen stimmen, und auch hier ein sehr greifbares 
Kennzeichen der Sprache vorliegt. 

Gemeinsam ist dem salischen und ripuarischen mit sämmtlichen in- 
gävonischen Dialekten der Wegfall des Nominativzeichens in er, der, wer: 
niederländisch hij, de (Artikel) und die (Demonstrativpronomen), wie. 

Auf die Konjugation einzugehn, würde zu weit führen. Das Gesagte wird 
genügen, ||[41]| um die heutige salische Sprache überall von den angrenzen- 
den Mundarten unterscheiden zu lassen. Genauere Untersuchung der nieder- 
ländischen Volksmundarten wird sicher noch manches Wichtige zu Tage 
fördern. 

II. Rheinfränkis'ch. Mit diesem Ausdruck bezeichne ich sämmtliche übri- 
gen fränkischen Mundarten. Wenn ich hier dem Salischen nicht nach alter 
Art Ripuarisch entgegensetze, so hat das einen sehr guten Grund. 

Schon Arnold hat darauf aufmerksam gemacht daß die Ripuarier im 
eigentlichsten Sinn einen verhältnißmäßig engen Bezirk eingenommen 
haben, dessen Südgränze durch die beiden Orte Reifferscheid bei Adenau 
und bei Schleiden mehr oder weniger bezeichnet wird. Dies ist insofern 
richtig als hiermit das rein ripuarische Gebiet auch sprachlich abgegrenzt 
wird gegen die von echten Ripuariern nach, oder gleichzeitig mit, andern 
deutschen Stämmen besetzten Gebiete. Da nun der Name niederfränkisch 
bereits eine andre Bedeutung erhalten hat die auch das Salische einschließt, 
so bleibt mir zur Bezeichnung der, von der salischen Sprachgrenze bis zu 
dieser Linie sich ausbreitenden Gruppe eng verwandter Mundarten nur die 
Bezeichnung ripuarisch — im engeren Sinn. 

1. Ripuarisch. Die Scheidelinie dieser Gruppe von Mundarten gegen das 
Salische fällt keineswegs zusammen mit der holländisch-deutschen Grenze. 
Im Gegentheil gehört dem Salischen auf der rechten Rheinseite noch der 
größte Theil des Kreises Rees, wo in der Gegend von Wesel Salisch, Ri- 
puarisch und Sächsisch zusammen stoßen. Auf dem linken Ufer sind salisch 
das Klevische und Geldrische etwa bis zu einer Linie die vom Rhein, 

Friedrich Engels 

zwischen Santen und Wesel, südlich auf das Dorf Vluyn (westlich von Mörs) 
und von da südwestlich auf Venlo zu gezogen wird. Genauere Grenz- 
bestimmung ist nur an Ort ||[42]| und Stelle möglich, da durch langjährige 
holländische Verwaltung nicht nur von Geldern sondern auch der Grafschaft 
Mörs sich viele ripuarische Namen auf den Karten in salisch-niederländi- 
scher Form erhalten haben. 

Von der Gegend von Venlo an aufwärts scheint der größte Theil des 
rechten Maasufers ripuarisch, sodaß die politische Gränze hier nirgends 
salisches, sondern stets ripuarisches Gebiet durchschneidet, und dies bis 
nahe an Maastricht sich erstreckt. Namen auf -heim (nicht -hem) und auf 
das specifisch-ripuarische -ich kommen hier in großer Zahl auf holländi- 
schem Gebiet vor, weiter südlich schon die auf -broich (holländisch -broek) 
z.B. Dallenbroich bei Roermond; ebenso auf -rade(Bingelrade Sittard, 
dabei Amstenrade, Hobbeirade und 6—7 andre); das zu Belgien gefallene 
Stückchen deutschen Gebiets rechts der Maas ist ganz ripuarisch (vgl. 
Krüllenberg 9 Kilometer von der Maas mit Kruisberg nördlich von Venlo). 
Ja, links der Maas, im belgischen s.g. Limburg finde ich Kessenich bei 
Maaseyk, Stockheim und Reekheim an der Maas, Gellik bei Maastricht als 
Beweis daß hier keine rein salische Bevölkerung wohnt. 

Gegen Sachsen geht die ripuarische Gränze aus der Gegend von Wesel 
südöstlich in zunehmender Entfernung vom Rhein, zwischen Mülheim 
a/Ruhr und Werden fränkischer —, und Essen sächsischer Seits hindurch 
an die Gränze von Berg und Mark, hier noch jetzt die Grenze von Rhein- 
provinz und Westfalen. Sie verläßt diese erst südlich von Olpe, wo sie öst- 
lich geht, das Siegerland als fränkisch vom sächsischen Sauerland tren- 
nend. Weiter östlich fängt bald hessische Mundart an. 

Die oben erwähnte Südgränze gegen die von mir als Mittelfränkisch 
bezeichnete Mundart stimmt ungefähr mit den Südgrenzen der alten Gaue 
Avalgau, Bonngau und Eiflia, und geht von ||[43]| da westlich an das Wal- 
lonische, sich eher etwas nach Süden haltend. Das so umschriebne Gebiet 
umfaßt den alten großen Gau Ribuaria nebst Theilen der nördlich und 
westlich anstoßenden Gaue. 

Wie schon gesagt, stimmt das Ripuarische in vielen Beziehungen zum 
Niederländischen, doch so, daß das Mittelniederländische ihm näher steht 
als das Neuniederländische. Mit diesem, dem Neuniederländischen stimmt 
die ripuarische Aussprache von ei — e + iund ou für au, der Übergang von 
iin e, der ripuarisch, wie mittelniederländisch noch viel weiter geht als 
neuniederländisch: die mittelniederländischen gewes, es, blend, selver (Sü- 
ber) sind noch heute gut ripuarisch. Ebenso wandelt sich, und zwar konse- 
quent, u vor moder y mit folgendem Konsonanten in o: jong, lomp, domm, 
konst. Ist dieser folgende Konsonant ein d oder f, so wandelt sich dies in 

Frinkische Zeit 

einigen Mundarten in g oder k; z.B. honk Hund, pluralis häng, wo die 
Erweichung zu g Nachwirkung des abgestoßenen Endvokals -e ist. 

Dagegen sind die Umlautsverhältnisse des Ripuarischen scharf geschie- 
den von den Niederländischen, sie stimmen im Ganzen zu den hochdeut- 
sehen, und in einzelnen Ausnahmen (6. B. hanen für Hähne) zu den sächsi- 
schen. 

HTim Anlaut hat sich zu /r verhärtet, erhalten in fangen, Wasser aus einem 
Tuch etc auswringen, und fréd (holländisch wreed) mit der Bedeutung ab- 
gehärtet. 

Für er, der, wer steht hé, de, wé. 

