** Köln, 12. Septe

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. Während das neue Reichsministerium, wie wir
Nr. 101, 13. September 1848
es gestern mittheilten, auch von andern Seiten her bestätigt wird und wir
vielleicht schon heute Mittag die Nachricht von seiner definitiven Konstituirung bekommen, dauert in Berlin die Ministerkrise fort. Die Krisis
ist nur auf zwei Wegen lösbar:
Entweder ein Ministerium Waldeck, Anerkennung der Autorität der
deutschen Nationalversammlung, Anerkennung der Volkssouveränität;
Oder ein Ministerium Radowitz-Vincke, Auflösung der Berliner Versammlung, Vernichtung der revolutionären Eroberungen, Scheinkonstitutionalismus oder gar – der Vereinigte Landtag.
Verhehlen wir es uns nicht: der Konflikt, der in Berlin ausgebrochen
ist, ist ein Konflikt nicht zwischen den Vereinbarern und den Ministern,
es ist ein Konflikt zwischen der Versammlung, die zum ersten Mal sich
als konstituirende hinstellt, und der Krone.
Es dreht sich Alles darum, ob man den Muth hat, die Versammlung
aufzulösen oder nicht.
Aber hat die Krone das Recht, die Versammlung aufzulösen?
In konstitutionellen Staaten hat die Krone allerdings das Recht, die
auf Grundlage der Verfassung berufenen gesetzgebenden Kammern, im
Fall einer Kollision aufzulösen und durch neue Wahlen ans Volk zu appelliren.
Ist die Berliner Versammlung eine konstitutionelle, gesetzgebende
Kammer?
Nein. Sie ist berufen zur „Vereinbarung der preußischen Staatsverfassung mit der Krone“, auf Grund nicht einer Verfassung, sondern einer
Revolution. Sie hatte ihr Mandat keineswegs von der Krone oder ihren
verantwortlichen Ministern, sondern nur von ihren Wählern und von
sich selbst zu empfangen. Die Versammlung war souverän, als der legitime Ausdruck der Revolution, und das Mandat, das Hr. Camphausen
ihr im Wahlgesetz vom 8. April mit dem Vereinigten Landtag zusammen
ausgefertigt hatte, war nichts als ein frommer Wunsch, über den die Versammlung zu entscheiden hatte.
Die Versammlung ist anfangs auf die Vereinbarungstheorie mehr oder
weniger eingegangen. Sie hat gesehen wie sie dabei von Ministern und
Kamarilla geprellt worden ist. Sie hat endlich einen Akt der Souverainetät vollzogen, sie hat sich einen Moment als konstituirende, nicht mehr
als vereinbarende Versammlung hingestellt.
Sie hatte, als für Preußen souveräne Versammlung, vollkommen das 10
Recht dazu.
Eine souveraine Versammlung ist aber von Niemanden auflösbar, den
Befehlen Niemandes unterworfen.
Aber selbst als bloß vereinbarende Versammlung, selbst nach Herrn
Camphausens eigener Theorie, steht sie gleichberechtigt neben der Krone 15
da. Beide Theile kontrahiren einen Staatsvertrag, beide Theile haben gleichen Antheil an der Souverainetät, das ist die Theorie vom 8. April, die
Theorie Camphausen-Hansemann, also die von der Krone selbst anerkannte offizielle Theorie.
Ist die Versammlung der Krone gleichberechtigt, so hat die Krone kein 20
Recht die Versammlung aufzulösen.
Sonst hätte die Versammlung konsequent ebenfalls das Recht, den König abzusetzen.
Die Auflösung der Versammlung wäre also ein Staatsstreich. Und wie
man auf Staatsstreiche antwortet, hat der 29. Juli 1830 und der 24. Fe- 25
bruar 1848 gezeigt.
Man wird sagen, die Krone könne ja an dieselben Wähler wieder appelliren. Aber wer weiß nicht, daß heute die Wähler eine ganz andere
Versammlung wählen würden, eine Versammlung, die mit der Krone weit
weniger Federlesens machen würde?
