Karl Marx
Enthüllungen über den Kommunistenprozeß zu Köln

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I. Vorläufiges.
II. Das Archiv Dietz.
HI. Das Komplott Cherval.
IV. Das Original-Protokollbuch.

V. Das Begleitschreiben des rothen Katechismus.

VI. Die Fraktion Willich-Schapper.
VII. Das Urtheü. I

Enthüllungen über den Kommunistenprozeß zu Köln -1. Vorläufiges

 I. Vorläufiges.

Nothjung wurde am 10. Mai 1851 in Leipzig verhaftet, kurz darauf Bürgers,
Röser, Daniels, Becker u.s.w. Am 4. Oktober 1852 erschienen die Verhafteten vor den Kölner Assisen unter der Anklage „hochverrätherischen
Komplotts" gegen den preußischen Staat. Die Untersuchungshaft — Zellengefängniß — hatte also anderthalb Jahre gewährt.

Bei der Verhaftung von Nothjung und Bürgers fand man das gedruckte
„Manifest der kommunistischen Partei" vor, die „Statuten des Bundes der
Kommunisten" (einer kommunistischen Propaganda-Gesellschaft), zwei
Ansprachen der Zentral-Behörde dieses Bundes, endlich einige Adressen
und Druckschriften. Nachdem die Verhaftung des Nothjung schon acht Tage
bekannt war, fielen Haussuchungen und Verhaftungen in Köln vor. Wenn
also noch etwas zu finden gewesen wäre, so war es jetzt sicher verschwunden. In der That beschränkte sich der Fang auf einige irrelevante
Briefe. Anderthalb Jahre später, als die Verhafteten endlich vor den Geschwornen erschienen, war das bona fide Material der Anklage auch nicht
um ein einziges Dokument vermehrt. Dennoch hatten sämmtliche Behörden
des preußischen Staates, wie das öffentliche Ministerium (vertreten durch
von Seckendorf und Saedt) versichert, die angestrengteste und vielseitigste
Thätigkeit entwickelt. Womit waren sie also beschäftigt? Nous verrons! |

 Die ungewöhnliche Dauer der Untersuchungshaft wurde in der sinnreichsten Weise erklärt. Erst hieß es, die sächsische Regierung wolle Bürgers
und Nothjung nicht an Preußen ausliefern. Das Gericht zu Köln reklamirte
vergeblich bei dem Ministerium zu Berlin, das Ministerium zu Berlin vergeblich bei den Behörden in Sachsen. Indeß der sächsische Staat ließ sich
erweichen. Bürgers und Nothjung wurden ausgeliefert. Endlich Oktober
1851 War die Sache so weit gediehen, daß die Akten dem Anklagesenat des
Kölner Appellhofes vorlagen. Der Anklagesenat entschied, „daß kein
objektiver Thatbestand für die Anklage vorliege und — die Untersuchung

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daher von neuem beginnen müsse". Der Diensteifer der Gerichte war unterdeß angefacht worden, durch ein eben erlassenes Disziplinargesetz, das die
preußische Regierung befähigte, jeden ihr mißliebigen richterlichen Beamten
zu beseitigen. Diesmal also wurde der Prozeß sistirt, weil kein Thatbestand
vorlag. Im folgenden Assisenquartal mußte er aufgehoben werden, weil zu
viel Thatbestand da war. Der Aktenstoß, hieß es, sei nun so enorm, daß der
Ankläger sich nicht durcharbeiten könne. Er arbeitete sich nach und nach
durch, der Anklageakt wurde den Verhafteten zugestellt, die Eröffnung der
Verhandlungen für den 28. Juli 1852 angesagt. Unterdessen war aber das
große Regierungstriebrad des Prozesses, Polizeidirektor Schultz, erkrankt.
Die Angeklagten hatten auf Schultzen's Gesundheit drei fernere Monate zu
sitzen. Zum Glück starb Schultz, das Publikum ward ungeduldig, die Regierung mußte den Vorhang aufziehen.

Während dieser ganzen Periode hatten die Polizeidirektion in Köln, das
Polizeipräsidium in Berlin, die W Ministerien der Justiz und des Innern
fortwährend in den Gang der Untersuchung eingegriffen, in derselben Weise,
wie später ihr würdiger Repräsentant Stieber als Zeuge in die öffentlichen
Gerichtsverhandlungen zu Köln eingriff. Es gelang der Regierung, ein
Geschwornengericht zu Stande zu bringen, wie es in den Annalen der
Rheinprovinz unerhört ist. Neben Mitgliedern der hohen Bourgeoisie (Her-
Stadt, Leiden, Joest), städtisches Patriziat (von Bianca, vom Rath), Krautjunker (Häbling von Lanzenauer, Freiherr von Fürstenberg u.s.w.), zwei
preußische Regierungsräthe, darunter ein königlicher Kammerherr (von
Münch-Bellinghausen), endlich ein preußischer Professor (Kräusler). In
dieser Jury waren also sämmtliche Elemente der in Deutschland herrschenden Klassen vertreten und nur sie waren vertreten.

Vor dieser Jury, scheint es, konnte die preußische Regierung den graden
Weg einschlagen und einen einfachen Tendenzprozeß machen. Die von
Bürgers, Nothjung etc. als acht anerkannten und bei ihnen selbst abgefaßten
Dokumente bewiesen zwar kein Komplott, sie bewiesen überhaupt keine
Handlung, die durch den Code pénal vorgesehen ist, allein sie bewiesen
unwiderleglich die Feindschaft der Angeklagten gegen die bestehende Regierung und die bestehende Gesellschaft. Was der Verstand des Gesetzgebers versäumte, konnte das Gewissen der Geschwornen nachholen. War
es nicht eine List der Angeklagten, ihre Feindschaft gegen die bestehende
Gesellschaft so einzurichten, daß sie gegen keinen Paragraphen des Gesetzbuchs verstieß? Hört eine Krankheit auf, ansteckend zu sein, weil sie in der
Nomenklatur der Medizinalpolizeiverordnung fehlt? Hätte sich die preußische Regierung darauf beschränkt, aus dem thatsächlich ||8] vorliegenden
Material die Schädlichkeit der Angeklagten nachzuweisen, und die Jury sich
damit begnügt, sie durch ihr „Schuldig" unschädlich zu machen: wer konnte

Enthüllungen über den Kommunistenprozeß zu Köln - I. Vorläufiges

Regierung und Jury angreifen? Niemand als der blöde Schwärmer, der einer
preußischen Regierung und den in Preußen herrschenden Klassen Stärke
genug zutraut, auch ihren Feinden, so lange sie sich auf dem Gebiete der
Diskussion und der Propaganda halten, freien Spielraum gewähren zu
können.

Indeß die preußische Regierung hatte sich selbst von dieser breiten
Heerstraße politischer Prozesse abgeschnitten. Durch die ungewöhnliche
Verschleppung des Prozesses, durch die direkten Eingriffe des Ministeriums
in den Gang der Untersuchung, durch die geheimnißvollen Hinweisungen auf
ungeahnte Schrecken, durch Prahlereien mit Europa umstrickender Verschwörung, durch die eklatant brutale Behandlung der Gefangenen war der
Prozeß zu einem procés monstre aufgeschwellt, die Aufmerksamkeit der
europäischen Presse auf ihn gelenkt und die argwöhnische Neugierde des
Publikums aufs Höchste gespannt. Die preußische Regierung hatte sich in
eine Position gedrängt, wo die Anklage anstandshalber Beweise üefern und
die Jury anstandshalber Beweise verlangen mußte. Die Jury stand selbst
wieder vor einer andern Jury, vor der Jury der öffentlichen Meinung.

Um den ersten Fehlgriff gut zu machen, mußte die Regierung einen
zweiten begehen. Die Polizei, die während der Untersuchung als Instruk-

20 tionsrichter f ungirte, mußte während der Verhandlungen als Zeuge auftreten.

Neben den normalen Ankläger mußte die Regierung einen anormalen hinstellen, neben die Prokuratur die Polizei, neben einen Saedt-Seckendorf
einen | Stieber mit seinem Wermuth, seinem Vogel Greif und seinem
Goldheimchen. Die Intervention einer dritten Staatsgewalt vor Gericht war
unvermeidlich geworden, um der juristischen Anklage Thatsachen, nach
deren Schatten sie vergeblich jagte, durch die Wunderwirkungen der Polizei
fortlaufend zu liefern. Das Gericht begriff so sehr diese Stellung, daß Präsident, Richter und Prokuratur mit der rühmlichsten Resignation ihre Rolle
wechselweise an den Polizeirath und Zeugen Stieber abtraten und beständig
hinter Stieber verschwanden. Ehe wir nun fortgehen zur Beleuchtung dieser
Polizeioffenbarungen, auf denen der „objektive Thatbestand" beruht, den
der Anklagesenat nicht zu finden wußte, noch eine Vorbemerkung.

Aus den Papieren, die man bei den Angeklagten abfaßte, wie aus ihren
eigenen Aussagen ergab sich, daß eine deutsche kommunistische Gesellschaft existirt hatte, deren Zentralbehörde ursprünglich in London saß. Am
15. September 1850 spaltete sich diese Zentralbehörde. Die Majorität — der
Anklageakt bezeichnet sie als „ParteiMarx"— verlegte den Sitz der Zentralbehörde nach Köln. Die Minorität — später von den Kölnern aus dem
Bunde ausgestoßen — etablirte sich als selbstständige Zentralbehörde zu
London und stiftete hier und auf dem Kontinent einen Sonderbund. Der
Anklageakt nennt diese Minorität und ihren Anhang die „Partei Willich-
Schapper".

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Saedt-Seckendorf behaupten, rein persönliche Mißhelligkeiten hätten die
Spaltungen der Londoner Zentralbehörde veranlaßt. Lange vor Saedt-Sekkendorf hatte schon der „ritterliche Willich" über die Gründe der Spaltung
die infamsten Gerüchte in der Londoner Emigration ||10[ herumgeklatscht
und an Arnold Ruge, diesem fünften Rad am Staatswagen der europäischen
Zentraldemokratie, und ähnlichem Gesindel bereitwillige Gossen in die
deutsche und amerikanische Presse gefunden. Die Demokratie begriff, wie
leicht sie sich den Sieg über die Kommunisten machte, wenn sie den ,,ritterlichen Wülich" zum Repräsentanten der Kommunisten improvisirte. Der
„titterliche Willich" begriff seiner Seits, daß die Partei Marx die Gründe der
Spaltung nicht enthüllen konnte, ohne eine geheime Gesellschaft in
Deutschland zu verrathen, und ohne speziell die Kölner Zentralbehörde der
väterlichen Sorgfalt der preußischen Polizei preis zu geben. Diese Umstände
existiren jetzt nicht mehr und wir zitiren daher einige Stellen aus dem letzten
Protokoll der Londoner Zentralbehörde, d.d. 15.September 1850.

In der Motivirung seines Antrags auf Trennung sagt Marx unter Anderm
wörtlich: „An die Stelle der kritischen Anschauung setzt die Minorität eine
dogmatische, an die Stelle der materialistischen eine idealistische. Statt der
wirklichen Verhältnisse wird ihr der bloße Wille zum Triebrad der Revolution. Während wir den Arbeitern sagen: Ihr habt 15,20,50 Jahre Bürgerkriege
und Völkerkämpfe durchzumachen, nicht nur um die Verhältnisse zu ändern,
sondern um Euch selbst zu ändern und zur politischen Herrschaft zu befähigen, sagt Ihr im Gegentheil: Wir müssen gleich zur Herrschaft kommen,
oder wir können uns schlafen legen. Während wir speziell die deutschen
Arbeiter auf die unentwickelte Gestalt des deutschen Proletariats hinweisen,
schmeichelt Ihr auf's plumpste dem Nationalgefühl und Standesvorurtheil
der deutschen Handwerker: was allerdings populärer ist. Wie von den Demokraten das Wort |jl 1| Volk zu einem heiligen Wesen gemacht wird, so von
Euch das Wort Proletariat. Wie die Demokraten schiebt Ihr der revolutionären Entwickelung die Phrase der Revolution unter" etc. etc.

Herr Schapper sagte in seiner Antwort wörtlich: „Ich habe die hier angefochtene Ansicht ausgesprochen, weil ich überhaupt in dieser Sache
enthusiastisch bin. Es handelt sich darum, ob wir im Anfange selbst köpfen
oder geköpft werden. (Schapper versprach sogar, in einem Jahre, also am
15. September 1851, geköpft zu sein.) In Frankreich werden die Arbeiter dran
kommen und damit wir in Deutschland. Wäre das nicht, so würde ich mich
allerdings schlafen legen, und dann könnte ich eine andere materielle Stellung
haben. Kommen wir dran, so können wir solche Maßregeln ergreifen, daß
wir die Herrschaft des Proletariats sichern. Ich bin fanatisch für diese
Ansicht, die Zentralbehörde aber hat das Gegentheil gewollt" etc. etc.

Man sieht: es waren nicht persönliche Gründe, die die Zentralbehörde

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45.

Iblatt der Bostoner Ausgabe

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Enthüllungen über den Kommunistenprozeß zu Köln « II. Das Archiv Dietz

spalteten. Es wäre indeß eben so falsch, von prinzipieller Differenz zu
sprechen. Die Partei Schapper-Willich hat nie auf die Ehre Anspruch gemacht, eigne Ideen zu besitzen. Was ihr gehört, ist das eigenthümliche
Mißverständniß fremder Ideen, die sie als Glaubensartikel fixirt und als
Phrase sich angeeignet zu haben meint. Nicht minder unrichtig wäre es, die
Partei Willich-Schapper mit der Anklage als „Parteider That" zu bezeichnen,
es sei denn, daß man unter That einen unter Wirthshauspolterei, erlognen
Konspirationen und inhaltslosen Scheinverbindungen versteckten Müssiggang versteht. |

 II. Das Archiv Dietz.

Das bei den Angeklagten vorgefundene „Manifest der kommunistischen
Partei", vor der Februar-Revolution gedruckt, seit Jahren im Buchhandel
befindlich, Konnte seiner Form und Bestimmung nach nicht das Programm
eines „Komplottes" sein. Die saisirten Ansprachen der Centraibehörde
beschäftigten sich ausschließlich mit dem Verhältniß der Kommunisten zur
künftigen Regierung der Demokratie, also nicht mit der Regierung Friedrich
Wilhelms IV. Die Statuten endlich waren Statuten einer geheimen
Propagandagesellschaft, aber der Code pénal enthält keine Strafen gegen
geheime Gesellschaften. Als letzte Tendenz dieser Propaganda wird die
Zertrümmerung der bestehenden Gesellschaft ausgesprochen, aber der
preußische Staat ist schon einmal untergegangen und kann zehnmal wieder
untergehn und definitiv untergehn, ohne daß der bestehenden Gesellschaft
auch nur ein Haar ausfällt. Die Kommunisten können den Auflösungsprozeß
der bürgerlichen Gesellschaft beschleunigen helfen, und dennoch der bürgerliehen Gesellschaft die Auflösung des preußischen Staates überlassen.
Wessen direkter Zweck es wäre, den preußischen Staat zu stürzen und wer
zu diesem Behuf die Zertrümmerung der Gesellschaft als Mittel lehrte, der
gliche jenem verrückten Ingenieur, der die Erde sprengen wollte, um einen
Misthaufen aus dem Weg zu räumen.

Aber wenn das Endziel des Bundes der Umsturz der Gesellschaft, so ist
sein Mittel nothwendig die politische Revolution, und er implizirt den
Umsturz ||13] des preußischen Staats, wie ein Erdbeben den Umsturz des
Hühnerstalls implizirt? Aber die Angeklagten gingen von der frevelhaften
Ansicht aus, daß die jetzige preußische Regierung auch ohne sie fallen werde.

Sie stifteten daher keinen Bund zum Sturz der jetzigen preußischen Regierung, sie machten sich keines „hochverrätherischen Komplottes" schuldig.

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Hat man die ersten Christen je angeklagt, ihr Zweck sei, den ersten besten
römischen Winkelpräf ekten zu stürzen? Die preußischen Staatsphilosophen
von Leibnitz bis Hegel haben an der Absetzung Gottes gearbeitet und wenn
ich Gott absetze, setze ich auch den König von Gottes Gnaden ab. Hat man
sie wegen Attentat auf das Haus Hohenzollern verfolgt?

Man konnte also die Sache drehen und wenden wie man wollte: das
vorgefundene corpus delicti verschwand wie ein Gespenst vor dem Tageslicht der Oeffentlichkeit. Es blieb bei der Klage des Anklagesenats, daß
„kein objektiver Thatbestand" vorliege und die Partei Marx war böswillig
genug, während der anderthalb Jahre, die die Untersuchung währte, kein Jota
zu dem mangelnden Thatbestand zu liefern.

Diesem Mißstand mußte abgeholfen werden. Die Partei Willich-Schapper,
in Verbindung mit der Polizei, half ihm ab. Sehen wir, wie Herr Stieber, der
Geburtshelfer dieser Partei, sie in den Kölner Prozeß eingeführt. (Siehe die
Zeugenaussage Stiebers in der Sitzung vom 18. Oktober 1852.)

Während Stieber sich im Frühling 1851 in London befand, angeblich um
die Besucher der Industrieausstellung vor Stiebern und Dieben zu schützen,
sandte ihm das Polizeipräsidium die Kopie der bei Nothjung ge||l4|fundenen
Papiere. „Namentlich", schwört Stieber, „wurde ich auf das Archiv der
Verschwörung aufmerksam gemacht, welches nach den bei Nothjung gefundenen Papieren in London bei einem gewissen Oswald Dietz liegen und
die ganze Korrespondenz der Bundesmitglieder enthalten mußte."

Das Archiv der Verschwörung? Die ganze Korrespondenz der Bundesmitglieder? Aber Dietz war der Sekretär der Willich-Schapperschen Zentralbehörde. Befand sich also das Archiv einer Verschwörung bei ihm, so
war es das Archiv der Willich-Schapperschen Verschwörung. Fand sich bei
Dietz eine Bundeskorrespondenz, so konnte es nur die Korrespondenz des
den Kölner Angeklagten feindlichen Sonderbundes sein. Aus der Musterung
der bei Nothjung vorgefundenen Dokumente folgt indessen noch mehr,
nämlich, daß nichts darin auf den Oswald Dietz als Archiv-Verwahrer hinwies. Wie sollte Nothjung auch in Leipzig wissen, was der Partei Marx zu
London selbst unbekannt war!

Stieber konnte nicht direkt sagen: Nun passen Sie auf, meine Herren
Geschwornen! Ich habe unerhörte Entdeckungen in London gemacht. Leider
beziehen sie sich auf eine Verschwörung, mit der die Kölner Angeklagten
nichts zu schaffen und worüber die Kölner Geschwornen nicht zu richten
haben, die aber den Vorwand hergab, die Beschuldigten anderthalb Jahre im
Zellengefängniß zu logiren. So konnte Stieber nicht sprechen. Nothjungs
Intervention war unerläßlich, um die in London gemachten Enthüllungen und

auf gestieberten Dokumente in einen Scheinzusammenhang mit dem Kölner 40

Prozeß zu bringen. |

Enthüllungen über den Kommunistenprozeß zu Köln - II. Das Archiv Dietz

 Stieber schwört nun, ein Mensch habe sich ihm erboten, das Archiv
für baares Geld von Oswald Dietz-zu kaufen. Die Thatsache ist einfach die:
Ein gewisser Reuter, preußischer Mouchard, der nie einer kommunistischen
Gesellschaft angehört hat, wohnte in demselben Hause mit Dietz, erbrach
dessen Pult, während er abwesend war, und stahl seine Papiere. Daß Herr
Stieber ihn für diesen Diebstahl bezahlt hat, ist glaublich, würde Stieber aber
schwerlich vor einer Reise nach Vandiemens-Land beschützt haben, wäre
das Manöver während seiner Anwesenheit zu London bekannt geworden.

Am 5. August 1851 erhielt Stieber zu Berlin „in einem starken Paket in
Wachsleinwand" von London das Archiv Dietz, nämlich einen Haufen von
Dokumenten, bestehend aus. „sechszig einzelnen Piecen". So schwört
Stieber und schwört zugleich, daß dieses Paket, das er am 5. August 1851
erhielt, unter Anderm Briefe des leitenden Kreises Berlin vom 20. August
1851 enthielt. Wollte man nun behaupten, Stieber begehe einen Meineid,
wenn er versichert, am 5. August 1851 Briefe vom 20. August 1851 erhalten
zu haben, so würde er mit Recht antworten, daß ein königlich preußischer
Rath dasselbe Recht hat wie der Evangelist Matthäus — nämlich chronologische Wunder zu begehen.