Die Deklination steht in der Mitte zwischen hochdeutscher und sächsi- 
scher. Pluralbildungen auf -s sind häufig, stimmen aber fast nie zu den 
niederländischen; dies -s wird im Lokalhochdeutsch in richtiger Erinnerung 
der Sprachentwicklung zu ~-r. 

Das Diminutiv -ken, -chen wird nach nin -sehen verwandelt, männschen ; 
der Plural hat, wie im Niederländischen -s (ménnsches). Beide Formen 
werden wir bis nach Lothringen hinein verfolgen. 

r vor s, st, d, t, € wird ausgestoßen, der vorhergehende Vokal bleibt in 
einigen Mundarten kurz, ||[44]| in andern wird er verlängert. So wird aus hart 

hatt (bergisch) haad (kölnisch). Dabei wird durch oberdeutschen Einfluß st 
zu seht: Durst, doascht bergisch döscht kölnisch. 

Ebenfalls ist durch hochdeutschen Einfluß anlautendes sl sw st sp zu schl 
usw geworden. 

Wie dem Niederländischen, ist dem Ripuarischen reines gunbekannt. Ein 

Theil der an der salischen Grenze hegenden Mundarten, sowie die bergische, 
hat für an- und inlautendes g ebenfalls aspirirtes gh, doch weicher als das 
niederländische. Die übrigen haben j. Im Auslaut wird g überall wie ch 
gesprochen, doch nicht das harte niederländische, sondern das weicherhein- 
fränkische ch, das wie ein verhärtetes j lautet. Den wesentlich nieder- 

deutschen Charakter des Ripuarischen bezeugen Ausdrücke wie boven für 
oben. 

Die Mehrzahl der stummen Konsonanten steht überall auf der ersten Stufe 
der Lautverschiebung. Nurbei rund bei in- und auslautendem kund zuweilen 
p ist für die südlichen Mundarten hochdeutsche Verschiebung eingetreten; 

sie haben lôsze für löten, lassen, holz statt holt, rieh statt rik reich, Ech statt 
ek ich, pief statt pipe, Pfeife. Aber et, dat, wat und einige andre bleiben. 

Ejä ist dies nicht einmal konsequent durchgeführte Eindringen der hoch- 
deutschen Verschiebung in drei Fällen, auf die sich die gewöhnliche Ab- 
grenzung von Mittel- und Niederfränkisch gründet. Hierdurch aber wird eine 

durch bestimmte Lautverhältnisse, wie gezeigt, zusammengehörige Gruppe 
von Mundarten, die sich auch noch im Volksbewußtsein als zusammen- 

Friedrich Engels 

gehörig erkennt, willkührlich und nach einem hier ganz zufälligen Merkmal 
auseinander gerissen. 

Ganz zufällig sage ich. Die übrigen mitteldeutschen Dialekte, der hes- 
sische, thThüringische, obersächsische etc, stehen, jeder für sich, auf einer im 
Ganzen bestimmten Stufe hochdeutscher Verschiebung. Sie mögen an der 
niedersächsischen Grenze etwas weniger, an der oberdeutschen etwas mehr 
VerSchiebung zeigen, aber das begründet höchstens Lokalunterschiede. 
Dagegen zeigt das Fränkische an Nordsee, Maas und Niederrhein gar- 
keine, ||[45]| an der alamannischen Grenze fast ganz alamannische Ver- 
schiebung, dazwischen hegen mindestens drei Mittelstufen. Die Verschie- 
bung ist also in das bereits unabhängig entwickelte Rheinfränkisch ein- 
gedrungen und hat es in mehrere Stücke zerrissen. Die letzte Spur dieser 
Verschiebung braucht durchaus nicht an der Grenze einer schon vorher 
bestehenden, besondren Gruppe von Mundarten zu verschwinden, sie kann 
mitten in einer solchen Gruppe absterben, und thut es in der That. Dagegen 
hört der wirklich mundartbüdende Einfluß der Verschiebung, wie sich zeigen 
wird, allerdings an der Grenze zweier schon früher verschiedenen mund- 
artlichen Gruppen auf. Und ist nicht das schl, schw, usw, das auslautende 
seht ebenfalls und noch weit später von den Hochdeutschen zu uns ge- 
kommen? Dies aber— wenigstens das erstere—gehtnochtief nach Westfalen 
hinein. 

Die ripuarischen Mundarten büdeten eine feste Gruppe lange ehe ein Theil 
von ihnen t, in- und auslautendes kund o verschieben lernte. Wieweit diese 
Änderung innerhalb der Gruppe vordringen konnte, war und bleibt für die 
Gruppe rein zufällig. Der Dialekt von Neuß ist mit dem von Krefeld und 
München-Gladbach bis auf Kleinigkeiten, die ein Fremder gar nicht hört, 
identisch. Trotzdem soll der eine mittel-, der andre niederfränkisch sein. Die 
Mundart des bergischen Industrielandes geht in unmerklichen Stufen in die 
der südwestlichen Rheinebene über. Dennoch sollen sie zwei grundver- 
schiednen Gruppen angehören. Für Jeden, der im Lande selbst zu Hause, 
ist es offenbar, daß hier die Stubengelehrsamkeit die ihr wenig oder gar nicht 
bekannten lebendigen Volksmundarten in das Prokrustesbett a priori kon- 
struirter Kennzeichen zwängt. 

Und wohin führt diese rein äußerliche Unterscheidung? Dazu, daß man 
die südripuarischen Mundarten zu einem sogenannten Mittelfränkisch zu- 
sammenwirf t mit andern Dialekten von denen sie, wie wir sehn werden, viel 
weiter abstehn als von den s. g. niederfränkischen. Und daß man andrerseits 
einen schmalen Streifen zurückbehält, mit dem man nichts anzufangen weiß, 
und sich endlich genöthigt sieht ein Stück für sächsisch, ein zweites für 
Niederländisch zu erklären, was dem Thatbestand dieser Mundarten gradezu 
ins Gesicht schlägt. 

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rrunglich friesischen Gebist 

sarische Mundarten 

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nischte Mundarten à El Anett 

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telfrankische Mundarten 

rfränkische Mundarten im 
ursprünglich alemannischen Gebiet 

SCHE MUNDARTEN 

:ssische Mundart 

Thüringische Mundart 

ainfränkische Mundart 

Bayrische Mundart 

Schwäbisch-alemann. Mundart 

> zwischen den nieder-, mittel- 

iddeutschen Mundarten nach 
len der Lautverschiebung 

Behaghel) 

