* Wien, 21. Februar. Der Banditenhäuptling Welden hat seinen Lorbeeren neue hinzufügen wollen und deshalb in einer „Kundmachung“ für folgende Fälle das standrechtliche Verfahren angeordnet:
1) Gegen Jene, welche eine Schildwache oder Truppe wörtlich oder thätlich beleidigen. 2) Gegen Jene, welche von solchen angerufen oder angehalten, thätigen Widerstand leisten, zu selbem auffordern oder dieser Aufforderung nachkommen. 3) Gegen Jene, welche ein Attentat welch' immer einer Art versuchen oder ausführen, das die Zerstörung oder Beschädigung von Festungswerken oder des dazu gehörigen Materials beabsichtigt. ‒ Das kriegsrechtliche Verfahren aber tritt gegen Jene ein, welche einzelne, nicht im Dienste befindliche Militärs öffentlich entweder wörtlich oder thätlich beleidigen.
Es befindet sich schon eine zweite östreichische Note in Schmerlings Händen. Man wartet aber mit Veröffentlichung derselben, bis die Stimmung in Deutschland wegen der ersten Note noch genauer erforscht worden. Ein Adjutant des K. K. Scharfrichters Windischgrätz ist nach Prag geschickt worden, um über die dortigen Zustände und die Stimmung zu berichten. Der „Lloyd“ will wissen, daß die Serben einen 3maligen Angriff auf Szegedin gemacht und dreimal zurückgeschlagen wurden. Nach Pesther Nachrichten soll die Stadt genommen sein.