Das deutsche Reichsbürgerrecht und
die preußische Polizei
* Köln, 11. August. Man weiß, wie die preußische Armee am 6. August
Nr. 73, 12. August 1848
Neue Rheinische Zeitung.
der deutschen Einheit gehuldigt hat. Die preußische Polizei darf nicht
zurückbleiben hinter der preußischen Armee. Nie gab es für sie mehr
deutsche Ausländer oder ausländische Deutsche in Preußen, als seitdem zu
Frankfurt eine untheilbare deutsche Nationalversammlung, ein deutscher
Reichsverweser und ein deutsches Reichsministerium tagen.
Herr Geiger, kommissarischer Polizeidirektor, dessen Thronbesteigung
wir ahnungsvoll vorher begrüßten, scheint speziellen Befehl erhalten zu
haben, Köln von deutschen Ausländern zu säubern und nur preußische
Unterthanen in den Mauern der alten Reichsstadt zu dulden. Verfährt er 10
konsequent, wer wird das Heimathsrecht retten außer der Polizei, der
Armee, der Bureaukratie und den Mutterländern? Herr Geiger selbst
wird unter diesen „letzten Mohikanern“ nicht vermißt werden.
Ueber die Konflikte zwischen dem Redakteur en chef der „Neuen
Rheinischen Zeitung“ Karl Marx und der preußischen Unterthanen- 15
schaft werden wir später berichten. Heute handelt es sich um den Mitarbeiter und Korrektor der „Neuen Rheinischen Zeitung“ – Herrn Karl
Schapper.
Herr Schapper hatte für heute Morgen eine Einladung zu seinem respektiven Polizeikommissair erhalten. Der Herr Polizeikommissair eröff- 20
nete ihm, daß er nach einem Rescript des Herrn Geiger schon morgen als
Ausländer Köln und den preußischen Staat zu räumen habe. Der Herr
Kommissair theilte zugleich mit, daß er aus Höflichkeit den Termin auf
acht Tage verlängere.
Hr. Schapper ist nicht nur Deutscher, sondern außerdem Nassauer und 25
mit einem nassauischen Passe in optima forma versehen. Hr. Schapper
bewohnt Köln mit seiner Frau und drei Kindern. Sein Verbrechen besteht
darin, Mitglied der demokratischen Gesellschaft und des Arbeitervereins
und Korrektor der „Neuen Rheini

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g“ zu sein – allerdings drei
Verbrechen auf einmal. – „Jeder Deutsche hat das allgemeine deutsche
Staatsbürgerrecht“, heißt der erste schon votirte Paragraph der deutschen
Grundrechte. Hr. Geiger scheint dieß dahin zu verstehn, daß jeder Deutsche das Recht hat aus 37 deutschen Staaten ausgewiesen zu werden.
Neben der Gesetzgebung der National-Versammlung die Gesetzgebung
Geiger!
Herrn Hansemann aber, dem Minister der That geben wir einen Rath.
Deputirte mag er konstablern lassen, so viel ihm wohldünkt, aber – mit
der Presse ist nicht zu spielen. Das Buch der bürgerlichen Vergangenheit
kann sie entsiegeln und –
Will der Herr Graf ein Tänzchen wagen,
So mag er’s sagen,
Ich spiel’ ihm auf!
mögen noch so viele Geiger mit ihrer Violine drohen.