Karl Marx
Drei Staatsprozesse gegen die „Neue Rheinische Zeitung“
* Köln, 24. November. Es sind in diesem Augenblicke drei Staatspro-
Nr. 153, 26. November 1848.
Zweite Ausgabe
Neue Rheinische Zeitung.
zesse gegen die „Neue Rheinische Zeitung“ anhängig, – wir rechnen die
gerichtlichen Verfolgungen gegen Engels, Dronke, Wolff und Marx wegen
angeblicher „unzeitungsmäßiger“ politischer Vergehen nicht ein. – Man
versichert aus gut unterrichteter Quelle, daß wenigstens noch ein Dut-5
zend Inquisitionen gegen das „Schandblatt“ – offizieller Ausdruck
des ci-devant-procurators und wirklichen Oberprokurators Hecker (c’est
du Hecker tout pur) – eingeleitet worden.
Erstes Verbrechen: Gewaltsamer Angriff auf die jungfräuliche „Deli-
katesse“ von sechs kgl.-preußischen Gensd’armen und des Königs des
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Kölnischen Parkets, des Hrn. Oberprokurators Zweiffel – Volksrepräsen-
tanten in partibus infidelium, tagt einstweilen weder zu Berlin noch zu
Brandenburg, sondern zu Köln am Rhein. Am Rhein! am Rhein! da
wachsen unsre Reben! Auch wir ziehen den Rhein der Spree vor und das
Hotel Disch dem Hotel Mielentz.
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Va pour la de´licatesse des gensd’armes! Was die „Delikatesse“ des Hrn.
Zweiffel angeht, so ist sie für uns ein „noli me tangere!“ Wir waren
sittlich entrüstet über jene undelikaten Mißtrauensvota, wodurch seine
Wahlmänner ihn zum Rückzuge bewogen haben sollen. Als wahre Eh-
renwächter der jungfräulichen „Delikatesse“ des Hrn. Zweiffel ersuchen20
wir ihn, die Erklärung des Hrn. Weinhagen von Cleve öffentlich zurück-
zuweisen. Hr. Weinhagen erklärt in der „Neuen Rheinischen Zeitung“ mit
Namensunterschrift, er habe für die „Ehre und Delikatesse“ des Herrn
Zweiffel verletzende Thatsachen mitzutheilen. Er könne diese Thatsachen
selbst beweisen, müsse aber von ihrer Veröffentlichung abstehen, solange
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Hr. Zweiffel zu dem Paragraphen des Code pe´nal seine Zuflucht nehme,
wonach jede, selbst die gegründetste Denunciation als Verläumdung ver-
folgt wird, wenn sie nicht durch richterliches Urtheil oder authentische

Karl Marx
Urkunden bewiesen werden kann. Wir appelliren also an die „Ehre und
Delikatesse“ des Hrn. Zweiffel!
Zweites Verbrechen. Der einfache Hecker und der zwiespaltige Hecker.
Drittes Verbrechen. Dies Verbrechen, welches sich im Jahre 1848 ereig-
net hat, wird auf Ansinnen des Reichsministeriums verfolgt. Das Verbre- 5
chen Schnapphahnski! Das Feuilleton als Verbrecher!
Das Reichsministerium soll in seiner Anklageschrift die „Neue Rhei-
nische Zeitung“ als die schlechteste Zeitung in der „schlechten Presse“
anerkannt haben. Wir unsererseits erklären die Reichsgewalt für die ko-
mischste Gewalt aller komischen Gewalten. 10