* Berlin, 16. Mai. Die Segnungen der „Neuen preußisch-russischen Constitution“ werden durch folgende Bekanntmachung auch über „Meine lieben Berliner“ ausgeschüttet:
„In Erwägung, daß die Gründe, welche die durch Beschluß des Staats-Ministeriums vom 12. November v. J. ausgesprochene Verhängung des Belagerungszustandes über die Hauptstadt bedingten, noch nicht beseitigt sind, in Erwägung ferner, daß noch in neuester Zeit in hiesiger Stadt Versuche und Bestrebungen, Aufruhr zu erregen, hervorgetreten sind, in Erwägung endlich, daß ein Zustand, welcher die Aufhebung der für Berlin angeordneten Ausnahme-Maßregeln gestattet, nur durch kräftige und vollständige Anwendung aller gesetzlichen Mittel herbeigeführt werden kann, beschließt das Staats-Ministerium:
1) Der über Berlin und seinen zweimeiligen Umkreis verhängte Belagerungszustand bleibt einstweilen nach den Bestimmungen und unter der Form des Gesetzes vom 10. Mai c. fortbestehen;
2) die Artikel 5, 6, 7, 24, 25, 26, 27 und 28 der Verfassungs-Urkunde vom 5. Dezember v. J. werden für die Dauer des Belagerungszustandes außer Kraft gesetzt;
3) der Oberbefehlshaber in den Marken, General der Kavallerie, von Wrangel, wird mit Ausführung dieser Verordnung beauftragt.