* Köln, 21. Febru

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. Unseren Artikel in Nr. 224 der Zeitung über v.
Nr. 229, 23. Februar 1849
Neue Rheinische Zeitung.
Bodelschwingh nebst Konsorten und die preußische Finanzverwaltung,
müssen wir ergänzen. Wir haben zum Schlusse desselben darauf hingewiesen, daß 27 127 Re

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(17 127 ist ein Druckfehler) weniger bei
dem Staatsschatze gebucht sind, als nach den Rechnungen der General-5
staatskasse an denselben abgeführt worden. Nachträglich haben wir in
den von der Regierung gelegten Rechnungen eine Notiz gefunden, welche
uns das Räthsel über den Verbleib dieses Geldes löset.
Es sind nämlich die s. g. Verwaltungsersparnisse des Jahres 1844 im
Betrage von 2 000 002 Reich sthalern nicht baar zur Kasse des Staatsschatzes eingezahlt, sondern für diese Summe sind Pre

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Staatsschuldscheine gekauft. Nach dem damaligen Kourse soll dadurch ein
Verlust bei dem Einkaufe von 27 127 Re

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entstanden sein. Die
preußischen Minister sind oder waren glänzende Finanziers! das macht
dieser Fall wieder offenbar. Denn wir haben die Herrn Exminister nicht
mehr zu fragen, wo die 27 127 Re

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geblieben sind, sondern wir
können ihnen sagen, daß durch ihre Schlauheit an diesem einen Geschäfte nicht nur 27 000, sondern mehr als 400 000 Reich sthaler verloren
sind. Dieser Vorwurf trifft zunächst Herrn Flottwell, denn er war damals
Finanzminister. Er mag ein redlicher Mann sein. Dem Lande kann es
aber ganz gleich gelten, ob seine Minister ihm aus Unfähigkeit oder aus
bösem Willen schaden. Eine Untersuchung darüber könnte höchstens für
die Familie desselben von Interesse sein.
In seiner Denkschrift über den Staatsschatz vom 6. April 1847 erklärt
der damalige Schatzminister v. Thile ganz unumwunden, daß in Betreff
des Staatsschatzes folgende zwei Grundsätze festständen:
1) daß der Bestand stets in baarem, gemünztem Gelde vorhanden sein
müsse,

2) daß aus dem Staatsschatze keine Zahlungen irgend einer Art geleistet werden dürfen, außer zum Zwecke von Kriegsrüstungen.
Was den ersten Grundsatz betrifft, so ist es richtig, daß wenn überhaupt einmal ein Staatsschatz existiren soll, ein solcher nur dann einen
vernünftigen Sinn hat, wenn er in baarem Gelde oder in edlen Metallen 5
niedergelegt ist. Eine Regierung, die sich nicht auf die Kraft des Volkes
stützen kann, mag allerdings für sogenannte schwierige Zeiten eines
Rückhalts bedürftig sein. Wenn ihr Kredit auch an der Börse leidet, muß
sie noch Mittel im Rückhalte haben, sich aus dieser Verlegenheit zu helfen, das kann aber nur mit baarem Gelde oder edelen Metallen geschehen. Gold und Silber öffnet die Herzen der Bourgeois zu allen Zeiten.
Aber ein gedrucktes, ein schlechtes Papier ist der sicherste Weg, auch die
„Achtung“ der Börse zu verlieren. Wenn der Staatskredit so weit heruntergekommen ist, daß die Hilfe des Staatsschatzes nothwendig wird, giebt
es an der Börse nichts demüthigenderes, als Staatsschuldscheine zum Verkaufe ausbieten und den Käufer suchen zu müssen. Wer jemals eine größere Börse beobachtet hat, wird es wissen, welche Verachtung in den
Mienen und Gesten des Geldspekulanten hervortritt, sobald ihm in solchen Zeiten Staatspapiere angeboten werden. Im Uebrigen mag der Spekulant Geheimer-Kommerzienrath und sehr „gut gesinnt“ sein.
Der Ankauf von Staatsschuldscheinen war also die ungeschickteste
Operation, welche die preußische Regierung vornehmen konnte.
Herr v. Thile erklärt in der angeführten Denkschrift, daß er die
1 972 875 Reich sthaler Staatsschuldscheine statt der 2 000 002 Re ich s-
thaler baar hat annehmen müssen. Wir legen auf diese Entschuldigung 25
des „müssen“ keinen Werth. Aber wenn die Rechnungen richtig sind, so
ist der Ankauf der Staatspapiere schon von der Generalstaatskasse aus
bewirkt. Sonst hätte der ganze Betrag des baaren Geldes an den Staatsschatz abgeliefert werden müssen. Herr Flottwell scheint also der glücklichen Finanzoperation zunächst zu stehen.
Wie die kleinbürgerliche Sparsamkeit, die gerne einige Prozente an den
Zinsen ersparen möchte, und den größeren Finanzunternehmungen eines
Staates nicht gewachsen war, zuletzt unter Schimpf und Schande mit
doppeltem Verluste endet, werden die nachstehenden Zahlen ergeben.
Zu dem Verluste gegen den Nominalwerth beim Einkaufe
v o n ................. 2 7 1 2 7 R t .
kommt der weit größere Verlust beim Verkaufe hinzu.
Vom März bis zum Anfange Juli 1848 haben die Course
der Staatsschuldscheine zwischen 66% Geld (4. April) und
831/2% Bri

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(21. März) geschwankt. Da nun die Course 40
sogleich fallen, wenn eine große Summe von Papieren

zum Verkaufe gebracht wird, so ist anzunehmen, daß die
Regierung ihre Staatsschuldscheine nicht über 70% losgeworden ist. Beim Verkaufe sind also gegen den Nominalwerth wahrscheinlich wenigstens 30% von 1 972 875
Rth., also ............... 5 9 1 8 4 0 R t .5
zusammen 618 967 Rt.
verloren worden, davon gehen die gewonnenen Zinsen
für 3 Jahre a` 69 048 Rth. mit 207 144 Rt.
ab, so daß 411 823 Rt.
wahrscheinlich als reiner Verlust bleiben. Fast 1/4 der ganzen Summe ist10
verloren und dafür ist der Staatskredit durch den gedrückten Kours der
Staatsschuldscheine noch mehr geschwächt.
Dieses kleine Pröbchen von der Weisheit preußischer Finanz- und
Schatz-Minister a` la Flottwell-Thile führen wir nur darum an, weil es die
Ergänzung zu unserem oben bezeichneten Artikel nothwendig macht.
Sonst würden wir uns nicht mit dem Kleinen befassen, wo das Große so
reichen Stoff für uns darbietet.