> zwischen den mittel- und 

inkischen Mundarten 

Braune) 

che Grenzen nach den 

19. Jh, 

Frinkische Zeit 

Nehmen wir &. B. den bergischen Dialekt, den Braune kurzer Hand sicher 
sächsisch nennt. Er bildet wie wir sahen, alle drei Pluralpersonen praesens 
indicativus gleich, aber fränkisch in der uralten Form -nt. Er hat regelmä- 
Big ||[46]| o statt u vor m und y mit folgendem Konsonanten, was nach 
demselben Braune entschieden unsächsisch und specifisch niederfränkisch 
ist. Er stimmt in allen oben angeführten Eigenschaften mit den übrigen 
ripuarischen Dialekten. Während er unmerklich von Dorf zu Dorf, von 
Bauerhof zu Bauerhof in die Mundart der Rheinebne übergeht, ister an der 
westfälischen Grenze haarscharf vom sächsischen Dialekt geschieden. 
Vielleicht nirgendwo anders in ganz Deutschland findet sich eine gleich 
unvermittelt gezogene Sprachgrenze wie hier. Und welcher Abstand in der 
Sprache! Der ganze Vokalismus ist wie umgewälzt; dem scharfen nieder- 
fränkischen ei steht das breiteste aiunvermittelt gegenüber, wie dem ou das 
au; von den vielen Diphthongen und Vokalnachschlägen stimmt nicht ein 

einziger; hier seh wie im übrigen Deutschland, dort s-ch wie in Holland; hier 
wi hant, dort wi hebbed; hier die plurahsch gebrauchten Dualformen geiund 
enk, ihr und euch, dort nur i, ji und è, jü; hier heißt der Sperling gemein- 
ripuarisch Masche, dort gemeinwestfälisch Liining. Von andern, der ber- 
gischen Mundart specifisch eignen Besonderheiten gar nicht zu reden, die 
hier an der Grenzlinie ebenfalls plötzlich verschwinden. 

Dem Fremden tritt die Eigenart eines Dialekts am nächsten, wenn der 
Betreffende nicht den Dialekt spricht, sondern das Jenem verständlichere 
Hochdeutsch, was ja bei uns Deutschen meist unter starkem Einfluß des 
Dialekts geschieht. Dann aber ist der angeblich sächsische Bewohner des 
bergischen Industriebezirks vom Bewohner der Rheinebne, der mittel- 
fränkisch sein soll, für den Nichteingebornen absolut ununterscheidbar, 
außer an dem etwas härteren aspirirten gh wo der Andre / spricht. Der 
bergische Heckinghauser (aus Oberbarmen, links der Wupper) aber und der 
kaum einen Kilometer weiter östlich wohnende märkische Langerfelder 
stehen auch im Lokal-Hochdeutsch des alltäglichen Lebens weiter von 
einander ab als der Heckinghauser und der Koblenzer, geschweige der 
Aachner oder Bonner. 

Dem Rheinfranken selbst macht das Eindringen der Verschiebung von t 
und auslautendem k sowenig den Eindruck einer Sprachscheide, daß er, 

selbst auf ihm ganz bekanntem Gebiet, sich wird erst besinnen müssen, wo 
denn die Grenze zwischen rund z, kund ch hegt, und daß ihm beim Uber- 
schreiten dieser Grenze das eine fast so mundgerecht ||[47]| ist wie das andre. 
Dies wird noch erleichtert durch die vielen, in die Mundarten gedrungenen 
hochdeutschen Wörter mit verschobnem sz, z, ch und /. Ein schlagendes 
Beispiel bietet die alte bergische Gerichtsordnung aus dem 14. Jahrhundert 
(Lacomblet, Archiv, I p.79ff.) Hier finden sich zo, uiss (aus) zween, be- 

Friedrich Engels 

zahlen; daneben in demselben Satz selten, dat nutteste (nutzeste); ebenso 
Dache, redelich neben reicket (reicht); Upiaden, upheven, hulper (Helfer) 
neben verkouffen. In einem andern Absatz p. 85 steht abwechselnd sogar zo 
und tho zu. Kurzum, die Mundarten des Gebirgs und der Ebne laufen fort- 
während durcheinander, ohne daß es den Schreiber im Geringsten stört. Wie 5 
immer, ist diese letzte Welle, mit der die hochdeutsche Verschiebung frän- 
kisches Gebiet überfließt, auch die schwächste und seichteste. Es ist sicher 
von Interesse, die Linie zu bezeichnen, bis wohin sie reicht. Aber eine 
Dialektgrenze kann diese Linie nicht sein; sie vermag nicht, eine selbst- 
ständige Gruppe alt und eng verwandter Mundarten voneinander zureißen, 10 
und den Vorwand zu bieten, kraft dessen man die gewaltsam getrennten 
getrennten Bruchstücke, im Widerspruch mit allen sprachlichen Thatsachen, 
entfernteren Gruppen zuweisen will. 

2. Mittelfränkisch. Aus Vorstehendem geht selbstredend hervor daß ich 
die Nordgrenze des Mittelfränkischen bedeutend südlicher setze als ge- 15 
wohnlich geschieht. 

Aus der Thatsache, daß der linksrheinische mittelfränkische Landstrich 
zur Zeit Chlodwigs in alemannischem Besitz gewesen zu sein scheint, nimmt 
Arnold Veranlassung, die dortigen Ortsnamen auf Spuren alemannischer 
Ansiedlung zu untersuchen, und kommt zu dem Resultat, daß bis zur Linie 20 
Köln— Aachen sich eine vorfränkische, alemannische Bevölkerung nach- 
weisen läßt; wobei selbstredend die Spuren, im Süden am zahlreichsten, 
gegen Norden immer seltner werden. Die Ortsnamen, sagt er, deuten „auf 
ein zeitweiliges Vorrücken der Alemannen bis über die Gegend um Koblenz 
und Aachen hinaus, wie auf einen längeren Besitz der Wetterau und der 25 
südlichen Gebiete im Nassauischen. Denn die Namen mit den echt aleman- 
nischen Endungen -ach, -brunn, -felden, -hofen, -ingen, -schwand, -Stetten, 
-wangen und -weiler, die in rein fränkischem Gebiet nirgends vorkommen, 
finden sich vom Elsaß an über die ganze Pfalz, Rheinhessen und Rhein- 
preußen zerstreut, nur daß sie gegen Nordenimmer seltner werden, undmehr 30 
und mehr den vorzugsweis fränkischen Namen auf -bach, -berg, -dorf, -born, 
-feld -hausen, -heim und -scheid Platz machen." (Deutsche Urzeit, 
S.[140].)| 

|[48]| Untersuchen wir zunächst die angeblich alemannischen Namen des 
mittelfränkischen Landes. Die Endungen -brunn, -Stetten, -felden, -wangen 35 
sind mir auf der Reymannschen Karte (die ich, ein für alle Mal gesagt, hier 
gebrauche) hier nirgends vorgekommen. Die Endung -schwand, kommt 
einmal vor: Metzelschwander Hofbei Winnweiler, und dann noch Schwan- 
den nördlich von Landstuhl. Also beide Male in der oberfränkischen Pfalz, 
die uns hier noch nichts angeht. Auf -ach haben wir längs des Rheins Kreuz- 40, 
nach, Bacharach, Hirzenach bei Sankt Goar, Rübenach bei Koblenz, (Ri- 

io 

Fränkische Zeit 

biniacus der Spruner-Menkeschen Gaukarte) Andernach (Antunnacum der 
Römer) daneben Wassenach. Da nun am ganzen linken Rheinufer zur 
Römerzeit die romanisirte keltische Endung -acum allgemein vorkommt — 
Tolbiacum Zülpich Juliacum Jülich, Tiberiacum Ziewerich bei Bergheim, 

Mederiacum — so könnte in den meisten dieser Fälle höchstens die Wahl der 
Form -ach statt -ich alemannischen Einfluß anzeigen. Nur das eine Hir- 
zenach (= Hirschenbach) ist unbedingt deutsch, und dies hieß nach der 
Gaukarte früher Hirzenowe, Hirschenau, nicht Hirschenbach. Wie aber dann 
Wallach erklären, das zwischen Büderich und Rheinberg, hart an der sa- 
lischen Gränze hegt? Das ist doch sicher nicht alemannisch. 