En passant! Aus der Aufzählung der der Partei Willich-Schapper entwandten Dokumente und aus den Daten dieser Dokumente folgt, daß diese
Partei, obgleich durch den Einbruch des Reuter gewarnt, noch fortwährend
Mittel fand, sich Dokumente stehlen und sie an die preußische Polizei gelangen zu lassen. ,

Als Stieber sich im Besitz des in starker Wachsleinwand eingewickelten
Schatzes fand, wurde ihm un||l6lendlich wohl. „Das ganze Gewebe",
schwört er, „lag klar vor meinen Augen enthüllt." Und was barg der Schatz
in Bezug auf die Partei Marx und die Kölner Angeklagten? Nach Stiebers
eigner Aussage nichts, gar nichts, als „eine Original-Erklärung mehrerer
Mitglieder der Zentralbehörde, welche offenbar den Kern der Partei Marx
bilden, d.d. London, 17. September 1850, betreffend ihren Austritt aus der
Kommunisten-Gesellschaft, in Folge des bekannten Bruchs am 15. September 1850". So sagt Stieber selbst; aber auch in dieser harmlosen Aussage
vermag er nicht einfach das Faktum zu sagen. Er ist gezwungen, es in eine
höhere Potenz zu erheben, um ihm polizeiliche Wichtigkeit zu geben. Jene
Original-Erklärung enthält nämlich nichts als eine in drei Zeilen bestehende
Anzeige der Majoritätsmitglieder der ehemaligen Zentralbehörde und ihrer
Freunde, daß sie aus dem öffentlichen Arbeitervereinder Great Windmill-
Street austreten, nicht aber aus „der Kommunistengesellschaft". Stieber
konnte seinem Korrespondenten die Wachsleinwand und seiner Behörde die
Portokosten ersparen. Er brauchte nur verschiedene deutsche Blätter vom
September 1850 zu durchstiebern, und Stieber fand gedruckt, schwarz auf

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weiß, eine Erklärung des „Kerns der Partei Marx", worin sie mit ihrem
Austritt aus dem Flüchtlings-Komite zugleich ihren Austritt aus dem Arbeiterverein der Great Windmill anzeigen.

Das nächste Resultat der Stieberschen Recherchen war also die unerhörte
Entdeckung, daß der Kern der Partei Marx aus dem öffentlichen Verein der
Great Windmill am 17. September 1850 ausgetreten sei. „Das ganze Gewebe
des Kölnischen Komplotts lag klar vor | seinen Augen enthüllt." Das
Publikum aber traute seinen Augen nicht.

IH. Das Komplott Cherval.

Stieber wußte indeß mit dem gestohlenen Schatz zu wuchern. Die ihm am
5. August 1851 zugekommenen Papiere führten zur Entdeckung des sogenannten „deutsch-französischen Komplotts zu Paris". Sie enthielten nämlich 6 Berichte des von Wülich-Schapper abgesandten Emissärs, Adolph
Majer, d.d. Paris, und 5 Berichte des leitenden Kreises Paris an die Zentralbehörde Willich-Schapper. (Zeugenaussage Stiebers in der Sitzung vom
18. Oktober 1852.) Stieber unternimmt eine diplomatische Lustreise nach
Paris und macht dort die persönliche Bekanntschaft des großen Carlier, der
so eben in der berüchtigten Affaire der Goldbarren-Lotterie den Beweis
geliefert hatte, daß er zwar ein großer Feind der Kommunisten, aber einnoch
größerer Freund von fremdem Privateigenthum sei.

„Demgemäß reiste ich im September 1851 nach Paris ab. Ich fand in dem
damaligen dortigen Polizeipräfekten Carlier die bereitwilligste Unterstützung ... durch französische Polizeiagenten wurden die in den Londoner
Briefen enthüllten Fäden schnell und sicher aufgefunden; es gelang, die
Wohnungen der einzelnen Chefs der Verschwörung zu ermitteln und alle ihre
Bewegungen, namentlich ihre Versammlungen und Korrespondenzen zu
beobachten. Man ermittelte dort sehr arge Dinge ... Ich mußte den Anforderungen des Präfekten Carlier nachgeben: es wurde in der Nacht vom
4. zum 5. September eingeschritten." (Aussage Stiebers vom 18. Oktober.) |

 Im September reist Stieber von Berlin ab. Nehmen wir an, den
1. September. Abends den 2. September traf er im besten Falle zu Paris ein.
In der Nacht vom 4. wird eingeschritten. Bleiben also für die Besprechung
mit Carlier und die Ergreifung der nöthigen Maßregeln 36 Stunden. In diesen
36 Stunden werden nicht nur die Wohnungen der einzelnen Chefs „ermittelt"; alle ihre Bewegungen, alle ihre Versammlungen, alle ihre Korrespondenzen werden „beobachtet", natürlich erst nachdem ihre „Wohnungen ermittelt" sind. Stiebers Ankunft bewirkt nicht nur eine wunderthä-

Enthüllungen über den Kommunistenprozeß zu Köln « III. Das Komplott Cherval

tige „Schnelligkeit und Sicherheit der französischen Polizeiagenten", sie
macht auch die konspirirenden Chefs „bereitwillig", in 24 Stunden so viel
Bewegungen, Versammlungen und Korrespondenzen zu begehen, daß schon
am andern Abend gegen sie eingeschritten werden kann.

Aber nicht genug, daß am 3. September die Wohnungen der einzelnen
Chefs ermittelt, alle ihre Bewegungen, Versammlungen und Korrespondenzen beobachtet sind: „Französische Polizeiagenten", schwört Stieber,
„finden Gelegenheit, den Sitzungen der Verschwornen beizuwohnen und die
Beschlüsse derselben über das Verfahren bei der nächsten Revolution mit
anzuhören." — Kaum haben also die Polizeiagenten die Versammlungen
beobachtet, so finden sie durch die Beobachtung Gelegenheit, denselben
beizuwohnen; und kaum wohnen sie einer Sitzung bei, so werden es mehrere
Sitzungen; und kaum sind es ein paar Sitzungen, so kommt es auch schon
zu Beschlüssen über das Verfahren bei der nächsten Revolution und Alles
an demselben Tage. An demselben Tage, wo Stieber den Carlier, lernt
Carlier's Polizeipersonal die Wohnungen der einzelnen Chefs, lernen ||19] die
einzelnen Chefs das Polizeipersonal Carlier's kennen, laden es denselben Tag
in ihre Sitzungen ein, halten ihnen zu Gefallen denselben Tag eine ganze
Reihe von Sitzungen und können sich nicht von ihnen trennen, ohne noch
einige Beschlüsse über das Verfahren bei der nächsten Revolution zu fassen.

So bereitwillig Carlier sein mochte — und Niemand wird an seiner Bereitwilligkeit zweifeln, 3 Monate vor dem Staatsstreich ein kommunistisches
Komplott zu entdecken — Stieber muthet ihm mehr zu, als er leisten konnte.

25 Stieber verlangt Polizei wunder; er verlangt sie nicht nur, er glaubt sie auch;

er glaubt sie nicht nur, er beschwört sie.

„Beim Beginn des Unternehmens, nämlich des Einschreitens, verhaftete
ich zuerst persönlich mit einem französischen Kommissär den gefährlichen
Cherval, den Hauptchef der französischen Kommunisten. Er widersetzte

sich heftig und es entstand ein hartnäckiger Kampf mit ihm." So Stiebers
Aussage vom 18. Oktober.

„Cherval verübte in Paris ein Attentat auf mich und zwar in meiner eigenen
Wohnung, in welche er sich während der Nacht eingeschlichen und wobei
meine Frau, die mir bei dem dadurch veranlaßten Kampfe zu Hülfe kam,
verwundet wurde." So Stiebers andere Aussage vom 27. Oktober.

In der Nacht vom 4. auf den 5. schreitet Stieber bei Cherval ein und es
entsteht ein Faustkampf, worin Cherval sich widersetzt. In der Nacht vom
3. auf den 4. schreitet Cherval bei Stieber ein, und es entsteht ein Faustkampf,
worin Stieber sich widersetzt. Aber am 3. herrschte ja gerade die entente
cordiale zwischen Verschwörern und Polizeiagenten, wodurch an Einem
Tag | so Großes geleistet ward. Jetzt soll nicht nur Stieber am 3. runter

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die Verschwörer, sondern die Verschwörer sollen am 3. auch hinter den
Stieber gekommen sein. Während Carlier's Polizeiagenten die Wohnungen
der Verschwörer, entdecken die Verschwörer die Wohnung Stiebers.
Während er ihnen gegenüber eine „beobachtende", spielen sie ihm gegenüber eine thätige Rolle. Während er von ihrem Komplott gegen die Republik
träumt, sind sie mit einem Attentat auf seine Person beschäftigt.

Stieber fährt in seiner Aussage vom 18. Oktoberfort: „Bei diesem Kampfe
(wo Stieber in der Offensive) bemerkte ich, daß Cherval bemüht war, ein
Papier in den Mund zu stecken und es hinunter zu schlucken. Es gelang mir
mit Mühe, die Hälfte des Papiers zu retten, die andere Hälfte war schon
verzehrt."

Das Papier befand sich also im Munde, zwischen den Zähnendes Cherval,
denn nur die eine Hälfte ward gerettet, die andere war schon verzehrt. Stieber
und sein Helfershelfer, Polizeikommissär oder wer sonst, konnten die andere
Hälfte nur retten, indem sie ihre Hände in den Rachen des „gefährlichen
Cherval" steckten. Die nächste Art, wie Cherval sich gegen einen solchen
Angriff vertheidigen konnte, war die des Beißens und wirklich meldeten die
Pariser Blätter, Cherval habe die Frau Stieber gebissen, aber in dieser Szene
wohnte dem Stieber nicht die Frau bei, sondern der Polizeikommissär.
Dagegen erklärt Stieber, bei dem Attentat, das Cherval in seiner eigenen
Wohnung verübt, sei Frau Stieber, die ihm zu Hülfe gekommen, verwundet
worden. Stellt man die Aussagen Stiebers und die Aussagen der Pariser
Journale zusammen, so scheint es, daß Cherval in | der Nacht vom 3. auf
den 4. Frau Stieber biß, um die Papiere zu retten, die Herr Stieber ihm in
der Nacht vom 4. auf den 5. aus den Zähnen riß. Stieber wird uns antworten,
daß Paris eine Wunderstadt ist und daß schon Larochef oucauld erklärt hat,
in Frankreich sei Alles möglich.

Lassen wir einen Augenblick den Wunderglauben, so scheint es, daß die
ersten Wunder entstanden sind, indem Stieber eine Reihe von Handlungen,
die der Zeit nach weit auseinander liegen, in Einen Tag zusammendrängt,
auf den 3. September — und die letzten Wunder, indem er verschiedene
Thatsachen, die an einem Abend und an einem Ort vorfielen, an zwei verschiedene Nächte und zwei verschiedene Orte vertheilt. Wir stellen seiner
Erzählung von Tausend und Einer Nacht den wirklichen Thatbestand gegenüber. Vorher noch ein verwunderliches Faktum, wenn auch kein Wunder.
Stieber entriß eine Hälfte des von Cherval verschluckten Papiers. Was
enthielt die gerettete Hälfte? Das Ganze was Stieber suchte: „Dieses Papier", schwört er, „enthielt eine höchst wichtige Instruktion für den Emissär
Gipperich in Straßburg mit dessen vollständiger Adresse." Jetzt zum Thatbestand.

Am 5. August 1851, wissen wir von Stieber, erhielt er das in starke Wachs-

Enthüllungen über den Kommunistenproze zu Köln - II. Das Komplott Cherval

leinwand verpackte Archiv Dietz. Am 8. oder 9. August 1851 fand sich zu
Paris ein gewisser Schmidt ein. Schmidt scheint der unvermeidliche Name
für die inkognito reisenden preußischen Polizei-Agenten. Stieber reist
1845—1846 als Schmidt im schlesischen Gebirge, sein Londoner Agent Fleury
reist 1851 als Schmidt nach Paris. Er sucht hier die einzelnen Chefs der
Willich-Schapper'sehen Verschwörung und | findet zunächst Cherval. Er
gibt vor, aus Köln entflohen zu sein und von dort die Bundeskasse mit
500 Thalern gerettet zu haben. Er beglaubigt sich durch Mandate von Dresden und verschiedenen andern Orten, spricht von Reorganisation des
Bundes, Vereinigung der verschiedenen Parteien, da die Spaltungen auf rein
persönlichen Differenzen beruhten, — die Polizei predigte schon damals
Einigkeit und Einigung — und versprach, die 500 Thaler zu verwenden, um
den Bund wieder in Hör zu bringen. Nach und nach lernt Schmidt die
einzelnen Chefs der Schapper-Willich'schen Bundesgemeinden in Paris
kennen. Er erfährt nicht nur ihre Adressen, er besucht sie, er spionirt ihre
Korrespondenzen aus, er beobachtet ihre Bewegungen, er dringt in ihre
Sitzungen, er treibt sie voran als agent provocateur. Cherval speziell renommirt um so mehr, je bewundernder Schmidt ihn als den großen Unbekannten des Bundes rühmt, als den „Hauptchef", der bisher nur seine
eigene Wichtigkeit ignorirte, was schon manchem großen Mann passirt ist.
Eines Abends, als Schmidt sich mit Cherval in die Bundessitzung begibt,
verliest Cherval seinen berühmten Brief an Gipperich vor dessen Abschikkung. So erfuhr Schmidt die Existenz des Gipperich. „Sobald Gipperichnach
Straßburg zurückgekehrt ist, bemerkte Schmidt, wollen wir ihm gleich eine
Anweisung auf die 500 Thaler geben, die zu Straßburg liegen. Hier haben
Sie die Adresse des Mannes, der das Geld verwahrt, geben Sie mir dagegen
die Adresse des Gipperich, um sie dem Manne, dem er sich vorstellen wird,
als Legitimation zuzuschicken." So erhielt Schmidt die Adresse des Gipperich. Denselben Abend, wo Cherval den Brief an Gipperich abschickte,

30 wurde Gipperich eine Vierteil stunde später vermittelst des elektrischen

Telegraphen verhaftet, Haussuchung bei ihm gehalten, der berühmte Brief
aufgefangen. Gipperich wurde vor Cherval verhaftet.

Kurze Zeit nachher theilte Schmidt dem Cherval mit, ein preußischer
Polizeikerl, Namens Stieber, sei in Paris angekommen. Er habe nicht nur
dessen Wohnung entdeckt, sondern auch von dem Garcon eines gegenüberliegenden Kaffee's gehört, Stieber habe unterhandelt, um ihn, Schmidt,
arretiren zu lassen. Cherval sei der Mann, um dem elenden preußischen
Polizisten ein Andenken zu geben. „Er wird in die Seine geschmissen",
antwortete Cherval. Beide verabredeten sich, den nächsten Tag in Stiebers
Wohnung zu dringen, unter irgend einem Vorwand seine Anwesenheit zu
konstatiren und sich sein Personale zu merken. Den nächsten Abend unter-

Karl Marx

nahmen unsre beiden Helden wirklich die Expedition. Unterwegs meinte
Schmidt, es sei besser, wenn Cherval sich in das Haus begebe, während er
selbst vor dem Hause als Schutzwache patrouillire. „Du fragst", fuhr er fort,
„bei dem Portier nach Stieber, und erklärst dem Stieber, wenn er dich
vorläßt, du habest Herrn Sperling sprechen und bei ihm anfragen wollen, ob
er den erwarteten Wechsel von Köln mitbringe. A propos! noch Eins: Dein
weißer Hut fällt auf, er ist zu demokratisch. Da, setz meinen schwarzen auf."
Die Hüte wurden gewechselt, Schmidt postirt sich als Schildwache, Cherval
zieht die Klingel und befand sich in der Wohnung des Stieber. Der Portier
glaubte nicht, daß Stieber zu Hause sei, und schon wollte sich Cherval
zurückziehen, als die Treppe hinunter eine Frauenstimme rief: „Ja, Stieber
ist zu Hause." Cherval geht der |J24| Stimme nach, deren Spuren zu einem
grünbebrillten Subjekt führen, das sich als Stieber zu erkennen gibt. Cherval
bringt die verabredete Formel mit dem Wechsel und dem Sperling vor. „Das
geht nicht so", fällt Stieber lebhaft ein, „Sie kommen hier ins Haus, fragen
nach mir, werden hinauf gewiesen, ziehen sich dann zurück etc. Das ist mir
höchst verdächtig." Cherval antwortet grob, Stieber zieht die Glocke,
mehrere Kerls erscheinen augenblicklich, umringen den Cherval, Stieber
greift ihm nach der Rocktasche, wo ein Brief hervorlugt. Es war dies zwar
keine Instruktion Cherval's an Gipperich, wohl aber ein Brief Gipperich's
an Cherval. Cherval versucht den Brief zu essen, Stieber fährt ihm in den
Mund, Cherval beißt und stößt und schlägt, — Mann Stieber will die eine
Hälfte, Ehehälfte Stieber will die andere Hälfte retten, und wird für ihren
Diensteifer verwundet. Der Lärm, den diese Szene verursacht, ruft die
verschiedenen Miether aus ihren Appartements. Unterdessen aber hat Einer
von Stiebers Kerlen eine goldene Uhr über das Treppengeländer geworfen
und während Cherval „Mouchard!" ruft, rufen Stieber und Kompagnie „au
voleur!" Der Portier bringt die goldene Uhr, und der Ruf: au voleur! wird
allgemein. Cherval wird verhaftet und findet an der Thüre zwar nicht seinen
Freund Schmidt, wohl aber 4-5 Soldaten, die ihn in Empfang nehmen.
Vor dem Thatbestand verschwinden alle von Stieber beschwornen
Wunder. Sein Agent Fleury hat über drei Wochen operirt, er hat nicht nur
die Fäden des Komplotts entdeckt, er hat sie mit weben helfen. Stieber
braucht nur noch von Berlin zu kommen und kann rufen: veni, vidi, vici! Er
kann dem Carlier ein fertiges | Komplott zum Präsent machen, Carlier
bedarf nur noch der ,,Bereitwilligkeit" zum Einschreiten. Frau Stieber
braucht nicht am 3. von Cherval gebissen zu werden, weil Herr Stieber am
4. dem Cherval in den Mund greift. Die Adresse des Gipperich und die
wichtige Instruktion brauchen nicht, wie Jonas aus dem Bauch des Wallfisches, aus dem Rachen des „gefährlichen Cherval" ganz heraus zu
kpmmen, nachdem sie halb gegessen sind. Das Einzige, was wunderbar

Enthüllungen über den Kommunistenprozeß zu Köln - II. Das Komplott Cherval

bleibt, ist der Wunderglaube der Geschwornen, denen Stieber seine Liigenmährchen ernsthaft aufzutischen wagen darf. Vollblütige Träger des beschränkten Unterthanenverstandes!

„Cherval", schwört Stieber (Sitzung vom 18. Oktober), „legte mir im
Gefängniß, nachdem ich ihm zu seinem höchsten Erstaunen alle seine
Originalberichte, welche er nach London geschickt, vorgelegt und nachdem
er einsah, daß ich Alles wußte, ein offenes Geständniß ab."

Was Stieber dem Cherval zunächst vorlegte, waren keineswegs dessen
Originalberichte nach London: diese ließ Stieber mit andern Dokumenten
des Archivs Dietz erst später aus Berlin kommen. Was er ihm zunächst
vorlegte, war ein von Oswald Dietz gezeichnetes Rundschreiben, das Cherval eben erst erhalten hatte, und einige der jüngsten Briefe von WüTich. Wie
gelangte Stieber in ihren Besitz? Während sich Cherval mit Stieber und
Ehehälfte biß und schlug, stürzte der brave Schmidt-Fleury zu Madame
Cherval, einer Engländerin — Fleury, als deutsch-londoner Kaufmann,
spricht natürlich englisch — und sagte ihr, ihr Mann sei arretirt, die Gefahr
groß, sie möchte Chervals Papiere herausgeben, damit er nicht noch mehr
kompromittirt werde; Cherval habe ihn beauftragt, sie einer dritten Person
einzuhändigen. Zum | Beweise, daß er ein ächter Abgesandter, zeigt er
den weißen Hut, den er dem Cherval abnahm, weil er zu demokratisch
aussah. Fleury erhielt die Briefe von Madame Cherval und Stieber erhielt
sie von Fleury.

Jedenfalls stand Stieber auf einer günstigeren Operationsbasis, als vorher
in London. Die Papiere des Dietz konnte er stehlen, aber die Aussagen des
Cherval konnte er machen. Er läßt also seinen Cherval (Sitzung vom
18. Oktober) „sich über die Verbindungen mit Deutschland" dahin auslassen:
„er habe sich längere Zeitin den Rheinlanden aufgehalten und sei namentlich
1848 in Köln gewesen, dort sei er mit Marx bekannt und von diesem in den
Bund aufgenommen worden, den er dann in Paris auf Grund der schon
vorgefundenen Elemente eifrig verbreitet habe."

1846 wurde Cherval von Schapper und auf Antrag des Schapper in den
Bund zu London aufgenommen, während sich Marx zu Brüssel befand und
noch nicht einmal Bundesmitglied war. Cherval konnte also nicht 1848 in
denselben Bund von Marx zu Köln aufgenommen werden.

Cherval reiste nach Ausbruch der März-Revolution auf einige Wochen
nach Rheinpreußen, kehrte aber von da wieder nach London zurück, wo er
sich von Ende Frühling 1848 bis Ende Sommer 1850 fortwährend aufhielt.
Er kann also nicht gleichzeitig „den Bund eifrig zu Paris verbreitet haben",
oder Stieber, der chronologische Wunder verrichtet, ist auch im Stande,

räumliche zu verrichten und sogar dritten Personen die Eigenschaft der
Ubiquität mitzutheilen.

Karl Marx

Marx lernte erst nach seiner Ausweisung aus Paris, September 1849,
nachdem er zu London in den Arbeiter|verein der Great Windmill eingetreten, unter hundert andern Arbeitern auch den Cherval oberflächlich
kennen. Er kann also nicht seine Bekanntschaft 1848 zu Köln gemacht
haben.

