Friedrich Engels
V ereinigte Sitzung der Räte – Der Bundesrat
** Bern, 26. November. In der gestrigen vereinigten Sitzung der Räthe
Nr. 156, 30. November 1848
Neue Rheinische Zeitung.
wurden nicht wie es Absicht und angegebener Zweck war, die beiden
Bundesräthe, Druey und Franscini, sondern bloß der erstere beeidigt.
Franscini war nicht eingetroffen, da die Post über den Gotthard wegen
des vielen Schnees ganz ausgeblieben ist. Es wurde ferner dem Bundes-5
rath Vollmacht ertheilt, die erst nach etwaiger Vertagung der beiden ge-
setzgebenden Räthe eintreffenden Bundesräthe und Bundesrichter zu be-
eidigen. – Vorher hatte eine Sitzung des Ständeraths, zur Berathung des
vom Nationalrath vorgestern angenommenen Gesetzentwurfs über den
Bundessitz stattgefunden. Die vom Nationalrath bereits schwierig gestell-
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te Frage wurde hier noch schwieriger gemacht. Fazy von Genf stellte den
Antrag, den Bundessitz provisorisch auf ein Jahr in Bern beizubehalten,
und inzwischen ein ausführlicheres Gesetz auszuarbeiten, worin auch die
dem Kanton aufzuerlegenden Verpflichtungen wegen des Schutzes der
Bundesbehörden aufzunehmen seien. Die Frage wurde viel zu leicht ge-
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nommen. Man müsse auch dem Schweizer Volk Gelegenheit geben vor-
her seinen Willen auszusprechen. Briatte von Waadt, Präsident des Stän-
deraths, schloß sich dieser Meinung an. Andere Mitglieder stellten
weitere Amendements: Der Bundessitz solle in vereinigter Sitzung durch
Wahl festgesetzt werden; ferner: der Bundessitz solle, nach Art des wei-
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land Vororts, wechseln, aber von sechs zu sechs Jahren, wenigstens bis
die Bundes-Universität errichtet sei u.s.w. Die Debatte mußte wegen der
zur vereinigten Sitzung anberaumten Stunde abgebrochen werden und
wird heute fortgesetzt. Rüttimann (Zürich) hat vorgeschlagen, den Ent-
wurf mit den Amendements an die Kommission zurückzuverweisen. –
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Nach der vereinigten Sitzung blieb der Nationalrath noch versammelt
zur Berathung des vom Bundesrath vorgelegten Gesetzentwurfs wegen
Uebernahme der sämmtlichen Schweizer Postanstalten durch den Bund

Friedrich Engels
vom 1. Januar 1849 an, unter einstweiliger Beibehaltung der Verwaltung
durch die einzelnen Kantone bis zur definitiven Regelung des Postwe-
sens, jedoch mit der Vollmacht für die Bundesgewalt die Laufe etc. etc. zu
ändern. Der Entwurf wurde se ´ance tenante mit geringen Aenderungen
Drueys und Andrer angenommen. Heute beräth der Nationalrath das 5
von dem radikalen Dr. Emil Frei (Baselland) vorgeschlagene Verantwort-
lichkeitsgesetz für die schweizerischen vollziehenden Bundesbeamten,
und wenn Zeit bleibt, den von Ochsenbein vorgeschlagnen Gesetzentwurf
wegen Errichtung einer Bundes-Universität.
Der Bundesrath, die vollziehende Behörde, hat schon mehrere Sitzun-
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gen gehalten. Provisorisch hat Furrer die auswärtigen Angelegenheiten,
Ochsenbein das Militärwesen, Frei-Herose die Finanzen übernommen.
Der eidgenössischeKriegsrath ist demzufolge unter Dank außer Thätig-
keit gesetzt. Ferner hat der Bundesrath die Anzeige seiner Konstituirung
an die Kantone, die auswärtigen diplomatischen Agenten der Schweiz
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und die fremden Mächte beschlossen. Deßgleichen eine Beschwerde an
die Reichsregierung wegen der Gebietsverletzung im Kanton Zürich, und
zugleich die Einziehung von Erkundigungen bei den betreffenden Kan-
tonen über das Verhalten der Flüchtlinge und über die Wahrheit der in
der Ober-Post-Amts-Zeitung von der Reichsgewalt veröffentlichten
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Thatsachen.