Nachtrag.
* Köln, 2. August. Wir erhalten so eben folgende Erwiderung unseres
verehrten Mitarbeiters, des Hrn. Staatsprokurators Hecker, auf den Artikel wegen des Hrn. Joseph Wolff in der Nr. 62 dieser Zeitung
. Wir
bedauern, daß es für heute zu spät ist, dieser Erwiderung den Ehrenplatz an der
Spitze des Blattes zu geben, wagen aber nicht, die Verantwortlichkeit auf uns zu nehmen, das Publikum aus dieser Höflichkeitsrücksicht
24 Stunden länger im Dunkeln zu lassen. Morgen werden wir so frei sein,
auf Hrn. Hecker’s Erwiderung zurückzukommen.