Dresden, 1. März. Nach dem Schlusse der vereinigten Sitzung blieb die 11. Kammer noch versammelt. Vicepräsident Tzschirner erhalt das Wort zur Ankündigung einer Interpellation in Betreff der Altenburger Excesse. Bereits am 23. Februar sei der sächsische Corporal Rolke mit dem Gemeinen Bischof behufs eines Besuchs in das Haus eines Seilermeisters gekommen. An der Thür einer Stube, in welcher Schneidergesellen gearbeitet, hätten sie das Wort „Republik“ mit Kreide angeschrieben gefunden. Der Corporal habe nun die Thür angespuckt, das Wort weggelöscht und dabei geäußert, er würde wieder kommen und das Uebrige würde sich finden. Die Schneiderg sellen, welche das Wort angeschrieben gehabt, seien natürlich darüber aufgebracht gewesen und hätten dasselbe wieder angeschrieben. Hierauf seien am 26. Februar jene beiden Soldaten wieder gekommen, um auf gleiche Weise wie früher zu verfahren, als einer von den Schneidergesellen herausgetreten, um dagegen Einspruch zu thun. Da seien die Soldaten zu den Schneidergesellen mit gezogenen Säbeln hineingedrungen und hätten auf dieselben losgehauen. Die Schneidergesellen, die sich in der größten Lebensgefahr befunden, hätten nun zu ihrer Vertheidigung nach allen möglichen Waffen greifen müssen, und einer von ihnen habe den einen Soldaten mit dem Bügeleisen stark getroffen. Zugleich aber wären noch mehrere Soldaten hinzugekommen, und es habe nun eine wahre Metzelei begonnen. Zwei Personen lägen an den Wunden hart darnieder. Inzwischen sei das übrige Militär auf dem Markt erschienen und ins Gewehr getreten und habe sich grobe Beleidigungen gegen die herzuströmende Menschenmenge erlaubt, aus Reihe und Glied seien sogar Soldaten herausgetreten und hätten an den schon früher vor dem Rathhause versammelten neuen Stadtverordneten und andern Personen Gewaltthaten verübt. Ein Soldat habe geschrieen: Steckt doch die ganze Bude an! Leute, welche bei den Offizieren Einwendung machen wollten, wären von den Soldaten niedergeworfen worden. Man hätte glauben mögen, Wallenstein'sche Truppen eine Scene aufführen zu sehen. Die Altenburger Stadtverordneten wendeten sich nun an die sächsischen Volksvertreter und bäten inständigst, daß man sie von dieser Landplage befreien möge. Man habe in Altenburg erklärt, die Häuser vor den sächsischen Soldaten schließen zu wollen. Es sei da Alles zu befürchten, vielleicht eine Sicilische Vesper nahe. Vieles deute aber darauf hin, daß jener Krawall vorbereitet worden. Schon vor dem obigen Falle seien die Soldaten in Aufregung gewesen, aus der Umgegend seien die Truppen herangezogen worden, ja man wolle wissen, daß sogar in Leipzig Anstalten getroffen waren, Truppen schnell nach Altenburg senden zu können. Die Soldaten in Altenburg seien betrunken gewesen, und Abends hatten selbst Patrouillen einzelne Personen insultirt. Hier müsse nun eine Abhülfe werden. Gehorche man hier nicht mehr der Centralgewalt; man sei selbstständig und dürfe nicht länger schweigen! Vom Staatsminister des Aeußern sei bereits erklärt worden, daß man einen Theil der Truppen zurückziehen wolle; er frage daher an, ob diese Truppen, und überhaupt alle sächsischen Truppen, schon in nächster Woche aus der Nähe von Altenburg zurückgezogen werden könnten. Der Interpellant liest hierauf noch die Altenburger Adresse vor. Mehrfache Aeußerungen der Entrüstung unterbrechen diese Rede. Ein Minister war nicht anwesend, die Interpellation ist dahr schriftlich dem Gesammtministerium übergeben worden. Schließlich werden noch die Landtagsschriften über die Geschäftsordnung und über das Decret, die Publication der Grundrechte betreffend, vorgetragen.
(D. A. Z.) * Hannover, 2. März. In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer erstattet Buddenberg Bericht über das Resultat der Konferenz wegen der Grundrechte. Die Stände können die Bedenken der Regierung nicht theilen. Sie beantragen dagegen:
1. zur Beseitigung aller etwaigen Zweifel, die Grundrechte, so wie die Reichsgesetze überhaupt, durch die Gesetzsammlung zur allgemeinen Kenntniß zu bringen und für deren örtliche Veröffentlichung Sorge zu tragen, so weit dies noch nicht geschehen sein sollte;
2. die Gesetze, die zu weiterer Ausführung der Grundrechte den Einzelstaaten überlassen sind, den Ständen alsbald vorzulegen.“
Erste Kammer hat sich mit diesem Beschlusse, welchen zweite Kammer zu modifiziren sich nicht hat verstehen können und wollen, nur insofern einverstanden erklärt, als auch sie sofortige Publikation der Grundrechte für unerläßlich hält. Stände beantragen daher:
„daß die königl. Regierung die Grundrechte sofort durch die Gesetzsammlung zur allgemeinen Kenntniß bringe und die zur Ausführung erforderlichen, den Einzelstaaten überlassenen Gesetze baldmöglichst den Ständen vorlege.“
Stüve verläßt den Saal.
Der Präsident läßt über obigen Konferenzvorschlag abstimmen. Letzterer wird mit allen gegen 1 Stimme (Windhorst) angenommen.
Somit sind die „Grundrechte“ für Hannover rechtsgültig!
Armer Stüve!
