Karl Marx
Der Staatsprokurator „Hecker“
und die „Neue Rheinische Zeitung“
* Köln, 28. Oktober. Nr. 116 der „Neuen Rheinischen Zeitung“ brachte
Nr. 129, 29. Oktober 1848
Neue Rheinische Zeitung.
hinter dem Striche, d.h. außerhalb des politischen Theils der Zeitung,
„Ein Wort an das deutsche Volk“ , unterzeichnet „Hecker“. Dies „histori-
sche Aktenstück“ hatten deutsche Zeitungen vor der „N. Rh. Z.“ mitge-
theilt. Andere deutsche Zeitungen, rheinpreußische und altpreußische5
nicht ausgenommen, brachten es später. Selbst die „Kölnische Zeitung“
besaß historischen Sinn genug, die Proklamation von Struve abzudru-
cken, nicht minder die von Fuad Effendi.
Wir wissen nicht. Ließen die Lorbeeren des Republikaners Hecker den
Staatsprokurator Hecker nicht ruhig schlafen? Die erstaunte Welt sollte10
sie erfahren, daß die deutsche Revolution doppelt geschlagen sei, durch
die Flucht des Republikaners Hecker nach New-York, durch die Anwe-
senheit des Staatsprokurators Hecker zu Köln? Man kann es nicht läug-
nen. Die Nachwelt wird in diesen beiden Riesengestalten die Gegensätze
der modernen Bewegung dramatisch zusammengefaßt sehn. Ein künfti-
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ger Göthe wird sie in einen „Faust“ binden. Wir überlassen es ihm, wel-
chem Hecker er die Rolle des Faust zutheilen will, welchem die des Wag-
ner.
Genug. Dem phantastischen Abschiedsworte des Republikaners
Hecker folgte ein nicht minder phantastisches Requisitorium des Staats-20
prokurators Hecker.
Oder täuschen wir uns? Glaubt Hecker, der Staatsprokurator, „Das
Wort an das deutsche Volk“ sei eigenstes Fabrikat der „Neuen Rheini-
schen Zeitung“ und in ihrer erfinderischen Bosheit habe diese Zeitung
ihre eigene Proklamation „Hecker“ unterzeichnet, um dem deutschen25
Volke glauben zu machen, Hecker, der Staatsprokurator, wandere aus
nach New-York, Hecker, der Staatsprokurator, proklamire die deutsche
Republik, Hecker, der Staatsprokurator, sanktionire amtlich revolutio-
näre fromme Wünsche?

Karl Marx
Eine solche Finte war glaublich, denn das in der Beilage zu Nr. 116 der
„N. Rh. Z.“ abgedruckte Aktenstück ist nicht Friedrich Hecker unter-
schrieben, sondern tout bonnement „Hecker“. Hecker ohne Schnörkel,
einfacher Hecker! Und besitzt Deutschland nicht einen zweifachen
Hecker? 5
Und wer von den zweien ist der „einfache Hecker“? Zweideutig bleibt
diese Einfachheit immerhin, wir meinen inkulpirend für die „Neue Rhei-
nische Zeitung“.
Wie dem auch sei, Hr. Hecker, der Staatsprokurator, sah offenbar in
dem „Wort an das deutsche Volk“ ein Fabrikat der „Neuen Rheinischen
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Zeitung“. Er erblickte darin eine direkte Aufforderung zum Umsturze der
Regierung, Hochverrath in ausgebildetster Form oder zum allerwenigsten
Theilnahme am Hochverrath, was nach dem Code pe ´nal „einfacher“
Hochverrath ist.
Hr. Hecker trug also bei dem Instruktionsrichter darauf an, nicht den 15
unterzeichneten Geranten, sondern den Redakteur en chef, Karl Marx,
als Hochverräther zu „konstituiren“ . Einen als Hochverräther „konstitui-
ren“, heißt aber mit andern Worten, Einen vorläufig ins Gefängniß
stecken, und ihn bis aufs weitere mit der Untersuchungshaft bestrafen. Es
handelt sich hier um die „Konstitution“ des Zellengefängnisses. Der In- 20
struktionsrichter weigerte sich. Wenn Hr. Hecker einmal eine Idee gefaßt
hat, so verfolgt er seine Idee. Den Redakteur en chef der „N. Rh. Z.“ zu
„konstituiren“, war ihm zur fixen Idee geworden, wie der Name „Hecker“
unter dem „Abschiedswort“ zur Fiktion. Er wandte sich also an die
Rathskammer. Die Rathskammer weigerte sich. Er ging von der Raths-
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kammer an den Appellsenat. Der Appellsenat weigerte sich. Aber Hrn.
Hecker, den Staatsprokurator verließ seine fixe Idee nicht, den Redak-
teur en chef der „N. Rh. Z.“, Karl Marx, immer in dem angegebenen
Sinne zu „konstituiren“. Die Ideen des Parkets sind, wie man sieht, keine
spekulativen Ideen im Hegel’schen Sinne. Es sind Ideen im Kant’schen
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Sinne. Einfälle der „praktischen“ Vernunft.