Cherval erklärte anfänglich dem Stieber über alle diese Punkte die
Wahrheit. Stieber suchte ihn zu falschen Aussagen zu zwingen. Erreichte
er seinen Zweck? Nur Stiebers eigne Aussage spricht dafür, also ein minus.
Dem Stieber lag natürlich Alles daran, Cherval in einen erlogenen Zusammenhang mit Marx zu bringen, um die Kölner Angeklagten in einen künstliehen Zusammenhang mit dem Pariser Komplott zu versetzen.

Sobald sich Stieber gezwungen sieht, en detail auf die Verbindungen und
Korrespondenzen von Cherval und Genossen mit Deutschland einzugehen,
hütet er sich, Köln auch nur zu erwähnen, spricht dagegen mit selbstgefälliger
Breite von Heck in Braunschweig, Laube in Berlin, Reiningerin Mainz, Tietz
in Hamburg etc., kurz von der Partei Willich-Schapper. „Diese Partei", sagt
Stieber, „hatte das Archiv des Bundes in Händen." Durch eine Verwechslung gerieth es aus ihren Händen in seine. Er fand in diesem Archiv nicht
Eine Zeile, die Cherval vor der Spaltung der Londoner Zentralbehörde, vor

dem 15. September 1850, nach London oder gar persönlich an Marx gerichtet 20

hätte.

Durch Schmidt-Fleury ließ er der Frau Cherval die Papiere ihres Mannes
abschwindeln. Er fand wieder keine Zeile, die Cherval von Marx erhalten
hätte. Um diesem Mißstand abzuhelfen, diktirt er dem Cherval in die Feder:
„Daß er mit Marx auf einen gespannten Fuß gekommen, weil derselbe,
obgleich die Zentralbehörde in Köln gewesen, noch die Korrespondenzen
mit | ihm zu führen verlangt habe." Wenn Stieber vordem 15. September
1850 keine Korrespondenz von Marx mit Cherval findet, so rührt dies daher,
daß Cherval nach dem 15. September 1850 jede Korrespondenz mit Marx
abbrach. Pends-toi, Figaro, tu n'aurais pas trouvé cela!

Die Akten, die die preußische Regierung während der anderthalbjährigen
Untersuchung, zum Theil durch Stieber selbst, gegen die Angeklagten zusammengeschleppt, widerlegten allen Zusammenhang der Angeklagten mit
der Pariser Gemeinde und dem deutsch-französischen Komplott.

Die Ansprache der Londoner Zentralbehörde vom Juni 1850 bewies, daß
vor der Spaltung der Zentralbehörde die Gemeinde in Paris aufgelöst war.
Sechs im Archiv Dietz befindliche Briefe beweisen, daß nach der Verlegung
der Zentralbehörde nach Köln die Gemeinden zu Paris von dem Emissär der
Willich-Schapperschen Partei, von A. Majer, neu gestiftet waren. Die in
demselben Archiv befindlichen Briefe des leitenden Kreises Paris beweisen,
daß er in feindlichem Gegensatz zur Kölner Zentralbehörde stand. Der

Enthüllungen über den Kommunistenprozeß zu Köln - IN. Das Komplott Cherval

französische Anklageakt endlich bewies, daß Alles, was gegen Cherval und
Genossen inkriminirt wurde, erst im Jahr 1851 vorfiel. Saedt (Sitzung vom
9. November) sieht sich daher trotz der Stieberschen Enthüllungen auf die
dünne Vermuthung angewiesen, daß es doch möglich sei, daß die Partei Marx
zu irgend einer Zeit in irgend ein Komplott zu Paris irgendwie einmal verwickelt gewesen, daß man aber von dieser Zeit und von diesem Komplott
weiter nichts wisse, als eben, daß Saedt in obrigkeitlichem Auftrag sie für
möglich hält. Man urtheile vom Stumpf]sinn der deutschen Presse, die
von Saedt's Scharfsinn fabelt!

De longue main suchte die preußische Polizei dem Publikum Marx und
durch Marx die Kölner Angeklagten in das deutsch-französische Komplott
verwickelt darzustellen. Der Polizeispion Beckmann schickte während der
Verhandlungen des Cherval'schen Prozesses folgende Notiz d.d. Paris,
25. Februar 1852 an die Kölnische Zeitung: „Mehrere Angeklagte sindflüch-

tig, darunter ein gewisser A. Majer, der als Agent von Marx und Kompagnie
dargestellt wird." Die Kölnische Zeitung brachte darauf eine Erklärung von
Marx, daß „A.Majer einer der intimsten Freunde des Herrn Schapper und
des ehemaligen preußischen Lieutenants Willich sei", ihm selbst aber gänzlich fern stehe. Jetzt in seiner Aussage vom 18. Oktober 1852 erklärt Stieber
selbst: „Die am 15. September 1850 in London von der Marx'sehen Partei
ausgeschlossenen Mitglieder der Zentralbehörde sandten A. Majer nach
Frankreich etc.", und theilt sogar die Korrespondenz des A. Majer mit
Schapper-Willich mit.

Ein Mitglied der Partei Marx, Konrad Schramm, wurde bei Gelegenheit
der Fremdenverfolgungen zu Paris im Monat September nebst 50—60 andern
anwesenden Gästen in einem Kaffeehaus verhaftet und während beinahe
2 Monate unter der Anklage festgehalten, Theilnehmer des von dem Mander
Cherval geleiteten Komplotts zu sein. Am 16. Oktober erhielt er im Depot
der Polizeipräfektur den Besuch eines Deutschen, der ihn folgendermaßen
anredete: „Ich bin preußischer Staatsbeamter, Sie wissen, daß in allen
Theilen Deutschlands, namentlich in Köln, zahlreiche Verhaftungen in Folge
der Entdeckung einer kommunistischen Gesellschaft vorge|nommen
worden sind. Eine Namenserwähnung in einem Briefe reicht hin, um die
Verhaftung der betreffenden Person zu veranlassen. Die Regierung befindet
sich einigermaßen in Verlegenheit durch die Menge von Verhafteten, von
denen sie nicht weiß, ob sie etwas mit der Sache zu thun haben oder nicht.
Wir wissen, daß Sie in dem Komplott franco-allemand nicht betheiligt sind,
dagegen mit Marx und Engels genau bekannt und ohne Zweifel über alle
Angelegenheiten der deutschen Kommunisten- Verbindung unterrichtet sind.
Sie würden uns sehr verbinden, wenn Sie uns die erforderliche Auskunft
darüber geben könnten und die Personen näher bezeichnen wollten, die

Karl Marx

schuldig oder unschuldig sind. Sie können dadurch zur Befreiung einer
großen Menge Leute beitragen. Wenn Sie wollen, so können wir über die
Erklärung einen Akt aufnehmen. Sie haben durch eine solche Erklärung
nichts zu befürchten" etc. Schramm wies natürlich diesem sanften preu-
Bischen Staatsbeamten die Thüre, protestirte gegen dergleichen Besuche
bei'm französischen Ministerium und wurde Ende Oktober aus Frankreich
ausgewiesen.

Daß Schramm der Partei Marx angehörte, wußte die preußische Polizei
aus der bei Dietz gefundenen Austrittserklärung. Daß die Partei Marx mit
dem Komplott Cherval nicht zusammenhing, räumte sie selber dem
Schramm ein. War eine Verbindung der Partei Marx mit dem Komplott
Cherval nachzuweisen, so konnte es nicht in Köln geschehen, sondern nur
in Paris, wo gleichzeitig mit Cherval ein Mitglied dieser Partei gefangen saß.
Aber die preußische Regierung fürchtete nichts mehr, als eine Konfrontation
zwischen Cherval und | Schramm, die den ganzen Erfolg, den sie sich
gegen die Kölner Angeklagten von dem Pariser Prozeß versprach, im Voraus
vereiteln mußte. In der Freilassung des Schramm fällte der französische
Untersuchungsrichter das Urtheil, daß der Kölner Prozeß mit dem Pariser
Komplott in keinem Zusammenhang stehe.

Stieber macht einen letzten Versuch: „In Betreff des oben erwähnten
Chefs der französischen Kommunisten, Cherval, hat man sich lange vergeblich bemüht zu ermitteln, wer dieser Cherval eigentlich sei. Endlich hat
sich durch eine vertrauliche Aeußerung, die Marx selbst einem Polizei-
Agenten machte, ergeben, daß er ein Mensch war, der 1845 aus dem Gefängniß zu Aachen, wo er wegen Wechselfälschung saß, entwichen ist, und
den Marx 1848 während der damaligen Unruhen in den Bund aufgenommen
hat, von wo er nach Paris als Emissär gegangen."

So wenig wie Marx dem spiritus familiaris, dem Polizeiagenten Stiebers
mittheilen konnte, er habe den Cherval 1848 zu Köln in den Bund aufgenommen, worein Schapper ihn schon 1846 zu London aufnahm, oder er
habe ihn in London wohnen und zugleich in Paris Propaganda hausiren
lassen, eben so wenig konnte er die Notiz, Cherval habe 1845 in Aachen
gesessen und Wechsel verfälscht, die er eben erst durch die Aussage des
Stieber erfuhr, dem alter ego Stiebers, dem Polizeiagenten als solchem, schon
vor der Aussage Stiebers, mitgetheilt haben. Dergleichen totepov npótepov
sind bloß einem Stieber erlaubt. Die antike Welt hinterläßt ihren sterbenden
Fechter, der preußische Staat hinterläßt seinen schwörenden Stieber.

Also lange, lange hatte man sich vergeblich bemüht, | zu ermitteln, wer
Cherval eigentlich sei! Abends den 2. September kam Stieber nach Paris. Am
Abend des 4. wurde Cherval verhaftet, am Abend des 5. wurde er aus seiner
Zelle in einen spärlich erleuchteten Saal geführt. Stieber war da, aber neben

Enthüllungen über den Kommunistenprozeß zu Köln - II. Das Komplott Cherval

Stieber war noch ein französischer Polizeibeamter da, ein Elsässer, der das
Deutsche gebrochen spricht, aber ganz versteht, ein Polizeigedächtniß besitzt und den anmaßlich servilen Berliner Polizeirath nicht eben angenehm
fand. In Gegenwart also dieses französischen Beamten hatte folgendes
Gespräch Statt. Stieberzu deutsch: „Hören Sie 'mal, Herr Cherval, mit dem
französischen Namen und dem irländischen Paß wissen wir recht gut, was
es zu bedeuten hat. Wir kennen Sie, Sie sind Rheinpreuße, Sie heißen K ... ,
und es kommt bloß auf Sie an, sich von den Folgen zu befreien, und zwar
dadurch, daß Sie uns ein ganz offenes Geständniß machen" etc. etc. Cherval
leugnet. Stieber: „Die und die Personen, die Wechsel gefälscht und aus
preußischen Gefängnissen entsprungen sind, wurden von den französischen
Behörden an Preußen ausgeliefert, und ich sage Ihnen deßwegen nochmals,
besinnen Sie sich, es handelt sich hier um zwölf Jahre Zellengef ängniß." Der
französische Polizeibeamte: „Wir wollen dem Manne Zeit lassen, er soll sich
in seiner Zelle bedenken." Cherval wurde in seine Zelle zurückgeführt.

Stieber durfte natürlich nicht mit der Thür ins Haus fallen, er durfte dem
Publikum nicht gestehen, daß er dem Cherval mit dem Gespenst der Auslieferung und des zwölfjährigen Zellengefängnisses falsche Aussagen zu
erpressen suchte.

Stieber hatte indessen noch immer nicht ermittelt, | wer Cherval eigentlich sei. Er nennt ihn vor den Geschwornen immer noch Cherval und nicht
K. Noch mehr. Er weiß auch nicht, wo Cherval sich eigentlich aufhält. In
der Sitzung vom 23. Oktober läßt er ihn noch in Paris sitzen. In der Sitzung
vom 27. Oktober, gedrängt durch die Frage des Advokaten Schneider II: „Ob

der mehrgenannte Cherval sich nicht gegenwärtig in London aufhalte?"
antwortet Stieber: „Er könne darüber keine Auskunft geben, und nur das
Gerücht mittheilen, daß Cherval in Paris entsprungen sei."

Die preußische Regierung erlag ihrem gewöhnlichen Schicksal, düpirt zu

werden. Die französische Regierung hatte ihr erlaubt, die Kastanien des
deutsch-französischen Komplotts aus dem Feuer zu holen; man erlaubte ihr
nicht, sie zu essen. Cherval hatte sich das Wohlwollen der französischen
Regierung zu erwerben gewußt, sie ließ ihn einige Tage nach Beendigung der
Pariser Assisen-Verhandlungen mit Gipperich nach London entfliehen. Die
preußische Regierung glaubte sich ein Werkzeug für den Kölner Prozeß in
Cherval erworben zu haben; sie hatte nur der französischen Regierung einen
Agenten mehr geworben.

Einen Tag vor Chervals Scheinflucht erschien bei ihm ein preußischer
Faquin in schwarzem Frack, Manschetten, schwarzem struppigen Schnurrbart, kurz geschnittenen und dünnen gräulichen Haaren, miteinem Wort, ein

ganz hübscher Junge, der ihm als Polizeilieutenant Greif/bezeichnet wurde,
und sich hinterher auch als Greiff präsentirte. Greiff hatte Zutritt zu ihm

Karl Marx

erhalten durch eine Eintrittskarte, die er direkt vom Poüzeiminister, mit
Umgehung des Polizeipräfekten, empfing. Es kitzelte den Polizeiminister,
die lieben Preußen anzuführen. Greift: „Ich bin preußischer Beamter,
hieher | geschickt um mit Ihnen in Unterhandlungen zu treten. Sie
werden hier nie herauskommen außer durch uns. Ich mache Ihnen einen
Vorschlag. Verlangen Sie in einer Eingabe an die französische Regierung,
deren Einwilligung im Voraus zugesagt ist, nach Preußen ausgeliefert zu
werden, denn wir brauchen Sie dort als Zeugen zu Köln. Nachdem Sie Ihre
Schuldigkeit gethan und die Sache vorbei ist, werden wir Sie auf Ehrenwort
in Freiheit setzen."

Cherval: „Ich komme auch ohne Sie heraus." Greift, mit Bestimmtheit:
„Das ist unmöglich." Greiff ließ auch den Gipperich herunterkommen und
machte ihm den Vorschlag, für fünf Thaler per Tag als kommunistischer
Bundesemissär nach Hannover zu gehn. Auch ohne Erfolg. Den nächsten
Tag waren Cherval und Gipperich entflohen. Die französischen Behörden
schmunzelten, die Unglücksdepesche ging nach Berlin — und noch am
23. Oktober schwört Stieber, daß Cherval in Paris sitzt, und noch am
27. Oktober kann er keine Auskunft geben und weiß nur gerüchtweise, daß
Cherval in Paris entsprungen ist. Unterdessen hatte der Polizei-Lieutenant
Greiff den Cherval während der Kölner Verhandlungen dreimal in London
besucht, unter anderm um die Adresse des Nette in Paris zu erfahren, von
dem man eine Zeugenaussage gegen die Kölner erkaufen zu können glaubte.
Der Coup mißlang.

Stieber hatte Gründe, sein Verhältniß mit Cherval im Dunkeln zu lassen.
K ... blieb daher immer Cherval, der Preuße immer Irländer, und Stieber
weiß noch heute nicht, wo sich Cherval eigentlich aufhält und „wer der
Cherval eigentlich ist".

In der Korrespondenz des Cherval mit Gipperich | besaß das Trifolium
Seckendorf-Saedt-Stieber endlich, was es wünschte:

Schinderhannes, Karlo Moor
Nahm' ich mir als Muster vor.

Der Brief Cherval's an Gipperich, damit er sich ja recht tief der trägen
Hirnmaterie der 300 Meistbesteuerten, die das Geschwornengericht repräsentirt, einbläue, hatte die Ehre, dreimal verlesen zu werden. Jeder
Kenner erkannte sofort hinter diesem harmlosen Zigeuner-Pathos den
Schalksnarren, der sich und Andern fürchterlich vorzukommen sucht.
Cherval und Genossen hatten ferner die allgemeinen Erwartungen der
Demokratie von den Wunderwirkungen des 2.Mai 1852 getheilt und beschlossen, am 2. Mai mitzurevolutioniren. Schmidt-Fleury hatte beigetragen,
dieser fixen Idee die Form eines Plans zu geben. So verfielen Cherval und

Enthüllungen über den Kommunistenprozeß zu Köln - IV. Das Original-Protokollbuch

Kompagnie der juristischen Kategorie des Komplotts. So war an ihnen der
Beweis geliefert, daß das Komplott, welches die Kölner Angeklagten nicht
gegen die preußische Regierung verübt hatten, doch jedenfalls von der Partei
Cherval gegen Frankreich verübt worden sei.

Durch Schmidt-Fleury hatte die preußische Regierung einen Schein-
Zusammenhang zwischen dem Pariser Komplott und den Kölner Angeklagten zu fabriziren gesucht, den sie durch Stieber beschwören ließ.
Stieber-Greiff-Fleury, diese Dreieinigkeit, spielt die Hauptrolle im Komplott
Cherval; wir werden sie später wieder am Werke finden.

Resümiren wir:

A ist Republikaner, B nennt sich auch Republikaner, A und B sind verfeindet. B baut im Auftrage der Polizei eine Höllenmaschine. A wird dafür
vor Gericht ||36j gestellt. Wenn B die Höllenmaschine gebaut hat und nicht
A, so liegt die Schuld daran, daß A mit B verfeindet war. Um den A zu
überführen, wird B als Zeuge gegen ihn aufgerufen. Das war der Humor des
Komplotts Cherval.

Man begreift, daß diese Logik vor dem Publikum durchfiel. Die „thatsächlichen" Enthüllungen Stiebers verschwammen in übelriechenden Dunst, es
blieb bei der Klage des Anklagesenats, daß „kein objektiver Thatbestand
vorliege". Neue Polizeiwunder waren nöthig geworden.

IV. Das Original-Protokollbuch.

In der Sitzung vom 23. Oktober bemerkt der Präsident: „Der Polizeirath
Stieber habe ihm angezeigt, daß er noch neue wichtige Depositionen zu
machen habe", und ruft zu diesem Behuf den genannten Zeugen wieder auf.
Stieber springt vor und leitet die mise en scène ein.

Bisher hatte Stieber die Thätigkeit der Partei Willich-Schapper, oder
kürzer der Partei Cherval geschildert, ihre Thätigkeit vor und nach der
Verhaftung der Kölner Angeklagten. In Bezug auf die Angeklagten selbst
hatte er nichts geschildert, weder vornoch nach. Das Komplott Cherval fiel
nach der Verhaftung der Angeklagten vor und Stieber erklärt jetzt: „Ich habe
in meiner bisherigen Vernehmung die Gestaltung des Kommunistenbundes
und die Wirksamkeit der Mitglieder desselben nur bis zur Verhaftung der
gegenwärtigen Angeklagten geschildert." Er gesteht also, daß das Komplott
Cherval nichts zu thun hatte mit der | „Gestaltung des Kommunistenbundes und der Wirksamkeit seiner Mitglieder". Er gesteht das Nichts seiner
bisherigen Aussage. Ja er ist so blasirt über seine Aussage vom 18. Oktober,
daß er für überflüssig hält, Cherval länger mit der Partei Marx zu

Karl Marx

identifiziren. „Zunächst", sagt er, „besteht noch die Willich'sehe Fraktion,
von welcher bis jetzt nur Cherval in Paris etc. ergriffen sind." Aha! der
Hauptchef Cherval ist also ein Führer der Willich'schen Fraktion.

Aber Stieber hat jetzt die wichtigsten Mittheilungen zu machen, nicht nur
die allerneuesten, sondern auch die wichtigsten. Die allerneusten und
wichtigsten! Diese wichtigsten Mittheilungen würden an Gewicht verlieren,
wenn nicht die Unwichtigkeit der bisherigen Mittheilungen betont würde. Ich
habe bisher eigentlich nichts mitgetheilt, sagt Stieber, aber jetzt kommts.
Passet auf! Ich habe bisher über die den Angeklagten feindliche Partei
Cherval berichtet, was eigentlich nicht hieher gehört. Ich werde jetzt über
die Partei Marx berichten, um die es sich allein in diesem Prozeß handelt.
So einfach durfte Stieber nicht sprechen. Er sagt also: „Ich habe bisher den
Kommunistenbund vor der Verhaftung der Angeklagten geschildert, ich
werde jetzt den Kommunistenbund nach der Verhaftung der Angeklagten
schildern." Mit eigentümlicher Virtuosität weiß er sogar die bloß rhethorische Phrase meineidig zu machen.

Nach Verhaftung der Kölner Angeklagten hat Marx eine neue Zentralbehörde gebildet. „Dies ergibt sich aus der Aussage eines Polizeibeamten,
den schon der verstorbene Polizeidirektor Schultz unerkannt in den Londoner Bund und in die unmittelbare Nähe von Marx | zu bringen wußte."
Diese neue Zentralbehörde hat ein Protokollbuch geführt, und dies „Original-Protokollbuch" besitzt Stieber jetzt. Schreckliche Umtriebe in den
Rheinprovinzen, in Köln, ja mitten im Gerichtssaal, das Alles beweist das
Original-Protokollbuch. Es enthält den Beweis für die fortlaufende Kor-

respondenz der Angeklagten durch die Gef ängnißmauern hindurch mit Marx.

