scheinungsbefehl, erschien und wurde zu Protokoll vernommen. Die Setzer wurden, so viel wir wissen, als Zeugen geladen, der Korrektor wurde
als Zeuge geladen, der Druckereibesitzer wurde als Zeuge geladen. Endlich aber wurde der Gerant als Zeuge geladen. Die letzte Ladung verstehen wir nicht.5
Soll der angebliche Autor gegen seinen Complicenzeugen?
Um in unserer Geschichtserzählung vollständig zu sein: eine Haussuchung wurde im Büreau der „N. Rh. Z.“ abgehalten.