Der Bundesrat und die auswärtigen Gesandten –
Bundesrat in T essin – Zentralisation der Posten –
Abbitte des deutschen Reichstruppenkommandanten
** Bern, 2. Dezember. Der Bundesrath hat auf die Anzeige der KonNr. 161, 6. Dezember 1848
Neue Rheinische Zeitung.
stituirung der neuen Bundesbehörden und des damit zusammenfallenden
Erlöschens des Vertrages von 1815, bereits von allen Gesandten die Zusicherung erhalten, daß sie die Anerkennung der neuen Behörden und der
neuen Verfassung von Seiten ihrer Regierungen im Voraus glaubten zu- 5
sagen zu können. Nur der englische Gesandte, Master Peel, erwähnt von
Anerkennung nichts und erklärt blos ganz trocken, die Anzeige seiner
Regierung mitgetheilt zu haben. Da Rußland keinen Vertreter hier hat, so
ist auch natürlich von dieser Macht noch keine Erklärung eingetroffen. –
Zu Bundesrepräsentanten in Tessin hat der Bundesrath ernannt: Oberst
Stehlin von Basel und Oberst Briatte von Waadt, beide Mitglieder, Letzterer Präsident des Ständeraths. Der radikale Briatte wird hoffentlich
anders auftreten, als die Herren Escher und Munzinger. Uebrigens sind
bereits sämmtliche waffenfähige italienische Flüchtlinge aus Tessin nach
dem Innern der Schweiz instradirt. – Ferner hat der Bundesrath sich
sogleich an den Vollzug des Gesetzes wegen Centralisation der Posten
gegeben; Herr Laroche-Stehelin von Basel ist zum provisorischen General-Postdirektor der Schweiz ernannt und zwei Kommissionen gebildet,
die eine zur Taxation des von den Kantonen und Privaten zu übernehmenden Materials, die zweite zur Entwerfung eines Gesetzes über Organisation der schweizerischen Posten. – Der betreffende Kommandant der
deutschen Reichstruppen hat in einer Zuschrift an den Bundesrath richtig
Abbitte gethan; er erklärt sich bereit zur geforderten Genugthuung und
meldet, daß die Betreffenden bereits zur Bestrafung überwiesen seien.