Karl Marx
Über die Proklamation des Ministeriums
Brandenburg-Manteuffel in Betreff der Steuerverweigerung
* Köln, 21. November. Das Ministerium Brandenburg-Manteuffel hat
Nr. 149, 22. November 1848
Neue Rheinische Zeitung.
an sämmtliche königl. Regierungen den Befehl ergehen lassen, die Steu-
ern durch gewaltsame Maßregeln einzutreiben.
Das Ministerium Brandenburg-Manteuffel, das auf gesetzwidrigem
Boden steht, empfiehlt Zwangsmittel gegen die Weigernden und Milde 5
gegen die Unvermögenden.
Es stellt also zwei Kategorien von Nichtzahlenden auf. Die Einen, die
nicht zahlen, um dem Willen der Nationalversammlung nachzukommen,
und die Andern, die nicht zahlen, weil sie nicht zahlen können. Die Ab-
sicht des Ministeriums ist nur zu klar. Es will die Demokraten theilen; es
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will die Bauern und Arbeiter veranlassen, sich zu den Nichtzahlenden aus
Unvermögen zu zählen, um sie loszutrennen von den Nichtzahlenden aus
Gesetzlichkeit, und dadurch die Letztern des Beistandes der Erstern zu
berauben. Aber dieser Plan wird scheitern; das Volk sieht ein, daß es
solidarisch verantwortlich ist, für die Weigerung der Steuern, so wie es
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früher solidarisch verantwortlich war für ihre Eintreibung.
Der Kampf wird entschieden werden zwischen der zahlenden Gewalt
und der bezahlten Gewalt.