Herr Halliday, einer der Beamten der Ostindischen Kompanie, gab bei seiner Vernehmung vor einem Untersuchungsausschuß an:

"In den Augen der indischen Bevölkerung macht die Charte, die der Ostindischen Kompanie eine Pachtzeit von zwanzig Jahren einräumt, sie zu Pachtobjekten."

Diesmal ist die Charte wenigstens nicht für eine bestimmte Zeit erneuert worden, sondern kann auf Wunsch des Parlaments jederzeit widerrufen werden. Die Kompanie wird also von ihrer respektablen Stellung von Erbpächtern auf die unsichere Stellung von tenants-at-will <nach Engels: Pächter, deren Pacht jedes Jahr gekündigt werden konnte> herabsteigen. Um so besser für die indische Bevölkerung. Dem Koalitionsministerium ist es gelungen, das Problem der Regierung Indiens, wie alle anderen Fragen, in eine offene Frage umzuwandeln. Andererseits hat sich das Unterhaus erneut ein Armutszeugnis ausgestellt, indem es durch ein und dieselbe Abstimmung seine Unfähigkeit zur Gesetzgebung und seine Abneigung, die Gesetzgebung aufzuhalten, unter Beweis stellte.

Seit Aristoteles' Zeiten ist die Welt mit einer schrecklichen Flut von Dissertationen - mal talentvollen, mal absurden - zu dem Thema überschwemmt worden: Wer soll die herrschende Macht sein? Aber zum ersten Mal in den Annalen der Geschichte hat der Senat eines Volkes, Herrscher über ein anderes Volk von 156 Millionen Menschen, die eine Fläche von 1.368.113 Quadratmeilen bevölkern, in feierlicher und öffentlicher Versammlung die Köpfe zusammengesteckt, um die ungewöhnliche Frage zu beantworten: Wer unter uns ist eigentlich die herrschende Macht über jenes fremde Volk von 150 Millionen Seelen? Es gab keinen Ödipus im britischen Senat, der es verstanden hätte, dieses Rätsel zu lösen. Die ganze Debatte drehte und wandte sich ausnahmslos um die Sache herum, denn obgleich eine Abstimmung stattfand, gelangte man zu keiner Definition der Regierung Indiens.

Daß es in Indien ein permanentes Finanzdefizit gibt, mehr als genug Militärausgaben und garkeine Ausgaben für öffentliche Arbeiten, ein ab-

scheuliches Steuersystem und einen nicht weniger abscheulichen Zustand von Recht und Gesetz, daß diese fünf Posten sozusagen die fünf Punkte der ostindischen Charte bilden, das alles wurde in den Debatten von 1853 geklärt, bis es über jeden Zweifel erhaben war, ganz so wie in den Debatten von 1833 und in den Debatten von 1813, ebenso wie in allen vorangegangenen Debatten über Indien. Das einzige, was man niemals herausgefunden hat, war, wer denn nun eigentlich für all dies verantwortlich zu machen ist.

Zweifellos existiert ein Generalgouverneur von Indien, der die oberste Macht in Händen hält, aber dieser Gouverneur untersteht seinerseits einer Regierung in England. Und wer ist diese Regierung in England? Ist es der Minister für Indien, der sich unter dem bescheidenen Titel des Präsidenten der Kontrollbehörde verbirgt, oder sind es die vierundzwanzig Direktoren der Ostindischen Kompanie? An der Schwelle zur indischen Religion stoßen wir auf eine göttliche Dreieinigkeit, und ebenso stoßen wir an der Schwelle zur indischen Regierung auf eine weltliche Dreieinigkeit.

Läßt man den Generalgouverneur zunächst ganz außer acht, so läuft die gestellte Frage auf das System der doppelten Regierung hinaus; in dieser Form ist sie dem Engländer vertraut. Das Ministerium mit ihrer Gesetzesvorlage und das Haus mit seiner Abstimmung klammern sich an diesen Dualismus.

Als die Kompanie der englischen Kaufmannsabenteurer, die Indien eroberte, um Geld daraus zu schlagen, damit begann, ihre Faktoreien zu einem Weltreich auszuweiten, als ihr Konkurrenzkampf mit den holländischen und französischen privaten Kaufleuten den Charakter einer Rivalität unter Nationen annahm, da begann die britische Regierung sich natürlich in die Angelegenheiten der Ostindischen Kompanie einzumischen, und das System der doppelten Regierung Indiens entstand de facto, wenn auch nicht nominell. Der Pitt-Akt von 1784 akzeptierte, regelte und sanktionierte nicht nur nominell, sondern auch de facto dieses aus den Umständen entstandene System der doppelten Regierung, indem er ein Kompromiß mit der Ostindischen Kompanie einging und sie der Aufsicht der Kontrollbehörde unterstellte und die Kontrollbehörde wiederum zu einem Anhängsel des Ministeriums machte.