In einem Worte: das Archiv Dietz war das alte Testament; aber das Original-
Protokollbuch ist das neue Testament. Das alte Testament war in starke
Wachsleinwand verpackt, aber das neue Testament ist in unheimlich rothen
Saffian gebunden. Der rothe Saffian ist allerdings eine demonstratio ad
oculos; aber die Welt ist heute ungläubiger, als zu Thomä Zeiten: sie glaubt
nicht einmal, was sie sieht. Wer glaubt noch an Testamente, alte oder neue,
seitdem die Mormonen-Religion erfunden ist?

„Man könnte mir freilich", bemerkt der Mormone Stieber, „man könnte
mir freilich einwenden, daß dies Alles nur Traditionen verächtlicher Polizeiagenten seien, aber", schwört Stieber, „aber ich habe vollkommene Beweise
der Wahrhaftigkeit und Zuverläßigkeit der von ihnen gemachten Mittheilungen."

Man verstehe wohl! Beweise der Wahrhaftigkeit und Beweise der Zuverläßigkeit, und zwar vollkommene Beweise. Vollkommene Beweise! Und
welches sind die Beweise?

Stieber wußte längst, „daß eine geheime Korrespondenz zwischen Marx

Enthüllungen über den Kommunistenprozeß zu Köln - IV. Das Original-Protokollbuch

und den im Arresthause befindlichen Angeklagten existiré, konnte aber
dieser Korrespondenz nicht auf die Spur kommen. Da traf am vergangenen
Sonntag ein außerordentlicher |]39| Kourier von London hier bei mir mit der
Nachricht ein, daß es endlich gelungen sei, die geheime Adresse, unter
welcher diese Korrespondenz geführt worden sei, zu entdecken; es sei die
Adresse des Kaufmanns D. Kothes auf dem Altmarkt hierselbst. Derselbe
Kourier überbrachte mir das von der Londoner Zentralbehörde geführte
Original-Protokollbuch, welches man sich von einem Mitgliede des Bundes
für Geld zu verschaff en gewußt hat." Stieber setzt sich nun mit dem Polizeidirekter Geiger und der Postdirektion in Verbindung. „Es werden die
nöthigen Vorsichtsmaßregeln getroffen, und schon nach zwei Tagen brachte
die Abendpost von London einen an Kothes adressirten Brief. Derselbe
wurde auf Anstehen der Oberprokuratur mit Beschlag belegt, und in
demselben eine 7 Seiten große von der Hand des Marx geschriebene Instruktion für den Advokaten Schneider II gefunden. Dieselbe enthält eine
Anweisung, wie die Vertheidigung zu führen sei... Auf der Rückseite des
Briefes befand sich ein großes lateinisches B. Von dem Briefe wurde eine
Abschrift, ein leicht abzutrennendes Stück des Originals, sowie das Original-
Kouvert zurückbehalten. Dann wurde er in einem Kouvert versiegelt, und
so erhielt ihn ein auswärtiger Polizeibeamter mit dem Auftrage, sich zu
Kothes zu begeben, sich ihm als Emissär des Marx vorzustellen" etc. Stieber
erzählt dann weiter die widrige Polizei- und Bedientenkomödie, wie der
auswärtige Polizeibeamte den Emissär von Marx gespielt hat etc. Kothes
wird am 17. Oktober verhaftet und erklärt nach 24 Stunden, das B auf der
innern Adresse bedeute Bermbach. Am 19. Oktober wird Bermbach verhaftet und Haussuchung bei ihm gehalten. Am 21. | Oktober werden
Kothes und Bermbach wieder in Freiheit gesetzt.

Stieber machte diese Deposition Samstag den 23. Oktober. ,, Vergangenen
Sonntag", also Sonntag den 17. Oktober, sei der außerordentliche Kourier
mit der Adresse des Kothes und mit dem Original-Protokollbuch, zwei Tage
nach dem Kourier, sei der Brief an Kothes eingetroffen, also am 19. Oktober.
Aber schon am 17. Oktober wurde Kothes verhaftet wegen des Briefs, den
ihm der auswärtige Polizeibeamte am 17. Oktober überbrachte. Der Brief an
Kothes kam also zwei Tage früher an, als der Kourier mit der Adresse

Kothes, oder: Kothes wurde am 17. Oktober für einen Brief verhaftet, den
er erst am 19. Oktober erhielt. Chronologisches Wunder!

Später, durch die Advokaten geängstet, erklärt Stieber, der Kourier mit
der Adresse des Kothes und dem Original-Protokollbuche sei am 10. Oktober
eingetroffen. Warum am 10. Oktober? Weil der 10. Oktober ebenfalls auf
einen Sonntag fällt und am 23. Oktober ebenfalls schon ein „vergangener
Sonntag" war, weil so die ursprüngliche Aussage wegen des vergangenen

3

Karl Marx

Sonntags festgehalten und nach dieser Seite hin der Meineid verdeckt wird.
Aber dann langte der Brief wieder nicht zwei Tage, sondern eine ganze
Woche später an, als der Kourier. Der Meineid fällt nun auf den Brief, statt
auf den Kourier. Es geht den Stieber'schen Eiden wie dem lutherischen
Bauer. Hilft man ihm von der einen Seite auf's Pferd, so fallt er von der
andern Seite herunter.

In der Sitzung vom 3.November endlich erklärt der Polizeilieutenant
Goldheim aus Berlin, der Polizei-|Lieutenant Greiff aus London habe das
Protokollbuch in seiner und des Polizeidirektors Wermuth Gegenwart am
11. Oktober, also an einem Montag, dem Stieber tiberbracht. Goldheim erklärt also den Stieber eines doppelten Meineids schuldig.

Marx gab den Brief an Kothes, wie das Original-Kouvert mit dem Londoner Poststempel ausweist, Donnerstag den 14. Oktober zur Post. Der Brief
mußte also Freitag Abend, den 15. Oktober, anlangen. Ein Kourier, der zwei
Tage vor Ankunft dieses Briefes die Adresse des Kothes und das Original-
Protokollbuch überbrachte, mußte also Mittwoch, den 13. Oktober eintreffen. Er konnte weder am 17. Oktober eintreffen, noch am 10. noch am 11.

Greiff als Kourier brachte dem Stieber allerdings sein Originalprotokollbuch von London. Was es mit diesem Buche auf sich hatte, wußte Stieber
ebenso genau wie sein Kumpan Greiff. Er zögerte daher, es dem Gerichte
vorzulegen, denn diesmal handelte es sich nicht um Aussagen hinter den
Gefängnißgittern von Mazas. Da kam der Brief von Marx. Nun war dem
Stieber geholfen.

Kothes ist eine bloße Adresse, denn das Schreiben selbst ist nicht an
Kothes gerichtet, sondern an das lateinische B, das sich auf der Rückseite
des einliegenden verschlossenen Schreibens findet. Kothes ist also faktisch
blos eine Adresse. Nehmen wir nun an, er sei eine geheime Adresse. Nehmen
wir ferner an, er sei die geheime Adresse, worunter Marx mit den Kölner
Angeklagten korrespondirt. Nehmen wir endlich an, unsere Londoner
Agenten hätten durch denselben Kourier gleichzeitig das Original-Protokollbuch und diese geheime [ Adresse geschickt, der Brief sei aber zwei
Tage später eingetroffen als Kourier, Adresse und Protokollbuch. Wir
schlagen so zwei Fliegen mit einer Klappe. Erstens beweisen wir die geheime
Korrespondenz der Kölner mit Marx, zweitens beweisen wir die Aechtheit
des Original-Protokollbuchs. Die Aechtheit des Original-Protokollbuchs ist
bewiesen durch die Richtigkeit der Adresse, die Richtigkeit der Adresse ist
bewiesen durch den Brief. Die Zuverlässigkeit und Wahrhaftigkeit unsrer
Agenten ist bewiesen durch Adresse und Brief, die Aechtheit des Original-
Protokollbuchs ist bewiesen durch die Zuverläßigkeit und Wahrhaftigkeit
unsrer Agenten. Quod erat demonstrandum. Dann die heitere Komödie mit
dem auswärtigen Polizeibeamten; dann mysteriöse Verhaftungen: Publikum,

Enthüllungen über den Kommunistenprozeß zu Köln Ħ IV. Das Original-Protokollbuch

Geschworne und die Angeklagten selbst werden wie vom Donner gerührt
sein.

Warum aber ließ Stieber, was doch so leicht war, seinen außerordentlichen
Kourier nicht am 13. Oktober eintreffen? Weil er sonst nicht „außerordent-

5 lieh" war, weil die Chronologie, wie wir gesehen haben, seine schwache Seite

ist, und der gemeine Kalender unter der Würde eines preußischen Polizeiraths liegt. Ueberdem behält er ja das Original-Kouvert zurück; wer sollte
also der Sache auf die Spur kommen?

In seiner Aussage kompromittirte sich Stieber jedoch von vornherein
durch das Verschweigen einer Thatsache. Kannten seine Agenten die
Adresse des Kothes, so kannten sie auch den Mann, den das mysteriöse B
auf der Rückseite des innern Briefs barg. Stieber war so wenig in die
Mysterien des großen lateinischen B eingeweiht, daß er Becker am
17. Oktober im Gefängniß untersuchen ließ, um den Marx'schen Brief bei
ihm | zu finden. Erst durch die Aussage des Kothes erfuhr er, daß B
Bermbach bedeute.

Wie aber war der Brief von Marx in die Hände der preußischen Regierung
gerathen? Sehr einfach. Die preußische Regierung erbricht regelmäßig die
ihrer Post anvertrauten Briefe und that es während des Kölner Prozesses
mit besonderer Ausdauer. Aachen und Frankfurt a.M. wissen davon zu
erzählen. Es ist reiner Zufall, was entschlüpft oder erwischt wird.

Mit dem Originalkourier fiel auch das Original-Protokollbuch. Stieber
ahnte dies natürlich noch nicht in der Sitzung vom 23. Oktober, als er triumphirend den Inhalt des neuen Testamentes, des rothen Buches, offenbarte. Das nächste Resultat seiner Aussagen war die abermalige Verhaftung
Bermbach's, der den Gerichtsverhandlungen als Zeuge beiwohnte.

Warum ward Bermbach abermals verhaftet?

Wegen der bei ihm gefundenen Papiere? Nein. Denn nach der Haussuchung wurde er wieder in Freiheit gesetzt. Seine Verhaftung fiel vierundzwanzig Stunden später vor als die des Kothes. Wenn er also kompromittirende Dokumente besessen hätte, waren sie sicher verschwunden.
Warum also die Verhaftung des Zeugen Bermbach, während die Zeugen
Hentze, Hätzel, Steingens, deren Mitwissenschaft oder Theilnahme am
Bunde konstatirt war, ruhig auf der Zeugenbank saßen?

Bermbach hatte einen Brief von Marx empfangen, der eine bloße Kritik
der Anklage enthielt, und Nichts weiter. Stieber gab die Thatsache zu,—denn
der Brief lag den Geschwornen vor. Er drückte nur die Thatsache in seiner
polizeilich-hyperbolischen Manier folgendermaßen aus: „Marx selbst übt
von London aus | einen fortwährenden Einfluß auf den gegenwärtigen

40 Prozeß." Und die Geschwornen fragten sich selbst, wie Guizot seine Wähler:

Est-ce que vous vous sentez corrompus? Warum also Bermbach's Verhaf-

Karl Marx

tung? Die preußische Regierung suchte von Anbeginn der Untersuchung den
Angeklagten die Vertheidigungsmittel prinzipiell, systematisch abzuschneiden. Den Advokaten wurde, wie sie in öffentlicher Sitzung erklären, in
direktem Widerspruch mit dem Gesetze, der Verkehr mit den Angeklagten
selbst nach Zustellung des Anklageaktes untersagt. Seit dem 5. August 1851
war Stieber, nach eigner Aussage, im Besitz des Archivs Dietz. Das Archiv
Dietz wurde dem Anklageakt nicht beigelegt. Erst am 18. Oktober 1852,
mitten in öffentlicher Sitzung, wird es produzirt, nur so weit produzirt, als
dem Stieber gut dünkt. Geschworne, Angeklagte, Publikum sollen überrascht, überrumpelt werden, die Advokaten sollen den Polizeiüberraschungen waffenlos gegenüberstehen. Und nun gar seit Vorlage des Original-
Protokollbuchs! Die preußische Regierung zitterte vor Enthüllungen. Bermbach aber hatte Vertheidigungsmaterial von Marx erhalten; es war vorauszusehen, daß er Aufklärung über das Protokollbuch erhalten würde.
Durch seine Verhaftung wurde ein neues Verbrechen proklamirt, die
Korrespondenz mit Marx, und Gef ängnißstraf e auf dies Verbrechen gesetzt.
Das sollte jeden preußischen Bürger abhalten, sich zum Adressaten
herzugeben. A bon entendeur demi-mot. Bermbach wurde eingeschlossen,
um das Vertheidigungsmaterial auszuschließen. Und Bermbach sitzt fünf
Wochen. Hätte man ihn sofort nach Schluß der Prozedur entlassen, so
proklamirten die preußischen Gerichte offen ihre willenlos sklavische |
 Unterwerfung unter die preußische Polizei. Bermbach saß ad majorem
gloriam der preußischen Richter.

Stieber schwört, daß „Marx nach Verhaftung der Kölner Angeklagten die
Ruinen seiner Partei in London wieder zusammengefügt und mit etwa
18 Personen eine neue Zentralbehörde gebildet" etc.

Diese Ruinen waren nie auseinander gegangen, sondern waren so gefügt,
daß sie seit September 1850 fortwährend eine private society bildeten.
Stieber läßt sie durch ein Machtgebot verschwinden, um sie nach Verhaftung
der Kölner Angeklagten durch ein anderes Machtgebot ins Leben zurückzurufen und zwar als neue Zentralbehörde.

Montag den 25. Oktober traf die Kölnische Zeitung mit dem Bericht über
Stiebers Aussage vom 23. Oktober in London ein.

Die Partei Marx hatte weder eine neue Zentralbehörde gebildet, noch
Protokolle über ihre Zusammenkünfte geführt. Sie errieth sofort den Hauptfabrikanten des neuen Testamentes — Wilhelm Hirsch aus Hamburg.

Hirsch meldete sich Anfangs Dezember 1851 bei der Gesellschaft Marx
als kommunistischer Flüchtling. Briefe aus Hamburg denunzirten ihn gleichzeitig als Spion. Man beschloß indeß, ihn einstweilen in der Gesellschaft zu
dulden, zu überwachen, und sich Beweise über seine Schuld oder Unschuld
zu verschaffen. In der Zusammenkunft vom 15. Januar 1852 wurde ein Brief

Enthüllungen über den Kommunistenprozeß zu Köln - IV. Das Original-Protokollbuch

aus Köln verlesen, worin ein Freund von Marx der abermaligen Verschleppung des Prozesses gedenkt und der Schwierigkeit, selbst für Verwandte, zu den Gefangenen Zutritt zu erhalten. Bei dieser Gelegenheit wird
Frau Dr. | Daniels erwähnt. Es fiel auf, daß Hirsch seit dieser Sitzung
weder in „unmittelbarer Nähe" noch in der Perspektive erblickt wurde. Am
2. März 1852 erhielt Marx von Köln die Anzeige, bei Frau Dr. Daniels sei
Haussuchung gehalten worden, in Folge einer Polizei-Denunziation, wonach
ein Brief der Frau Dr. Daniels an Marx in der Londoner kommunistischen
Gesellschaft verlesen, Marx beauftragt worden, der Frau Dr. Daniels zu
antworten, Marx sich damit beschäftige, den Bund in Deutschland zu
reorganisiren etc. etc. — Diese Denunziation bildet wörtlich die erste Seite
des Original-Protokollbuchs. Marx antwortete umgehende, da Frau
Dr. Daniels nie an ihn geschrieben, könne er keinen Brief von ihr verlesen
haben. Die ganze Denunziation sei die Erfindung eines gewissen Hirsch,
eines lüderlichen jungen Menschen, dem es nicht darauf ankomme, für
baares Geld der preußischen Polizei so viel Lügen aufzubinden, als sie
wünsche.

Seit dem 15. Januar war Hirsch aus den Zusammenkünften verschwunden;
er wurde jetzt definitiv aus der Gesellschaft ausgeschlossen. Zugleich beschloß man, das Gesellschaftslokal und den Tag der Zusammenkunft zu
wechseln. Bisher war man zusammengekommen in Farringdon-Street, City,
bei J. W. Masters, Markethouse, und zwar Donnerstags. Nun verlegte man
den Tag der Zusammenkunft auf Mittwoch und das Gesellschaftslokal nach
Rose and Crown Tavern, Crown-Street, Soho. Hirsch, den „der Polizei-

25 direkter Schultz unerkannt in die Nähe von Marx zu bringen wußte", kannte

trotz der „Nähe" noch acht Monate später weder Gesellschaftslokal noch
Zusammenkunftstag. Vor wie nach Februar verharrte er dabei, seine
„Original-|]47|Protokolle" an einem Donnerstag zu f abriziren und von einem
Donnerstag zu datiren. Man schlage die Kölner Zeitung nach, und man
findet: Protokoll vom 15. Januar — Donnerstag; idem 29. Januar — Donnerstag; idem 4. März — Donnerstag; idem 13. Mai — Donnerstag; idem 20. Mai
— Donnerstag; idem 22. Juli — Donnerstag; idem 23. September — Donnerstag; idem 30. September — Donnerstag.
Der Wirth der Rose and Crown Tavern gab vor dem Magistrat von
Marlborough-Street die Erklärung ab, daß die Gesellschaft des Dr. Marx sich
seit März 1852 jeden Mittwoch bei ihm versammle. Liebknecht und Rings,
von Hirsch zu Sekretären seines Original-Protokollbuchs ernannt, ließen ihre
Unterschriften von demselben Magistrat beglaubigen. Endlich verschaffte
man sich die Protokolle, die Hirsch im Stechan'sehen Arbeiterverein geführt
hatte, so daß seine Handschrift mit der des Original-Protokollbuchs verglichen werden konnte.

Karl Marx

So war die Unächtheit des Original-Protokollbuchs bewiesen, ohne daß
es nöthig war, auf die Kritik eines Inhalts einzugehen, der sich in seinen
eigenen Widersprüchen auflöst.

Die Schwierigkeit bestand darin, den Advokaten die Dokumente zuzusenden. Die preußische Post war nur noch ein Vorposten, von den Grenzen
des preußischen Staats bis nach Köln aufgestellt, um den Vertheidigern die
Waffenzufuhr abzuschneiden. Man mußte zu Umwegen seine Zuflucht
nehmen, und die ersten Dokumente, am 25. Oktober abgeschickt, konnten
erst am 30. Oktober in Köln ankommen.

Die Advokaten waren daher zunächst auf die in | Köln selbst sparsam
zugänglichen Vertheidigungsmittel angewiesen. Stieber erhielt den ersten
Stoß von einer Seite, von der er ihn nicht erwartete. Justizrath Müller, der
Vater der Frau Dr. Daniels, ein als Jurist geachteter und wegen seiner
konservativen Richtung bekannter Bürger, erklärte in der Kölnischen Zeitung vom 25. Oktober, daß seine Tochter nie mit Marx korrespondirt habe,
und daß das Original-Protokollbuch des Stieber eine „Mystifikation" sei. Der
am 3. März 1852 nach Köln gesandte Brief, worin Marx den W. Hirsch als
Mouchard und Fabrikanten falscher Polizei-Notizen bezeichnete, wurde
zufällig aufgefunden und der Vertheidigung zugestellt. In der Austrittserklärung der Partei Marx aus dem Great-Windmill-Street-Verein, die im
Archiv Dietz vorlag, fand sich die ächte Handschrift des W. Liebknecht.
Endlich erhielt Advokat Schneider II von dem Sekretär der Kölnischen
Armenverwaltung, Birnbaum, ächte Briefe des W. Liebknecht, und von dem
Privatschreiber Schmitz ächte Briefe des Rings. Auf dem Gerichtssekretariat
verglichen die Advokaten das Protokollbuch theils mit Liebknechts Handschrift in der Austrittserklärung, theils mit den Briefen von Rings und Liebknecht.

