* Berlin, 16. Februar. Schramm (Striegau) sagt in seiner eben erschienenen Broschüre: „der Standpunkt der Demokratie in und zur oktroyirten zweiten Kammer“ u. A. Folgendes:
„Ich komme aus Schlesien zurück und kann über den Zustand der ländlichen Kreise dieser Provinz einige nützliche Auskunft ertheilen. Dort ist durch Preußen- und Veteranen- Vereine, durch die Vereine für Gesetz und Ordnung und andere von gleicher Tendenz, die Verleumdung, Einschüchterung, Verfolgung und Bestechung im ausgedehntesten Maßstabe organisirt. Die politischen Tendenzen dieser Vereine werden durch die höheren und niedern Verwaltungsbeamten, durch die Stadt- und Landgerichte, durch die katholische Geistlichkeit der Provinz auf jede gesetzlich zulässige und oft auch auf unzulässige Weise gefördert und unterstützt. ‒ Das Landproletariat, die zahlreichen Tagelöhner auf den großen Gütern und Dominien stehen wegen der Noth ihres täglichen kümmerlichen Brodes unter der Botmäßigkeit der Gutsherren und die Gutsherren haben bei den diesjährigen Wahlen, wo nicht wie im vorigen Jahre die Furcht vor sofortiger Volksjustiz sie in Schranken hielt, von dieser Gewalt den schamlosesten Gebrauch gemacht, und werden ihn, sofern keine energischen Strafbestimmungen hiergegen erlassen werden, noch fernerhin machen.“
„Auf den Gütern wohnt außer dem eigentlichen Gesinde eine sehr große Anzahl Tagelöhner, welche bei äußerst kärglichem, zum genügenden Lebensunterhalt in den meisten Fällen nicht zureichenden Lohn, von der Hand in den Mund leben, und namentlich in der Zeit der mangelnden Feldarbeit vom Gutsherrn leihweise Lebensmittel entnehmen müssen, um den Kaufwerth derselben im Frühjahr und Sommer durch Arbeit abzuverdienen. ‒ Sie vermögen sich aus diesem Abhängigkeits- Verhältnisse ohne staatliche Hülfe nicht zu befreien, weil der ganze Landbesitz seit undenklichen Zeiten in festen Händen ist, und Niemand parzellenweise Aecker verkauft oder verpachtet. Auch von den weitläuftigen, zu ihrer Aushülfe bei parzellenweiser Verpachtung in sehr vielen Kreisen genügenden Staatsdomainen sind sie heute noch wie vor 50 Jahren ausgeschlossen. Man scheint ihren Abhängigkeitszustand, nachdem er rechtlich aufgehoben, faktisch erhalten zu wollen, damit das Ansehen der Gutsherren ungeschmälert bleibe und der Lohn der Feldarbeiten für sie nicht steige.“
„Von diesen gedrückten, aber unter dem Drucke zum Staatsbürgerthum gereiften Leuten haben die Gutsherren fast ohne Ausnahme, wie auf Grund einer Verschwörung, durch öffentliche, sehr ernstlich gemeinte Drohungen mit sofortiger Verstoßung aus der Arbeit, mit sofortiger exekutivischer Eintreibung der Lebensmittelschulden die Stimmen zu den Wahlmänner- Wahlen erpreßt, und mancher wird als sanfter Menschenfreund in der Kammer sich erheben, der nur diesen Erpressungen seinen Sitz verdankt. Sie bilden für diejenigen, welche sie übten, eine böse und gefährliche Saat, welche vielleicht in späteren Zeiten böse Früchte tragen kann und tragen wird; aber einstweilen wuchert sie fort. Einstweilen kann, bis der Krug bricht, derselbe Gewissenszwang bei jeder neuen Wahl, sowohl für den Staat als die Gemeinde, bei jeder durch die Zahl der Unterschriften zu unterstützenden Adresse oder Bittschrift wiederholt werden, und er wird wiederholt werden.“