Der Parlamentsakt von 1833 stärkte die Kontrollbehörde, verwandelte die Aktienbesitzer der Ostindischen Kompanie in bloße Pfandgläubiger der Einkünfte aus Ostindien, wies die Kompanie an, ihre Warenvorräte zu verkaufen, löste ihre kommerzielle Existenz auf, und verwandelte sie, soweit sie politisch noch existierte, in einen bloßen Treuhänder der Krone und - verfuhr so mit der Ostindischen Kompanie, wie diese mit den ostindischen

Fürsten zu verfahren pflegte. Nachdem der Akt von 1833 die Nachfolge der Ostindischen Kompanie angetreten hatte, fuhr er für eine gewisse Zeit fort, noch in ihrem Namen zu regieren. Seither, seit 1833, hat die Ostindische Kompanie nur noch dem Namen nach und geduldeterweise existiert. Während es einerseits also gar nicht schwierig zu sein scheint, sich der Kompanie gänzlich zu entledigen, ist es andererseits völlig gleichgültig, ob die englische Nation über Indien unter dem persönlichen Namen der Königin Victoria oder unter der traditionellen Firma einer anonymen Gesellschaft herrscht. Die ganze Frage scheint sich daher um reine Formalitäten von höchst fragwürdiger Bedeutung zu drehen. Aber dennoch ist die Angelegenheit nicht ganz so einfach.

Zunächst einmal muß hervorgehoben werden, daß die ministerielle Kontrollbehörde, die ihren Sitz in der Cannon-row hat, gerade so eine Scheinexistenz führt wie die Ostindische Kompanie, die angeblich in der Leadenhall Street residiert. Die Mitglieder, aus denen sich die Kontrollbehörde zusammensetzt, sind nur der Deckmantel für die absolute Herrschaft des Präsidenten der Behörde. Der Präsident selbst ist nur ein untergeordnetes, wenn auch unabhängiges Mitglied des britischen Reichsministeriums. In Indien scheint man der Auffassung zu sein, daß man einen Mann, der zu nichts taugt, am besten als Richter einsetzt und ihn auf diese Weise los wird. Wenn in Großbritannien eine Partei an die Regierung kommt, und wenn sie einen zehntrangigen "Staatsmann" als Ballast mit sich herumschleppt, hält man es für das beste, ihn zum Präsidenten der Kontrollbehörde zu machen, zum Nachfolger des Großmoguls und ihn auf diese Weise loszuwerden -
teste Carolo Wood
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Beweis: Charles Wood
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Der Buchstabe des Gesetzes betraut die Kontrollbehörde, was nur eine Umschreibung für ihren Präsidenten ist, mit

"allen Rechten und Vollmachten, um alle Maßnahmen, Operationen und Angelegenheiten der Ostindischen Kompanie, die in irgendeiner Weise die Regierung der indischen Besitzungen oder die Einkünfte aus ihnen betreffen, zu überwachen, zu lenken und zu kontrollieren".

Es ist den Direktoren untersagt,

"jedwede Anweisung, Instruktion, Depeschen, offizielle Briefe oder Mitteilungen, die sich auf Indien oder seine Regierung beziehen, ergehen zu lassen, wenn sie nicht die Billigung der Kontrollbehörde erfahren haben".

Die Direktoren sind angewiesen,

"Instruktionen oder Anweisungen zu jeglichen Fragen innerhalb von vierzehn Tagen

nach Anforderung von der Kontrollbehörde vorzubereiten, oder auch die Indien betreffenden Anordnungen der Behörde weiterzuleiten".