Stieber, schon durch die Erklärung des Justizraths Müller beunruhigt,
erhielt Kunde von diesen Unheil verkündenden Schriftforschungen. Um
dem drohenden Schlag zuvorzukommen, springt er wieder vor in der Sitzung
vom 27. Oktober und erklärt: „Der Umstand sei ihm verdächtig gewesen, daß
die in dem Buche vorkommende Unterschrift des Liebknecht von einer
andern bereits in den Akten enthaltenen sehr abweichend geschienen habe
(sie!). Er habe deßhalb weitere Erkun|digungen eingezogen und gehört,
daß der Unterzeichner der fraglichen Protokolle //.Liebknecht heiße,
während dem in den Akten vorkommenden Namen W. vorstehe." Auf die
Frage des Advokaten Schneider II: „Wer ihm mitgetheilt, daß auch ein
//.Liebknecht existiré", verweigert Stieber die Antwort. Schneider II fragt
ihn weiter nach Auskunft tiber die Personen des Ringsund Ulmer, die neben
Liebknecht als Sekretäre unter dem Protokollbuche figuriren. Stieber ahnt
eine neue Falle; dreimal überhört er die Frage und sucht seine Verlegenheit

Enthüllungen über den Kommunistenprozeß zu Köln - IV. Das Original-Protokollbuch

zu verbergen, sucht Fassung zu gewinnen, indem er dreimal ohne allen Anlaß
wiederholt, wie er in den Besitz des Protokollbuchs gelangt ist. Endlich
stammelt er die Worte: Rings und Ulmer möchten wohl keine wirklichen,
sondern bloße „Bundes-Namen" sein. Die beständig im Protokollbuche
wiederholte Anführung der Frau Dr. Daniels als Korrespondentin von Marx
erklärt Stieber dadurch, daß man vielleicht Frau Dr. Daniels lesen und
Notariatskandidat Bermbach verstehen müsse. Advokat von Hontheim
interpellirt ihn wegen des Hirsch. „Auch diesen Hirsch", schwört Stieber,
„kenne er nicht; daß derselbe aber nicht, wie das Gerücht gehe, ein preu-
Bischer Agent sei, gehe daraus hervor, daß man preußischer Seits auf ihn
vigüirt habe." Auf seinen Wink summt Goldheim vor: „Er sei im Oktober
des Jahres 1851 nach Hamburg geschickt worden, um des Hirsch habhaft
zu werden." Wir werden sehen, wie derselbe Goldheim am nächsten Tage
nach London geschickt wird, um desselben Hirsch habhaft zu werden. Also
derselbe Stieber, welcher behauptet, für baares Geld das Archiv Dietz und
das Original-Protokollbuch von Flüchtlingen gekauft zu haben, derselbe | Stieber behauptet jetzt, Hirsch könne nicht preußischer Agent sein,
weil er Flüchtling sei. Je nachdem es in den Kram paßt, reicht es hin,
Flüchtling zu sein, um von Stieber die absolute Verkäuflichkeit, oder die
absolute Unbestechlichkeit garantirt zu erhalten. Und ist nicht Fleury, den
Stieber selbst in der Sitzung vom 3. November als Polizei-Agenten denunzirt,
ist nicht auch dieser Fleury politischer Flüchtling?

Nachdem so von allen Seiten Breschen in sein Original-Protokollbuch
geschossen, resümirt sich Stieber am 27. Oktober mit klassischer Unver-

schämtheit dahin: „Seine Ueberzeugung von der Aechtheit des Protokollbuchs stehe fester als je. "

In der Sitzung vom 29. Oktober vergleicht der Sachverständige die von
Birnbaum und Schmitz eingereichten Briefe des Liebknecht und Rings mit
dem Protokollbuch und erklärt die Unterschriften des Protokollbuchs für
falsch.

In der Anklagerede erklärt Oberprokurator Seckendorf: „Die in dem
Protokollbuch enthaltenen Angaben stimmten mit anderwärts ermittelten
Thatsachen überein. Nur sei das öffentliche Ministerium völlig außer Stande,
die Aechtheit des Buches zu beweisen." Das Buch istacht, aber die Beweise
der Aechtheit fehlen. Neues Testament! Seckendorf geht weiter: „Die
Vertheidigung hat aber selbst bewiesen, daß in dem Buche wenigstens viel
Wahres enthalten, indem dasselbe uns über die Thätigkeit des darin genannten Rings, von welchem bis jetzt Keiner wußte, Auskunft gab." Wenn
bis jetzt Keiner über die Thätigkeit des Rings wußte, so gibt das Protokollbuch keine Auskunft darüber. Die Aussagen über die Thätigkeit des Rings
konnten also den /nhalt des Protokollbuchs nicht bestätigen, und in Bezug

Karl Marx

auf seine | Form bewiesen sie, daß die Unterschrift eines Mitglieds der
Partei Marx in Wahrheit falsch, nachgemacht sei. Sie bewiesen also, nach
Seckendorf, „daß in dem Protokollbuche doch viel Wahres enthalten ist" —
nämlich eine wahre Fälschung.

Oberprokuratur (Saedt-Seckendorf) und Postdirektion hatten gemeinsam
mit Stieber den Brief an Kothes erbrochen. Sie kannten somit das Datum
seiner Ankunft. Sie wußten also, daß Stieber einen Meineid schwor, als er
den Kourier am 17. und später am 10. Oktober, den Brief aber erst am 19.,
dann am 12. eintreffen ließ. Sie waren seine Komplizen.

In der Sitzung vom 27. Oktober suchte Stieber vergebens seine Fassung
zu behaupten. Jeden Tag fürchtete er das Eintreffen der Belastungsdokumente von London. Stieber fühlte sich unwohl und der in ihm inkarnirte
preußische Staat fühlte sich mit unwohl. Die Biosstellung vor dem Publikum
hatte eine gefährliche Höhe erreicht. Polizeilieutenant Goldheim wurde

daher am 28. Oktober nach London gesandt, um das Vaterland zu retten. Was 15

machte Goldheim in London? Den Versuch mit Hülfe des Greiff und Fleury,
den Hirsch zu bewegen, nach Köln zu kommen, um unter dem Namen
H. Liebknecht die Aechtheit des Protokollbuches zu beschwören. Eine
förmliche Staatspension wurde dem Hirsch geboten; aber Hirsch besaß
seinen Polizei-Instinkt, so gut wie Goldheim. Hirsch wußte, daß er weder

Prokurator, noch PolizeUieutenant, noch Polizeirath, also nicht zum Meineid
privilegirt war. Es ahnte dem Hirsch, daß man ihn fallen lassen werde, sobald
die Sache schief gehe. Der Hirsch wollte nicht zum Bock werden, am
wenigsten zum Sündenbock. Hirsch schlug rund ab. Der | christlichgermanischen Regierung Preußens bleibt der Ruhm, daß sie einen falschen

Zeugen zu kaufen suchte, in einer Kriminal-Prozedur, wo es sich um die
Köpfe ihrer angeklagten Landeskinder handelte.

Goldheim kehrt also unverrichteter Sache nach Köln zurück.

In der Sitzung vom 3. November, nach Beendigung der Anklagerede, vor
Beginn der Vertheidigung, zwischen Thür und Angel, springt Stieber noch
einmal dazwischen.

„Er habe", schwört Stieber, „nun weitere Recherchen über das Protokollbuch veranlaßt. Er habe den Polizeilieutenant Goldheim von Köln nach
London geschickt und diesem den Auftrag ertheilt, jene Recherchen vorzunehmen. Goldheim sei am 28. Oktober abgereist, am 2. November eingetroffen, hier sei Goldheim." Auf einen Wink des Gebieters summt Goldheim vor und schwirrt: „Er habe sich, in London angekommen, zunächst an
den Polizeilieutenant Greiff gewandt. Dieser habe ihn zu dem Polizeiagenten
Fleury in den Stadttheil Kensington geführt, als zu demjenigen Agenten, der
das Buch an Greiff gegeben habe. Fleury habe dies ihm, dem Zeugen Goldheim, eingeräumt, und behauptet, daß er das Buch wirklich von einem

Enthüllungen über den Kommunistenproze zu Köln « IV. Das Original-Protokollbuch

Mitglied der Marx'sehen Partei, Namens H.Liebknecht, erhalten habe.
Fleury habe die Quittung des H. Liebknecht über das für das Buch erhaltene
Geld ausdrücklich anerkannt. Zeuge habe des Liebknecht selbst nicht in
London habhaft werden können, da dieser sich nach der Behauptung des
Fleury gescheut habe, öffentlich hervorzutreten. Er, Zeuge, habe in London
die Ueberzeugung erhalten, daß der Inhalt des Buchs, einige Irrthümer
abgerechnet, ganz acht sei. Er habe jj531 dies namentlich durch zuverlässige
Agenten, welche den Sitzungen des Marx beigewohnt hätten, bestätigt erhalten; aber das Buch sei kein Original-Protokollbuch, sondern nur ein
Notizenbuch über die Vorgänge in den Marx'sehen Sitzungen. Für die allerdings noch nicht völlig aufgeklärte Entstehungsart des Buchs gebe es, nur
zwei Wege. Entweder rühre solches, wie der Agent fest versichert, wirklich
von Liebknecht her, der, um seinen Verrath nicht klar zu machen, es vermieden habe, seine Handschrift herzugeben; oder der Agent Fleury habe die
Notizen zu dem Buche von zwei andern Freunden des Marx, den Flüchtlingen Dronke und Imandt erhalten, und habe diese Notizen, um seiner Waare
einen desto höhern Werth zu geben, in die Form eines Original-Protokollbuchs gebracht. Es sei nämlich durch den Polizeilieutenant Greiff amtlich
festgestellt worden, daß Dronke und Imandt mit Fleury häufig verkehrt
hätten." ... Der Zeuge Goldheim versichert, „daß er sich in London überzeugt habe, wie Alles, was früher über die geheimen Sitzungen bei Marx,
über die Verbindungen zwischen London und Köln, über den geheimen
Briefwechsel u.s.w. angegeben sei, völlig der Wahrheit entspreche". Zum
Beweise, wie gut die preußischen Agenten noch heute in London unterichtet
seien, führt Zeuge Goldheim an, „daß am 27. Oktober eine ganz geheime
Sitzung bei Marx stattgefunden habe, in welcher man die Schritte berathen,
welche gegen das Protokollbuch und namentlich gegen den der Londoner
Partei sehr unangenehmen Polizeirath Stieber ergriffen werden sollten. Die
betreffenden Beschlüsse und Dokumente seien ganz geheim anden Advokat
Schneider II geschickt worden. Unter den an Schneider II geschickten |j54; Papieren sei namentlich noch ein Privatschreiben, das Stieber selbst
im Jahr 1848 an Marx nach Köln geschrieben, und das Marx sehr geheim
gehalten, weil er damit den Zeugen Stieber zu kompromittiren hoffe."
Zeuge Stieber springt vor und erklärt, er habe damals wegen einer „in-

35 f amen Verläumdung" an Marx geschrieben, ihm einen Prozeß angedroht etc.

„Kein Mensch außer Marx und ihm könne dies wissen, und sei dies allerdings
der beste Beweis für die Glaubwürdigkeit der aus London gekommenen
Mittheilungen."

Also nach Goldheim ist das Original-Protokollbuch, die falschen Parthien
abgerechnet, „ganz acht". Was ihn von der Aechtheit überführt hat, ist
namentlich der Umstand, daß das Original-Protokollbuch kein Original-

Karl Marx

Protokollbuch, sondern ein bloßes ,,Notizenbuch"ist. Und Stieber? Stieber
fällt nicht aus den Wolken, ein Stein fällt ihm vielmehr vom Herzen. Vor
Thoresschluß, als das letzte Wort der Anklage kaum noch verhallt, und das
erste Wort der Vertheidigung noch nicht erschallt ist, läßt Stieber durch
seinen Goldheim das Original-Protokollbuch noch rasch in ein Notizenbuch
verwandeln. Wenn zwei Polizisten sich wechselseitig der Lüge zeihen, ist
das nicht der beste Beweis, daß sie beide der Wahrheit f röhnen? Stieber hat
sich durch Goldheim den Rückzug gedeckt.

Goldheim schwört: „er habe sich, in London angekommen, zunächst an
den Polizeilieutenant Greiff gewandt. Dieser habe ihn zu dem Polizeiagenten
Fleury in den Stadttheil Kensington geführt."

Wer wird nun nicht schwören, daß der arme Goldheim mit dem Polizeilieutenant Greiff sich müde gerannt und gefahren hat, ehe er in dem entlegenen Stadttheil | Kensington, bei Fleury ankam? Aber Polizeüieutenant Greiff wohnt im Hause des Polizeiagenten Fleury, und zwar in der obern
Etage des Fleury'schen Hauses, so daß in Wirklichkeit nicht der Greiff den
Goldheim zu Fleury, sondern der Fleury den Goldheim zu Greiff führte.

„Der Polizeiagent Fleury im Stadttheil Kensington!!" Welche Bestimmtheit! Könnt ihr noch an der Wahrhaftigkeit der preußischen Regierung
zweifeln, die ihre eigenen Mouchards denunzirt, mit Namen und Wohnung,
mit Haut und Haar? Ist das Protokollbuch falsch, haltet euch nur an den
„Polizeiagenten Fleury in Kensington". Ja wohl! An den Privatsekretär
Pierre im 13. Arrondissement. Wenn man ein Individuum spezifiziren will,
so nennt man nicht nur seinen Familiennamen, sondern auch seinen Vornamen. Nicht Fleury, sondern Charles Fleury. Man bezeichnet das Individuum mit dem Geschäft, das es öffentlich führt, nicht mit dem Gewerbe,
das es heimlich treibt. Also Kaufmann Charles Fleury, nicht Polizeiagent
Fleury. Und wenn man seine Wohnung angeben will, so bezeichnet man nicht
bloß ein Londoner Stadtviertel, das selbst wieder eine Stadt ist, sondern
Stadtviertel, Straße und Hausnummer. Also nicht Polizeiagent Fleury zu
Kensington, sondern Kaufmann Charles Fleury, 17 Viktoria Road, Kensington.

Aber „Polizeilieutenant Greiff", das ist wenigstens von der Leber weg
gesprochen. Wenn aber Polizeilieutenant Greiff sich in London an die
Gesandtschaft attachirt und aus dem Lieutenant ein Attaché wird, so ist das
ein Attachement, welches die Gerichte nichts angeht. Der Zug des Herzens
ist des Schicksals Stimme. |

 Also der Polizeilieutenant Goldheim versichert, der Polizeiagent
Fleury versichere, er habe das Buch von einem Menschen erhalten, der
wirklich versichere, H.Liebknecht zu sein, und dem Fleury sogar eine
Quittung ausgestellt habe. Nur konnte Goldheim des H. Liebknecht nicht

Lo

Enthüllungen über den Kommunistenprozeß zu Köln - IV. Das Original-Protokollbuch

„habhaft werden" zu London. Goldheim konnte also ruhig zu Köln bleiben,
denn die Versicherung des Polizeiraths Stieber wird darum nicht fetter, daß
sie nur als eine Versicherung des Polizeilieutenants Goldheim erscheint, die
der Pohzeilieutenant Greiff versichert, dem seinerseits wieder der Polizeiagent Fleury den Gefallen thut, seine Versicherung zu versichern.

Unbeirrt durch seine wenig aufmunternden Londoner Erfahrungen hat
sich Goldheim mit dem ihm eigenthümlichen Ueberzeugungsvermögen, das
ihm das Urtheilsvermögen ersetzen muß, „völlig" überzeugt, daß ,,Alles”,
was Stieber über die Partei Marx, ihre Verbindungen mit Köln u. s. w. be-

schworen hat, „Alles völlig der Wahrheit entspreche". Und jetzt, nachdem
ihm sein Subalternbeamter Goldheim ein testimonium paupertatis ausgestellt
hat, Polizeirath Stieber wäre noch jetzt nicht gedeckt? Ein Resultat hat
Stieber durch seine Art zu schwören erreicht: er hat die preußische Hierarchie umgestülpt. Ihr glaubt dem Polizeirath nicht? Gut. Er hat sich
kompromittirt. Ihr werdet dann doch dem Polizeilieutenant glauben. Ihr
glaubt dem Polizeilieutenant nicht? Noch besser. Dann bleibt Euch nichts
übrig, als wenigstens dem Polizeiagenten, alias mouchardus vulgaris, zu
glauben. Solche ketzerische Begriffsverwirrung richtet der schwörende
Stieber an.

Nachdem Goldheim bisher den Beweis geliefert, daß er zu London die
Nicht-Existenz des Original-|Protokollbuchs, und von der Existenz des
H. Liebknecht nur das konstatirt hat, daß seiner zu London nicht „habhaft"
zu werden ist, nachdem er sich aber dadurch überzeugt, daß „alle "Aussagen
des Stieber über die Partei Marx „völlig der Wahrheit entsprechen", muß

er doch endlich außer diesen negativen Argumenten, worinnach Seckendorf

zwar „viel Wahres" hegt, auch das positive Argument liefern, „wie gut die
preußischen Agenten noch heute in London unterrichtet sind". Als Probe
führt er an, am 27. Oktober habe „eine ganz geheime Sitzung bei Marx Statt
gefunden". In dieser ganz geheimen Sitzung „habe man die Schritte gegen
das Original-Protokollbuch und gegen den der Partei Marx sehr unangenehmen Polizeirath Stieber berathen. Die betreffenden Dekrete und Beschlüsse seien ganz geheim an den Advokaten Schneider II geschickt
worden."

Obgleich die preußischen Agenten diesen Sitzungen beiwohnten, blieb
ihnen der Weg, den diese Briefe nahmen, jedoch so „ganz geheim", daß die
Post sie trotz aller Anstrengungen nicht abzufassen vermochte. Man höre,
wie im alternden Gemäuer melancholisch noch das Heimchen zirpt: „Die
betreffenden Briefe und Dokumente seien ganz geheim an den Advokaten
Schneider II geschickt worden." Ganz geheim für die geheimen Agentendes
Goldheim.

Die imaginären Beschlüsse über das Protokollbuch können nicht am

Karl Marx

27. Oktober in der ganz geheimen Sitzung bei Marx gefaßt worden sein, da
Marx schon am 25. Oktober die Hauptbeweise für die Unächtheit des Protokollbuchs, zwar nicht an Schneider IJ, aber an Herrn von Hontheim
sandte. |

 Daß überhaupt Dokumente nach Köln geschickt worden, das sagte der
preußischen Polizei nicht nur ihr böses Gewissen. Am 29. Oktober langte
Goldheim in London an. Am 30. Oktober fand Goldheim im Morning Advertiser, im Spektator, im Examiner, im Leader, im People's Paper eine
Erklärung, gezeichnet: Engels, Freiligrath, Marx und Wolff, worin diese das
englische Publikum auf die Enthüllungen verweisen, welche die Vertheidigung über die forgery, perjury, falsification of documents, kurz über die
preußischen Polizei-Infamien bringen werde. So „ganz geheim" wurde das
Versenden der Dokumente gehalten, daß die Partei Marx das englische
Publikum öffentlich davon in Kenntniß setzte, allerdings erst am 30. Oktober,
nachdem Goldheim in London, und die Dokumente in Köln angelangt sind.

Indeß auch am 27. Oktober wurden Dokumente nach Köln geschickt.
Woher erfuhr die allwissende preußische Polizei dies?

Die preußische Polizei agirte nicht ganz geheim, wie die Partei Marx. Sie
hatte vielmehr ganz öffentlich zwei ihrer Mouchards seit Wochen vor das
Haus von Marx aufgepflanzt, die ihn du soir jusqu'au matin et du matin
jusqu'au soir von der Straße aus beobachteten, und ihm auf Schritt und Tritt
nachgingen. Nun hatte Marx am 27. Oktober die ganz geheimen Dokumente,
die die ächten Handschriften des Liebknecht und Rings und die Aussage des
Wirths der Crown-Tavern tiber den Zusammenkunftstag enthielten, diese
ganz geheimen Dokumente hatte er in dem ganz 6ffentlichen Polizeigerichte
in Marlborough-Street in Gegenwart der Reporters der englischen Tagespresse amtlich beglaubigen lassen. Die | preußischen Schutzengel folgten
ihm von seiner Wohnung nach Marlborough-Street und von Marlborough-
Street nach seiner Wohnung zurück, und von seiner Wohnung wieder nach
der Post. Sie verschwanden erst, als Marx einen ganz geheimen Gang zum
Polizei-Inspektor des Viertels machte, um einen Verhaftsbefehi gegen seine
zwei „Anhänger" zu erwirken.

Uebrigens hatte die preußische Regierung noch einen andern Weg. Marx
sandte nämlich die am 27. Oktober beglaubigten und vom 27. Oktober datirten Dokumente direkt durch die Post nach Köln, um das ganz geheim
abgeschickte Duplikat derselben vor den Griffen des preußischen Adlers zu
sichern. Post und Polizei zu Köln wußten also, daß vom 27. Oktober datirte
Dokumente von Marx verschickt waren, und Goldheim brauchte nicht nach
London zu reisen, um das Geheimniß zu entdecken.

Goldheim fühlt, daß er endlich ,,namentlich", irgend etwas „namentlich"
angeben müsse, was in der „ganz geheimen Sitzung vom 27. Oktober" an

i0

Enthüllungen über den Kommunistenprozeß zu Köln - IV. Das Original-Protokollbuch

Schneider II zu schicken beschlossen wurde, und er nennt den von Stieber
1848 an Marx gerichteten Brief. Leider aber hat Marx diesen Brief nicht am
27., sondern am 25. Oktober, und nicht an Advokat Schneider II, sondern
an Herrn von Hontheim geschickt. Aber woher wußte die Polizei, daß Marx
überhaupt den Brief Stiebers noch besaß und der Vertheidigung zuschicken
werde? Doch lassen wir Stieber wieder vorspringen.

Stieber hofft Schneider II von der Verlesung des ihm sehr „unangenehmen
Briefes" abzuhalten, indem er das Prävenire spielt. Wenn Goldheim sagt,
Schneider II besitze meinen Brief, und zwar durch „kriminelle | Verbindung mit Marx", kalkulirt Stieber — so wird Schneider II den Brief
unterdrücken, um zu beweisen, daß Goldheims Agenten falsch unterrichtet
sind und er selbst nicht in krimineller Verbindung mit Marx steht. Stieber
springt also vor, gibt den Inhalt des Briefes falsch an und schließt mit dem
erstaunlichen Ausruf: „Kein Mensch, außer ihm und Marx, könne dies

wissen, und sei dies allerdings der beste Beweis der Glaubwürdigkeitder aus
London gekommenen Mittheilungen."