Im Moselgebiet kommen auch einige -ach vor: Irmenach östlich Bern- 
kastel, Waltrach, Crettenach bei Trier, Mettlach an der Saar. In Luxemburg 
Echternach, Medernach, Kanach; in Lothringen nur rechts der Mosel: 
Montenach, Rodelach, Brettnach. Selbst wenn wir zugeben wollten, daß alle 

diese Namen auf alemannische Ansiedlung deuten, so doch nur aufeine sehr 
dünngesäete, die noch dazu nicht über den südlichsten Theil des mittel- 
fränkischen Landes hinausgeht. 

Bleiben -weiler, -hofen und -ingen, die eingehendere Untersuchung for- 
dern. 

Die Endung -weilerist zunächst nichtohne Weiteres alemannisch sondern 
das provinzial-lateinische villarium, villare und findet sich höchstens ganz 
ausnahmsweise außerhalb der alten Grenzen des Römerreichs. Nicht die 
Verdeutschung von villare zu weiler war Privileg der Alemannen, sondern 
nur die Vorliebe, mit der sie diese Endung auch für neue Ansiedlungen 

massenhaft anwandten. Soweit römische villana vorkamen, waren auch die 
Franken genöthigt, die Endung als wilare, später ||[49]| weiler, zu verdeut- 
schen oder sie ganz fallen zu lassen. Wahrscheinlich thaten sie bald das eine, 
bald das andre, wie sie sicher auch hier und da neuen Ansiedlungen Namen 
auf -weiler gegeben haben werden, nur weit seltner als die Alemannen. 

Arnold kann nördlich von Eschweiler bei Aachen und Ahrweiler keine be- 
deutenderen Orte auf -weiler finden. Aber die heutige Bedeutung der Orte 
thut nichts zur Sache, die Thatsache ist daß auf dem linken Rheinufer die 
-weiler sich nahe bis an die salische Grenze nach Norden erstrecken 
(Garzweiler und Holzweiler sind keine fünf Meilen vom nächsten nieder- 
ländisch sprechenden Ort des Geldrischen) und nördlich der Linie 
Eschweiler—Ahrweiler gibt es ihrer mindestens zwanzig. Am häufigsten sind 
siebegreiflicher Weise in der Nähe der alten Römerstraße von Maastricht 
über Jülich nach Köln, zwei davon, Walwiller und Nyswiller sogar auf 
holländischem Gebiet — sind das auch alamannische Ansiedlungen? 

Weiter südlich kommen sie in der Eifel fast gar nicht vor, die Sektion 
Malmedy (N» 159 Reymann) hat nicht einen einzigen Fall. Auch in Luxem- 

Friedrich Engels 

burg sind sie selten; ebenso an der unteren Mosel und bis auf den Kamm 
des Hunsrücks. Dagegen treten sie an der oberen Mosel zu beiden Seiten 
des Flusses häufig auf, nach Osten zu immer dichter werdend, und östlich 
von Saarlouis werden sie mehr und mehr herrschende Endung. Hier aber 
fängt auch schon oberfränkische Sprache an, und hier wird von Niemandem 
bestritten daß die Alemannen vor den Franken das Land besetzt hatten. 

Für das mittelfränkische und ripuarische Gebiet beweisen also die Weiler 
ebensowenig wie die vielen -villers in Frankreich, alemannische Ansied- 
lung. 

Gehen wir über zu -hofen. Diese Endung ist erstrecht nicht ausschließlich 
alemannisch. Sie kommt auf dem ganzen fränkischen Gebiet vor, mit Ein- 
schluß des später von Sachsen besetzten jetzigen Westfalens. Auf dem 
rechten Rheinufer nur ein paar Beispiele: Wehofen bei Ruhrort, Meilinghofen 
und Eppinghofen bei Duisburg, Benninghofen bei Mettmann, ein andres 
Eppinghofen bei Dinslaken, in Westfalen Kellinghofen bei Dorsten, West- 
hofen bei Castrop, Wellinghofen, Wichlinghofen, Niederhofen, zwei Benning- 
hofen, Berghofen, Westhofen, Wandhofen, alle am Hellweg usw. Bis in die 
Heidenzeit reicht Ereshofen an der Agger, Mortis villa, und schon die Be- 
zeichnung des Kriegsgotts als Em zeigt daß hier keine Alemannen denkbar 
sind, sie hießen sich Tiuwäri, nannten also den Gott nicht Em, sondern Tiu, 
verschoben später Ziu. \ 

|[50]| Auf dem linken Rheinufer steht es noch schlimmer mit der aleman- 
nischen Abstammung des -hofen. Da ist wieder ein Eppinghofen südöstlich 
Santen, also vielleicht schon salisch, und von da an südlich wimmelt das 
ganze ripuarische Gebiet von -hofen, neben -hofiüx Einzelhöfe. Gehen wir 
aber erst auf salisches Land, so wirds noch schlimmer. Die Maas wird an 
beiden Seiten, von der französischen Sprachgränze an, von -hofen begleitet; 
der Kürze halber wollen wir gleich aufs westliche Ufer gehn. Da finden wir 
in Holland und Belgien wenigstens sieben Ophoven, in Holland Kinckhoven, 
usw; für Belgien wollen wir zunächst die Sektion Löwen (N° 139 Reymann) 
nehmen. Hier gibt es Ruykhoven, Schalkhoven, Bommershoven, Wintersho- 
ven, Mettecoven, Heishoven, Engelmannshoven bei Tongern; Zonhoven, 
Reekhoven,  Konings-Hoven bei Hasselt, weiter westlich Bogenhoven, 
Schuerhoven, Nieuwenhoven, Gippershoven, Baulershoven bei St. Truyen; 
am westlichsten Gussenhoven und Droenhoven östlich und nordöstlich Tir- 
lemont (Thienen). Die Sektion Turnhout (X» 120) hat mindestens 33 -Hoven, 
die meisten auf belgischem Gebiet. Weiter südwestlich gehen die -hove (das 
Dativ-n wird hier regelmäßig unterdrückt) der ganzen französischen Sprach- 
grenze entlang: von Heerlinkhove und Nieuwenhove bei Ninove, das selbst 
ein romanisirtes -hove ist, — die Mittelglieder, ca. 10 gezählt lasse ich weg 
— bis Ghyverinckhove und Pollinchove bei Dixmuyden und Volckerinckhove 

Fränkische Zeit 

bei Saint Omer im französischen Flandern. Dreimal kommt Nieuwenhove 
vor, was beweist daß die Endung noch im Volk lebendig ist. Daneben sehr 
zahlreiche Einzelhöfe auf -hof. Hiernach mag der angeblich ausschließlich 
alemannische Charakter des -hofen beurtheilt werden. 