Die Kontrollbehörde ist ermächtigt, jegliche Korrespondenzen und Depeschen von und nach Indien sowie die Geschäftstätigkeit des Aufsichtsrates und des Direktoriums zu überprüfen. Schließlich hat das Direktorium einen Geheimausschuß zu bestellen, bestehend aus seinem Vorsitzenden, seinem stellvertretenden Vorsitzenden und seinem Seniormitglied, die einen Eid auf Geheimhaltung leisten müssen. Über diese Personen kann der Präsident der Kontrollbehörde seine persönlichen Anordnungen in allen politischen und militärischen Dingen nach Indien leiten; der Ausschuß fungiert lediglich als sein Übermittlungsorgan. Die Befehle, die die Kriege gegen Afghanistan und Birma sowie die Besetzung von Scinde betreffen, wurden durch diesen Geheimausschuß übermittelt, ohne daß das Direktorium in irgendeiner Weise darüber mehr Informationen erhalten hätte als die breite Öffentlichkeit oder das Parlament. Bis heute scheint also der Präsident der Kontrollbehörde der wahre Großmogul zu sein, und unter allen Umständen hält er eine unbegrenzte Macht in Händen, Unheil anzurichten, z.B. die verderblichsten Kriege anzuzetteln, wobei er sich ständig hinter dem Aushängeschild des nicht verantwortlichen Direktoriums versteckt. Andererseits jedoch ist das Direktorium nicht ohne reale Macht. Da es allgemein die Initiative in administrativen Maßnahmen ausübt, da es im Vergleich zur Kontrollbehörde eine dauerhaftere und festere Körperschaft ist mit traditionellen Richtlinien für seine Tätigkeit und einer gewissen Kenntnis der Einzelheiten, fällt die ganze laufende innere Administration dem Direktorium zu. Es ernennt auch mit Genehmigung der Krone die höchste Macht in Indien, den Generalgouverneur und seine Berater, und es besitzt außerdem die unumschränkte Macht, die höchsten Beamten und sogar den Generalgouverneur abzuberufen, wie es mit Lord Ellenborough unter Sir Robert Peel verfuhr. Aber das ist immer noch nicht sein wichtigstes Privileg. Da die Direktoren nur 300 Pfd.St. im Jahr erhalten, stammen ihre Einkünfte in Wirklichkeit aus dem Stellenvergebungsrecht. Ihnen obliegt es, alle Stellen für Beamte und Offiziersanwärter zu vergeben, aus deren Reihen der Generalgouverneur von Indien und die Provinzgouverneure alle höheren Posten, von denen die indische Bevölkerung ausgeschlossen ist, besetzen müssen. Wenn die Anzahl der zu besetzenden Stellen für das gegebene Jahr ermittelt ist, wird das Ganze in 28 gleiche Teile aufgeteilt, von denen zwei dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden zugeteilt werden, zwei dem Präsidenten der Kontrollbehörde und je einer den Direktoren. Der Jahreswert eines jeden Anteils des Stellenvergebungsrechts beträgt selten weniger als 14.000 Pfund.

"Alle Ernennungen", sagt Herr Campbell, "sind jetzt sozusagen individuelles Privateigentum, das unter den Direktoren aufgeteilt wird, und jeder verfügt über seinen Anteil nach Gutdünken."

Nun ist es klar, daß der Geist des Direktoriums die ganze höhere Verwaltung Indiens durchdringen muß, da ihre Repräsentanten in den Schulen von Addiscombe und Hailybury erzogen und durch Protektion der Direktoren berufen werden. Es liegt nicht weniger auf der Hand, daß dieses Direktorium, das Jahr für Jahr Ernennungen im Werte von nahezu 400.000 Pfund an die oberen Klassen Großbritanniens zu vergeben hat, wenig oder gar keiner Kontrolle durch die öffentliche Meinung, die gerade durch diese Klassen bestimmt wird, unterworfen ist. Welcher Geist das Direktorium beseelt, will ich in einem späteren Artikel über die gegenwärtige Lage in Indien aufzeigen. Für den Augenblick mag der Hinweis genügen, daß Herr Macaulay im Verlauf der noch andauernden Debatten für das Direktorium besonders in die Waagschale warf, daß es unfähig sei, all das Übel, das es vielleicht noch begehen möchte, zu bewerkstelligen; es sei geradezu so, daß alle Verbesserungen ihm zum Trotz und wider seinen Willen von einzelnen Gouverneuren durchgesetzt worden seien, die aus eigener Verantwortung gehandelt hätten. Dies treffe zu auf die Unterdrückung der Satti, die Aufhebung der abscheulichen Transitzölle und auf die Einführung der Preßfreiheit in Ostindien.

