Ursulinerinnenkloster – W erbungen für
den Kartätschenkönig – Die „Bürgergemeinde“ –
Kommission wegen eines gemeinsamen Zolltarifs
** Bern, 9. Deze

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. Das letzte Kloster im Kanton Bern, das der UrNr. 168, 14. Dezember 1848
Neue Rheinische Zeitung.
sulinerinnen in Pruntrut im Jura, geht seinem Ende entgegen. Der Regierungsrath hat beschlossen, dem großen Rath die Aufhebung desselben
vorzuschlagen, in Vollziehung des Tagsatzungsbeschlusses, der alle den
Jesuiten affiliirte Orden (wozu auch die Ursulinerinnen gehören) von der5
Schweiz ausschließt.
Nachdem Radetzky den neapolitanisch-schweizerischen Rekruten wieder den Durchpaß durch die Lombardei gestattet, hat König Ferdinand
sogleich wieder die Gestattung der Werbungen in der Schweiz beantragt.
Luzern und die Urkantone haben sich natürlich beeilt, die Werbung zu
gestatten; die Berner Regierung, der die Kapitulationen ohnehin ein
Dorn im Auge sind, hat glücklicherweise einen Vorwand gefunden, sie
vor der Hand noch zu untersagen. Sie erklärt nämlich, nach der Kapitulation (die ein Erbstück der löblichen Regierung des Herrn Neuhaus
ist) müßten die Rekruten über Genua gehen, welcher Weg ihnen auch
jetzt noch versperrt sei; und ferner müßte die neapolitanische Regierung
vorher den Schweizern in Neapel den am 15. Mai durch Plünderung etc.
zugefügten Schaden ersetzen. Der gottesfürchtige „Beobachter“ skandalisirt sich natürlich wieder entsetzlich über diesen Bruch der unverbrüchlichen Schweizertreue, der zudem noch einer Masse braver junger Kantonsbürger eine glorreiche Carrie`re (!) versperre, die Berner Soldaten in
Neapel in ihrer Zukunft kompromittire, die in Bern anwesenden WerbUnteroffiziere verhungern lasse und den Wirthen, bei denen sonst das
Handgeld verzecht wurde, den Erwerb schmälere. Mit solchen Argumenten kämpft die reaktionäre Schweizerpresse!
Die hiesigen Zopfpatrizier haben eine arge Schlappe erlitten. Hier besteht nämlich eine sogenannte Bürgergemeinde innerhalb der eigentlichen
Commune. Diese Bürgergemeinde, deren Kern das Patriziat bildet, hat

trotz aller Revolutionen durchgesetzt, daß die ehemaligen Klostergüter
und sonstigen Staats- und städtischen Domainen, die ihr als der ehemaligen Inhaberin der Souveränetät zustanden, nicht mit der Souveränetät
an den Staat resp. die Stadt übergegangen, sondern ihr als CollektivEigenthum verblieben sind. Nur ein kleiner Theil dieser höchst beträcht- 5
lichen Güter, von denen sich die Patrizier noch heute mästen, soll der
Stadt zufallen; aber die „Bürger“ weigerten sich stets, ihn herauszugeben.
Jetzt endlich ist durch die Ernennung Berns zum Bundessitz und die
damit nöthig gewordenen bedeutenden städtischen Ausgaben die Bürgergemeinde gezwungen worden, der städtischen Commune, der sogenannten Einwohnergemeinde, ihren Antheil herauszugeben und sich außerdem noch zu einem „erklecklichen“ Beitrag zu den Kosten des
Bundessitzes zu verpflichten. Die Patrizier erklären Zion in Gefahr, und
sie haben Ursache, denn der Bundessitz bedroht ihren Beutel sehr ernstlich.
Der Bundesrath hat unter dem Vorsitze des Chefs des Handels- und
Zollwesens, Herrn Näff, eine Kommission gebildet, die die Aufhebung
der Kantonalzölle und die Herstellung eines schweizerischen Zolltarifs
vorbereiten, und die nöthigen Maßregeln vorschlagen soll. Die Schweiz
wird jetzt auch Schutzzölle bekommen, die zwar nicht hoch sein, aber bei
dem ausgebildeten Stande der meisten schweizerischen Industriezweige
und bei dem niedrigen Arbeitslohn vollkommen ihren Zweck erreichen
werden. England, Paris, Mühlhausen und Lyon werden am meisten davon leiden.