Karl Marx 
Provisorische Bestimmungen 
der Internationalen Arbeiterassoziation 

Übersetzung aus dem Englischen 

Der Social-Demokrat. 
Nr. 10, 18. Januar 1865 

Provisorische Bestimmungen 
der „Internationalen Arbeiter-Association". 

In Erwägung, 

daß die Emancipation der Arbeiterclasse durch die Arbeiterclasse selbst 
erobert werden muß; 

daß der Kampf für die Emancipation der Arbeiterclasse keinen Kampf 
für Classenprivilegien und Monopole bedeutet, sondern den Kampf für 
gleiche Rechte und Pflichten und die Abschaffung aller Classenherrschaft; 

daß die ökonomische Unterwerfung des Mannes der Arbeit unter den 
Monopolisten der Arbeitsmittel, d.h. der Lebensquellen, der Knechtschaft 
in allen ihren Formen zu Grunde liegt, allem socialen Elend, aller geisti- 
gen Degradation und politischen Abhängigkeit; 

daß die ökonomische Emancipation der Arbeiterclasse daher das große 
Ziel ist, dem jede politische Bewegung als Mittel untergeordnet sein muß; 

daß alle Strebungen nach diesem großen Ziel bisher gescheitert sind an 
dem Mangel der Solidarität zwischen den mannichfachen Zweigen der Ar- 
beit injedem Land und an der Abwesenheit eines brüderlichen Bands der 
Einigung zwischen den Arbeiterclassen der verschiedenen Länder; 

daß die Emancipation der Arbeit weder ein locales, noch ein nationales, 
sondern ein sociales Problem ist, welches alle Länder umfaßt, worin die 
moderne Gesellschaft existirt, und seine Lösung abhängt von dem theoreti- 
schen und praktischen Zusammenwirken der fortgeschrittensten Länder; 

daß das gegenwärtige, gleichzeitige Wiederaufleben der Arbeiterbewe- 
gung in den industriellen Ländern Europas einerseits neue Hoffnungen er- 
weckt, andrerseits feierlich warnt vor dem Rückfall in die alten Irrthümer, 
und zur sofortigen Combination der bisher zusammenhangslosen Bewe- 

gungen aufruft; 

Provisorische Bestimmungen der Internationalen Arbeiterassoziation 

aus diesen Gründen haben die unterzeichneten Mitglieder des Komites, 
welches am 28. September 1864 in öffentlichem Meeting, in St. Martins 
Hall, London, gewählt wurde, die vorläufigen Schritte zur Gründung der 
Internationalen Arbeiterassociation gethan und folgende provisorische Be- 
Stimmungen aufgesetzt: 

1. Diese Association ist gegründet, um den Arbeitergesellschaften, die 
in verschiedenen Ländern bestehen, und nach demselben Ziele streben, 
nämlich dem Schutz, der Förderung und der vollständigen Emancipation 
der Arbeiterclasse, einen centralen Mittelpunkt der Mittheilung und Mit- 
Wirkung zu bieten; 

2. Der Name dieser Gesellschaft soll sein: Internationale Arbeiterassocia- 
tion. 

3. Im Jahre 1865 wird ein allgemeiner Arbeitercongreß in Belgien statt 
haben. Er wird bestehen aus den Repräsentanten aller Arbeitergesellschaf- 
ten, die sich in der Zwischenzeit der Internationalen Association ange- 
schlossen haben. Der Congreß wird vor Europa die gemeinschaftlichen 
Strebungen der Arbeiterklassen proclamiren, die definitiven Statuten der 
Internationalen Association festsetzen, die für ihr erfolgreiches Wirken 
nothwendigen Mittel berathen und den Centrairath der Association ernen- 
nen. Der allgemeine Congreß soll sich jährlich einmal versammeln. 

4. Der Centrairath soll in London seinen Sitz haben, und zusammenge- 
setzt sein aus Arbeitern angehörig den verschiedenen in der Internationa- 
len Association repräsentirten Ländern. Er soll aus seiner eigenen Mitte 
die zur Geschäftsführung nöthigen Beamten ernennen, einen Präsidenten, 
einen Cassirer, einen General-Secretair, correspondirende Secretaire für 
die verschiedenen Länder u. s. w. 

