Vereinbarungsdebatte über die
Valdenairesche Angelegenheit
Nr. 63, 2. August 1848
Neue Rheinische Zeitung.
** Köln, 1. August. Wir haben wieder einige Vereinbarungssitzungen
nachzuholen.
In der Sitzung vom 18. Juli wurde der Antrag auf Einberufung des
Abg. Valdenaire beraten. Die Central-Abtheilung trug auf Annahme an.
Drei rheinische Juristen erhoben sich dagegen.
Zuerst Herr Simons aus Elberfeld, ehemaliger Staatsprokurator. Hr.
Simons glaubte sich noch vor den Assisen oder vor dem Zuchtpolizeigericht; er trat als öffentlicher Ankläger auf und hielt ein förmliches Plaidoyer gegen Hrn. Valdenaire und zu Gunsten der Justiz. Er sagte: die 10
Sache liegt vor dem Anklage-Senat, sie wird dort rasch entschieden und
entweder kommt Valdenaire frei oder er wird vor die Assisen verwiesen.
Geschieht das Letztere, „so ist es im höchsten Grade zu wünschen, daß
dann die Sache nicht auseinander gerissen und in der Aburtheilung nicht
aufgehalten werde.“ Dem Hrn. Simons gilt das Interesse der Justiz, d.h. 15
die Bequemlichkeit der Anklagesenate, Staatsprokuratoren und Assisenhöfe für höher als das Interesse der Freiheit und die Unverletzlichkeit der
Volksrepräsentanten.
Hr. Simons verdächtigt dann, zuerst die Schutzzeugen Valdenaire’s,
und sodann Valdenaire selbst. Er erklärt, der Versammlung werde durch 20
seine Abwesenheit „irgend ein Talent nicht entzogen“, und alsdann erklärt er ihn für unqualifizirt in der Versammlung zu sitzen, so lange er
sich nicht von jedem Verdacht des Komplottirens gegen die Regierung
oder der Rebellion gegen die bewaffnete Macht gereinigt habe. Was das
Talent angeht, so könnte man nach der Logik des Hrn. Simons neun 25
Zehntel der löblichen Versammlung ebenso gut wie Hrn. Valdenaire verhaften, ohne daß ihr irgend ein Talent entzogen würde; und in Beziehung
auf das zweite Argument, gereicht es Hrn. Simons allerdings zur höchsten Ehre, daß er nie „Komplotte“ gegen den Absolutismus geschmiedet,
noch auf den Barrikaden des März sich „Rebellion gegen die öffentliche
Macht“ hat zu Schulden kommen lassen.
Nachdem Hr. Gräff, der Stellvertreter Valdenaire’s, unwiderleglich bewiesen, daß weder auf Valdenaire irgend ein Verdacht laste, noch die
fragliche Handlung eine gesetzwidrige sei (da sie darin bestand, der mit
Zustimmung des Magistrats die Barrikaden von Trier okkupirenden gesetzlich konstituirten Bürgerwehr in Ausübung ihrer Funktionen Hülfe
verschafft zu haben) erhebt sich Hr. Bauerband zur Unterstützung des
öffentlichen Ministeriums.
Herr Bauerband hat ebenfalls einen sehr gewichtigen Skrupel: „Würde
durch die Einberufung Valdenaires das künftige Urtheil der Geschworenen nicht präjudizirt werden?“ Tiefsinniges Bedenken, das durch die einfache Bemerkung des Herrn Borchardt noch unlösbarer wird: ob die
Nichteinberufung Valdenaires nicht die Geschworenen ebenfalls präjudiziren werde? Das Dilemma ist wirklich so tiefsinnig, daß ein Denker
selbst von größerer Force als Herr Bauerband zu seiner Lösung Jahre
lang vergeblich anwenden dürfte. Vielleicht ist nur ein Mann in der Versammlung stark genug das Räthsel zu lösen: der Abg. Baumstark.
Herr Bauerband plaidirt noch eine Zeitlang möglichst breit und verworren fort. Ihm antwortet kurz Herr Borchardt. Nach diesem erhebt
sich Herr Stupp, um ebenfalls gegen Valdenaire so viel zu sagen: daß er
den Reden von Simons und Bauerband „in jeder Beziehung nichts (!)
hinzuzusetzen habe.“ Dies ist für ihn natürlich ein hinreichender Grund,
um so lange fortzusprechen, bis ihn der Ruf nach dem Schluß der Debatte unterbricht. Herr Reichensperger II. und Herr Wencelius sprechen
noch kurz zu Gunsten Valdenaires und die Versammlung beschließt wie
bekannt, ihn einzuberufen. Herr Valdenaire hat der Versammlung den
Streich gespielt diesem Rufe nicht zu folgen.
Herr Borchardt stellt den Antrag: um die bevorstehende Vollziehung
von Todesstrafen zu verhindern, ehe die Versammlung sich über den Antrag des Herrn Lisiecki wegen Aufhebung der Todesstrafe ausgesprochen,
möge man nach acht Tagen über diesen Antrag beschließen.
