** Köln, 16. September. Es ist in der kontre-revolutionären Presse seit
dem Eintritt der Krisis fortwährend behauptet worden, die Berliner Versammlung berathe nicht frei. Namentlich hat der wohlbekannte G-Korrespondent der Kölnischen Zeitung, der sein Amt ebenfalls nur noch
„interimistisch bis zur Ernennung seines Nachfolgers“ verwaltet, mit unverkennbarer Angst auf die „8000 bis 10 000 Klubfäuste“ hingewiesen,
die im Kastanienwäldchen ihre Freunde von der Linken „moralisch“ unterstützten. Die Vosse’sche, Spener’sche und andere Zeitungen haben
ähnliches Klagegeschrei erhoben, und Hr. Reichensperger hat sogar am
7. d. direkt darauf angetragen die Versammlung von Berlin (nach Charlottenburg etwa) zu verlegen.
Die „Berliner Zeitungshalle“ bringt einen langen Artikel, worin sie diese Anschuldigung zu widerlegen sucht. Sie erklärt, die große Majorität
für die Linke sei, gegenüber der früheren schwankenden Haltung der
Versammlung, durchaus keine Inkonsequenz. Es lasse sich nachweisen,
„daß die Abstimmung vom 7. auch Seitens derer, welche früher immer
mit den Ministern gestimmt hatten, ohne Widerspruch gegen ihr früheres
Verhalten stattfinden konnte, ja daß sie, vom Standpunkte jener Mitglieder betrachtet, mit ihrem früheren Verhalten in vollkommener Harmonie
steht ...“ Die von den Centren Uebergegangenen „hatten in einer Täuschung gelebt, sie hatten sich die Sache so vorgestellt, als ob die Minister
Vollstrecker des Volkswillens wären, sie hatten im Bestreben der Minister,
Ruhe und Ordnung herzustellen, einen Ausdruck ihres, der Majoritätsmitglieder, eigenen Willens gefunden und waren nicht inne geworden, daß
die Minister nur da den Volkswillen zulassen könnten, wo derselbe dem
Willen der Krone nicht widerspricht, nicht aber da wo er diesem sich
entgegensetzt.“
So „erklärt“ die „Zeitungs-Halle“ das auffallende Phänomen von dem
plötzlichen Umschlagen so vieler Mitglieder aus den Vorstellungen und
Täuschungen dieser Mitglieder. Man kann die Sache nicht unschuldiger
darstellen.
Sie gibt indeß zu, daß Einschüchterungen stattgefunden haben. Aber,
meint sie, „wenn die Einflüsse von Außen etwas gewirkt haben, so war es
dies, daß sie den Einflüssen der ministeriellen Vorspiegelungen und Verleitungskünste einigermaßen die Wage hielten und so den vielen schwachen und unselbstständigen Mitgliedern es möglich machten, dem natürlichen Lebensinstinkt ... zu folgen“.
Die Gründe, welche die Zeitungshalle veranlassen, die wankenden
Mitglieder der Centren in dieser Weise vor dem Publikum moralisch zu
rechtfertigen, liegen auf der Hand; der Artikel ist mehr für diese Herren
der Centren selbst, als für das Publikum geschrieben. Für uns, die wir
nun einmal das Privilegium haben, rückhaltlos zu sprechen, und die wir
die Vertreter einer Partei nur so lange und so weit unterstützen, als sie
revolutionär auftreten, für uns existiren diese Gründe nicht.
Warum sollen wir es nicht sagen? Die Centren haben sich am 7. ds.
allerdings durch die Volksmassen einschüchtern lassen; ob ihre Furcht
begründet war oder nicht, lassen wir dahin gestellt sein.
Das Recht der demokratischen Volksmassen, durch ihre Anwesenheit
auf die Haltung konstituirender Versammlungen moralisch einzuwirken,
ist ein altes revolutionäres Volksrecht, das seit der englischen und französischen Revolution in keiner stürmischen Zeit entbehrt werden konnte.
Diesem Recht verdankt die Geschichte fast alle energische Schritte sol-
cher Versammlungen. Wenn die Ansässigen des „Rechtsbodens“, wenn
die furchtsamen und philiströsen Freunde der „Freiheit der Berathungen“
dagegen jammern, so hat dies keinen andern Grund, als den, daß sie
überhaupt keine energischen Beschlüsse wollen.
„Freiheit der Berathungen“! Es gibt keine hohlere Phrase als diese. Die
„Freiheit der Berathungen“ wird beeinträchtigt durch die Freiheit der
Presse, durch die Freiheit der Versammlung und der Rede, durch das
Recht der Volksbewaffnung auf der einen Seite. Sie wird beeinträchtigt
durch die bestehende öffentliche Macht, die in den Händen der Krone
und ihrer Minister beruht: durch die Armee, die Polizei, die s.g. unab-
hängigen, in der That aber von jeder Beförderung und jeder politischen
Veränderung abhängigen Richter.
Die Freiheit der Berathungen ist zu jeder Zeit eine Phrase, die weiter
nichts sagen will als: Unabhängigkeit von allen nicht durch das Gesetz
anerkannten Einflüssen. Diese anerkannten Einflüsse, Bestechung, Be-
förderung, Privatinteressen, Furcht vor einer Kammerauflösung u.s. w.
machen ja erst die Berathungen wahrhaft „frei“. Aber in Revolutionszeiten ist diese Phrase vollends sinnlos. Wo zwei Mächte, zwei Parteien
sich gerüstet gegenüberstehen, wo der Kampf jeden Augenblick losbrechen kann, da haben die Deputirten nur die Wahl:
Entweder sie stellen sich unter den Schutz des Volkes, und lassen sich
dann auch von Zeit zu Zeit eine kleine Lektion gefallen;
Oder sie stellen sich unter den Schutz der Krone, ziehen in irgend eine
kleine Stadt, berathen unter dem Schutz der Bajonette und Kanonen,
oder gar des Belagerungszustandes – und dann werden sie nichts dagegen
haben, wenn die Krone und die Bajonette ihnen ihre Beschlüsse vorschreiben.
Einschüchterung durch das unbewaffnete Volk, oder Einschüchterung
durch die bewaffnete Soldateska – die Versammlung möge wählen.
Die französische Constituante zog von Versailles nach Paris. Es gehört
eigentlich, ihrem ganzen Charakter nach, zur deutschen Revolution, daß
die Vereinbarungsversammlung von Berlin nach Charlottenburg zieht.