Stieber besitzt eine eigenthümliche Methode, ihm unangenehme Geheimnisse verborgen zu halten. Wenn er nicht spricht, muß alle Welt schweigen.
Außer ihm und einer gewissen ältlichen Dame kann daher „kein Mensch
wissen", daß er einst in der Nähe von Weimar als homme entretenu gelebt
hat. Aber wenn Stieber allen Grund hatte, Niemand außer Marx, hatte Marx
allen Grund, Jedermann außer Stieber von dem Brief wissen zu lassen. Man
kennt jetzt den besten Beweis der aus London gekommenen Mittheilungen.
Wie mag Stiebers schlechtester Beweis aussehen?

Aber Stieber schwört wieder wissentlich einen Meineid, wenn er sagt:
„Kein Mensch, außer mir und Marx, könne dies wissen." Er wußte, daß nicht
Marx, sondern ein anderer Redakteur der Rheinischen Zeitung auf seinen
Brief geantwortet hatte. Das war jedenfalls „ein Mensch außer ihm und
Marx". Damit noch mehr Menschen davon wissen, geben wir den Brief als

30 Note.*) I

*) „In Nro. 177 der Neuen Rheinischen Zeitung findet sich eine Korrespondenznachricht aus
Frankfurt a. M. vom 21. Dezember, welche die niederträchtige Lüge enthält, daß ich als Polizeispion nach Frankfurt gegangen sei, um unter dem Schein demokratischer Gesinnung die
Mörder des Fürsten Lychnowsky und des Generals Auerswald zu ermitteln. Ich bin allerdings
am 21. in Frankfurt gewesen, habe mich dort nur einen Tag aufgehalten und habe dort, wie Sie
aus beiliegender Bescheinigung ersehen werden, nur eine Privatangelegenheit der hiesigen Frau
v. Schwezler zu reguliren gehabt; ich bin längst nach Berlin zurückgekehrt, wo ich meine
Thätigkeit als Defensor längst wieder begonnen habe. Ich verweise Sie überdies auf die bereits
in dieser Angelegenheit ergangene offizielle Berichtigung in Nro. 338 der Frankfurter Ober-
Postamtszeitung vom 21. Dezember und Nro. 248 der hiesigen Nationalzeitung. Ich glaube von
Ihrer Wahrheitsliebe erwarten zu dürfen, daß Sie sofort die anliegende Berichtigung in Ihr Blatt
aufnehmen und mir den Einsender der lügenhaften Nachricht, der Ihnen gesetzlich obliegenden
Verpflichtung gemäß, nennen werden, da ich eine solche Verläumdung unmöglich ungerügt

Karl Marx

 Woher wußte nun Stieber, daß am 27. Oktober sein Brief von Marx
an Schneider II geschickt war? Aber er wurde nicht am 27., sondern am
25. Oktober, und nicht an Schneider II, sondern an von Hontheim verschickt.
Stieber wußte also nur, daß der Brief noch j|62; existiré, und er ahnte, daß
Marx ihn irgend einem Vertheidiger mittheilen werde. Woher diese Ahnung?
Als die Kölnische Zeitung Stiebers Aussage vom 18. Oktober über Cherval
etc. nach London brachte, schrieb Marx an die Kölnische Zeitung, an die
Berliner Nationalzeitung und an das Frankfurter Journal eine vom 21. Oktober datirte Erklärung, an deren Schluß dem Stieber mit seinem noch
vorhandenen Briefe gedroht wird. Um den Brief „ganz geheim" zu halten,
kündigte Marx ihn selbst in den Zeitungen an. Er scheitert an der Feigheit
der deutschen Tagespresse, aber die preußische Post war nun instruirt und
mit der preußischen Post ihr — Stieber. j

 Was also hat Goldheim aus London heimgezirpt?

Daß Hirsch nicht falsch schwört, daß H. Liebknecht keine ,,faßbare"
Existenz besitzt, daß das Original-Protokollbuch kein Original-Protokollbuch ist, daß die allwissenden Londoner Agenten Alles wissen, was die Partei
Marx in der Londoner Presse veröffentlicht hat. Um die Ehre der preu-

lassen kann und ich sonst zu meinem Bedauern genothigt sein würde, gegen Eine Wohllöbliche
Redaktion selbst Schritte zu unternehmen.

Ich glaube, daß die Demokratie in neuester Zeit Niemand mehr Dank schuldig ist, als gerade
mir. Ich bin es gewesen, der hunderte angeklagter Demokraten aus den Netzen der Kriminaljustiz gerissen hat. Ich bin es gewesen, der noch im hiesigen Belagerungszustand, als die
feigen, erbärmlichen Kerle (sogenannte Demokraten) längst das Feld geräumt hatten, unerschrocken und emsig den Behörden entgegengetreten ist und es noch heute thut. Wenn
demokratische Organe in solcher Weise mit mir umgehen, so ist das wenig Aufmunterung zu
ferneren Bestrebungen.

Das Beste bei der Sache ist aber in vorliegendem Fall die Plumpheit der demokratischen
Organe. Das Gerücht, ich ginge als Polizeiagent nach Frankfurt, ist zuerst von der hiesigen
Neuen preußischen Zeitung, diesem berüchtigten Organ der Reaktion, ausgesprengt worden,
um meine ihr störende Thätigkeit als Defensor zu untergraben. Die andern Berliner Blätter
haben dies längst berichtigt. Die demokratischen Organe sind aber so ungeschickt, eine solche
dumme Lüge nachzubeten. Wollte ich als Spion nach Frankfurt gehen, so würde es gewiß nicht
vorher in allen Blättern stehn, wie sollte auch wohl Preußen einen Polizeibeamten nach Frankfurt schicken, wo amtskundige Beamte genug sind? Die Dummheit war stets ein Fehler der
Demokratie und ihre Gegner siegten durch Schlauheit.

Ebenso ist es eine niederträchtige Lüge, daß ich vor Jahren in Schlesien als Polizeispion
gewesen sei. Ich war damals öffentlicher angestellter Polizeibeamter und habe als solcher meine
Schuldigkeit gethan. Es sind niederträchtige Lügen über mich verbreitet worden. Ein Mensch
soll auftreten und mir beweisen, daß ich mich bei ihm eingeschlichen hätte. Lügen und Behaupten kann jeder. Ich erwarte also von Ihnen, den ich für einen ehrlichen, verständigen Mann
halte, umgehend befriedigende Antwort. Die demokratischen Zeitungen sind bei uns durch ihre
Lügen verrufen worden, mögen Sie nicht gleiches Ziel verfolgen. —

Ergebenst Stieber, Doktor der Rechte etc.
Berlin, 26. Dezember 1848. Ritterstraße 65.

(Herr Stieber hat nun die Erlaubniß, die Antwort der Neuen Rheinischen Zeitung drucken

zu lassen.)

4

Enthüllungen über den Kommunistenprozeß zu Köln - IV. Das Original-Protokollbuch

Bischen Agenten zu retten, legt Goldheim ihnen die spärlichen, durch
Brieferbrechung und Briefunterschlagung aufgestieberten Notizen in den
Mund.

In der Sitzung vom 4. November, nachdem Schneider II den Stieber und
sein Protokollbuch vernichtet, ihn der Fälschung und des Meineids überwiesen hat, springt Stieber zum letzten Mal vor und macht seiner sittlichen
Entrüstung Luft. Sogar, ruft er aus indignirter Seele, sogar Herrn Wermuth,
den Polizeidirektor Wermuth wagt man des Meineids zu zeihen. Stieber ist
also wieder zur orthodoxen Stufenleiter zurückgekehrt, zur aufsteigenden
Linie. Früher bewegte er sich in heterodoxer, in absteigender Linie. Wolle
man ihm, dem Polizeirath nicht glauben, so doch seinem Polizeilieutenant,
wenn nicht dem Agenten Fleury, so doch dem Unteragenten Hirsch. Jetzt
umgekehrt: Er, der Polizeirath, könne vielleicht falsch schwören, aber
Wermuth, ein Polizeidkektorl Unglaublich! In seinem Unmuth lobt er den
Wermuth mit steigender Bitterkeit, schenkt dem Publikum reinen Wermuth
ein, Wermuth als Mensch, Wermuth als Advokat, Wermuth als Familienvater, Wermuth als Polizeidirektor, Wermuth for ever!

Selbst jetzt in öffentlicher Sitzung sucht Stieber die Angeklagten noch
immer au secret zu halten und eine Barriere zwischen der Vertheidigungund
dem Vertheidi|gungsmaterial aufzuschlagen. Er beschuldigt Schneider II
„krimineller Verbindung" mit Marx; Schneider begehe in ihm ein Attentat
auf die höchsten preußischen Behörden. Selbst der Assisen-Präsident
Goebel, ein Goebel selbst, fühlt sich erdrückt unter der Wucht Stieber. Er
kann nicht umhin, wenn auch in furchtsam-serviler Weise, läßt er einige
Ruthenstreiche auf Stiebers Nacken fallen. Aber Stieber hat seinerseits
Recht. Es ist nicht sein Individuum, es ist die Prokuratur, das Gericht, die
Post, die Regierung, das Polizeipräsidium zu Berlin, es sind die Ministerien,
es ist die preußische Gesandtschaft zu London, kurz es ist der preußische
Staat, der mit ihm am Pranger steht, das Original-Protokollbuch in der
Hand.

Kehren wir noch einmal mit Goldheim nach London zurück.

Wie Stieber noch immer nicht weiß, wo Cherval sich aufhält und wer
Cherval eigentlich ist, so ist nach Goldheims Aussage (Sitzung vom
3. November) die Entstehungsart des Protokollbuchs immer noch nicht völlig

aufgeklärt. Um sie aufzuklären, gibt Goldheim zwei Hypothesen.

„Für die noch nicht völlig aufgeklärte Entstehungsart des Buches gibtes",
sagt er, „nur zwei Wege. Entweder rühre solches, wie der Agent fest versichert, wirklich von Liebknecht her, der, um seinen Verrath nicht klar zu
machen, es vermieden habe, seine Handschrift herzugeben."

W. Liebknecht gehört notorisch der Partei Marx an. Aber die im Protokollbuch befindliche Unterschrift Liebknecht gehört eben so notorisch nicht

Karl Marx

dem W. Liebknecht. Stieber schwört daher in der Sitzung vom | 27. Oktober, der Besitzer dieser Unterschrift sei auch nicht jener W. Liebknecht,
sondern ein anderer Liebknecht, ein H. Liebknecht. Er habe die Existenz
dieses Doppelgängers erfahren, ohne die Quelle seiner Erfahrung angeben
zu können. Goldheim schwört: „Fleury habe behauptet, daß er das Buch
wirklich von einem Mitglied der Marx'schen Partei, Namens A. Liebknecht
erhalten hat." Goldheim schwört ferner: „er habe dieses H. Liebknecht zu
London nicht habhaft werden können." Welches Existenzzeichen hat also
bisher der von Stieber entdeckte H. Liebknecht der Welt im Allgemeinen

und dem Polizeilieutenant Goldheim im Besondern gegeben? Kein Existenz- 1 0

zeichen außer seiner Handschrift im Original-Protokollbuch; aber jetzt erklärt Goldheim: „Liebknecht habe es vermieden, seine Handschrift herzugeben."

H. Liebknecht existirte bisher nur als Handschrift. Jetzt bleibt also nichts
mehr von H. Liebknecht übrig, nicht einmal seine Handschrift, nicht einmal
der Punkt auf dem i. Woher aber Goldheim weiß, daß der H. Liebknecht,
dessen Existenz er nur aus der Handschrift des Protokollbuchs kennt, eine
vom Protokollbuch verschiedene Handschrift schreibt: das bleibt Geheimniß
Goldheims. Wenn Stieber seine Wunder hat, warum sollte nicht Goldheim
seine Wunder haben?

Goldheim vergißt, daß sein Vorgesetzter Stieber die Existenz des
H. Liebknecht vorgeschworen, daß er selbst sie noch eben geschworen hat.
In demselben Athemzug, worin er auf den A. Liebknecht schwört, erinnert
er sich, daß H.Liebknecht eigentlich nur ein von Stieber erfundener
Nothbehelf, nur eine Nothlüge war, und Noth kennt kein Gebot. Er erinnert
sich, daß es nur Einen ächten Liebknecht gibt, den W.Liebknecht, daß
aber, | wenn der W.Liebknecht acht, die Protokollbuchsunterschrift
falsch ist. Er darf nicht gestehen, daß Fleury's Unteragent Hirsch mit dem
falschen Protokollbuch auch die falsche Unterschrift fabrizirt hat. Er macht
daher die Hypothese: „Liebknecht habe es vermieden, seine Handschrift
herzugeben." Machen wir auch einmal eine Hypothese: Goldheim hat früher
einmal Banknoten gefälscht. Er wird vor Gericht gestellt und es wird bewiesen, daß die auf der Note figurirende Unterschrift nicht die des Bankdirektors ist. Nehmen Sie mir es nicht übel, meine Herren, nehmen Sie es
nicht übel. Die Banknote ist acht. Sie rührt vom Bankdirektor selbst her.
Wenn sein Name nicht in seiner eignen, sondern in einer falschen Unterschrift ausgefertigt ist, was thut das zur Sache? „Er hat es vermieden, seine
Handschrift herzugeben."

„Oder", fährt Goldheim fort, wenn die Hypothese mit dem Liebknecht
falsch ist: „oder der Agent Fleury habe die Notizen zu dem Buche von zwei
andern Freunden des Marx, den Flüchtlingen Dronke und Imandt, erhalten

Enthüllungen über den Kommunistenproze zu Köln - IV. Das Original-Protokollbuch

und habe diese Notizen, um seiner Waare einen desto höhern Werth zu
geben, in die Form eines Original-Protokollbuchs gebracht. Es sei nämlich
durch den Polizeilieutenant Greiff amtlich festgestellt worden, daß Dronke
und Imandt mit Fleury häufig verkehrt hätten."

Oder? Wie so oder? Wenn ein Buch wie das Original-Protokollbuch von
drei Leuten unterschrieben ist, von Liebknecht, Rings und Ulmer, so wird
Niemand schließen: „es rührt von Liebknecht her, oder von Dronke und
Imandt", sondern: „es rührt von Liebknecht her, — oder von Rings und von
Ulmer." Sollte der unglückliche Goldheim, der sich nun einmal zu einem
disjunk|tiven Urtheü verstiegen hat, — Entweder, Oder — sollte er nun
abermals sagen: „Rings und Ulmer haben es vermieden, ihre Handschrift
herzugeben?"

Selbst Goldheim halt eine neue Wendung für unvermeidlich. Wenn das
Original-Protokollbuch nicht von Liebknecht herrührt, wie der Agent Fleury
behauptet, so hat Fleury selbst es gemacht, aber die Notizen dazu hat er von
Dronke und Imandt erhalten, von denen der Polizeilieutenant Greiff amtlich
festgestellt hat, daß sie häufig mit Fleury verkehrten.

„Um seiner Waare einen desto höhern Werth zu geben", sagt Goldheim,
„bringt Fleury die Notizen in die Form eines Original-Protokollbuchs." Er
begeht nicht nur einen Betrug, er macht falsche Unterschriften, Alles „um
seiner Waare einen desto höhern Werth zu geben". Ein so gewissenhafter
Mann, wie dieser preußische Agent, der aus Gewinnsuchtfalsche Protokolle,
falsche Unterschriften fabrizirt, ist jedenfalls unfähig, falsche Notizen zu
fabriziren. So schließt Goldheim.

Dronke und Imandt kamen erst im April 1852, nachdem sie von den
Schweizer Behörden ausgewiesen worden, nach London. Ein Drittel des
Original-Protokoilbuchs besteht aber aus den Protokollen der Monate Januar, Februar und März 1852. Ein Drittel des Original-Protokollbuchs hat
Fleury also jedenf als ohne Dronke und Imandt gemacht, obgleich Goldheim
schwört: „entweder Liebknecht hat das Protokollbuch gemacht — oder
Fleury hat es gemacht, aber nach den Notizen von Dronke und Imandt."
Goldheim schwört's und Goldheim ist zwar nicht Brutus, aber doch Goldheim.

Aber so bleibt die Möglichkeit, daß Dronke und Imandt dem Fleury die
Notizen seit April geliefert haben, | denn, schwört Goldheim: „es sei
durch den Polizeilieutenant Greiff amtlich festgestellt worden, daß Dronke
und Imandt häufig mit Fleury verkehrt hätten."

Kommen wir auf diesen Verkehr.

Fleury war, wie schon oben bemerkt, zu London nicht als preußischer
Polizeiagent bekannt, sondern als City-Kaufmann und zwar als demokratischer Kaufmann. Aus Altenburg gebürtig, war er als politischer Flüchtling

Karl Marx

nach London gekommen, hatte später eine Engländerin aus angesehener und
wohlhabender Familie geheirathet, und lebte scheinbar zurückgezogen mit
seiner Frau und seinem Schwiegervater, einem alten industriellen Qudcker.
Den 8. oder 9. Oktober trat Imandt in „häufigen Verkehr" mit Fleury, nämlich in den Verkehr des Unterrichtgebens. Nach der verbesserten Aussage

des Stieber traf aber das Original-Protokollbuch am 10., nach der Schlußaussage des Goldheim am 11. Oktober in Köln ein. Fleury hatte also, als der
ihm bisher gänzlich unbekannte Imandt seine erste französische Stunde bei
ihm gab, das Original-Protokollbuch nicht nur schon in rothen Saffian binden
lassen, er hatte es bereits dem außerordentlichen Kourier übergeben, der es

nach Köln trug. So sehr verfaßte Fleury sein Protokollbuch nach den Notizen
des Imandt. Den Dronke aber sah Fleury nur einmal zufällig bei Imandt und
zwar erst am 30. Oktober, nachdem das Original-Protokollbuch schon längst
in sein ursprüngliches Nichts zurückgefallen war.

So begnügte sich die christlich-germanische Regierung nicht damit, Pulte
zu erbrechen, fremde Papiere zu stehlen, falsche Aussagen zu erschleichen,
falsche Komplotte zu stiften, falsche Dokumente zu schmieden, falsche | Eide zu schwören, Bestechung zu falschen Zeugnissen zu versuchen, — Alles um eine Verurtheilung der Kölner Angeklagten zu erwirken.
Sie sucht einen infamirenden Verdacht auf die Londoner Freunde der
Angeklagten zu werfen, um ihren Hirsch zu verstecken, von dem Stieber
geschworen, daß er ihn nicht kenne, und Goldheim, daß er kein Spion sei.

Freitag, den 5. November, brachte die Kölnische Zeitung den Bericht über
die Assisensitzung vom 3. November mit Goldheims Aussage nach London.
Man zog sofort Erkundigungen über Greiff ein und erfuhr noch denselben
Tag, daß er bei Fleury wohne. Gleichzeitig begaben sich Dronke und Imandt
mit der Kölnischen Zeitung zu Fleury. Sie lassen ihn Goldheims Aussage
lesen. Er erbleicht, sucht Fassung zu gewinnen, spielt den Erstaunten und
erklärt sich durchaus bereit, vor einem englischen Magistrat Zeugniß gegen
Goldheim abzulegen. Vorher aber müsse er noch seinen Advokaten sprechen. Ein Rendezvous für den Nachmittag des folgenden Tages, Samstag
den 6. November, wird festgesetzt. Fleury verspricht, seine amtlich beglaubigte Aussage zu diesem Rendezvous mitzubringen. Er erschien natürlich nicht. Imandt und Dronke begaben sich daher Samstag Abends in seine
Wohnung und fanden hier folgenden für Imandt bestimmten Zettel vor:

„Durch Hülfe des Advokaten ist Alles abgemacht, weiteres ist vorbehalten, sobald die Person ermittelt ist. Der Advokat hat die Sache noch
heute abgehen lassen. — Das Geschäft machte meine Anwesenheit in der City
nothwendig. Wollen Sie mich morgen besuchen, ich bin den ganzen Nachmittag bis 5 Uhr zu Hause. — Fi."

Auf der andern Seite des Zettels befindet sich die | Nachschrift: „Ich

Enthüllungen über den Kommunistenprozeß zu Köln - IV. Das Original-Protokollbuch

komme so eben zu Hause, mußte mit Herrn Werner und meiner Frau ausgehen, wovon Sie sich morgen überzeugen können, schreiben Sie mir, auf
welche Zeit Sie kommen wollen."

Imandt hinterließ folgende Antwort: „Ich bin außerordentlich überrascht,
Sie jetzt nicht zu Hause zu treffen, da Sie sich auch diesen Nachmittag zu
dem verabredeten Rendezvous nicht eingestellt haben. Ich muß Ihnen gestehen, daß durch die Umstände mein Urtheil über Sie bereits feststeht.
Wenn Sie Interesse haben, mich eines andern zu belehren, so werden Sie
zu mir kommen und schon morgen früh; denn ich kann Ihnen nicht dafür
einstehen, daß Ihre Eigenschaft als preußischer Polizeispion nicht in englischen Blättern besprochen wird. Imandt."