Endlich zu -ingen. Die Bezeichnung gleicher Abstammung durch -ing, -ung, 
ist allen germanischen Völkern gemein. Da die Niederlassung geschlechter- 
weise geschah, spielt diese Endung auch überall eine bedeutende Rolle in 
den Ortsnamen. Bald wird sie im genitivus pluralis mit einer Lokalendung 
verknüpft: Wolvarad-inga-husunbei Minden, Snotingaham (Nottingham)in 

England. Bald steht der Plural allein für die Ortsbezeichnung: Flissingha 
(Vlissingen) Phladirtinga (Viaardingen), Crastlingi im holländischen Fries- 
land; Grupilinga, Britlinga, Otlinga in Altsachsen. Diese Namen sind heutzu- 
tage meist auf den Dativ reduzirt und endigen auf -ingen, selten -ing. Die 
meisten Völker kennen und brauchen beide Verwendungsarten; die 
Alemannen scheint es, vorwiegend die letztere, wenigstens jetzt.*) Da 
diese aber auch bei Franken, Sachsen und Friesen vorkommt, so istes sehr 
gewagt, aus dem Vorkommen von Ortsnamen auf -ingen sofort auf aleman- 
nische Ansiedlung zu schließen. 

Die eben angeführten Namen beweisen daß Namen auf -ingas (nomina- 
tivus pluralis) und -ingum, -ingon (dativus pluralis) sowohl ||[51]| bei Friesen 
wie Sachsen von der Scheide bis zur Elbe nichts Ungewöhnliches waren. 
Auch heute noch sind die -ingen in ganz Niedersachsen keine Seltenheit. In 
Westfalen zu beiden Seiten der Ruhr, südlich der Linie Unna—Soest, finden 
sich allein mindestens zwölf -ingen, neben -ingsen und -inghausen. Und 

soweit fränkisches Gebiet, soweit finden wir auch Namen auf -ingen. 

Auf dem rechten Rheinufer finden wir zunächst in Holland Wageningen 
am Rhein und Genderingen an der Ijssel (wobei wir alle möglicher Weise 
friesischen Namen ausschließen), im Bergischen Huckingen, Ratingen, 
Ehingen (dicht dahinter auf sächsischem Gebiet Hattingen, Sodingen, 

Ummingen) Heisingen bei Werden (das Grimm von der Silva Caesia des 
Tacitus herleitet, das also uralt wäre) Solingen, Husingen, Leichlingen (auf 
der Gaukarte Leigelingon, also an 1000 Jahre alt), Quettingen, und an der Sieg 
Bödingen und Röcklingen, zwei Namen auf -ing ungerechnet. Hönningen bei 
Rheinbrohl und Ellingen im Wiedschen stellen die Verbindung her mit der 
Gegend zwischen Rhein, Lahn und Dill, die gering gezählt 12 -ingen lie- 
fert. Weiter südlich zu gehn hat keinen Zweck, da hier das Land anfängt 
*) Rümmingen bei Lörrach hieß früher (764) Romaninchova sodaß die scSchwäbischen -ingen 
manchmal auch erst neueren Ursprungs sind. (Mone, Urzeit des badischen Landes, I, S.213) 
Die schweizerischen -kon und -kofen sind fast alle aus -inghofen zusammen gezogen: 
Zollinchovun, Zollikhofen, Smarinchova Schmerikon etc. Vgl. Friedrich] Beust, historischer 

Atlas des Kantons Zürich, wo sie sich zu Dutzenden auf der die Alamannenzeit repräsen- 
tirenden Karte 3 finden. 

Friedrich Engels 

das unbestritten eine Periode alemannischer Besiedlung durchgemacht 
hat. 

Links vom Rhein haben wir Millingen in Holland oberhalb Nimwegen, 
Lüttingen unterhalb Santen, nochmals Millingen unterhalb Rheinberg, dann 
Kippingen, Rödingen, Höningen, Worringen, Fühlingen, alle nördlicher als 
Köln, Wesselingen und Köttingen bei Brühl. Von hier verfolgen die Namen 
auf -ingen zwei Richtungen. In der hohen Eifel sind sie selten; wir finden 
bei Malmedy an der französischen Sprachgrenze: Büllingen, Hünningen, 
Mürringen, Iveldingen, Eibertingen als Übergang zu den sehr zahlreichen 
-ingen in Luxemburg und an der preußischen und lothringischen Obermosel. 
Eine andre Verbindungslinie geht den Rhein und die Seitenthäler (in der 
Ahrgegend 7—8), schließlich das Moselthal entlang ebenfalls nach der Ge- 
gend oberhalb Trier, wo die -ingen vorherrschen, aber zuerst durch die 
-weiler, und dann die -heim von der großen Masse der alemannisch-schwä- 
bischen -ingen abgetrennt werden. Wenn wir also ||[52]] nach Arnolds 
Forderung „alle Umstände im Zusammenhang erwägen", so werden wir zu 
dem Schluß kommen daß die -ingen des oberen deutschen Moselgebiets 
fränkisch sind und nicht alemannisch. 

Wie wenig wir hier alemannische Hülfe nöthig haben, wird erst recht klar 
sobald wir die -ingen, von der französisch-ripuarischen Sprachgrenze bei 
Aachen aus, auf salisches Gebiet verfolgen. Bei Maaseyk westlich der Maas 
hegt Geystingen, weiter westlich bei Brée Gerdingen. Dann finden wir, wenn 
wir wieder Sektion N° 139, Löwen, zur Hand nehmen: Mopertingen, Vlytin- 
gen, Rixingen, Aerdelingen, Grimmersingen, Gravelingen, Ordange (für Or- 
dingen), Bevingen, Hatingen, Buvingen, Hundelingen, Bovelingen, Curange, 
Raepertingen, Boswinningen, Wimmertingen und andre, in der" Gegend von 
Tongern, St. Truyenund Hasselt. Die westlichsten nicht weit von Löwen sind 
Willebringen, Redingen, Grinningen. Hier scheint die Verbindung abzubre- 
chen. Gehen wir aber auf das jetzt französisch redende aber im 6.-9. Jahr- 
hundert zwischen beiden Sprachen streitige Gebiet, so finden wir von der 
Maas an einen ganzen Gürtel französirter -ange, welche Form auch in 
Lothringen und Luxemburg dem -ingen entspricht: von Osten nach Westen 
gehend: Ballenge, Roclenge, Ortrange, Lantremange, Roclange,  Libertange, 
Noderange,  Herdange,  Oderinge, | Odange, Gobertang, Wahenges; etwas 
weiter westlich Louvrenge bei Wavre und Revelinge bei Waterloo stehen die 
Verbindung her mit Huysinghen und Buisinghen, den ersten Posten einer 
Gruppe von über 20 -inghen die sich südwestlich von Brüssel von Hai bis 
Grammont der Sprachgrenze entlang verbreitet. Und endlich, in französisch 
Flandern: Gravelingen, Wulverdinghe (also ganz das altsächsische Wol- 
varadinges-Msun), Leubringhen, Leulinghen, Bonninghen, Peuplingue, 
Hardinghen, Hermelinghen, bei St. Omer und bis hinter Boulogne Herbin- 