Karl Marx konnte nimmer gleich direkt als Hochverräther „konsti-
tuirt“ werden, konstituirte selbst der Abdruck revolutionärer Thatsachen
oder Proklamationen eine Zeitung zur Hochverrätherin. Zunächst hatte
man sich an den zu halten, der die Zeitung unterzeichnet, ganz besonders
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in diesem Falle, wo das fragliche Aktenstück unter dem Strich steht. Was
blieb übrig? Eine Idee gibt die andere. Man konnte Karl Marx nach
Artikel 60 des Code pe ´nal als Complice des angeblich vom Geranten
begangenen Verbrechens citiren. Man kann ihn, wenn man will, auch als
Complice jeder Annonce, stehe sie selbst in der „Kölnischen Zeitung“, 40
citiren. Karl Marx erhielt also von dem Instruktionsrichter einen Er-

Der Staatsprokurator „Hecker“ und die „Neue Rheinische Zeitung“
scheinungsbefehl, erschien und wurde zu Protokoll vernommen. Die Set-
zer wurden, so viel wir wissen, als Zeugen geladen, der Korrektor wurde
als Zeuge geladen, der Druckereibesitzer wurde als Zeuge geladen. End-
lich aber wurde der Gerant als Zeuge geladen. Die letzte Ladung verste-
hen wir nicht.5
Soll der angebliche Autor gegen seinen Complicenzeugen?
Um in unserer Geschichtserzählung vollständig zu sein: eine Haussu-
chung wurde im Büreau der „N. Rh. Z.“ abgehalten.
Hecker der Staatsprokurator hat Hecker den Republikaner übertrof-
fen. Der eine vollbringt rebellische Thatsachen und erläßt rebellische Pro-
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klamationen. Der andere streicht die Thatsachen trotz allem Widerstre-
ben aus, aus den Memoiren der Zeitgeschichte, aus den Zeitungen.E r
macht das Geschehene ungeschehn. Theilt die „schlechte Presse“ revo-
lutionäre Thatsachen und Proklamationen mit, so hochverräth sie dop-
pelt. Sie ist moralischer Complice; sie theilt die rebellischen Thatsachen
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nur mit, weil dieselben sie innerlich kitzeln. Sie ist Complice im gewöhn-
lichen juristischen Sinne; indem sie referirt, verbreitet sie und indem sie
verbreitet, macht sie sich zum Werkzeuge des Aufruhrs. Nach beiden
Seiten hin wird sie daher „konstituirt“ und genießt so die Früchte der
„Konstitution“. Die „gute Presse“ dagegen wird das Monopol haben,
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revolutionäre Aktenstücke und Thatsachen mitzutheilen oder nicht mit-
zutheilen, zu verfälschen oder nicht zu verfälschen. Radetzky hat diese
Theorie angewandt, indem er den Mailänder Blättern verbot, die Wiener
Thatsachen und Proklamationen mitzutheilen. Dagegen brachte die
„Mailänder Zeitung“ an der Stelle der großen Wiener „Revolution“ ei-
25
nen eigens von Radetzky komponirten kleinen Wiener Krawall. Ein Auf-
stand soll, so munkelt man, nichtsdestoweniger in Mailand ausgebrochen
sein.
Hr. Hecker, der Staatsprokurator, ist, wie Jedermann weiß, Mitarbei-
ter an der „Neuen Rheinischen Zeitung“. Als unserm Mitarbeiter ver-
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geben wir ihm viel, nur nicht die Sünde gegen den unheiligen „Geist“
unserer Zeitung. Und er begeht eine solche Sünde, indem er mit einem
Mangel an Kritik, der an einem Mitarbeiter der „N. Rh. Z.“ unerhört ist,
die Proklamation Heckers des Flüchtlings in die Proklamation der „Neu-
en Rheinischen Zeitung“ verwandelt. Friedrich Hecker verhält sich pa-
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thetisch, die „N. Rh. Z.“ verhält sich kritisch zur Bewegung. Friedrich
Hecker erwartet alles von dem magischen Wirken einzelner Persönlich-
keiten. Wir erwarten alles von den Kollisionen, die aus den ökonomi-
schen Verhältnissen hervorgehn. Friedrich Hecker reist nach den Verei-
nigten-Staaten, um die „Republik“ zu studiren. Die „N. Rh. Z.“ findet in40
den großartigen Klassenkämpfen, die innerhalb der französischen Repu-

Karl Marx
blik vorgehen, interessantere Gegenstände des Studiums, als in einer Re-
publik, wo die Klassenkämpfe im Westen noch nicht existiren und im
Osten nur noch in der alten lautlosen englischen Form sich bewegen. Für
Friedrich Hecker sind die socialen Fragen Konsequenzen der politischen
Kämpfe, für die „N. Rh. Z.“ sind die politischen Kämpfe nur die Er- 5
scheinungsformen der socialen Kollisionen. Friedrich Hecker könnte ein
guter trikolorer Republikaner sein. Die eigentliche Opposition der „N.
Rh. Z.“ beginnt erst in der trikoloren Republik.
Wie hätte z.B. die „Neue Rheinische Zeitung“, ohne vollständig ihre
Vergangenheit zu desavouiren, dem deutschen Volke zurufen können:
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„Schaart euch um die Männer, welche das Banner der Volkssouveränetät
hoch und bei demselben treue Wache halten, um die Männer der äußer-
sten Linken zu Frankfurt amMain, schließt euch in Rath und That fest
an die tapfern Führer der republikanischen Schilderhebung.“
Wir haben wiederholt erklärt, daß wir kein „parlamentarisches“ Blatt
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sind und uns daher nicht scheuen, von Zeit zu Zeit den Zorn selbst der
äußersten Linken von Berlin und Frankfurt auf unser Haupt zu ziehen.
Wir haben den Herrn von Frankfurt zugerufen, sich an das Volk, wir
haben nie dem Volke zugerufen, sich an die Herren von Frankfurt anzu-
schließen. Und „die tapfern Führer der republikanischen Schilderhe-
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bung“, wo sind sie, wer sind sie? Hecker ist bekanntlich in Amerika,
Struve im Gefängnisse. Also Herwegh? Die Redakteure der N. Rh. Z.,
namentlich Karl Marx, sind dem Herweghschen Unternehmen zu Paris
in öffentlichen Volksversammlungen entschieden gegenübergetreten,
ohne die Ungunst der aufgeregten Massen zu scheuen. Sie sind dafür 25
ihrer Zeit gebührendermaßen von Utopisten, die sich für Revolutionäre
versahn, verdächtigt worden. (Vergleiche u. A. die „Deutsche Volkszei-
tung“ .) Und jetzt, wo die Ereignisse wiederholt unsere Vorhersagungen
bestätigt haben, sollten wir uns den Männern der entgegengesetzten Mei-
nung anschließen?
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Doch seien wir gerecht. Hr. Hecker, der Staatsprokurator, ist noch ein
junger Mitarbeiter an unserm Blatte. Der Anfänger in der Politik wie der
Anfänger in der Naturwissenschaft gleicht jenem Maler, der nur zwei
Farben kennt, weiß und schwarz, oder wenn man lieber will, schwarz-
weiß und roth. Die feineren Unterschiede innerhalb jeder espe `ce enthül-
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len sich nur dem geübten und erfahrenen Auge. Und überdem, war Hr.
Hecker nicht beherrscht von der fixen Idee, den Redakteur en chef der
„N. Rh. Z.“, Karl Marx, zu „konstituiren“ !, eine fixe Idee, die weder im
Fegefeuer des Instruktionsgerichtes noch der Rathskammer, noch des
Appellsenats zerschmolz, also eine feuerhaltige fixe Idee sein muß.
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Der Staatsprokurator „Hecker“ und die „Neue Rheinische Zeitung“
Die größte Errungenschaft der März-Revolution ist unstreitig, um mit
Brutus Bassermann zu reden, die „Herrschaft der Edelsten und Besten“,
und ihr rasches Steigen auf der Stufenleiter der Herrschaft. Wir hoffen
daher, daß auch die Verdienste unsres geehrten Mitarbeiters, des Herrn
Staatsprokurators Hecker, den schneeweißen Tauben gleich, die vor den5
Wagen der Aphrodite gespannt, sie pfeilschnell zum Olymp trugen, ihn
auf die Höhen des Staatsolymps tragen werden. Unsere Regierung ist,
wie Jedermann weiß, konstitutionell. Pfuel schwärmt für den Konstitu-
tionalismus. In konstitutionellen Staaten ist es usus, den Empfehlungen
der Oppositionsblätter aufmerksames Gehör zu schenken. Wir bewegen
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uns also auf konstitutionellem Boden, wenn wir der Regierung rathen,
unserm Hecker die erledigte Oberprokuratur von Düsseldorf zu ertheilen.
Hr. Prokurator Ammon von Düsseldorf, der, so viel uns bekannt, bisher
noch keine Rettungsmedaille um das Vaterland verdient hat, wird keinen
Augenblick anstehn, vor dem höhern Verdienste seinen eignen etwaigen
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Ansprüchen, ehrfurchtvolles Schweigen zu diktiren. Sollte aber Hr.
Heimsoeth Justizminister werden, wie wir hoffen, so empfehlen wir Herrn
Hecker zum Generaladvokaten. Größeres erwarten wir für Herrn Hecker.
Herr Hecker ist noch jung. Und, wie jener Russe sagt: der Czaar ist groß,
Gott ist noch größer, aber der Czaar ist noch jung.
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