Fleury erschien auch Sonntag Morgen nicht. Dronke und Imandt begaben
sich also am Abend wieder zu ihm, um unter dem Scheine, als sei ihr Vertrauen nur im ersten Augenblick erschüttert worden, seine Erklärung zu
erhalten. Unter allerlei Zögerungen und Unschlüssigkeiten kam die Erklärung zu Stande. Namentlich schwankte Fleury, als man ihn darauf aufmerksam machte, daß er nicht nur seinen Familiennamen, sondern auch
seinen Vornamen unterzeichnen müsse. Die Erklärung lautet wörtlich wie
folgt:

„An die Redaktion der Kölnischen Zeitung.

Der Unterzeichnete erklärt, daß er Herrn Imandt ungefähr 1 Monat kennt,
während welcher Zeit ihm derselbe Unterricht im Französischen ertheilte,
daß er Herrn Dronke zum ersten Mal Samstag den 30. Oktober d.J. gesehen,

Daß keiner von Beiden ihm Mittheilungen ge||7l|macht, die in Beziehung
zu dem im Kölner Prozeß figurirenden Protokollbuch stehen,

Daß er keine Person kennt, die den Namen Liebknecht trägt, noch in irgend
einer Verbindung mit einer solchen gestanden.

London, 8. November 1852.
Kensington. Charles Fleury."

Dronke und Imandt waren natürlich überzeugt, daß Fleury der Kölnischen Zeitung die Ordre zuschicken würde, keine Erklärung mit seiner Namensunterschrift aufzunehmen. Sie schickten seine Erklärung daher nicht
an die Kölnische Zeitung, sondern an Advokat Schneider II, der sie aber in
einem zu vorgerückten Stadium des Prozesses erhielt, um noch Gebrauch
davon machen zu können.

Fleury ist zwar nicht die Fleur de Marie der Prostituirten der Polizei, aber
Blume ist er und Blüthen wird er tragen, wenn auch nur Fleurs-de-Lys.

Die Geschichte des Protokollbuchs hatte nicht ausgespielt.

Sonnabend, den 6.November, bekannte W.Hirsch von Hamburg an
Eidesstatt vor dem Magistrat zu Bow-Street, London, daß er selbst unter

Karl Marx

Leitung von Greiff und Fleury das in dem Kölner Kommunistenprozeß
figurirende Original-Protokollbuch fabrizirt habe.

Also erst Original-Protokollbuch der Partei Marx,—dann Notizenbuch des
Spions Fleury, — endlich Fabrikat der preußischen Polizei, einfaches Polizeifabrikat, Polizeifabrikat sans phrase.

An demselben Tage, wo Hirsch das Geheimniß des Original-Protokollbuchs dem englischen Magistrat zu | Bow-Street verrieth, war ein andrer
Repräsentant des preußischen Staats zu Kensington im Hause des Fleury
damit beschäftigt, diesmal zwar weder gestohlne, noch fabrizirte, noch
überhaupt Dokumente, wohl aber seine eignen Habseligkeiten in starke
Wachsleinwand zu verpacken. Es war dies Niemand anderes, als Vogel
Greiff, Pariser Angedenkens, der außerordentliche Kourier nach Köln, der
Chef der preußischen Polizeiagenten zu London, der offizielle Dirigent der
Mystifikation, der an die preußische Gesandtschaft attachirte Polizeilieutenant. — Greiff hatte von der preußischen Regierung den Befehl erhalten,
London sofort zu verlassen. Zeit war nicht zu verlieren.

Wie am Schluß von Spektakel-Opern die im Hintergrunde befindliche,
bisher von Koulissen versteckte, amphitheatralisch aufsteigende Szenerie
plötzlich in bengalischem Feuer glänzt und in blendenden Umrissen alle
Augen schlägt, so am Schluß dieser preußischen Polizei-Tragi-Komödie die
verborgene amphitheatralische Werkstätte, worin das Original-Protokollbuch geschmiedet wurde. Auf der untersten Stufe sah man den unglücklichen, auf Stücklohn arbeitenden Mouchard Hirsch; auf zweiter Stufe den
bürgerlich placirten Spion und Agent provocateur Fleury, City-Kaufmann
Fleury; auf dritter Stufe den diplomatischen Polizeilieutenant Greiff, und auf
der höchsten die preußische Gesandschaft selbst, der er attachirt ist. Seit
6-8 Monaten fabrizirte Hirsch regelmäßig, Woche für Woche, sein Original-
Protokollbuch im Arbeitszimmer und unter den Augen des Fleury. Aber
einen Stock über Fleury hauste der preußische Polizeilieutenant Greiff, der
ihn überwachte und inspirirte. Aber Greiff selbst brachte einen Theil des
Tages regel|mäßig im Hotel der preußischen Gesandschaft zu, wo er
seinerseits überwacht und inspirili wurde. Das preußische Gesandschafts-
Hotel war also das eigentliche Treibhaus, wo das Original-Protokollbuch
groß wuchs. Greiff mußte daher verschwinden. Die Blamage, die ihn zu
London erwartete, fiel auf die preußische Gesandschaft zurück. Greiff
mußte also verschwinden. Er verschwand am 6. November 1852.

Das Original-Protokollbuch war nicht länger zu halten, selbst nicht als
Notizenbuch. Prokurator Saedt bestattete es in seiner Replique auf die
Verteidigungsreden der Advokaten.

Man war also wieder da angelangt, von wo der Anklagesenat des Appellhofs ausging, als er eine neue Untersuchung verordnete, weil „kein objektiver Thatbestand vorliege".

Enthüllungen über den Kommunistenprozeß zu Köln e V. Das Begleitschreiben .

V. Das Begleitschreiben des rothen Katechismus.

In der Sitzung vom 27. Oktober bezeugt der Polizei-Inspektor Junkermann
aus Krefeld: „er habe ein Paquet mit Exemplaren des rothen Katechismus
in Beschlag genommen, welches an den Kellner eines Krefelder Gasthofes
adressirt und mit dem Poststempel Düsseldorf versehen war. Dabei lag ein
Begleitschreiben ohne Unterschrift. Der Versender ist nicht ermittelt
worden."

„Das Begleitschreiben scheint", wie das öffentliche Ministerium bemerkt,
„von der Hand des Marx geschrieben. "

In der Sitzung vom 28. Oktober ersieht der Sachver|ständige (???)
Renard in dem Begleitschreiben die Handschrift des Marx. Das Begleitschreiben lautet:

„Bürger! Da Sie unser volles Vertrauen besitzen, so überreichen wir Ihnen
hiemit 50 Exemplare des Rothen, die Sie Samstag, den 5.Juni, Abends

11 Uhr, unter die Hausthüren anerkannt revolutionärer Bürger, am liebsten
Arbeiter zu schieben haben. Wir rechnen mit Bestimmtheit auf Ihre Bürgertugend und erwarten daher Ausführung dieser Vorschrift. Die Revolution
ist näher als mancher glaubt. Es lebe die Revolution!
Berlin, Mai 1852.
Gruß und Bruderschaft!
Das Revolutions-Komite."

Zeuge Junkermann erklärt noch: „daß die fraglichen Paquete an den
Zeugen Chianella geschickt worden."

Polizei-Präsident Hinkeldey von Berlin leitet während der Untersuchungshaft der Kölner Angeklagten das Manöver als Obergeneral. Die Lorbeeren
des Maupas lassen ihn nicht schlafen. Während den Verhandlungen selbst
figuriren zwei Polizei-Direktoren, ein lebendiger und ein todter, ein Polizei-
Rath — aber der Eine war ein Stieber, — zwei Polizei-Lieutenants, von denen
der eine beständig von London nach Köln, der andre beständig von Köln
nach London reist, Myriaden von Polizeiagenten und Unteragenten, genannte, anonyme, heteronyme, pseudonyme, geschwänzte und ungeschwänzte. Endlich noch ein Polizei-Inspektor.

Sobald die Kölnische Zeitung mit den Zeugenverhören vom 27. und
28. Oktober in London eintraf, begab sich Marx zum Magistrat in
Marlborough-Street, schrieb hier den in der Kölner Zeitung gegebenen
Text | des Begleitschreibens ab, ließ diese Abschrift beglaubigen und
zugleich folgende an Eidesstatt gegebene Erklärung:

1) daß er das fragliche Begleitschreiben nicht geschrieben;

2) daß er die Existenz desselben erst aus der Kölner Zeitung kennen

gelernt;

Karl Marx

3) daß er den sogenannten rothen Katechismus nie gesehen;

4) daß er nie in irgend einer Weise zur Verbreitung desselben beigetra-

gen.

Im Vorbeigehn sei bemerkt, daß eine solche vor dem Magistrat gegebene
Erklärung (declaration), wenn sie falsch ist, in England alle Folgen des
Meineides nach sich zieht.

Das obige Dokument wurde an Schneider II geschickt, erschien aber
zugleich gedruckt im Londoner „Morning Advertiser", da man sich im Laufe
des Prozesses überzeugt hatte, daß die preußische Post mit Beobachtung des
Postgeheimnisses die sonderbare Vorstellung verbindet, sie sei verpflichtet,
die ihr anvertrauten Briefe vor den Adressaten geheim zu halten. Die Oberprokuratur widersetzte sich der Vorlegung des Dokuments, sei es auch nur
zur Vergleichung. Die Oberprokuratur wußte, daß ein einziger Blick von dem
Original-Begleitschreiben auf die amtüch beglaubigte Abschrift von Marx
den Betrug, die absichtliche Nachahmung seiner Schriftzüge selbst dem
Scharfblick dieser Geschwornen nicht verborgen lassen könne. Im Interesse
der Moralität des preußischen Staates protestirte sie daher gegen jede
Vergleichung.

Schneider II bemerkte, „daß der Adressat Chianella, der der Polizei bereitwillige Auskunft über die muth|maßlichen Absender gegeben, und sich
ihr direkt als Spion angeboten, nicht im Entferntesten an Marx gedacht
habe".

Wer je eine Zeile von Marx gelesen hatte, konnte ihm unmöglich die
Urheberschaft des melodramatischen Begleitschreibens aufbürden. Die
Sommermitternachts-Traumstunde des 5. Juni, die zudringlich-anschauliche
Operation des Unterschiebens von ,,Rothem" unter die Hausthüren der
Revolutionsphilister, — das konnte etwa auf das Gemiith Kinkel hindeuten,
wie die „Bürgertugend" und die ,,Bestimmtheit", womit auf militärische
„Ausführung" der gegebenen „Vorschrift gerechnet wird" auf die Einbildungskraft Willich. Aber wie sollten Kinkel-Willich dazu kommen, ihre
Revolutions-Rezepte in Marx'sche Handschrift zu setzen?

Wenn eine Hypothese über „die noch nicht ganz aufgeklärte Entstehungsart" dieses in nachgemachter Handschrift befindlichen Begleitschreibens
erlaubt ist: die Polizei fand in Krefeld die 50 Rothen mit dem hochtönendangenehmen Begleitschreiben. Sie ließ — zu Köln oder Berlin, qu'importe?
— den Text in Marx'sche Noten setzen. Zu welchem Behuf? „Um ihrer Waare
einen desto höhern Werth zu geben."

Selbst die Oberprokuratur wagte indessen nicht, in ihrer katilinarischen
Rede auf das Begleitschreiben zu rekurriren. Sie ließ es fallen. Es trug also
nicht bei zur Konstatirung des mangelnden „objektiven Thatbestandes". |

Enthüllungen über den Kommunistenprozeß zu Köln « VI. Die Fraktion Willich-Schapper

 VI. Die Fraktion Willich-Schapper.

Seit der Niederlage der Revolution von 1848—49 verlor die proletarische
Partei auf dem Kontinent, was sie während jener kurzen Epoche ausnahmsweise besaß: Presse, Redefreiheit und Assoziationsrecht, d.h. die
legalen Mittel der Partei-Organisation. Die bürgerlich-liberale, wie die kleinbürgerlich-demokratische Partei fanden in der sozialen Stellung der Klassen,
die sie vertreten, trotz der Reaktion die Bedingungen, unter einer oder der
andern Form zusammen zu halten und ihre Gemein-Interessen mehr oder
minder geltend zu machen. Der proletarischen Partei stand nach 1849 wie
vor 1848 nur Ein Weg offen — der Weg der geheimen Verbindung. Seit 1849
entstanden daher auf dem Kontinent eine ganze Reihe geheimer proletarischer Verbindungen, von der Polizei entdeckt, von den Gerichten verdammt,
von den Gefängnissen durchbrochen, von den Verhältnissen stets wieder neu
hergestellt.

Ein Theil dieser geheimen Gesellschaften bezweckte direkt den Umsturz
der bestehenden Staatsmacht. Es war dies berechtigt in Frankreich, wo das
Proletariat von der Bourgeoisie besiegt war und der Angriff auf die bestehende Regierung mit dem Angriff auf die Bourgeoisie unmittelbar zusammenfiel. Ein andrer Theil der geheimen Gesellschaften bezweckte die
Parteibildung des Proletariats, ohne sich um die bestehenden Regierungen
zu kümmern. Es war dies nothwendig in Ländern wie Deutschland, wo
Bourgeoisie und Proletariat gemeinsam ihren halbfeudalen Regierungen
unterlagen, wo also ein siegreicher Angriff auf die bestehenden Regierungen
der | Bourgeoisie oder doch den sogenannten Mittelständen, statt ihre
Macht zu brechen, zunächst zur Herrschaft verhelfen mußte. Kein Zweifel,
daß auch hier die Mitglieder der proletarischen Partei an einer Revolution
gegen den status quo sich von neuem betheiligen würden, aber es gehörte
nicht zu ihrer Aufgabe, diese Revolution vorzubereiten, für sie zu agitiren,
zu konspiriren, zu komplottiren. Sie konnten den allgemeinen Verhältnissen
und den direkt betheiligten Klassen diese Vorbereitung überlassen. Sie
mußten sie ihnen überlassen, wollten sie nicht auf ihre eigene Parteistellung
und auf die historischen Aufgaben verzichten, die aus den allgemeinen
Existenzbedingungen des Proletariats von selbst hervorgehen. Für sie waren
die jetzigen Regierungen nur ephemere Erscheinungen und der status quo
nur ein kurzer Haltpunkt, woran sich abzuarbeiten einer kleinlich-engherzigen Demokratie überlassen blieb.

Der „Bund der Kommunisten" war daher keine konspiratorische Gesellschaft, sondern eine Gesellschaft, die die Organisation der proletarischen
Partei im Geheimen bewerkstelligte, weil das deutsche Proletariat igne et

Karl Marx

aqua, von Schrift, Rede und Assoziation 6ffentlich interdizirt ist. Wenn eine
solche Gesellschaft konspirirt, so geschieht es nur in dem Sinne, wie Dampf
und Elektrizität gegen den status quo konspiriren.

Es versteht sich, daß eine solche geheime Gesellschaft, welche die Bildung
nicht der Regierungs-, sondern der Oppositions-Partei der Zukunft bezweckt, wenig Reiz bieten konnte für Individuen, die einerseits ihre persönliche Unbedeutendheit unter dem Theatermantel von Konspirationen
aufspreizen, andrerseits ihren bornirten Ehrgeiz am Tage der nächsten
Revolution befrie|digen, vor allem aber augenblicklich wichtig scheinen,
an der Beute der Demagogie Theil nehmen und von den demokratischen
Marktschreiern be willkommt sein wollen.

Von dem Bunde der Kommunisten sonderte sich daher eine Fraktion ab,
oder wurde eine Fraktion abgesondert, wie man will, die, wenn auch nicht
wirkliche Konspirationen, doch den Schein der Konspiration und daher
direkte Allianz mit den demokratischen Tageshelden verlangte. — Die
Fraktion Wülich-Schapper, charakteristisch für sie, daß Willich mit und
neben Kinkel als entrepreneur des deutsch-amerikanischen Revolutions-
Anleihe-Geschäfts figurirt.

Das Verhältniß dieser Partei zur Majorität des Bundes der Kommunisten,
der die Kölner angehörten, ist soeben angedeutet worden. Bürgers und Röser
haben es prägnant und erschöpfend in den Kölner Assisenverhandlungen
entwickelt.

Wir bleiben vor dem Schluß unserer Darstellung stehen, um einen Rückblick auf das Verhalten der Fraktion Wülich-Schapper während des Kölner
Prozesses zu werfen.

Wie schon oben bemerkt, beweisen die Data der von Stieber der Fraktion
entwandten Dokumente, daß ihre Dokumente auch nach dem Reuter'sehen
Diebstahl immer noch den Weg zur Polizei zu finden wußten. Bis zu dieser
Stunde schuldet die Fraktion die Erklärung dieses Phänomens.

Schapper kannte am besten die Vergangenheit Chervals. Er wußte, daß
Cherval von ihm 1846, und nicht von Marx 1848, in den Bund aufgenommen
war u. s.w. u. s.w. Er bestätigt Stiebers Lügen durch sein Schweigen. |

 Die Fraktion wußte, daß der ihr angehörige Haacke den Drohbrief an
den Zeugen Haupt schrieb; sie läßt den Verdacht auf der Partei der Angeklagten lasten. -

Moses Heß, der Fraktion angehörig, der Verfasser des „rothen Katechismus", dieser unglücklichen Parodie des Manifestes der kommunistischen
Partei, Moses Heß, der seine Schriften nicht nur selbst schreibt, sondern
auch selbst vertreibt, er wußte genau, an wen er Parthien von seinem
„Rothen" abgelassen hatte. Er wußte, daß Marx ihm den Reichthum an
„Rothem" auch nicht um das Maß eines einzigen Exemplars geschmälert

Enthüllungen über den Kommunistenprozeß zu Köln - VI. Die Fraktion Willich-Schapper

hatte. Moses läßt ruhig auf den Angeklagten den Verdacht, als hätte ihre
Partei sein „Rothes" mit melodramatischen Begleitschreiben in der Rheinprovinz hausirt.

Wie durch ihr Schweigen, macht die Fraktion gemeinsame Sache mit der
preußischen Polizei durch ihr Sprechen. Wo sie während der Verhandlungen
auftritt, erscheint sie nicht auf der Bank der Angeklagten, sondern als
„Königszeuge".

Hentze, Wülich's Freund und Wohlthäter, der Mitwissenschaft am Bunde
geständig, bringt einige Wochen bei Willich in London zu und reist dann nach
Köln, um gegen Becker, gegen den viel weniger Indizien als gegen ihn selbst
vorliegen, die falsche Aussage zu machen, Becker sei 1848 Bundesmitglied
gewesen.

Hätzel, wie das Archiv Dietz ausweist, der Fraktion angehörig, mit Geld
von ihr unterstützt, schon einmal wegen Theilnahme am Bunde zu Berlin vor
die Assisen gestellt, erscheint als Zeuge gegen die Angeklagten. Er zeugt
falsch, indem er die exzeptionelle Bewaffnung des Berliner Proletariats
während der Re||8]|volutionszeit in einen erdichteten Zusammenhang mit
den Bundesstatuten bringt.

Steingens, durch seine eignen Briefe überführt (siehe Sitzung vom
18. Oktober), Hauptagent der Fraktion in Brüssel gewesen zu sein, erscheint
in Köln nicht als Angeklagter, sondern als Zeuge.

Nicht lange vor den Kölner Assisenverhandlungen schickten Willich und
Kinkel einen Schneidergesellen als Emissär nach Deutschland. Kinkel gehört
zwar nicht zur Fraktion, aber Willich war Mitregent der deutsch-amerikanischen Revolutionsanleihe.

Kinkel, schon damals von der später eingetroffenen Gefahr bedroht, sich
und Willich von der Verwaltung der Anleihegelder durch die Londoner
Garanten entsetzt und die Gelder selbst, trotz seiner und Wilhchs entrüsteter
Protestation, nach Amerika zurück wandern zu sehen: Kinkel bedurfte
gerade damals der.Schein-Missionen nach und der Schein-Korrespondenzen
mit Deutschland, theils um zu zeigen, daß dort überhaupt noch ein Gebiet
revolutionärer Thätigkeit für ihn und die amerikanischen Dollars existiré,
theils um einen Vorwand für die enormen Korrespondenz-, Porto- etc.
Kosten zu finden, die er und Freund Willich in Rechnung zu bringen verstanden. (Siehe das lithographirte Zirkular des Grafen O. Reichenbach.)
Kinkel wußte sich ohne alle Verbindung, sei es mit den bürgerlichen Liberalen, sei es mit den kleinbürgerlichen Demokraten in Deutschland. Ernahm
daher ein X für ein U, den Emissär der Fraktion für den Emissär des deutschamerikanischen Revolutionsbundes. Dieser Emissär hatte keine andere
Aufgabe, als gegen die Partei der Kölner Angeklagten unter den Arbeitern
thätig zu sein. Man muß gestehen, der Augen|blick war günstig gewählt,

Karl Marx

um noch vor Thoresschluß neuen Vorwand zu neuer Untersuchung zu geben.
Die preußische Polizei war vollständig über die Person, den Tag der Abreise
und die Reiseroute des Emissärs unterrichtet. Woher? werden wir sehen. In
den geheimen Versammlungen, die er zu Magdeburg hielt, warenihre Spione
zugegen und berichteten über die Debatte. Die Freunde der Kölner in
Deutschland und London zitterten.

Wir haben oben erzählt, daß Hirsch am 6. November vor dem Magistrat
zu Bow-Street gestand, das Original-Protokollbuch unter Leitung von Greiff
und Fleury fabrizirt zu haben; Willich vermochte ihn zu diesem Schritt,
Willich und der Gastwirth Schärtner begleiteten ihn zum Magistrat. Hirschs
Bekenntniß wurde in drei verschiedenen Exemplaren ausgefertigt und diese
unter verschiednen Adressen durch die Post nach Köln versandt.