Man weiß es: nach der Auflösung dieser Versammlung ist nur der Appell an ganz andere Wähler als die vom 8. April möglich, sind keine andere Wahlen mehr möglich, als die unter der Säbeltyrannei vorgenommen
werden.
Machen wir uns also keine Illusionen:
Siegt die Versammlung, setzt sie das Ministerium der Linken durch, so
ist die Macht der Krone neben der Versammlung gebrochen, so ist der
König nur noch der bezahlte Diener des Volks, so stehen wir wieder am
Morgen des 19. März – falls das Ministerium Waldeck uns nicht verräth,
wie so manches vor ihm.
Siegt die Krone, setzt sie das Ministerium des Prinzen von Preußen
durch, so wird die Versammlung aufgelöst, das Associationsrecht unterdrückt, die Presse geknebelt, ein Wahlgesetz mit Census dekretirt, vielleicht sogar, wie gesagt, der Vereinigte Landtag nochmals heraufbeschworen – Alles unter dem Schutze der Militärdiktatur, der Kanonen
und der Bajonnette.
Wer von beiden Theilen siegt, das wird von der Haltung des Volks,
namentlich von der Haltung der demokratischen Partei abhängen. Die
Demokraten mögen wählen.
Wir stehen am 25. Juli. Wird man es wagen, die Ordonnanzen zu erlassen, die in Potsdam geschmiedet werden? Wird man das Volk provoziren, den Sprung vom 26. Juli bis zum 24. Februar in Einem Tage zu
machen?
Am guten Willen fehlt’s sicher nicht, aber der Muth, der Muth!
Nr. 102, 14. September 1848
** Köln, 13. Septe

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. Die Krisis in Berlin ist um einen Schritt weiter
gerückt: der Konflikt mit der Krone, der gestern nur noch als unvermeidlich bezeichnet werden konnte, ist wirklich eingetreten.
Unsere Leser finden weiter unten die Antwort des Königs auf das
Entlassungsgesuch der Minister. Durch diesen Brief tritt die Krone selbst
in den Vordergrund, ergreift Partei für die Minister, stellt sich der Versammlung gegenüber.
Sie geht noch weiter: sie bildet ein Ministerium außer der Versammlung, sie beruft Beckerath, der in Frankfurt auf der äußersten Rechten
sitzt, und von dem die ganze Welt im Voraus weiß, daß er in Berlin nie
auf eine Majorität wird rechnen können.
Das Schreiben des Königs ist kontrasignirt von Hrn. Auerswald. Hr.
Auerswald möge es verantworten, daß er die Krone auf diese Weise vorschiebt, um seinen schimpflichen Rückzug zu decken, daß er in einem
und demselben Athemzuge der Kammer gegenüber sich hinter das konstitutionelle Prinzip zu verkriechen sucht und das konstitutionelle Prinzip
mit Füßen tritt, indem er die Krone kompromitirt und auf die Republik
provocirt!
Das konstitutionelle Prinzip! schreien die Minister. Das konstitutionelle Prinzip! schreit die Rechte. Das konstitutionelle Prinzip! ächzt das
hohle Echo der Kölnischen Zeitung.
„Das konstitutionelle Prinzip“! Sind denn diese Herren wirklich so
thöricht zu glauben, man könne das deutsche Volk aus den Stürmen des
Jahres 1848, aus dem täglich drohender hereinbrechenden Einsturz aller
historisch überlieferten Institutionen hinausführen mit der wurmstichigen
Montesquieu-Delolmeschen Theilung der Gewalten, mit abgetragenen
Phrasen und längst durchschauten Fiktionen!
„Das konstitutionelle Prinzip“! Aber gerade die Herren, die das konstitutionelle Prinzip um jeden Preis retten wollen, müssen doch zuerst
einsehen, daß es sich in einem provisorischen Zustande nur durch Energie retten läßt!
