Karl Marx
Die Oberprokuratur und die „Neue Rheinische Zeitung“
* Köln, 21. November. Wer steht auf dem Rechtsboden, der Oberprä-
Nr. 149, 22. November 1848
Neue Rheinische Zeitung.
sident Eichmann oder die Redakteure der „Neuen Rheinischen Zeitung“?
Wer soll den Boden des Gefängnisses betreten, die Redakteure der „Neu-
en Rheinischen Zeitung“ oder der Oberpräsident Eichmann? Diese Frage
liegt gegenwärtig dem öffentlichen Ministerium Zweiffel zur Entschei-5
dung vor. Wird das öffentliche Ministerium Zweiffel auf die Seite des
Ministeriums Brandenburg treten, oder wird der Oberprokurator Zweif-
fel als alter Mitarbeiter der „Neuen Rheinischen Zeitung“ die Partei sei-
ner Kollegen ergreifen? Diese Frage liegt gegenwärtig dem Publikum zur
Entscheidung vor.
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Die „Neue Rheinische Zeitung“ drang auf Einstellung der Steuern vor
dem Beschlusse der Nationalversammlung; sie war gesetzlich vor der ge-
setzgebenden Gewalt. Und wenn dieses Vorgreifen vor der Gesetzlichkeit
eine Ungesetzlichkeit ist, so stand die Redaktion der „Neuen Rheinischen
Zeitung“ während sechs vollen Tagen auf ungesetzlichem Boden. Herr
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Zweiffel hätte während sechs Tagen inquiriren können, den 7. Tag aber
mit seinem Inquisitions-Eifer ruhen müssen.
Am 7. Tage aber, nachdem das Werk der Schöpfung vollbracht und
Herr Zweiffel den Sabbath gefeiert, und die Nationalversammlung die
Weigerung der Steuern zum Gesetze erhoben hatte, wendete sich der Prä-20
sident Eichmann an den Herrn Zweiffel, um gegen diejenigen, welche zur
Weigerung der Steuern provocirt hatten, zu inquiriren. Wer hat zur Steu-
erverweigerung provocirt? Die Redaktion der „Neuen Rheinischen Zei-
tung“ oder die Nationalversammlung zu Berlin? Wen soll Herr Zweiffel
verhaften, seine alten Kollegen, die Deputirten zu Berlin, oder seine alten
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Mitarbeiter, die Redakteure der „Neuen Rheinischen Zeitung“, oder den
Präfekten, Herrn Eichmann? Herr Zweiffel hat bisheran noch Nieman-
den verhaftet.

Karl Marx
Wir tragen daher darauf an, daß ein anderer Zweiffel den Herrn Zweif-
fel verhaftet, weil er vor dem Sabbath nicht die Redakteure der „Neuen
Rheinischen Zeitung“, und nach dem Sabbath nicht den Herrn Eich-
mann verhaftet hat.