Es war von der höchsten Wichtigkeit, den Hirsch, wie er die Schwelle des
Gerichtshofs verließ, sofort zu verhaften. Auf Grund der bei ihm befindlichen, amtlich beglaubigten Aussage konnte der in Köln verlorne Prozeß in
London wieder gewonnen werden. Wenn nicht für die Angeklagten, so doch
gegen die preußische Regierung.

Willich that dagegen Alles, um einen solchen Schritt unmöglich zu machen.
Er beobachtete nicht nur gegen die direkt betheiligte Partei Marx, sondern
gegen seine eigne Partei, sogar gegen Schapper das tiefste Stillschweigen.
Nur Schärtner war in sein Geheimniß eingeweiht. Schärtner erklärt, er und
Wülich hätten den Hirsch ans Schiff begleitet. Hirsch habe nämlich, Willichs
Intention gemäß, in Köln gegen sich selbst Zeugniß ablegen sollen.

Willich unterrichtet den Hirsch von dem Weg, den | die Dokumente
nehmen werden, Hirsch die preußische Gesandtschaft, die preußische
Gesandschaft die Post. Die Dokumente kommen nicht an ihrem Bestimmungsort an, sie verschwinden.

Acht bis zehn Tage später taucht der verschwundene Hirsch wieder zu
London auf.

Willich, auf eine Interpellation, gesteht, mit Hirsch, der schon im Jahr 1851
auf seinen Antrag als Spion aus dem Great Windmill-Verein ausgestoßen
wurde, seit Anfang August 1852 wieder in Verbindung gestanden zu haben.
Hirsch habe ihm nämlich den Fleury als preußischen Spion verrathen, und
ihm dann alle an Fleury eingehenden und von ihm ausgehenden Briefe zur
Kenntnißnahme mitgetheilt. Er, Willich, habe sich dieses Mittels bedient, um
die preußische Polizei zu überwachen.

Willich war notorisch seit ungefähr einem Jahre der intimste Freund
Fleury's, von dem er Unterstützungen empfing. Wenn aber Willich seit
August 1852 wußte, daß Fleury preußischer Spion und zugleich von dessen
Treiben unterrichtet war, wie kommt es, daß er das Original-Protokollbuch
nicht kannte?

Enthüllungen über den Kommunistenprozeß zu Köln - VIL Das Urteil

Daß er erst intervenirt, nachdem die preußische Regierung selbst den
Fleury als Spion verrathen hat? daß er in einer Weise intervenirt, die im
besten Fall seinen Verbündeten Hirsch aus England und die amtlich beglaubigten Beweismittel für die Schuld Fleury's aus den Händen der Partei
Marx schafft?

Daß er fortfuhr, Unterstützungen von Fleury zu beziehen, der mit einem
von ihm erhaltenen regu für 15 Pfund Sterling renommirt?

Daß er mit Fleury in der deutsch-amerikanischen Revolutionsanleihe
f ortoperirt? |

 Daß er dem Fleury Lokal und Zusammenkunftstag seiner eignen
geheimen Gesellschaft angibt, so daß preußische Agenten im Nebenzimmer
die Debatten zu Protokoll nehmen?

Daß er den Fleury von der Reiseroute des obengenannten Emissärs, des
Schneidergesellen, unterrichtet und sogar Geld für diese Missionsreise von
ihm empfängt?

Daß er endlich dem Fleury erzählt, er habe den bei ihm wohnenden Hentze
instruirt, wie er vor den Assisen gegen Becker auszusagen habe? *)

Man muß gestehen, — que tout cela n'est pas bien clair.

VII. Das Urtheil.

In dem Maße wie die Polizei-Mysterien sich aufklärten, erklärte sich die
öffentliche Meinung für die Angeklagten. Als der Betrug des Original-
Protokollbuchs enthüllt war, erwartete man allgemein die Freisprechung. Die
„Kölnische Zeitung" sah sich veranlaßt, eine Kniebeugung vor der öffentlichen Meinung und eine Wendung gegen die Regierung zu machen. Kleine,
den Angeklagten | günstige und den Stieber verdächtigende Notizen
verirrten sich auf einmal in Spalten, die früher nur den Polizei-Insinuationen
offen gestanden hatten. Die preußische Regierung selbst gab die Parthie
verloren. Ihre Korrespondenten in Times und Morning Chronicle begannen
plötzlich die öffentliche Meinung des Auslandes auf einen ungünstigen

*) Ueber das Verhältniß von Willich zu Becker:

„Der Willich schreibt mir die lustigsten Briefe; ich antworte nicht, er läßt sich aber nicht
abhalten, mir seine neuen Revolutionspläne auseinander zu setzen. Er hat mich bestimmt, die
KölneflBesatzung zu revolutionirenü! Wir haben neulich uns den Bauch gehalten vor Lachen.
Er wird mit seinen Dummheiten noch X Menschen ins Pech bringen, denn ein einziger Brief
könnte hundert Demagogenrichtern drei Jahre lang, das Gehalt sichern. Wenn ich die Kölner
Revolution fertig hätte, so wäre er nicht abgeneigt, die Leitung der weitern Operationen zu
übernehmen. Gar zu freundlich!"

(Aus einem Brief von Becker an Marx vom 27. Januar 1851.)

Karl Marx

Ausgang vorzubereiten. Wie verderblich und ungeheuerlich die Lehren der
Angeklagten, wie abscheulich die bei ihnen vorgefundenen Dokumente auch
sein möchten, tatsächliche Beweise eines Komplotts lägen nicht vor, eine
Verurtheilung sei daher kaum wahrscheinlich. So kopfhängerisch-resignirt
schrieb der Berliner Korrespondent der Times, das servile Echo der Befürchtungen, die in den höchsten Kreisen der Spreestadt zirkulirten. Um so
ausgelassener war der Jubel des byzantinischen Hofs und seiner Eunuchen,
als der elektrische Telegraph das ,,Schuldig" der Geschwornen von Köln
nach Berlin blitzte.

Mit der Enthüllung des Protokollbuchs war der Prozeß in ein neues
Stadium getreten. Es stand den Geschwornen nicht mehr frei, die Angeklagten schuldig oder nichtschuldig, sie mußten jetzt die Angeklagten
schuldig finden oder die Regierung. Die Angeklagten frei sprechen, hieß die
Regierung verurtheilen.

In seiner Replique auf die Vertheidigungsreden der Advokaten ließ
Prokurator Saedt das Original-Protokollbuch fallen. Er wolle nicht von einem
Dokumente Gebrauch machen, an dem „solch ein Makel" hafte, er selbst
halte es für „unächt", es sei ein „unseliges Buch", es habe viel unnützen
Zeitverlust verursacht, zur Sache selbst trage es nichts bei, Stieber habe sich
aus lobenswertem Diensteifer mystifiziren lassen etc. etc. |

 Aber die Prokuratur selbst hatte in ihrer Anklage behauptet, das Buch
enthalte „viel Wahres". Weit entfernt, es für unächt zu erklären, hatte sie
nur bedauert, seine Aechtheit nicht „beweisen" zu können. Mit der Aechtheit
des von Stieber beschwornen Original-Protokollbuchs fiel die Aechtheit der
von Stieber beschwornen Aussage des Cherval zu Paris, auf die Saedt in
seiner Replique noch einmal zurückkommt, fiel alles Thatsächliche, was die
„angestrengteste Thätigkeit aller Behörden" des preußischen Staats seit
anderthalb Jahren aufgestiebert hatte. Die auf den 28. Juli angekündigte
Assisenverhandlung war für 3 Monate sistirt worden. Warum? Wegen
Krankheit des Polizeidirektors Schultz. Und wer war Schultz? Der ursprüngliche Entdecker des Original-Protokollbuchs. Gehen wir weiter zurück. Februar und März waren Haussuchungen bei der Frau Dr. Daniels
gehalten worden. Auf welchen Grund? Auf Grund der ersten Seiten des
Original-Protokollbuchs, die Fleury dem Schultz übersandt hatte, die Schultz
an das Polizeidirektorium zu Köln, die das Polizeidirektorium zu Köln an
den Untersuchungsrichter gelangen ließ, die den Untersuchungsrichter in die
Wohnung der Frau Dr. Daniels führten.

Trotz des Komplottes Cherval hatte der Anklagesenat im Oktober 1851
noch immer nicht den mangelnden Thatbestand gefunden, und daher auf
Befehl des Ministeriums eine neue Untersuchung angeordnet. Wer führte
diese Untersuchung? Polizeidirektor Schultz. Schultz also sollte den That-

Enthüllungen über den Kommunistenprozeß zu Köln - VO. Das Urteil

bestand finden. Was fand Schultz? das Original-Protokollbuch. Alles neue
Material, das er herbeischaffte, beschränkte sich auf die losen Blätter | des Protokollbuchs, die Stieber nachher vervollständigen und zusammenbinden ließ.

5 Zwölf monatliches Zellengef ängniß für die Angeklagten, um dem Original-

Protokollbuch die nöthige Zeit zur Geburt und zum Wachsthum zu geben.
Bagatellen, ruft Saedt, und findet schon darin den Beweis der Schuld, daß
Vertheidiger und Angeklagte acht Tage brauchen, um einen Augias-Stall zu
leeren, den voll zu machen alle Behörden des preußischen Staats sich anderthalb Jahre bewegen und die Angeklagten anderthalb Jahre sitzen. Das
Original-Protokollbuch war kein einzelner Inzidenzpunkt, es war der
Knotenpunkt, worin alle Fäden der Regierungsthätigkeit zusammenliefen,
Gesandtschaft und Polizei, Ministerium und Magistratur, Prokuratur und
Postdirektion, London, Berlin und Köln. Das Original-Protokollbuch machte
so viel zur Sache, daß es erfunden wurde, um erst eine Sache zu machen.

Kouriere, Depeschen, Postunterschlagungen, Verhaftungen, Meineide, um
das Original-Protokollbuch aufrecht zu halten, Falsa, um es zu schaffen, Bestechungsversuche, um es zurechtfertigen. Das enthüllte Mysterium des Original-Protokollbuchs war das enthüllte Mysterium des Monstreprozesses.

Ursprünglich war die wunderwirkende Intervention der Polizei nöthig
gewesen, um den reinen Tendenz-Charakter des Prozesses zu verstecken.
Die bevorstehenden Enthüllungen, so eröffnete Saedt die Verhandlung,
werden Ihnen, meine Herren Geschwornen, beweisen, daß der Prozeß kein
Tendenz-Prozeß ist. Jetzt hebt er den Tendenz-Charakter hervor, um die
Polizeienthüllungen vergessen zu machen. Nach der anderthalbjährigen
Voruntersuchung bedurften die Geschwornen eines ob|jektiven Thatbestandes, um sich vor der öffentlichen Meinung zu rechtfertigen. Nach der
fünfwöchentlichen Polizeikomödie bedürfen sie der „reinen Tendenz", um
sich aus dem thatsächlichen Schmutze zu retten.

Saedt beschränkt sich daher nicht nur auf das Material, das den Anklagesenat zu dem Urtheile veranlaßte: „es sei kein objektiver Thatbestand
vorhanden". Er geht weiter. Er sucht nachzuweisen, daß das Gesetz gegen
Komplott überhaupt keinen Thatbestand verlangt, sondern ein reines
Tendenzgesetz ist, also die Kategorie des Komplotts nur ein Vorwand ist,
um politische Ketzer in Form Rechtens zu verbrennen. Sein Versuch versprach größern Erfolg durch Anwendung des nach der Verhaftung der
Angeklagten promulgirten neuen preußischen Strafgesetzbuchs. Unter dem
Vorwand, dies Gesetzbuch enthalte müdernde Bestimmungen, konnte der
servile Gerichtshof dessen retroaktive Anwendung zulassen.

War aber der Prozeß ein reiner Tendenz-Prozeß, wozu die anderthalbjährige Voruntersuchung?

Karl Marx

Aus Tendenz.

Da es sich also einmal um Tendenz handelt, sollen wir nun die Tendenz
prinzipiell mit einem Saedt-Stieber-Seckendorf, mit einem Göbel, mit einer
preußischen Regierung, mit den 300 Meistbesteuerten des Regierungsbezirks
von Köln, mit dem königlichen Kammerherrn von Münch-Bellinghausen, mit
dem Freiherrn von Fürstenberg diskutiren? Pas si béte.

Saedt gesteht (Sitzung vom 9. November): „daß, als ihm vor wenigen
Monaten der Auftrag zu Theil wurde und zwar durch den Herrn Oberprokurator, das öffentliche Ministerium mit ihm in dieser Sache zu vertreten,
und als er in Folge dessen die Akten durch|zulesen begann, er zuerst auf
die Idee kam, sich mit dem Kommunismus und Sozialismus etwas näher zu
beschäftigen. Er fühlte sich deshalb um so mehr gedrungen, den Geschwornen das Resultat seiner Nachforschungen mitzutheüen, als er von der
Unterstellung ausgehn zu dürfen glaubte, daß vielleicht manche unter ihnen,
gleich ihm, sich damit noch wenig beschäftigt hätten."

Saedt kauft sich also das bekannte Kompendium von Stein.

„Und was er heute gelernt, das will er morgen schon lehren."

Aber das öffentliche Ministerium hatte ein eigenthümliches Unglück. Es
suchte den objektiven Thatbestand Marx und es fand den objektiven Thatbestand Cherval. Es sucht den Kommunismus, den die Angeklagten
propagirt, und es findet den Kommunismus, den sie bekämpft haben.

Im Kompendium Stein finden sich allerdings allerlei Sorten von Kommunismus, nur nicht die Sorte, die Saedt sucht. Stein hat den deutschen, den
kritischen Kommunismus noch nicht registrirt. Allerdings befindet sich nun
in Saedt's Händen das „Manifest der kommunistischen Partei", das die
Angeklagten als das Manifest ihrer Partei anerkennen. In diesem Manifest
befindet sich wieder ein Kapitel, das die Kritik der ganzen bisherigen sozialistischen und kommunistischen Literatur, also der ganzen von Stein
regjstrirten Weisheit enthält. Aus diesem Abschnitt muß sich der Unterschied der angeklagten kommunistischen Richtung von allen frühern Riehtungen des Kommunismus ergeben, also der spezifische Inhalt und die spezifische Tendenz der Lehre, gegen die Saedt requirirt. Kein Stein half über
diesen | Stein des Anstoßes. Hier mußte man verstehen, sei es auch nur,
um zu verklagen. Wie hilft sich nun der von Stein im Stich gelassene Saedt?
Er behauptet: „das Manifest bestehe aus drei Abschnitten. Der erste Abschnitt enthalte eine historische Entwickelung der gesellschaftlichen Stellung der verschiedenen Bürger (!) vom Standpunkt des Kommunismus aus<
(Very fine!) ... Der zweite Abschnitt entwickelt die Stellung der Kommunisten gegenüber den Proletariern ... Endlich im letzten Abschnitt werde
über die Stellung der Kommunisten in den verschiedenen Ländern gehandelt..." (Sitzung vom 6. Oktober.)

Enthüllungen über den Kommunistenprozeß zu Köln - VII. Das Urteil

Das Manifest besteht nun allerdings aus vier Abschnitten und nicht aus
drei, aber was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß. Saedt behauptet daher,
es bestehe aus drei Abschnitten und nicht aus vier. Der Abschnitt, der nicht
für ihn besteht, ist derselbe „unselige" Abschnitt, der die Kritik des von Stein

protokollierten Kommunismus, also die spezifische Tendenz des angeklagten
Kommunismus enthält. Armer Saedt! Erst fehlt ihm der Thatbestand, jetzt
fehlt ihm die Tendenz.

Aber grau, theurer Freund, ist alle Theorie. „Die sogenannte soziale
Frage", bemerkt Saedt, „und ihre Lösung hat in neuerer Zeit Berufene und
Unberufene beschäftigt." Saedt gehört jedenfalls zu den Berufenen, denn
der Oberprokurator Seckendorf hat ihn amtlich vor drei Monaten zum
Studium des Sozialismus und Kommunismus „berufen".

Die Saedt's aller Zeiten und aller Orte haben von jeher darin übereingestimmt, den Galilei für „unberufen" zur Erforschung der Himmelsbewegung, den | Inquisitor aber, der ihn verketzerte, für „berufen" zu
erklären. E pur si muove!

In den Angeklagten stand den als Jury urtheilenden herrschenden Klassen
das revolutionäre Proletariat waffenlos gegenüber; die Angeklagten waren
also verurtheilt, weil sie vor dieser Jury standen. Was das bürgerliche
Gewissen der Geschwornen einen Augenblick erschüttern konnte, wie es die
öffentliche Meinung erschüttert hatte, war die bloßgelegte Regierungsintrigue, die Korruption der preußischen Regierung, die sich vorihren Augen
entrollt hatte. Aber, sagten sich die Geschwornen, aber wenn die preußische
Regierung so infame und zugleich so waghalsige Mittel gegen die An-

geklagten risquirt, wenn sie so zu sagen ihren europäischen Ruf gegen sie
aufs Spiel gesetzt hat, nun dann müssen die Angeklagten, kleine Partei so
viel man will, verdammt gefährlich und jedenfalls muß ihre Lehre eine Macht
sein. Die Regierung hat alle Gesetze des Kriminalkodex verletzt, um uns vor
dem kriminellen Ungeheuer zu schützen. Verletzen wir unsrer Seits unser
bischen point d'honneur, um die Ehre der Regierung zu retten. Seien wir
dankbar. Verurtheilen wir.

Rheinischer Adel und rheinische Bourgeoisie stimmten mit ihrem
„Schuldig" in den Schrei ein, den die französische Bourgeoisie nach dem
2. Dezember ausstieß: „nur noch der Diebstahl kann das Eigenthum retten,
nur noch der Meineid die Religion, nur noch das Bastardthum die Familie,
nur noch die Unordnung die Ordnung!"

Das ganze Staatsgebäude hat sich in Frankreich prostituirt. Und doch hat
sich keine Institution so tief prostituirt, wie französische Gerichtshöfe und
Geschworne. | Uebertreffen wir die französischen Geschwornen und
Richter, riefen Jury und Gerichtshof zu Köln. In dem Prozeß Cherval, unmittelbar nach dem Staatsstreich, hatte die Pariser Jury den Nette frei-

Register der von Marx und Engels während des Kölner Kommunistenprozesse
an die Verteidiger gesandten Dokumente

Karl Marx

gesprochen, gegen den mehr vorlag, als gegen einen der Angeklagten.
Uebertreffen wir die Jury des coup d'état vom 2. Dezember. Verurtheilen
wir in Röser, Bürgers etc. nachträglich den Nette.

So war der Aberglaube an die Jury, der in Rheinpreußen noch wucherte,
für immer gebrochen. Man begriff, daß die Jury ein Standgericht der privilegirten Klassen ist, eingerichtet, um die Lücken des Gesetzes durch die
Breite des bürgerlichen Gewissens auszufüllen.

Jena!... Das ist das letzte Wort für eine Regierung, die solcher Mittel zum
Bestehen und für eine Gesellschaft, die solch einer Regierung zum Schutz
bedarf. Das ist das letzte Wort des Kölner Kommunistenprozesses ...

Jena! |

Friedrich Engels
Register der von Marx und Engels
während des Kölner Kommunistenprozesses 1852
an die Verteidiger gesandten Dokumente

|1) Gebrüder Braubach — Schneider (Original) 27 October Geschäfts-

Freund

2)J. A. Boecker — Schneider (Copie) 27 October Michael Shawcross & Co

3) J.D. Herstatt — Honth[eim] — an Marx — Fisher Brothers

4) J.H. Stein — Esser I— an Marx — Geschäfts-Freund.

5) Leonh[ard] Sadée — Schneider II — an Marx — Smith (Wilson) Dryer &

Co.

6) Düsseldorfer Haus — Schn[eider] II — von London 25 October (M[ar]x

über Cherval, theoretische Aufklärung.)

7) Ebner — v.Honthfeim] — London 26 October (Triplikat des ersten

Marxschen Briefs an Schn[eider]) — Briefe von Becker und Daniels an

M[ar]x, neue Hirschsche Schriftproben — Chervals Erklärung im People's

Paper — Originalbrief von Stieber an Marx.

8) G.Jung — Schnleider] II. London 27 ? October 1) die legalisierte Handschrift und Affidavit. 2) Quadruplikat des ersten Briefs an Schn[eider] nebst

Hirschproben. 3) Ausschnitt des Briefs von Becker an M[ar]x über Wülich.

4) Drei Briefe von Bermbach an M[ar]x. 5) Copie des Stieberschen Briefs.

6) Instruktion an Schn[eider] nebst Mittheilung über Absendung von No. 9,

und No. 10.

9) Schneider II, registr[irt] — Duplicai der Affidavits. 28 October.

10) W[etter] in Düsseldorf — Schn[eider] II — Registr[ir]-Schein über No. 9.

28 October. No. 3,4 oder 5: eins benutzt für Schn[eider] II, Aufklärung über

Reuter, Stieb[er], Dietz. 29 Oktober

11) xxxx von B& Co — von Honthleim] — Auszug aus dem I M[ar]x Brief
an Schnleider]. — Anzeige vom Nichtankommen des Schn[eider]sehen

Briefs.

12) G. Blank & Sohn

13) Hasselmann Schults & Co. I