Fränkische Zeit 

ghen, Hocquinghen,  Velinghen, Lottinghen, Ardinghen, alle scharf geschie- 
den von den in derselben Gegend noch zahlreicheren Namen auf -inghem 
(= -ingheim). 

Die drei Endungen also, die Arnold für specifisch-alemannisch hält, er- 
wiesen sich ebensosehr als fränkisch, und der Versuch, eine alemanni- 
sche ||[53]]| Ansiedlung, vor der fränkischen, auf mittelfränkischem Gebiet 
aus diesen Namen zu beweisen, muß als gescheitert gelten. Wobei die 
Möglichkeit eines nicht sehr starken alemannischen Elements im südöst- 
lichsten Theü dieses Gebiets immer zugegeben werden kann. 

Von den Alemannen führt uns Arnold zu den Chatten. Diese sollen, mit 
Ausschluß der eigentlichen Ripuarier, das Gebiet südlich vom Gau Ripuaria 
dasselbe also, das wir mittel- und oberfränkisch nennen, nach und neben den 
Alemannen besetzt haben. Auch dies wird aus den sich in dieser Gegend 
neben den alemannischen findenden hessischen Ortsnamen begründet: „Die 

Übereinstimmung der Ortsnamen diesseits und jenseits des Rheins bis zur 
alemannischen Grenze ist so merkwürdig und auffallend daß es ein wahres 
Wunder wäre, wenn sie zufällig sein sollte, wogegen sie überaus natürlich 
erscheint, sobald wir annehmen daß die Einwanderer ihre heimischen Orts- 
namen auch den neuen Sitzen beilegten, wie das in Amerika noch alle Tage 
geschieht." 

Gegen diesen Satz ist wenig zu sagen. Um so mehr gegen die Schluß- 
folgerung, daß die eigentlichen Ripuarier mit der Besiedlung des ganzen 
mittel- und oberfränkischen Landes nichts zu thun hatten, daß wir hier nur 
Alemannen und Chatten finden. Die meisten der von der Heimath nach 
Westen ausgezognen Chatten scheinen sich von jeher (so schon die Bataver, 
Caninef aten und Chattuarier) den Iskävonen angeschlossen zu haben; wohin 
sollten sie sich auch wenden? In den ersten beiden Jahrhunderten unsrer 
Zeitrechnung waren die Chatten nur im Rücken durch die Thüringer mit den 
übrigen Herminonen verknüpft; auf der einen Seite hatten sie ingavonisene 
Cherusker, auf der andern Iskävonen und vor sich die Römer. Die her- 
minonischen Stämme die später vereint als Alemannen auftreten, kamen aus 
dem innern Germanien, waren von den Chatten seit Jahrhunderten durch 
Thüringer und andre Völker getrennt und ihnen viel fremder geworden als 
die iskävorüschen Franken, mit denen mehrhundertjährige Waffenbrüder- 
schaft sie verband. Die Betheiligung der Chatten an der Besetzung des 
fraglichen Landstrichs wird also nicht bezweifelt, wohl aber der Ausschluß 
der, Ripuarier davon. Dieser ||[54]| ist nur dann nachgewiesen wenn hier kerne 
speeifisch ripuarischen Namen vorkommen. Das Gegentheil findet statt. 

Unter den von Arnold als speeifisch fränkisch angegebnen Endungen ist 
-hausen Franken, Sachsen, Hessen und Thüringern gemein; -heim heißt 
salisch -ham, -bach salisch und nieder-ripuarisch -beek; von den andern ist 

Friedrich Engels 

nur -scheid wirklich charakteristisch. Es ist specif isch ripuarisch, ebenso wie 
-ich, -rath oder -rade und -siepen. Beiden frinkischen Dialekten gemein sind 
ferner -loo (-loh), -donk und -bruch oder -broich (salisch broek). 

Scheid kommt nur im Gebirge vor und in der Regel von Orten auf der 
Wasserscheide. Die Franken haben diese Endung im ganzen westfälischen 
Sauerland zurückgelassen bis an die hessische Grenze wo sie, nur noch als 
Bergnamen, bis östlich Korbach vorkommt. An der Ruhr tritt dem alt- 
fränkischen -scheid die sächsisch gemachte Endung -schede gegenüber: 
Melschede, Selschede, Meschede, dicht dabei Langscheid, Ramscheid, 
Bremscheid. Im Bergischen häufig, findet es sich bis inden Westerwald, aber 
nicht südlicher auf der rechten Rheinseite. Links vom Rhein dagegen fangen 
die -scheid begreiflicher Weise erst in der Eifel an*); in Luxemburg sind ihrer 
mindestens 21, im Hochwald und Hunsrück sind sie häufig. Aber wie südlich 
der Lahn, so tritt ihnen auch hier an der Ost- und Südseite des Hunsrücken 
und Soonwalds die Form: -schied zur Seite welche eine hessische Adaptation 
scheint. Beide Formen nebeneinander ziehen sich südlich über die Nahe bis 
in die Vogesen, wo wir finden: Bisterscheid westlich vom Donnersberg, 
Langenscheid bei Kaiserslautern, ein Plateau Breitscheid südlich Hoch- 
speier, Haspelscheid bei Bitsch, den Scheidwald nördlich Lützelstein, end- 
lich als südlichsten Posten Walscheid am Nordabhang des Donon, noch 
südlicher als das Dorf Hessen bei Saarburg, den äußersten chattischen 
Posten bei Arnold. | 

|[55]| Specif isch ripuarisch ist ferner -ich, aus der selben Wurzel gothisch 
-ahva Wasser wie -ach; beide verdeutschen auch das belgisch-römische 
-acum wie Tiberiacum beweist, auf der Gaukarte Civiraha, heute Ziewerich. 
Rechtsrheinisch ist es nicht sehr häufig; Meiderich und Lirich bei Ruhrort 
sind die nördlichsten, von da an ziehen sie sich den Rhein entlang bis 
Biebrich. Die linksrheinische Ebene, von Büderich gegenüber Wesel an, ist 
voll davon, durch die Eif el gehn sie bis in den Hochwald und Hunsrücken, 
verschwinden aber im Soonwald und der Nahegegend noch ehe -scheidund 
-roth aufhören. Im westlichen Theil unsres Gebiets dagegen gehn sie fort bis 
an die französische Sprachgrenze und darüber hinaus. Das Triersche, das 
eine Menge hat, Übergehn wir; im holländischen Luxemburg zähle ich zwölf, 
noch jenseits im Belgischen Türnich und Merzig (Messancy — die Schreibart 
-igändert nichts, Etymologie und Aussprache sind dieselben), in Lothringen 
Soetrich, Sentzich, Marspich, Daspich westlich der Mosel; östlich von ihr 
Kuntzich, Penserichh Cemplich, Oestrichh zweimal Kerprich, Hibrich, Hils- 
prich. 