5. Aufseinen jährlichen Zusammenkünften soll der allgemeine Congreß 
einen öffentlichen Bericht über die jährlichen Transactionen des Centrai- 
raths erhalten. Der vom Congreß jährlich neu ernannte Centrairath soll er- 
mächtigt sein die Zahl seiner Mitglieder beliebig zu vermehren. Im Noth- 
fall mag er den allgemeinen Congreß vor dem regelmäßigen jährlichen 
Termin zusammenrufen. 

6. Der Centrairath bildet eine internationale Agentur zwischen den ver- 
schiedenen zusammenwirkenden Associationen, so daß die Arbeiter eines 
Landes beständig über die Bewegungen ihrer Klasse in jedem andern 
Lande unterrichtet bleiben; daß eine Untersuchung über den gesellschaftli- 
chen Zustand Europas gleichzeitig in den verschiedenen Ländern und un- 
ter gemeinschaftlicher Direction veranstaltet wird; daß Fragen von allge- 
meinem Interesse, angeregt von einer Gesellschaft, in allen andern erörtert 
werden, und daß, wo unmittelbare practische Schritte wünschenswerth, wie 
z.B. im Fall internationaler Zwiste, die Action der associirten Gesellschaf- 

Karl Marx 

ten gleichzeitig und gleichförmig sei. So oft er es für passend hält, soll der 
Centrairath die Initiative von Vorschlägen an die verschiedenen nationalen 
oder localen Gesellschaften ergreifen. 

7. Da der Erfolg der Arbeiterbewegung in jedem Lande nur durch die 
Macht der Einheit und Kombination gesichert werden kann, während an- 
dererseits der Nutzen des internationalen Centrairaths größtentheils davon 
abhängen muß, ob er mit wenigen nationalen Centren der Arbeiterassocia- 
tionen oder mit einer großen Anzahl kleiner und zerstreuter Localgesell- 
schaften zu verhandeln hat, sollen die Mitglieder der Internationalen Asso- 
ciation keine Mühe sparen, um die zerstreuten Arbeitergesellschaften ihrer 
resp. Länder in nationale und durch Centraiorgane repräsentirte Körper zu 
vereinen. Es versteht sich jedoch von selbst, daß die Anwendung dieses Pa- 
ragraphen ganz und gar von den besonderen Gesetzen eines jeden Landes 
abhängt, und daß, auch von gesetzlichen Hindernissen abgesehen, jede un- 
abhängige Arbeitergesellschaft direct mit dem Londoner Centrairath corre- 
spondiren kann. 

8. Bis zur Zusammenkunft des ersten Congresses wird das am 28. Sep- 
tember 1864 gewählte Comité provisorisch den Centrairath bilden, sich in 
Verbindung setzen mit den Arbeitergesellschaften verschiedener Länder, 
Mitglieder im Vereinigten Königreich werben, die vorbereitenden Schritte 
thun zur Zusammenberufung des allgemeinen Congresses und die Haupt- 
fragen, die diesem Congreß vorgelegt werden sollen, mit den nationalen 
oder localen Arbeitergesellschaften besprechen. 

9. Jedes Mitglied der Internationalen Association wird bei Verlegung 
seines Domicils von einem Land zum andern den brüderlichen Beistand 
der associirten Arbeiter erhalten. 

10. Obgleich vereinigt zu brüderlicher Corporation, bewahren die der 
Internationalen Association beitretenden Arbeitergesellschaften ihre Un- 

abhängigkeit und existirende Organisation unversehrt. 

Karl Marx: Draft for a report 
to the Central Council on the attitude 
of German working men's societies 
the International Working Men's Association. 
Beginn der Niederschrift auf der ersten Seite 
des Briefes von Wilhelm Liebknecht 
an Marx vom 21. Januar 1865 

to 

Karl Marx 
Draft for a report to the Central Council 
on the attitude of German working men's societies 

to the International Working Men's Association 

I As to the General Federation of German working men's societies, it will 
declare in one way or other the identity of its purposes with those ofthe In- 
ternational Association; but the adhesion cannot take place directly, 
through a formal resolution passed by the [...] of the General German As- 
sociation, because || such a step would be in contravention to the Prussian 
laws regulating associations. 

From the same reason the Berlin society of printers and composers, 
which takes the greatest interest in your proceedings, is disabled from ad- 
hering to the London society by way of a formal resolution. 

However, even the latter society is sure to send a deputy to the congress 
to be convoked by the London committee. 

Moreover, you must not forget, that our journal, the organ of the Ger- 
man Federation of working men's societies, has been put at the entire dis- 

posal of the International Committee. |