* Rendsburg, 4. Septe

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. Sitzung der Landesversammlung. Mehrere
Nr. 97, 8. September 1848
Neue Rheinische Zeitung.
Petitionen auf Permanenzerklärung der Versammlung und Proteste gegen
den Waffenstillstand werden verlesen, darunter einer von den Offizieren
des 2. Jägerkorps in Husum.
Nach Verlesung der eingegangenen offiziellen Aktenstücke von Preußen und den Frankfurtern, welche schleunig zum Druck befördert und
den Mitgliedern überwiesen werden sollen, spricht der Regierungskommissär Bremer darüber, daß die Waffenstillstandsbedingungen in einigen
Punkten „unthunlich“ erschienen, daß die Versammlung jedoch ihre „besonnene Haltung“ bewahren möge.
Es folgt eine Reihe von Interpellationen über den Waffenstillstand, und
namentlich über die angebliche Befugniß Preußens zu diesen entehrenden
Bedingungen.
Der Abg. Jenssen stellt folgenden Antrag, dessen Dringlichkeit ohne
Diskussion angenommen wird:
1) Die konstituirende Landesversammlung kann wider ihren Willen
weder aufgelöst noch vertagt werden.
2) Jede Veränderung in der bestehenden Landesregierung bedarf der
Zustimmung der Landesversammlung.
3) Alle seit dem 24. März 1848 von der provisorischen Regierung
Schleswig-Holstein erlassenen Gesetze können nur mit Zustimmung der
Landesversammlung verändert oder aufgehoben werden.
4) Ohne Zustimmung der Landesversammlung kann kein neues Gesetz
erlassen und keine Steuer neu auferlegt werden.
5) Alle bestehenden Steuern und Abgaben so wie andere Staatseinkünfte werden bis zum 31. Dezember 1848 von der durch die Landesversammlung anerkannten Landesregierung forterhoben.
Nach einer längern Debatte (beim Schluß des Berichts) der erste Theil
des Antrags einstimmig angenommen.