Die Endung -rade, -rad, linksrheinisch -rath geht ebenfalls weit über die 

*) (Anm.) In der Ebene finde ich nur Waterscheid östlich Hasselt im belgischen Limburg, wo 
wir schon oben stark ripuarische Mischung beobachteten. 

Fränkische Zeit 

Grenzen ihrer altripuarischen Heimath hinaus. Sie erfüllt die ganze Eif el und 
das mittlere und niedre Moselthal sowie dessen Seitenthäler. In derselben 
Gegend, wo -scheid sich mit -schied mischt, kommt auf beiden Rheinufern 
-rod, -roth neben -rad und -rath vor, ebenfalls hessischen Ursprungs. Nur 
daß rechtsrheinisch, im Westerwald, die -rod weiter nördlich gehn. Im 
Hochwald hat der Nordabhang -rath, der Südabhang -roth als Regel. 

Am wenigsten vorgedrungen ist -siepen, verschoben -seifen. Das Wort 
bedeutet ein kleines Bachthal mit steilem Gefälle, und wird noch allgemein 
dafür gebraucht. Links vom Rhein reicht es nicht weitüber die altripuarische 

Grenze, rechts findet es sich im Westerwald an der Nister und noch bei 
Langenschwalbach (Langenseifen). 

Auf die andern Endungen einzugehn würde ||[56]| zu weit führen. Jeden- 
falls aber dürfen wir die zahllosen -heim, die den Rhein von Bingen aufwärts 
bis weit ins alemannische Gebiet hinein begleiten, und die sich überhaupt 

überall finden wo Franken sich niedergelassen, für nicht chattisch, sondern 

ripuarisch erklären. Ihre Heimath ist nicht in Hessen wo sie selten vor- 
kommen und später eingedrungen scheinen, sondern im Sauerland und der 
Rheinebene um Köln, wo sie neben den andern, speeifisch ripuarischen 
Namen in fast gleicher Zahl vorkommen. 

Das Resultat dieser Untersuchung istalso, daß die Ripuarier, weitentfernt 
davon durch den Strom hessischer Einwanderung an Westerwald und Eifel 
festgehalten zu sein, im Gegentheil selbst das ganze mittelfränkische Gebiet 
überfluteten. Und zwar in der Richtung nach Südwesten, nach dem oberen 
Moselgebiet, stärker als nach Südosten, nach dem Taunus und dem Na- 
hegebiet. Dies wird auch durch die Sprache bestätigt. Die südwestlichen 
Mundarten bis nach Luxemburg und Westlothringen hinein stehen dem 
Ripuarischen weit näher als die östlichen, besonders rechtsrheinischen. Jene 
können als eine mehr hochdeutsch verschobene Verlängerung des Ripua- 
rischen gelten. 

Das Charakteristische der mittelfränkischen Mundarten ist zunächst das 
Eindringen der hochdeutschen Verschiebung. Nicht der bloßen Verschie- 
bung einiger Tenues zu Aspiraten, die sich auf verhältnißmäßig wenige Worte 
erstreckt und den Charakter der Mundart nicht berührt, sondern die be- 
ginnende Verschiebung der Medien, die die eigentümliche mittel- und 
oberdeutsche Vermischung von b und p, gund k, dund therbeiführt. Erst 
wo die Unmöglichkeit sich zeigt, b und p, dund t, gund kim Anlaut scharf 
zu unterscheiden, also das was die Franzosen ganz besonders unter accent 
allemand verstehn, erst da macht sich dem Niederdeutschen der große Riß 
fühlbar, den die zweite Lautverschiebung durch die deutsche Sprache ge- 
rissen hat. Und dieser Rif geht durch zwischen Sieg und Lahn, zwischen 
Ahr ]|[57]| und Mosel. Danach hat das Mittelfränkische ein anlautendes g, das 

Friedrich Engels 

den nördlicheren Dialekten fehlt, in- und auslautend spricht es indeß noch 
weiches ch für g. Ferner geht das eiund ou der nördlichen Dialekte in aiund 
au über. 

Einige acht fränkische Besonderheiten: in allen salischen und ripuarischen 
Mundarten ist Bach, unverschoben Beek, weiblich. Dies gilt auch für we- 
nigstens den größten, westlichen Theil des Mittelfränkischen. Wie die zahl- 
losen andern gleichnamigen Bäche in Niederland und am Niederrhein, ist 
auch die luxemburgische Glabach (Gladbach, niederländisch Glabeek) 
weiblich. Dagegen werden Mädchennamen als Neutra behandelt: man sagt 
nicht nur das Mädchen, das Mariechen, das Lisbethchen, sondern auch das 
Marie, das Lisbeth, von Barmen bis über Trier hinaus. — Bei Forbach in 
Lothringen zeigt die, ursprünglich von Franzosen aufgenommene Karte 
einen ,,Karninschesberg" (Kaninchenberg). Also dasselbe Diminutiv -sehen, 
Plural -sches, das wir oben als ripuarisch fanden. 

Mit der Wasserscheide zwischen Mosel und Nahe und rechts des Rheins 
mit dem Hügelland südlich der Lahn fängt eine neue Gruppe von Mundarten 
an: 