„Das konstitutionelle Prinzip“! Aber hat das Votum der Berliner Versammlung, haben die Kollisionen zwischen Potsdam und Frankfurt, ha- 10
ben die Unruhen, die Reaktionsversuche, die Provokationen der Soldateska nicht längst gezeigt, daß wir trotz aller Phrasen noch immer auf
revolutionärem Boden stehen, daß die Fiktion, als stünden wir schon auf
dem Boden der konstituirten der fertigen konstitutionellen Monarchie, zu
weiter nichts führt als zu Kollisionen, die schon jetzt das „konstitutionelle 15
Prinzip“ an den Rand des Abgrunds geführt haben?
Jeder provisorische Staatszustand nach einer Revolution erfordert eine
Diktatur, und zwar eine energische Diktatur. Wir haben es Camphausen
von Anfang an vorgeworfen, daß er nicht diktatorisch auftrat, daß er die
Ueberbleibsel der alten Institutionen nicht sogleich zerschlug und ent- 20
fernte. Während also Herr Camphausen sich in konstitutionellen Träumereien wiegte, verstärkte die geschlagene Partei die Positionen in der
Büreaukratie und in der Armee, ja wagte hier und da selbst den offenen
Kampf. Die Versammlung wurde einberufen, um die Verfassung zu vereinbaren. Sie trat gleichberechtigt neben die Krone hin. Zwei gleichbe- 25
rechtigte Mächte in einem Provisorium! Gerade die Theilung der Gewalten, mit der Herr Camphausen „die Freiheit zu retten“ suchte, gerade
diese Theilung der Gewalten mußte in einem Provisorium zu Kollisionen
führen. Hinter der Krone versteckte sich die kontre-revolutionäre Kamarilla des Adels, des Militärs, der Büreaukratie. Hinter der Majorität 30
der Versammlung stand die Bourgeoisie. Das Ministerium suchte zu vermitteln. Zu schwach, die Interessen der Bourgeoisie und der Bauern entschieden zu vertreten und die Macht des Adels, der Büreaukratie und der
Armeeführer mit einem Schlage zu stürzen, zu ungeschickt, um nicht die
Bourgeoisie in seinen Finanzmaßregeln überall zu verletzen, kam es zu 35
nichts als sich bei allen Parteien unmöglich zu machen, und die Kollision
herbeizuführen, die es gerade vermeiden wollte.
In jedem nichtkonstituirten Zustande ist nicht dies oder jenes Prinzip
maßgebend, sondern allein das salut public, das öffentliche Wohl. Das
Ministerium konnte die Kollision der Versammlung mit der Krone nur 40
dadurch vermeiden, daß es allein das Prinzip des öffentlichen Wohles
anerkannte, sogar auf die Gefahr hin, selbst mit der Krone in Kollision
zu kommen. Aber es hat es vorgezogen, sich in Potsdam „möglich“ zu
halten. Es hat gegen die Demokratie nie gezaudert, Maßregeln des öffentlichen Wohls (mesures de salut public), diktatorische Maßregeln anzuwenden. Oder was anders war die Anwendung der alten Gesetze auf
politische Verbrechen, selbst als Hr. Märker schon anerkannt hatte, daß
diese Landrechtsparagraphen abgeschafft werden müßten? Was anders
waren die massenhaften Verhaftungen in allen Theilen des Königreichs?
Aber gegen die Contrerevolution hat sich das Ministerium wohl gehütet, aus Gründen des öffentlichen Wohls einzuschreiten!
Und gerade aus dieser Lauheit des Ministeriums gegenüber der täglich
drohender werdenden Contrerevolution entstand die Nothwendigkeit für
die Versammlung, selbst Maßregeln des öffentlichen Wohls zu diktiren.
War die durch die Minister repräsentirte Krone zu schwach, so mußte die
Versammlung selbst einschreiten. Sie hat dies gethan in dem Beschluß
vom 9. August. Sie that es noch auf eine sehr gelinde Weise, sie gab den
Ministern nur eine Warnung. Die Minister kehrten sich nicht daran.
Aber wie hätten sie auch darauf eingehen können! Der Beschluß vom
9. August tritt das konstitutionelle Prinzip mit Füßen, er ist ein Uebergriff der gesetzgebenden Gewalt gegen die vollziehende, er zerstört die
Theilung und gegenseitige Kontrolle der Gewalten, die im Interesse der
Freiheit so nöthig ist, er macht die Vereinbarungsversammlung zum Nationalkonvent!
Und nun ein Pelotonfeuer von Drohungen, ein donnernder Appell an
die Furcht der Kleinbürger, eine weite Perspektive auf Schreckensregierung mit Guillotine, Progressivsteuer, Konfiskation und rother Fahne.
Die Berliner Versammlung – ein Konvent! Welche Ironie!
Aber die Herren haben nicht ganz Unrecht. Fährt die Regierung fort
wie bisher, so haben wir in nicht gar langer Zeit einen Konvent, nicht
bloß für Preußen, sondern für ganz Deutschland, einen Konvent, dem es
obliegen wird, den Bürgerkrieg unserer zwanzig Vendéen und den unvermeidlichen russischen Krieg mit allen Mitteln zu unterdrücken. Jetzt freilich sind wir erst an der Parodie der Konstituante!
Wie aber haben die Herren Minister, die an das konstitutionelle Prinzip appelliren, dies Prinzip aufrecht erhalten?
Am 9. August lassen sie die Versammlung ruhig auseinandergehen im
guten Glauben, daß die Minister den Beschluß ausführen werden. Sie
denken nicht daran, der Versammlung ihre Weigerung anzukündigen,
und noch weniger ihr Amt niederzulegen.
Sie besinnen sich einen ganzen Monat, und zeigen endlich, als mehrere
Interpellationen drohen, der Versammlung kurzweg an: es verstehe sich
von selbst, daß sie den Beschluß nicht ausführen würden.
Als darauf die Versammlung den Ministern die Weisung ertheilt, den
Beschluß dennoch auszuführen, verschanzen sie sich hinter die Krone,
rufen einen Bruch zwischen der Krone und der Versammlung hervor und
provoziren dadurch auf die Republik.
Und diese Herren sprechen noch vom konstitutionellen Prinzip!
Resumiren wir:
Die unvermeidliche Kollision zwischen zwei gleichberechtigten Mächten in einem Provisorium ist eingetreten. Das Ministerium wußte die
Regierung nicht energisch genug zu führen, es unterließ, die nothwendigen Maßregeln des öffentlichen Wohls zu treffen. Die Versammlung that 10
nur ihre Schuldigkeit, als sie das Ministerium aufforderte, seine Pflicht zu
thun. Das Ministerium gibt dies für eine Verletzung der Krone aus, und
kompromittirt die Krone noch im Moment seines Abtretens. Krone und
Versammlung stehen einander gegenüber. Die „Vereinbarung“ hat zur
Trennung, zum Konflikt geführt. Vielleicht werden die Waffen entschei- 15
den.
Der am meisten Muth und Konsequenz hat, wird siegen.
Nr. 104, 16. September 1848
** Köln, 15. September. Die Ministerkrisis ist abermals in ein neues 20
Stadium getreten. Nicht durch die Ankunft und die vergeblichen Bemühungen des unmöglichen Hrn. Beckerath, sondern durch die Militärrevolte in Potsdam und Nauen. Der Konflikt zwischen Demokratie und
Aristokratie ist im Schooß der Garde selbst ausgebrochen: Die Soldaten
sehen in dem Beschluß der Versammlung vom 7. ihre Befreiung von der 25
Tyrannei der Offiziere, sie erlassen Dankadressen an die Versammlung,
sie bringen ihr ein Lebehoch. Damit ist der Kontrerevolution das
Schwert aus den Händen gewunden. Jetzt wird man es nicht wagen, die
Versammlung aufzulösen, und wenn man dazu nicht schreitet, so bleibt
nichts anders übrig, als nachzugeben, den Beschluß der Versammlung 30
auszuführen, und ein Ministerium Waldeck zu berufen.
Die Potsdamer Soldatenrevolte erspart uns wahrscheinlich eine Revolution.