** Köln, 25. Juli. (Vereinbarungssitzung vom 18.) Unter den vielen verNr. 56, 26. Juli 1848
Neue Rheinische Zeitung.
worrenen, zwecklosen und rein persönlichen Dokumenten und Verhandlungen, die am Anfang jeder Sitzung vorkommen, heben wir heute zwei
Punkte hervor.
Der erste ist die dem Präsidenten schriftlich eingereichte und von der
Tribüne herab wiederholte Erklärung des Exministers Rodbertus: er habe
sich zwar als Redner gegen den Jakobyschen Antrag einschreiben lassen,
habe aber dennoch nur gegen den ersten, den Frankfurter Beschluß mißbilligenden Theil desselben, und zugleich gegen die betreffende am 4. Juli
abgegebene Erklärung des Ministeriums sprechen wollen. Wie bekannt, 10
wurde die Debatte abgebrochen, ehe Hr. Rodbertus zum Wort kam.
Der zweite ist eine Erklärung des Hrn. Brodowski im Namen sämmtlicher polnischen Deputirten und gelegentlich einer beliebigen Erklärung
der deutsch-polnischen Abgeordneten: er erkenne die Einverleibung eines
Theils von Posen in den deutschen Bund gar nicht als zu Recht bestehend 15
an; auf Grund der Verträge von 1815 und der vom Könige provozirten
Erklärung der Provinzialstände gegen die Aufnahme in den Bund. „Einen
späteren legalen Weg kenne ich nicht, denn die Nation ist noch nicht darüber befragt worden.“
Folgt die Schlußverhandlung über die Adresse. Die Adresse wurde, wie 20
bekannt, verworfen, unter dem Ruf der Linken: Zweimalige Kabinetsfrage! und allgemeinem Gelächter.
Jetzt kam an die Reihe der Kommissionsbericht über den Antrag von
94 Abgeordneten, den Kreisständen die Befugniß zur Steuerausschreibung zu nehmen.
Wir gehen absichtlich auf diesen Gegenstand ein. Er führt uns wieder
einmal ein Stück echter altpreußischer Gesetzgebung ins Gedächtniß zurück, und die steigende Reaktion hält uns mehr und mehr diese Gesetzgebung als unverbesserliches Muster vor, während das Ministerium der
That, das das Ministerium des Uebergangs nicht vertreten will, sich täglich ungenirter zum Lobredner des Ministeriums Bodelschwingh aufwirft.
Die Kreisstände haben durch eine Anzahl Gesetze, die sämmtlich jüngern Datums als 1840 sind, die Befugniß erhalten, Steuern mit verpflichtender Wirkung für die Kreisbewohner zu beschließen.
Diese Kreisstände sind ein prächtiges Muster altpreußischer „Vertretung“. Sämmtliche größeren grundbesitzenden Bauern des Kreises schicken drei Abgeordnete; jede Stadt schickt in der Regel Einen; jeder Rittergutsbesitzer aber ist geborner Kreisstand. Gar nicht vertreten sind in
den Städten die Arbeiter und ein Theil der kleinen Bürgerschaft, auf dem
Lande die kleinen Eigenthümer und die nicht angesessenen Bewohner,
zusammen die ungeheuere Majorität. Diese nicht vertretenen Klassen
werden aber nichtsdestoweniger von den Vertretern, und namentlich von
den Herren „Gebornen Kreisständen“ besteuert, und wie und zu welchen
Zwecken, werden wir gleich sehen.
Diese Kreisstände, die noch dazu über das Kreisvermögen ganz selbstständig verfügen können, sind bei Steuerbeschlüssen an die Genehmigung, bald des Oberpräsidenten, bald des Königs, und außerdem noch,
wenn sie in Theile gegangen und ein Stand ein Separatvotum abgegeben,
an die Entscheidung des Ministers des Innern gebunden. Man sieht wie
pfiffig das Altpreußenthum die „Wohlerworbenen Rechte“ der großen
Grundbesitzer, zugleich aber auch das Oberaufsichtsrecht der Bureaukratie zu wahren wußte.
Daß aber dies Oberaufsichtsrecht der Büreaukratie nur besteht, um
etwaige Eingriffe der Kreisstände in die Rechte des grünen Tisches zu
verhüten, nicht aber um die Kreisbewohner und namentlich die gar nicht
vertretenen, vor den Eingriffen der Herren Kreisstände zu schützen, das
erkennt der Centralkommissions-Bericht ausdrücklich an.
Der Bericht schließt mit dem Antrag, die Gesetze aufzuheben, welche
den Kreisständen das Recht der Besteurung ertheilen.
Hr. Bucher, Referent, entwickelte den Antrag. Gerade die Beschlüsse
der Kreisstände, welche die Nichtvertretenen am meisten drückten und
erbitterten, sind vorzugsweise von den Regierungen bestätigt worden. „Es
ist gerade ein Fluch des Polizeistaats, der im Prinzip gefallen ist, leider
aber thatsächlich noch bis auf diese Stunde fortbesteht, daß ein Beamter
oder eine Behörde, je höher sie in dem Mandarinenthum stehen, desto
besser Alles, auch solche Detailmaßregeln zu verstehen glauben, obwohl
sie den Lokalbedürfnissen um gerade so viel ferner stehn.“ – Der Vorschlag empfehle sich um so mehr, als er nicht aufbauend, sondern bloß
zerstörend sei; „es läßt sich nicht läugnen, daß die Versammlung in den
Versuchen produktiver Thätigkeit bisher nicht glücklich gewesen ist ... es
möchte daher gerathen sein, uns einstweilen mehr einer zerstörenden Thätigkeit hinzugeben.“ Der Redner räth demnach namentlich die seit 1815
erlassenen reaktionären Gesetze aufzuheben.
Das war zu arg. Nicht nur das Altpreußenthum, die Bureaukratie und
die Kreisstände hatte der Berichterstatter für verwerflich erklärt, er hatte
sogar auf die bisherigen Produkte der Vereinbarungsdebatten einen ironischen Seitenblick geworfen. Die Gelegenheit für das Ministerium war
günstig. Ohnehin durfte es aus Hofrücksichten nicht zugeben, daß gerade
nur die unter dem jetzigen Könige erlassenen Gesetze aufgehoben wür- 10
den.
Hr. Kühlwetter erhebt sich also. „Die Kreisstände sind so zusammengesetzt, daß ohne Zweifel ihre Verfassung geändert wird, indem“ – die
ständische Wirthschaft überhaupt der Gleichheit vor dem Gesetz widerspricht? Im Gegentheil! Bloß „indem jetzt noch jeder Rittergutsbesitzer 15
geborner Kreisstand ist, eine Stadt aber, wenn sie auch noch so viele
Rittergüter in sich schließt, nur Einen Kreisstand zu entsenden berechtigt
ist und die bäuerlichen Gemeinden nur durch drei Deputirte vertreten
werden.“
Wir thun einen Blick in die verborgenen Pläne des Ministeriums der 20
That. Das Ständewesen mußte bei der Centralvolksvertretung aufgehoben werden, das ließ sich nicht ändern. Aber in den kleineren Bezirken
der Vertretung, in den Kreisen (vielleicht auch in den Provinzen?) wird
man versuchen, die ständische Vertretung zu erhalten, indem man nur die
gröbsten Uebervortheilungen der Bürger und Bauern durch die Ritter- 25
schaft ausmerzt. Daß Herrn Kühlwetters Erklärung nicht anders zu fassen ist, geht daraus hervor, daß der Bericht der Centralkommission geradezu
auf
Anwendung
der
Gleichheit
vor
dem
Gesetz
in
der
Kreisvertretung provocirte. Hr. Kühlwetter übergeht diesen Punkt aber
mit dem tiefsten Stillschweigen.
Gegen den Inhalt des Antrags hat Hr. Kühlwetter nichts einzuwenden;
nur fragt er, ob es nöthig sei, diesen Antrag im „Wege der Gesetzgebung“
zur Geltung zu bringen. „Die Gefahr, daß die Kreisstände vom Besteuerungsrecht Mißbrauch machen möchten, ist wohl nicht so groß ... Das
Aufsichtsrecht der Regierung ist keineswegs so illusorisch wie dargestellt 35
worden; dasselbe ist mit Gewissenhaftigkeit stets ausgeübt worden und
dabei namentlich „die unterste Klassensteuerstufe möglichst von Beiträgen befreit worden.“
Natürlich! Hr. Kühlwetter war Bureaukrat unter Bodelschwingh, und
selbst auf die Gefahr hin, das ganze Ministerium der That zu kompro- 40
mittiren, müssen die vergangenen Heldenthaten der Bodelschwingh’schen
Bureaukratie vertheidigt werden. Wir bemerken, daß Hr. Hansemann
abwesend war, als ihn sein Kollege Kühlwetter so mit Hrn. Bodelschwingh fraternisiren ließ.
Hr. Kühlwetter erklärt, er habe bereits alle Regierungen instruirt, bis
auf Weiteres keine kreisständischen Steuern mehr zu bestätigen und damit sei ja der Zweck erreicht.
Herr Jentzsch verdirbt dem Hrn. Minister das Spiel, indem er bemerkt,
es sei Mode bei den Kreisständen, die Chausseebeiträge, die gerade meist
den Rittergütern zu Gut kommen, nach der Klassensteuer zu repartiren,
von der die Rittergüter ganz befreit sind.
Hr. Kühlwetter und Hr. von Wangenheim, ein Betheiligter, suchen die
Kreisstände zu vertheidigen; namentlich hält der Hr. Ober Landes Ge-
richts Rath von Wangenheim Kreisstand zu Saatzig, eine große Lobrede
auf dies rühmliche Institut.
Aber der Abg. Moritz vereitelt den Effekt wieder. Was hilft die Verfügung des Hrn. Kühlwetter? Wenn das Ministerium einmal abtreten
sollte, so lassen die Regierungen die Verfügung unbeachtet. