Karl Marx 
Konzept eines Artikels zur Debatte 
über das Antisozialistengesetz im Deutschen Reichstag 

|[1]] Reichstagsitzung vom 16 und 17 September 1878 
Vice-Bismarck — v. Stolberg sprach 4 Minuten, 7 Secunden. 
Aus dem  Stenographischen Bericht. 
Reichstag. 4. Sitzung. Montag. 16 September 1878. Präsident: Forcken- 
beck. (Sitzung eröffnet 11 Uhr, 30 Minuten. Schluss 3 Uhr, 40Minuten.) 

Stellvertreter des Reichskanzlers, Staatsminister Graf zu Stolberg- 
Wemigerode: 
„Es wird darauf ankommen ... dass dafür gesorgt wird, dass nicht diese 

Agitation unter irgend einem Schein von Gesetzlichkeit künftig betrieben 
werden könne." 

Aus den Reden der Sitzung vom 16ten September. 

Attentat. 

Bebel: „Meine Herrn, bei Beginn der heutigen Verhandlung ist von Seiten 
des Vertreters des Reichskanzlers so wie vor einigen Tagen in der Thronrede 
und ebenso in den Motiven zu dem uns vorliegenden Gesetz insbesondere 
auf die Attentate hingewiesen worden; alle Redner heute haben ebenfalls 
mehr oder weniger die Attentate berührt, und alle haben sie die Attentate 
als die nächste Veranlassung zu diesem Ausnahmsgesetz bezeichnet, und 
nichts ist offenbarer wie dieses, dass sie die Ursache waren. — Dahätte man, 
meine Herrn, billigerweise erwarten können, dass die Regierung in dieser 
Beziehung sich klar und präcis aussprach, dass sie nachwies, welche Ent- 
deckungen sie gemacht, welche [belastenden Thatsachen gegen uns zu Tage 
gefördert wurden, welche einen, wenn auch nur ideellen Zusammenhanges 
Attentäter mit der Socialdemokratie nachwiesen. Es ist aber bis heute nichts 

dergleichen geschehen, es ist bei leeren Worten und Anschuldigungen 
geblieben. Gleichwohl ist fortgesetzt das Stichwort: ‚Die Socialdemokratie 
hat die Attentate verschuldet.‘ Es ist die Anschuldigung: ‚Die Socialdemo- 
kratie ist die Partei der Kaisermörder' etc... Wir sind schlechterdings nicht 
gewillt, uns gefallen zu lassen, dass man heute noch schweigt____ Wir haben 

zu allernächst das lebhafte Interesse daran zu wissen, was in den zahlreichen 

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Protokollen, die wegen der Attentate niedergeschrieben wurden, enthalten 
ist. Wir verlangen namentlich zu wissen, was in den ausserordentlich zahl- 
reichen Verhören, die in den verschiedenen Gegenden Deutschlands mit 
Parteigenossen von uns und Nichtparteigenossen stattgefunden haben, mit 
Leuten der verschiedensten Richtung, die mit den Attentätern wenn auch 

in noch so ferner Beziehung gestanden haben, an das Tageslicht gekommen 
ist. Wir, auf die man die Schuld und die Verantwortlichkeit lenkt, verlangen 
endlich Klarheit. Namentlich auch in Bezug auf das letzte Attentat, das die 
allernächste Veranlassung für die Neuwahl des Reichstags und zur Vor- 
legung dieses Gesetzes war. ... 

Ich entfernte mich (vom „Vorwärts", wo er Erkundigungen über Dr. No- 
biling einzog, dies am 2 Juni (1878) spät Abends) sehr zufrieden mit dem 
Gehörten und kam einige Minuten später an einen Laden, wo ich zu meiner 
höchsten Ueberraschung eine Depesche angeschlagen fand, welche lautete: 

‚Berlin. 2 Uhr Nachts. Bei der späteren gerichtlichen Vernehmung hat der 
Attentäter Nobiling bekannt, dass er socialistischen Tendenzen huldige, dass 
er auch wiederholt hier socialistischen Versammlungen beigewohntund dass 
er schon seit acht Tagen die Absicht gehabt habe, Seine Majestät den Kaiser 
[zu] erschiessen, weil er es für das Staatswohl erspriesslich gehalten, das 
Staatsoberhaupt zu beseitigen.' | 

|[2]] ... Die Depesche, die diese Nachricht in die Welt schleuderte, ist 
ausdrücklich als officielle bezeichnet. Ich habe hier die Depesche in der 
Hand, welche der Redaction der ‚Kreuzzeitung' amtlich zugesteht worden 
ist, mit Noten von der Hand des Rédacteurs der ‚Kreuzzeitung‘. Es besteht 
über den amtlichen Charakter dieser Depesche nicht der geringste Zweifel. 
Nun ist aber durch verschiedentliche glaubwürdige Nachrichten dargethan 
worden, dass überhaupt kein gerichtlichesVerhör mit Nobiling am Tage des 
Attentats oder in der darauf folgenden Nacht vorgenommen worden ist, dass 
nichts festgestellt worden sei, was irgendwie als ernsthafter Anhaltepunkt 
für die Motive des Mörders und seine politische Gesinnung angesehen 
werden könnte. Jeder von Ihnen, meine Herren, weiss, wie es mit dem 
Wolff'schen Telegraphenbüreau beschaffen ist (Zustimmung), jeder weiss, 
dass derartige Depeschen absolut nicht passiren können, ohne amtlich 
approbirt zu sein. Zum Ueberfluss ist dieser Depesche noch ausdrücklich 
das Wort ‚officiell' amtlich beigefügt. Es ist also meines Erachtens gar kein 
Zweifel, dass diese Depesche von amtlicher Seite mit Bewusstsein und 
Absicht gefälscht, und als solche in die Welt geschickt worden ist. (Hört, 
hört!) Die Depesche enthält eine der infamsten Verläumdungen, welche je 
von officieller Seite in die Welt geschleudert worden ist, und zwar mit der 
Absicht, eine ganze grosse Partei in schmälichster Weise zu verdächtigen 
und zum Mitschuldigen eines Verbrechers zu stempeln." 

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„Ich frage weiter, wie es möglich war, dass die Regierungsorgane, die 
gesammte officiose und officielle Presse, und ihnen folgte fast die gesammte 
übrige Presse, gestützt auf die bezeichnete Depesche fortgesetzt wochen- 
und monatelang, Tag für Tag in der unerhörtesten und verläumderischsten 
Weise gegen uns losschlagen durfte; dass sie Tag für Tag die grauenhaftesten 
und beunruhigendsten Berichte über entdeckte Compiette,  Mitschuldige 
u.s.w. in die Welt schleudern konnte, ohne dass ein einziges Mal von 
Regierungsseite etc ... Es ist vielmehr von Regierungsseite alles geschehen, 
um den Glauben an die Richtigkeit der unwahren Behauptungen in der 

öffentlichen Meinung weiter und weiter zu verbreiten und zu befestigen, und 
bis zu dieser Stunde haben sich die offieiellen Vertreter der Regierung nicht 
einmal herbeigelassen, über die vorhandenen Dunkelheiten die geringste 
Aufklärung zu geben. ..." Bebel kommt nun (S.39, Columne II) auf die 
Hetzereien. „Man hat off enbar alles aufgeboten, um Unruhen zu provociren; 

man wollte uns aufs ausserste reizen, damit wir zu Gewaltschritten irgend 
einer Art uns verleiten Hessen. Man hatte augenscheinlich nicht genug an den 
Attentaten. Man hätte sich in gewissen Kreisen zweifelsohne gefreut, wenn 
wir uns durch diese Hetzereien zu Gewaltschritten hätten verleiten lassen, 
um dann um so reichlicheres und gewichtigeres Material gegen uns zum 

schärfsten Einschreiten zu besitzen etc." Bebel verlangt darauf „dass end- 
lich einmal die Protokolle zu Tage gefördert werden, dass dem Reichstag 
und speciell der Kommission, welche diesen Gesetzentwurf zu prüfen hat, 
dieselben im Druck vorgelegt werden. Ich stelle hier eine ähnliche Forde- 
rung, wie sie vor ein paar Tagen bereits bei der Besprechung des Unfalls des 

‚Grossen Kurfürst' mit vollem Recht, unter Zustimmung fast aller Seiten des 
Hauses, in Bezug auf den erwähnten Unfall ausgesprochen worden ist und 
deren Bewilligung der Marineminister (v. Stosch), soweit es von ihm ab- 
hinge (!), ausdrücklich zugestanden hat." (Bebels Verlangen mit „Sem- 
richtig! Sehr gut!" vom Reichstag begrüsst!) | 

|[3]] (Was antwortet nun die preussische Regierung auf diese nieder- 
schmetternde Anklage? Sie antwortet durch den Mund des Eulenburg, dass 
sie die Protokolle nicht vorlegen wird; und dass überhaupt kein Anklagema- 
terial vorhanden ist.) 

Minister des Inneren Graf zu Eulenburg: „In der ersten Beziehung" 

(Auskunft von den Vertretern der Bundesregierungen über „die gegen den 
inzwischen verstorbenen Verbrecher Nobiling stattgehabte Untersu- 
chung") 

1) „Inder ersten Beziehung habe ich zu erklären, dass über die Möglichkeit 
oder Zulässigkeit der Mittheilung der Verhandlungen des Processes, welcher 

gegen Nobiling eingeleitet war, die preussische Justizbehörde zu befinden 

haben würde, wenn die Vorlegung verlangt wird. So viel aber meine Herrn 

Karl Marx 

kann ich Ihnen sagen, dass eine Vernehmung Nobiling's stattgefunden hat, 
und dass er in dieser Vernehmung, so viel mir davon bekannt geworden ist, 
ausgesagt hat, dass er an socialdemokratischen Versammlungen Theil ge- 
nommen und an den dort vorgetragnen Lehren Gefallen gefunden habe. 
Mehr mitzutheilen, muss ich mit Rücksicht auf den Umstand, dass diepreus- 
sische Justizbehörde über die  Vorlegung der Akten zu befinden hat, mich 
enthalten." 

(Positives sagt Eulenburg nur: 1) dass „eine "Vernehmung stattgefunden; 
er hütet sich zu sagen eine „gerichtliche" Vernehmung. Er sagteben so wenig 
wann die eine Vernehmung stattgefunden (wohl nachdem in Folge der durch 
den Kopf gejagten Kugel Theil seines Gehirns ausgetreten).) Was Eulenburg 
aber den Nobiling in dieser „einen" Vernehmung sagen lässt (angenommen 
Nobiling habe sich im zurechnungsfähigen Zustand befunden), beweist 
erstens: dass er sich nicht für einen Socialdemokraten ausgab, nicht für ein 
Mitglied der socialdemokratischen Partei; er hat nur gesagt, dass er einigen 
Meetings derselben beiwohnte wie viele andre Spiessbürger und „an den dort 
vorgetragenen Lehren Gefallen gefunden habe". Die Lehren waren also 
nicht seine Lehren. Er verhielt sich als Neuling zu ihnen. Zweitens: dass er 
sein „Attentat" in keine Verbindung mit den Meetings und den dort vor- 
gebrachten Lehren stellte. 

Aber die Curiosa sind noch nicht fertig: Das „Soviel" was Herr Eulenburg 
sagen kann, macht er selbst oder sagt er problematisch: „dass er in dieser 
Vernehmung, so viel mir davon bekanntgeworden ist, ausgesagt hat". Herr 
Eulenburg hat also hienach das Protokoll niemals gesehn; er kennt es nur 
von Hörensagen, und kann nur so viel sagen, als ihm auf diesem Wege 
„davon bekannt geworden ist". Aber gleich darauf straft er sich selbst Lügen. 
Eben hat er alles gesagt „was ihm davon bekannt geworden ist". Aber im 
unmittelbar nachfolgenden Satz heisst es: „Mehr mitzutheilen, muss ich mit 
Rücksicht auf den Umstand, dass die preussische Justizbehörde über die 
Vorlegung der Acten zu befinden hat, mich enthalten." In andern Worten: 
Er würde ||[4]] die Regierung kompromittiren, wenn er ,,mittheilte", was er 
weiss. 

Nebenbei bemerkt: Wenn nur ein Verhör stattgefunden hat, wissen wir 
auch „wann", nämlich am Tag wo Nobiling mit Kugeln im Kopf und Säbel- 
hieb im Kopf verhaftet wurde, nämlich am Tag, am Tag wo das berüchtigte 
Telegram losgelassen worden, 2 Uhr Nachts, 2 Juni. Später aber suchte die 
Regierung die ultramontane Partei für den Nobiling verantwortlich zu 
machen. Das Verhör hatte also keineswegs irgendwelchen Zusammenhang 
des N[obiling]'sehen Attentats mit der Socialdemokratie ergeben. 

Aber Eulenburg ist noch nicht fertig mit seinen Geständnissen. Er muss 
„ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich im Mai von dieser Stelle aus bereits 

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gesagt habe, die Behauptung ginge nicht dahin, dass diese Thaten direct von 
der Socialdemokratie angestiftet worden seien; ich bin auch jetzt nicht in 
der Lage, diese Behauptung aufzustellen, oder überhaupt in dieser 
Richtung neues beizufügen". Bravo! Eulenburg gesteht rund heraus, 
dass die ganze seit dem Attentat von Hödel bis zum meeting des Reichstags 
stattgefundne schmähliche Polizei- und Untersuchungshatz kein Atom eines 
Thatbestands für die von der Regierung beliebte „Theorie" der Attentate 
geliefert hat! 

Die Eulenburg und Consorten, die solche zarte „Rücksicht" haben auf die 
Befugnisse der „preussischen Justizbehörde", dass sie an ihr ein präsump- 
tives Hinderniss finden dem Reichstag die „Protokolle" vorzulegen, nach- 
dem Hödel geköpft und Nobiling gestorben, also die Untersuchung ein für 
allemal abgeschlossen ist, geniren sich nicht beim Beginn der Untersuchung 
gegen Nobiling, am Tag seines Attentats selbst, durch ein tendentiös ge- 

15 färbtes „Telegram" über das angebliche erste Verhör Nobilings das Delirium 

tremens des deutschen Philisters hervorrufen und darauf ein Lügengebäude 
durch ihre Presse aufbauen zu lassen ! Welche Achtung vor der Justizbehörde 
und namentlich auch vor den von der Regierung Mit-angeschuldigten! 
Nachdem Herr Eulenburg so erklärt, dass kein Thatbestand für die An- 
klage der Socialdemokratie auf Grund dieser Attentate vorhegt — und er 
daher auch die Vorlage der Protokolle verweigert, welche diesen eklichen 
Umstand in groteskem Licht beleuchten wird, fährt er damit fort, dass die 
Gesetzvorlage in der That nur auf einer „Theorie" beruht, der Regierungs- 
theorie „dass die Lehren der Socialdemokratie und die Art und Weise, wie 
sie in einer leidenschaftlichen Agitation verbreitet werden, wohl geeignet 
wären, in verwilderten Gemüthern dergleichen traurige Früchte zur 
Zeitigung zu bringen, wie wir sie zu unserem tiefsten Bedauern haben er- 
fahren müssen (die traurigen Früchte wie Sefeloge, Tschech, Schneidet, 
Becker, Kullmann, Cohen (alias Blind)?) und an dieser Behauptung, meine 
Herren, glaube ich in Uebereinstimmung mit der gesammten deutschen 
Presse (i.e. soweit sie reptüisirt ist, i.e. mit einziger Ausnahme der un- 
abhängigen Blätter aller Richtungen], mit alleiniger Ausnahme der so- 
cialdemokratischen, auch heute noch zu sein". (Wieder reine Lügend 
(Die Versammlungen, denen Nobiling beiwohnte, fanden wie alle unter 
Aufsicht eines Polizisten statt; also nichts Verfängliches dran; die Lehren, 
die er hörte, können sich nur auf die an der Tagesordnung befindlichen 
Gegenstände bezogen haben.) | 
|[5]] Nach diesen thatsächlichen falschen Aufstellungen über die „ge- 
sammte deutsche Presse", ist Herr Eulenburg „sicher in dieser Richtung 
einem Widerspruch nicht zu begegnen". 
Dem Bebel gegenüber muss er „daran erinnern, welche Stellung die so- 

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cialdemokratische Presse diesen Ereignissen gegenüber eingenommen hat"; 
um zu beweisen, ,dass die Socialdemokratie den Mord, unter welcher 
Gestalt er auch auftrete", nicht, wie sie behaupte, ,,verabscheue". 

Beweis: 1) „Es wurde zunächst in den Organen der Socialdemokratie der 
Versuch gemacht, den Nachweis zu führen, dass die Attentate bestellte 
Arbeit gewesen seien." (Crownprince) 

(Klagen der „Norddeutschen Allgemeinen" über den gesetzlichen Cha- 
rakter der deutschen socialdemokratischen Agitation) 

2) „Als man einsah, dass auf diesem Weg nicht fortzukommen sei... ging 
man dazu über, die Unzurechnungsfähigkeit der beiden Verbrecher zu 
behaupten, sie als isolirte Idioten und ihre Thaten als Erscheinungen dar- 
zustellen, wie sie zu allen Zeiten hin und wieder vorgekommen seien (ist 
dem nicht so?) und für die niemand anders verantwortlich zu machen sei." 
((beweist Liebe zum „Mord") (geschah von vielen nicht socialdemokra- 
tischen Journalen.)) 

Herr Eulenburg, statt die „Protokolle" vorzulegen, von denen er nach 
seiner früheren Aussage nichts weiss oder was er weiss aus Rücksicht auf 
die „preussische Justizbehörde" sich auszuplaudern „enthalten" muss — 
verlangt jetzt, dass man auf Grund dieser vorenthaltnen „Protokolle" ihm 
glauben muss folgendes: „Meine Herren, die Untersuchung, die geführt 
worden ist, hat nicht den geringsten Anhaltspunkt dafür ergeben, dass die 
beiden Männer irgend wie nicht im Stande gewesen seien, die Folgen und 
die Bedeutung ihrer Thaten zu überlegen. Im Gegentheil, alles, was sich hat 
feststellen lassen, ist das, dass mit vollkommner Zurechnungsfähigkeit und 
im letzten Fall mit einer boshaften abgefeimten Prämeditirung (also bei dem 
geköpften Hödel nicht?) gehandelt worden ist, wie sie wohl selten vor- 
gekommen ist." 

3) „Es ist in vielen Organen der Socialdemokratie dazu übergegangen, 
diese Thaten zu entschuldigen, die Thäter zu exculpiren. Man hat nicht sie, 
sondern die Gesellschaft (Die Regierung hat sie exkulpirt, indem sie nicht 
sie, sondern „die Lehren der Socialdemokratie" und die Agitation der Ar- 
beiterklasse — also einen Theil der Gesellschaft und ihrer „Lehren" ver- 
antwortlich gemacht) verantwortlich gemacht für die Verbrechen (man 
exkulpirte also nicht die Thaten, sonst hätte man sie nicht als „ Verbrechen " 
betrachtet und die „Schuld"frage gar nicht diskutirt) welche begangen 
worden waren." {Citirt „Vorwärts", bezog sich auf Hödel, mit vollem 
Recht) 

Nach allem diesem Larifari: 

4) „Parallel damit, meine Herren, gingen die Äusserungen über die frevel- 
haften Thaten, die in Russland gegen hohe Beamte versucht, beziehungs- 
weise vollführt sind. In Beziehung auf das Attentat der Wera Sassulitsch (die 

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Petersburger Jury und die Presse der ganzen Welt!) und den Mord des 
Generals v. Mesenzow (darüber später bei Bismarck) haben sie in einem hier 
erscheinenden Blatt die Frage gelesen: ,Nun, was blieb jenen denn übrig? 
Wie anders konnten sie sich helfen?'" 

5) Endlich „hat die Socialdemokratie im Ausland ausdrücklich und mit 
directen ||[6]| Worten ihre Sympathie mit diesen Thaten ausgesprochen. Der 
Congress der Juraföderation, welcher im Juli dieses Jahres in Freiburggetagt 
hat, hat ausdrücklich erklärt, die Akte Hödels und Nobilings wären re- 
volutionäre Akte, die seine volle Sympathie hätten, etc" 

Aber ist die deutsche Socialdemokratie „verantwortlich" für die Äus- 
serungen und movements einer ihr feindlichen Clique, deren „Meuchel- 
morde" und versuchte] bisher in Italien, Schweiz, Spanien (auch Russland: 
Netschajeff) nur gegen Glieder „der Richtung Marx" verübt? 

(Vorher schon hatte Herr Eulenburg mit Bezug auf dieselben Anarchisten 
gesagt, man habe die Ansicht dass „die Attentate bestellte Arbeit gewesen" 
aufgeben müssen, „als sogar Organe der Socialdemokratie — ich werde 
hernach eine Probe davon geben — im Ausland erklärten, dass sie überzeugt 
seien, es wäre derartiges nicht der Fall"; er vergisstdie „Probe" zugeben) 

Folgt nun der schöne Passus über die „Richtung Marx"und „die Richtung 
der s.g. Anarchisten" (p.51, Columne I). Sie sind verschieden, aber „es ist 
nicht zu leugnen, dass diese Verbindungen alle in einem gewissen (welchem? 
feindlichen) Zusammenhang zu einander stehn", wie dieser gewisse Zu- 
sammenhang in der That zwischen allen Erscheinungen einer und derselben 
Epoche besteht. Will man diesen „Zusammenhang" zu einem Cas pendable 

machen, so muss man vor allem seinen bestimmten Charakter nachweisen 
und sich nicht mit einer Phrase begnügen, die auf alles und jedes passt im 
Universum, wo alles mit allem in einem „gewissen" Zusammenhang steht. 
Die „Richtung Marx" hat nachgewiesen, dass ein bestimmter Zusammen- 
hang zwischen den Lehren und Thaten der „Anarchisten" und denen der 
europäischen „Polizei" besteht. Als in der Veröffentlichung ,,L'Alliance" 
etc dieser Zusammenhang im Detail enthüllt wurde, schwieg die ganze 
Reptilien- und gutgesinnte Presse. Diese „Enthüllungen" passten ihr nicht 
in ihren „Zusammenhang". (Mordattentate hat diese Clique bisher nur auf 
die Mitglieder der Richtung „Marx" verübt.) 

Nach diesem faux fuyant knüpft Herr Eulenburg durch ein unscheinbares 
„und" einen Satz an, der diesen „Zusammenhang" nachzuweisen sucht 
durch einen falschen locus communis, der dazu noch in besonders „kriti- 
scher" Form ausgesprochen: 

„und", fährt er fort, „und es ist eine Erfahrung in solchen Bewegungen, 

die auf dem Gesetz der Schwere beruht (eine Bewegung kann auf dem 
Gesetz der Schwere beruhn, &. B. die Bewegungdes Falls, aber die Erfahrung 

Karl Marx 

beruht prima facie nur auf dem Phänomen des Falls), dass die extremeren 
Richtungen (z.B. im Christenthum — die Selbstverstümmelung) all- 
mählich die Oberhand gewinnen und die gemässigteren sich ihnen gegenüber 

nicht aufrecht erhalten können." Erstens ist es ein falscherlocus communis, 
dass in historischen Bewegungen die s.g. extremen Richtungen der zeit- 
gemässen Bewegung die Oberhand gewinnen, Luther contra Thomas 
Münzer, die Puritaner contra Levellers, die Jacobiner contra Hebertisten. 
Die Geschichte beweist grade das Gegentheil. Zweitens aber: die „Anarchi- 
sten" Richtung ist kein „Extrem" der deutschen Socialdemokratie, was 
Eulenburg beweisen will, stattdessen unterstellt. Dort handelt es sich um die 
wirkliche historische Bewegung der Arbeiterklasse ; die andre istein Fantom- 
bild der jeunesse sans issue, die Geschichte machen wollen und zeigt nur 
wie die Ideen des französischen Socialismus in den hommes déclassés der 
höheren Klassen sich karrikiren. Demgemäss ist der Anarchismus faktisch 
überall unterlegen und vegetirt nur, wo es noch keine wirkliche Arbeiter- 
bewegung gibt. Dies die Thatsache. 

Herr Eulenburg beweist nur wie gefährlich wenn die „Polizei" sich aufs 
„Philosophiren" legt. | 

|[7]| Sieh den Satz der darauf folgt "T Columne I, p. 51, wo Eulenburg quasi 
re bene gesta spricht. 

Er will nun das Gemeinschädliche , der Lehren und Ziele der Socialdemo- 
kratie" beweisen! Aber wie? Durch 3 Citate. 

Doch vorher noch die glänzende Uebergangsphrase: 

„Und wenn Sie diese Lehren und Ziele der Socialdemokratie etwas näher 
ins Auge fassen, dann ist nicht, wie vorhin gesagt worden ist, die friedliche 
Entwicklung das Ziel, sondern die friedliche Entwicklung ist nur eine Etappe, 
welche zu den letzten Zielen führen soll, die auf keinem andern Weg, als auf 
dem Weg der Gewalt erreicht werden können" (etwa wie der „National- 
verein" eine „Etappe" war, um zu der gewaltsamen Verpreussung Deutsch- 
lands zu führen; so denkt sich Herr Eulenburg („Blut und Eisen") die 
Sacne). 

Nimmt man den ersten Theil des Satzes, so spricht er nur eine Tautologie 
aus oder eine Dummheit: Hat die Entwicklung ein „Ziel", „letzte Ziele", so 
sind diese „Ziele" ihre „Ziele" und nicht der Charakter der Entwicklung, 
„friedlich" oder „unfriedlich". Was Eulenburg in der That sagen will, ist: 
Die friedliche Entwicklung zum Ziele hin ist nur eine Etappe welche zur 
gewaltsamen Entwicklung des Ziels führen soll und zwar hegt diese spätere 
Verwandlung der „friedlichen" in die „gewaltsame" Entwicklung nach 
Herrn Eulenburg in der Natur des angestrebten Ziels selbst. Das Ziel im 
gegebnen Fall ist die Emancipation der Arbeiterklasse und die darin ent- 
haltne Umwälzung (Umwandlung) der Gesellschaft. „Friedlich" kann eine 

Konzept eines Artikels zur Debatte über das Antisozialistengesetz im Deutschen Reichstag 

historische Entwicklung nur so lange bleiben, als ihr keine gewaltsamen 
Hindernisse Seitens der jedesmaligen gesellschaftlichen Machthaber in den 
Weg treten. Gewinnt z.B. in England oder den Vereinigten Staaten die Ar- 
beiterklasse die Majorität im Parlament oder Congress, so könnte sie auf 
gesetzlichem Weg die ihrer Entwicklung im Weg stehenden Gesetze und 
Einrichtungen beseitigen, und zwar auch nur, soweit die gesellschafthche 
Entwicklung dazu reif wäre. Dennoch könnte die „friedliche" Bewegungin 
eine „gewaltsame" umschlagen durch Auflehnung der am alten Zustand 
interessirten; werden sie (vide amerikanischer Bürgerkrieg und französische 

Revolution) durch Gewalt niedergeschlagen, so als Rebellen gegen die „ge- 
setzliche" Gewalt. 

Was aber Eulenburg predigt, ist gewaltsame Reaction Seitens der Macht- 
haber gegen die „in friedlicher Etappe" befindliche Entwicklung; und zwar 
um spätere „gewaltsame" Conflicte zu verhindern; Feldgeschrei der ge- 
waltsamen Contrerevolution gegen die faktisch „friedliche" Entwicklung; 
in der That versucht die Regierung eine ihr missliebige, aber geserzlich 
unangreifbare Entwicklung, gewaltsam niederzuschlagen. Dies die nothwen- 
dige Einleitung gewaltsamer Revolutionen. Es isteine alte Geschichte, doch 
bleibt sie ewig neu. 

Herr Eulenburg beweist nun die Gewaltlehren der Socialdemokratie durch 
3 Citate: 

1) Marx sagt in seiner Schrift über das Kapital: „ Unsere Zwecke etc" 
(aber „unsere" Zwecke ist gesagt im Namen nicht der deutschen So- 
cialdemokratie, sondern der Communistischen Partei) Die Stelle steht nicht 

im Kapital, das 1867 erschien, sondern im Kommunistischen Mantfest, 
welches „1847" erschien, aber 20 Jahre vor der wirklichen Formation der 
„deutschen Socialdemokratie". 

2) Und an einer andern Stelle, welche in der Schrift des Herrn Bebel 
„Unsere Ziele" zitirt wird, heisstes als Ausspruch von Marx: (Er selbst, der 
aus dem Kapital eine Stelle citirt, die nicht drin steht, citirt natürlich eine 
Stelle, die drin steht, als ein anderswo citirter Ausspruch: (Vgl. Stelle im 
Kapital 2. Ausg.)) Aber die Stelle bei Bebel lautet: 

„So sehen wir also, wie in den verschiedenen Geschichtsperioden die 
Gewalt ihre Rolle spielt, ||[8]] und wohl nicht mit Unrecht ruft K. Marx (in 

seinem Buch „Das Kapital", wo er den Entwicklungsgang der kapitalisti- 
schen Produktion schüdert): ‚Die Gewalt ist der Geburtshelfer jeder alten 
Gesellschaft, die mit einer neuen schwanger geht. Sie ist selbst eine 
ökonomische Potenz.'" 

3) Citat aus Bebel: ,,L/nsereZie/e"(Columnel,p.51), citirt nämlich: „Der 
Verlauf dieser Entwicklung hängt von der Intensivität (Kraft) ab, mit der die 

betheiligten Kreise die Bewegung erfassen; er hängt von dem Widerstand 

Karl Marx 

ab, den die Bewegung an ihren Gegnern findet. Das Eine ist sicher: je heftiger 
der Widerstand, um so gewaltiger die Herbeiführung des neuen Zustandes. 
Mit Sprengen von Rosenwasser wird die Frage auf keinen Fall gelöst." (Dies 
citirt Eulenburg aus Bebel: „Unsere Ziele"; es steht p. 16; sieh die an- 
gestrichne Stelle 16 und ditto 15; vgl. ditto die angestrichne Stelle p.43). 
Wieder „verfälscht", weil ausser dem Zusammenhang citirt. 

Nach diesen gewaltigen Leistungen, sieh den kindischen und in sich selbst 
zerfallenden Blödsinn, den er kohlt, über Bismarcksche „Fühlungen" mit 
den „Führern der Socialdemokratie". (p.51, Kolumne Il) 

In derselben Sitzung: 

Nach Stolbergspricht Reichensperger. Seine Hauptangst: dass das Gesetz, 
welches alles der Polizei unterwirft, auch auf andre der Regierung missliebige 
Parteien anwendbar; dazu ewiges katholisches Gequäke. (Sieh die an- 
gestrichnen Stellen p. 30—35) 

Nach Reichensperger spricht von Helldorff-Bedra. Das naivste: „Meine 
Herren, das gegenwärtige Gesetz charakterisirt sich als ein Präventivgesetz 
im eminentesten Sinne des Wortes; es bringt keine Strafbestimmungen, 
sondern es giebt nur die Befugniss zu Polizeiverboten und knüpft Strafen 
an die  Uebertretungen dieser äusserlich erkennbaren Verbote" (p.36. 
Columne I) (Es erlaubt nur der Polizei alles zu verbieten und straft keine 
Uebertretung irgend eines Gesetzes, sondern „Uebertretung" der Polizei- 
ukase. Eine sehr gelungene Manier Strafgesetze überflüssig zu machen.) 

Die „Gefahr", gesteht Herr v. Helldorff liegt in den Wahlsiegen der 
Socialdemokraten, die nicht einmal durch die Attentathetze beeinträchtigt! 
Dafür muss gezüchtigt werden. Anwendung des allgemeinen Wahlrechts in 
einer der Regierung missliebigen Weise! (36, Columne II) 

Der Bursche giebtjedoch Reichensperger darin recht, dass die „Beschwer- 
deinstanz", die „Bundesrathcommission", Blödsinn. „Es handelt sich ein- 
fach um die Entscheidung einer polizeilichen Frage und eine solche Instanz 
mit Rechtsgarantien zu umgeben — entschieden falsch;" gegen Missbrauch 
hilft „Vertrauen in politisch hochgestellte Beamte". (37.1 und II) Verlangt 
„Korrektur unsres Wahlrechts". (38,1) |