34 Darmstadt, 2. März. In einigen Tagen können wir auch hier ein Requiem feiern, ein Requiem der Volksfreiheit, denn der Tag der Volkserhebung und der Tag, an dem das Volk um die Früchte seiner Erhebung betrogen wurde, fallen bei uns beide auf den 6. März zusammen. Die Gefängnisse voll „politischer Verbrecher“ sind bald noch das Einzige, was uns an diese „glorreiche Zeit“ erinnert: In der That, seit dem März sind sie nicht mehr frei geworden, und oft wird nur der Eine aus seiner Haft erlöst, damit für einen spätern Verbrecher Platz geschafft werde. Heinrich v. Gagern hieß der Mann, der die hessen-darmstädtische Revolution eskamotirte; und daß ein Heinrich v. Gagern es konnte, bezeichnet zugleich die ganze Bedeutung dieser Revolution. Wir werden hoffentlich keine hessen-darmstädtische Revolution mehr machen!
So schlecht indeß die Erndte im März des Jahres 1848 ausgefallen ist, die Fürsten zittern vor der Wiederkehr der Schnitterzeit, und lassen mit Argusaugen eine jede Regung im Volke überwachen. Als in der vorigen Woche sich hier einige Hundert ehrsame Spießbürger versammelten, um eine unterthänige Adresse an den Großherzog wegen Auflösung der beiden Kammern und Einberufung einer gesetzgebenden Versammlung zu berathen, ward sogleich alles Militär in den Kasernen konsignirt, um einen etwaigen Sturm auf das Schloß abzuwehren! Machte die Furcht nicht blödsinnig, so wäre es kaum erklärlich, wie man einem Darmstädter Spießbürger derartige Dinge zumuthen könnte.
Im benachbarten Städtchen Bensheim ward im Karnenal der Gemeinderath etwas verhöhnt; man hatte die Verwegenheit, ihn durch Strohmänner repräsentirt, eine öffentliche Sitzung auf dem Markte abhalten zu lassen, obgleich er selbst sich gegen die Oeffentlichkeit wehrt mit Händen und Füßen; — sogleich ward Infanterie und Kavallerie zur „Wiederherstellung der Ruhe und Ordnung“ dahin abgeschickt, und sieben unschuldige Bürger unter starker Militäreskorte hieher transportirt. Ja, damit noch nicht zufrieden, inquirirte man sofort auf eine Verschwörung los, und spürte den Fäden einer geheinen Verbindung im Odenwalde nach. Eine geheime Verbindung, um einen bedeutungslosen Gemeinderath zu verhöhnen!
Zum März sind alle Truppen einberufen; man will sich sicher stellen gegen einen etwaigen Wiederlosbruch. Die Kammer hatte natürlich zu der Vermehrung des Heeres bis auf 2 pCt. der Bevölkerung ihre Zustimmung gegeben; sie hatte aber an diese Bewilligung den Wunsch geknüpft, das Ministerium möge bei der Centralohnmacht Schritte thun, um diese neue Last vom Volke abzuwenden. Ein recht unschuldiger Wunsch! Die erste Kammer hat ihn nichts desto weniger gestrichen; die zweite Kammer hat den Heldenmuth gehabt, auf ihrem ersten Beschlusse zu beharren. Es stehen noch mehrere Konflikte mit der ersten Kammer in Aussicht; es hat jedoch noch einige Zeit damit. Die erste Kammer ist wirklich schon bis zur Vollendung der Vorbereitungen zur Berathung des neuen Wahlgesetzes gekommen, wonach, wie gutmüthige Seelen hofften, im März bereits neue Kammern zusammentreten sollten. Der Ausschuß der ersten Kammer hat es natürlich für passend erachtet, wenn auch für die Wahlen zur 2. Kammer ein Census von wenigstens 6 Fl. Steuer festgesetzt werde, auch ist er mit der Wahlfähigkeit für die erste Kammer nicht ganz einverstanden. Der Beschluß der zweiten Kammer hatte für die passive Wählbarkeit gar keinen, für die aktive Wählbarkeit einen Census von 20 Fl. direkter Steuern festgesetzt. Außerdem war bestimmt, daß je 1000 Wähler einen Deputirten wählen und die Zahl der Wähler aus den Höchstbesteuerten ergänzt werden sollte, falls sich nicht so viele mit 20 Fl. Besteuerte finden sollten. Dagegen verlangt der Ausschuß der ersten Kammer für die passive Wählbarkeit einen Steuersatz von 200 Fl, oder ein Gehalt oder Einkommen von 1500 Fl. oder ein Kapitalvermögen von 30,000 Fl. Für die aktive Wählbarkeit will er sich mit einem Census von 15 Fl. begnügen; dagegen soll die Zahl der Wähler nicht aus den Höchstbesteuerten ergänzt werden, da es ja sonst vorkommen könnte, daß selbst solche Leute mitwählten, die nur 1 Fl. 3 Kr. Steuer zahlten.
Bis „auf verfassungsmäßigem Wege“ das Wahlgesetz zu Stande gebracht wird, bis Alles vereinbart ist, kann leicht das Jahr 1850 hereinbrechen, und selbst das Ministerium mit dem „liberalsten Sinne“ von den Russen nach Hause geschickt sein. Unsere hochachtbaren Ständevertreter lassen sich die Zeit dabei nicht lang werden; sie verzehren in bester Muße ihre 3 Thlr. Diäten, die sie für ihre Nachfolger als zu viel erachtet haben, und freuen sich, daß es in ihren Sitzungen, die sie hin und wieder halten, gewöhnlich an jeder Tagesordnung fehlt. Eine hessen-darmstädtische Deputirtenstelle ist in dieser bewegten Zeit ein herrlicher Ruheposten.