3. Oberfränkisch. Hier sind wir auf einem Landstrich der unbestritten 
zuerst alemannisches Eroberungsgebiet war (abgesehn von der früheren 
Besetzung durch Vangionen usw. von deren Stammverwandtschaft und 
Sprache wir nichts wissen) und wo auch eine stärkere chattische Beimi- 
schung gern zugegeben werden kann. Aber auch hier weisen die Ortsnamen, 
wie wir nicht zu wiederholen brauchen, auf die Anwesenheit nicht un- 
bedeutender ripuarischer Elemente hin, besonders in der Rheinebene. Noch 
mehr aber die Sprache selbst. Nehmen wir den südlichsten bestimmbaren 
Dialekt, der zugleich eine Literatur hat, den pfälzischen. Hier finden wir 
wieder die allgemein fränkische Unmöglichkeit in- und auslautendes ganders 
denn als weiches ch auszusprechen.*) Es heißt da: Vöchel, Flechel, ge||[58]|/e- 
che (gelegen) gsacht gesagt, licht liegt etc. Ebenso das allgemein fränkische 
w statt b im Inlaut: Büwe Buben, gläwe glauben (aber i gläb), bleiwe, selwer 
selbst, halwe halbe. Die Verschiebung ist lange nicht so vollkommen wie sie 
aussieht, es findet sogar, bei Fremdwörtern namentlich, Rückverschiebung 
statt, d. h. der stumme Konsonant des Anlauts wird eine Stufe nicht vorwärts 
sondern rückwärts verschoben, t wird d, o wird b, wie sich zeigen wird, d 
und p im Anlaut bleiben auf niederdeutscher Stufe: dün than, dag, danze, 
diir, dodt; jedoch vor r trinke, trage, paffVidli, peife, palz Pfalz, parre Pfarrer. 
Da nun dund p für hochdeutsch r und p/stehn, so wird auch in Fremdwörtern 
anlautendes ź zu d, anlautendes po aber zu b rückverschoben: derke Türke, 
dafel Tafel, babeer Papier, borzlan Porzellan, bulwer-Pulver. Dann duldet das 

*) Alle Citate sind aus „Fröhlich Palz, Gott erhalts! Gedichte in Pfälzer Mundart" von 
K.G.Nadler. Frankfurt am Main 1851. 

Frinkische Zeit 

Pfälzische, hierin nur mit dem Dänischen stimmend, keine Tenues zwischen 
Vokalen: ebbes etwas, labbe Lappen, schlubbe schlupfen, schobbe Schop- 
pen, Peder Peter, dridde dritte, rodhe rathen. Nur kbildet eine Ausnahme: 
brocke, backe. Aber in Fremdwörtern g: musigande Musikanten. Es ist dies 
ebenfalls ein Rest niederdeutscher Lautstufe, der sich vermittelst Rück- 
verschiebung weiter ausgedehnt hat; nur dadurch daß dridde, hadde un- 
verschoben blieb, konnte aus Peter Peder werden, und so die entsprechenden 
hochdeutschen r gleiche unparteiische Behandlung erfahren. Ebenso bleibt 
in halde halten, aide alte usw d auf niederdeutscher Stufe. 

Trotz des, für Niederdeutsche, entschieden hochdeutschen Gesammtein- 
drucks, ist also die pfälzer Mundart weit entfernt davon, die hochdeutsche 
Lautverschiebung auch nur soweit angenommen zu haben wie unsre Schrift- 
sprache sie bewahrt. Im Gegentheil, das Pfälzische protestili vermittelst 
seiner RückVerschiebung gegen die hochdeutsche Stufe, die von Außen 

eingedrungen, bis heute sich als fremdes Elementin der Mundart erweist. 

Es ist hier der Ort auf eine gewöhnlich ver||[59]|kannte Erscheinung ein- 
zugehn: auf die Verwechslung von d und 1, b und p, selbst g und k bei 
denjenigen Deutschen, in deren Dialekt die Medien hochdeutsche Ver- 
schiebung erlitten haben. Diese Verwechslung findet nicht statt, solange 

Jeder seine Mundart spricht. Im Gegentheil. Wir haben so eben gesehn daß 
z. B. der Pfälzer hier sehr genau unterscheidet, so sehr daß er sogar Fremd- 
wörter rückwärts verschiebt um sie den Anforderungen seines Dialekts 
anzupassen. Ausländisches anlautendes ¢ wird ihm nur darum zu d, weil 
schriftdeutsches t seinem d, ausländisches 0 zu b, weil seinem p schrift- 
deutsches pf entspricht. Ebensowenig werden in andern oberdeutschen 
Mundarten die stummen Konsonanten durcheinander geworfen solange man 
die Mundart spricht. Jede derselben hat ihr eignes, genau durchgeführtes 
Verschiebungsgesetz. Anders wird es, sobald die Schriftsprache oder eine 
fremde Sprache gesprochen wird. Der Versuch, das jedesmalige mundart- 
liehe Verschiebungsgesetz auf diese anzuwenden — und dieser Versuch wird 
unwillkürlich gemacht — kollidiert mit dem Versuch, die neue Sprache 
korrekt zu sprechen. Dabei verlieren dann die geschriebnen b und p, dund 
t alle feste Bedeutung, und so konnte es kommen daß ©. B. Borne in seinen 
Pariser Briefen sich darüber beklagt, die Franzosen könnten b und p nicht 
unterscheiden weil sie hartnäckig meinten sein Name, den er Perne aus- 
sprach, finge mit einem Pan. 

Doch zurück zur Pfälzer Mundart. Der Nachweis daß ihr die hochdeutsche 
Verschiebung sozusagen von außen aufgedrängt und bis heute noch ein 
fremdes Element geblieben, dazu auch nicht einmal die Lautstufe der 

Schriftsprache erreicht (über die weit hinausgehend, Alemannen und Baiern 
im Ganzen diese oder jene althochdeutsche Stufe bewahren)—dieser Beweis 

Friedrich Engels 

allein reicht hin, den vorwiegend fränkischen Charakter des Pfälzischen 
festzustellen. Denn selbst in dem weit nördlicher liegenden Hessen ist die 
Verschiebung ||[60]| im Ganzen weiter durchgeführt, und damit der angeblich 
vorwiegend hessische Charakter des Pfälzischen auf ein bescheidneres Maß 
zurückgeführt. Um hart an der alemannischen Grenze, unter zurückgeblieb- 
nen Alemannen, der hochdeutschen Verschiebung solchen Widerstand zu 
leisten, dazu müssen neben den, selbst wesentlich hochdeutschen Hessen 
mindestens ebenso zahlreiche Ripuarier am Platz gewesen sein. Und deren 
Anwesenheit wird ferner bewiesen — außer durch die Ortsnamen — durch 
zwei allgemein fränkische Eigenheiten: die Bewahrung des fränkischen w 
statt b im Inlaut, und die Aussprache des gals ch im In- und Auslaut. Dazu 
kommen noch eine Menge einzelner Fälle von Übereinstimmung. Mit dem 
pfälzischen Gundach guten Tag kommt man bis Dünkirchenund Amsterdam. 
Ebenso wie in der Pfalz, ein gewisser Mann ein sichrerMann heißt so in ganz 
Niederland een zekeren man. Handsching für Handschuh stimmt zum ri- 
puarischen Händschen. Sogar g für / in Ghannisnacht (Johannisnacht) ist 
ripuarisch, und geht wie wir sahen bis ins Münsterland. Und das allen 
Franken auch den Niederländern gemeinsame baten (bessern, nützen von 
bat, besser) ist in der Pfalz gebräuchlich: 's badd alles nix, es hilft Alles nichts 
— wo sogar das f nicht hochdeutsch zu tz verschoben sondern pfälzisch 

zwischen Vokalen zu derweicht ist. |