Herr Ritz meint, dies übereilte Verfahren sei nicht parlamentarisch.
Herr Brill: Wenn wir, wie ich wünsche, in kurzer Zeit die Aufhebung
der Todesstrafe beschließen, so würde es gewiß sehr unparlamentarisch
sein, wenn vorläufig Jemand geköpft würde.
Der Präsident will die Diskussion schließen, aber schon steht der beliebte Hr. Baumstark auf der Tribüne, flammenden Blicks und die Röthe
edler Entrüstung im Antlitz:
„Meine Herren, erlauben Sie mir ein ernstes Wort zu sagen! Der Gegenstand, um den es sich hier handelt, ist nicht von der Art, daß man auf
die Tribüne gehe und so kurzhin vom Köpfen als von einer unparlamentarischen Sache spreche! (Die Rechte, der das Köpfen höchst parlamentarisch vorkommt, bricht in ein stürmisches Bravo aus.) Es ist ein Gegenstand von der größten, ernstesten Bedeutung (das sagt Hr. Baumstark
bekanntlich von jedem Gegenstand, über den er spricht). Andere Parlamente ... die größten Männer der Gesetzgebung und Wissenschaft (d.h.
„alle Staatsphilosophen, von Plato bis herab zu Dahlmann“) haben sich
selbst 200–300 Jahre (jeder?) damit beschäftigt, und wenn Sie den Vorwurf auf uns laden wollen, über eine so wichtige Frage mit einer solchen
Leichtigkeit hinwegzugehen ... (Bravo!) Mich drängt nichts, als das Ge- 10
wissen ... die Frage ist aber zu ernst ... auf acht Tage mehr kann es hier
wahrlich nicht ankommen!“
Das ernste Wort des edlen Abg. Baumstark schlägt vor lauter größter,
ernstester Bedeutung des Gegenstandes, in die leichtsinnigste Frivolität
um. In der That, gibt es eine größere Frivolität, als nach des Hrn. Baum- 15
stark anscheinender Absicht 2–300 Jahre über die Abschaffung der Todesstrafe zu diskutiren und in der Zwischenzeit flott weiter köpfen zu
lassen? „Auf acht Tage mehr kann es hier wahrlich nicht ankommen“
und auf ein paar in dieser Zeit fallende Köpfe ebensowenig!
Der Ministerpräsident erklärt übrigens, es werde nicht beabsichtigt, 20
Todesurtheile vor der Hand vollziehen zu lassen.
Nach einigen scharfsinnigen reglementarischen Skrupeln des Hrn.
Schulze von Delitzsch, wird Borchardt’s Antrag verworfen, dagegen ein
Amendement des Hrn. Nethe angenommen, das der Centralkommission
Beschleunigung empfiehlt.
Der Abg. Hildenhagen stellt den Antrag: Der Präsident solle, bis zur
Vorlage des betreffenden Gesetzentwurfs, jede Sitzung mit der solennen
Formel schließen: „Wir aber sind der Meinung, das Ministerium müsse
die Vorlage des neuen Kommunalgesetzes auf das eifrigste betreiben.“
Dieser erhebende Vorschlag war leider nicht für unsere bürgerlichen 30
Zeiten gemacht. „Wir sind keine Römer, wir rauchen Tabak.“ Der Versuch, aus dem Rohmaterial des Hrn. Präsidenten Grabow die klassische
Figur eines Appius Claudius zu meißeln und das solenne Ceterum censeo
auf die Kommunalordnung anzuwenden, fiel mit „ungeheurer Heiterkeit“
durch.
Nachdem der Abg. Bredt aus Barmen noch drei Interpellationen in
ziemlich sanftem Tone an den Handelsminister gestellt hat: über die Vereinigung ganz Deutschlands zu einem Zollgebiet, und zu einem Schifffahrtsbunde mit Navigationszöllen, endlich über provisorische Schutzzölle; nachdem er auf diese Fragen von Hrn. Milde ebenfalls recht sanfte, 40
aber auch recht ungenügende Antworten erhalten hat, beschließt Hr.
Gladbach die Sitzung. Hr. Schütze aus Lissa hatte ihm einen Ordnungsruf
wegen seiner energischen Sprache bei Gelegenheit der FreischaarenEntwaffnung beantragen wollen, den Antrag jedoch wieder zurückgenommen. Hr. Gladbach fordert jedoch den tapfern Schütze und die ganze Rechte mit großer Ungenirtheit heraus, und erzählt zum großen
Aerger der Altpreußen, eine possierliche Anekdote von einem preußischen Lieutenant, der, auf dem Pferde eingeschlafen, unter die Freischaaren ritt. Diese begrüßten ihn mit dem Liede: „Schlaf, Kindlein,
schlaf“, und sollten deßhalb vor ein Kriegsgericht gestellt werden! Hr.
Schütze stammelte einige ebenso entrüstete wie zusammenhangslose
Worte und damit ward die Sitzung aufgehoben.