Der Präsident der Kontrollbehörde verwickelt demzufolge unter dem Schutz des Direktoriums Indien in verheerende Kriege, während das Direktorium unter dem Deckmantel der Kontrollbehörde die indische Verwaltung korrumpiert.

Dringen wir tiefer in das Gefüge dieser anomalen Regierung ein, so entdeckt man in ihrem Kern eine dritte Macht, souveräner als die Kontrollbehörde oder das Direktorium; weniger verantwortlich und verborgener und geschützter vor den Augen der öffentlichen Meinung. Der zeitweilige Präsident der Kontrollbehörde hängt von den ständigen Beamten seines Amtssitzes in der Cannon-row ab, und für diese Beamten liegt Indien nicht in Indien, sondern in der Leadenhall Street. Nun, und wer ist Herr in der Leadenhall Street?

Zweitausend Personen - ältliche Damen und kränkliche Herren, Besitzer von Aktien der Ostindischen Kompanie, die kein weiteres Interesse an Indien haben, als ihre Dividenden aus den indischen Einkünften zu erhalten - wählen vierundzwanzig Direktoren, deren einzige Qualifikation darin besteht, daß sie Besitzer von Aktien im Wert von 1.000 Pfd.St. sind. Kaufleute, Bankiers und Direktoren von Gesellschaften machen große Anstren-

gungen, um aus reinem Privatinteresse in das Direktorium aufgenommen zu werden.

"Ein Bankier der Londoner City", sagte Herr Bright, "verfügt über 300 Stimmen in der Ostindischen Kompanie, und sein Wort ist bei der Wahl von Direktoren fast absolutes Gesetz."

Also ist das Direktorium nichts weiter als ein
verlängerter Arm
der englischen Plutokratie. Das auf diese Art gewählte Direktorium bildet seinerseits außer dem obengenannten Geheimausschuß drei weitere Ausschüsse, nämlich 1. den politischen und militärischen; 2. Finanzen und Inneres; 3. Einnahmen, Justiz und Gesetzgebung. Die Mitglieder dieser Ausschüsse werden jedes Jahr ausgewechselt, so daß also irgendein Finanzier in einem Jahr im Justiz- und im folgenden Jahr im Militärausschuß sitzt und niemand Gelegenheit hat, eine spezielle Abteilung ständig zu überwachen. Nachdem auf Grund des Wahlmodus Leute hineingebracht wurden, die ihren Aufgaben überhaupt nicht gewachsen sind, versetzt das System, nach dem sie ausgewechselt werden, allen Fähigkeiten, die sie zufälligerweise besitzen mögen, den Todesstoß. Wer regiert denn nun tatsächlich unter dem Namen der Direktoren? Ein großer Stab von Sekretären ohne Verantwortung, Revisoren und Schreibern im India House, von denen, wie Herr Campbell in seinem "Scheme for the Government of India" feststellt, wahrscheinlich nur ein einziges Individuum mal in Indien gewesen ist und auch dann nur zufällig. Abgesehen von dem Postenschacher ist es eine reine Fiktion, wenn man von der Politik, den Prinzipien und dem System des Direktoriums spricht. Das wirkliche Direktorium, die wirkliche Regierung Indiens in England, ist die ständige jeder Verantwortung bare Bürokratie, - "die Kreaturen des Schreibpultes und die Kreaturen der Gunst", die in Leadenhall Street residieren. Wir haben es also mit einer Körperschaft zu tun, die über ein riesiges Imperium herrscht und die sich nicht, wie in Venedig, aus hervorragenden Patriziern, sondern aus alten störrischen Schreiberlingen und dergleichen merkwürdigen Gestalten zusammensetzt.

Es ist also nicht weiter verwunderlich, daß es keine andere Regierung gibt, die so viel schreibt und so wenig tut, wie die Regierung Indiens. Als die Ostindische Kompanie nur eine Handelsassoziation war, forderte sie natürlich detaillierte Berichte über jede Einzelheit von den Verwaltern ihrer indischen Faktoreien an, wie das jedes Handelsunternehmen tut. Als die Faktoreien zu einem Imperium anwuchsen, die Handelsberichte zu Schiffsladungen von Korrespondenz und Dokumenten, behielten die Leadenhall-Schreiber ihr System bei, daß die Direktoren und die Kontrollbehörde von

ihnen abhängig wurden; und es gelang ihnen, die Regierung Indiens in einen ungeheuren Schreibapparat umzuwandeln. Lord Broughton teilte in seiner Aussage vor dem amtlichen Gehaltsausschuß mit, daß mit einer einzigen Depesche 45.000 Seiten Belege mitgeschickt wurden.

Um Ihnen eine gewisse Vorstellung von der zeitraubenden Art und Weise zu geben, mit der Geschäfte im India House abgewickelt werden, werde ich eine Textstelle von Herrn Dickinson zitieren:

"Wenn eine Depesche aus Indien eintrifft, wird die Sache in erster Instanz an das Revisionsdepartment überwiesen, wo sie hingehört; danach beraten sich die Vorsitzenden <gemeint sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende des Direktoriums der Ostindischen Kompanie> mit dem für dieses Department verantwortlichen Beamten und vereinbaren mit ihm den Tenor einer Antwort und überweisen den Entwurf dieser Antwort an den Minister für indische Angelegenheiten, was technisch mit v.A., d.h. vorläufige Antwort bezeichnet wird. Während dieses Vorstadiums der v.A. hängen die Vorsitzenden hauptsächlich von den Beamten ab. Der Grad dieser Abhängigkeit ist derartig, daß selbst bei einer Debatte im Aufsichtsrat, nach den einleitenden Bemerkungen des Vorsitzenden, das klägliche Bild zu beobachten ist, wie er sich dauernd an einen neben ihm sitzenden Sekretär wendet, der ihm dann etwas ins Ohr flüstert und souffliert, als ob er einfach eine Marionette wäre; und der Minister am anderen Ende dieses Systems befindet sich in derselben peinlichen Lage. Wenn es in diesem Stadium der v.A. eine Meinungsverschiedenheit über den Entwurf gibt, so wird das besprochen und fast immer in freundschaftlichem Meinungsaustausch zwischen dem Minister und dem Vorsitzenden beigelegt. Schließlich schickt der Minister den Entwurf der Antwort entweder bestätigt oder geändert zurück; dann wird der Entwurf dem Ausschuß des Direktoriums unterbreitet, der für das entsprechende Department verantwortlich ist, mit allen den Fall betreffenden Papieren, um beraten und besprochen, angenommen oder abgeändert zu werden. Danach wird er derselben Prozedur in der Vollversammlung des Direktoriums unterworfen, und erst dann zum erstenmal als offizielle Mitteilung an den Minister weitergeleitet, wonach er dieselben Instanzen in umgekehrter Richtung durchläuft."

Herr Campbell sagt dazu folgendes:

"Wenn in Indien über eine Maßnahme diskutiert wird, dann versteht man unter der Mitteilung, daß sie an das Direktorium verwiesen worden ist, ihre Verschiebung auf unbestimmte Zeit."

Der muffige und niedrige Geist dieser Bürokratie verdient es, mit den berühmten Worten von Burke gebrandmarkt zu werden:

"Diese Sippe vulgärer Politiker steht auf der niedrigsten Stufe unserer Gattung. Kein Metier ist so abscheulich und so mechanisch wie das Regieren von ihrer Hand.

Tugend ist bei ihnen nicht Brauch. Ein Verhalten, das nur durch Gewissen und durch die Größe der Sache bestimmt wird, übersteigt ihr Begriffsvermögen. Eine großzügige, liberale und weitblickende Betrachtungsweise der Interessen der Staaten ist in ihren Augen nichts als Romantik und die sie motivierenden Prinzipien nichts als Auswüchse einer überreizten Phantasie. Die kühlen Rechner streichen diese Posten aus ihren Sinnen. Die Narren und Possenreißer bringen sie dazu, sich alles Großen und Erhabenen zu schämen. Engstirnigkeit in Zielsetzung und in Mitteln erscheint ihnen als Vernunft und Sachlichkeit."

Die Kanzleien der Leadenhall Street und der Cannon-row kosten die indische Bevölkerung jährlich die Kleinigkeit von 160.000 Pfd.St. Die Oligarchie verstrickt Indien in Kriege, um für ihre jüngeren Söhne Beschäftigung zu finden; die Plutokratie schlägt es dem Höchstbietenden zu, und eine subalterne Bürokratie paralysiert seine Verwaltung und verewigt seine Sehmach als lebenswichtige Voraussetzung für ihre eigene Verewigung.

Das Gesetz von Sir Charles Wood ändert nichts an dem bestehenden System. Es erweitert die Machtbefugnisse des Ministeriums, ohne seine Verantwortlichkeit zu erhöhen.

Karl Marx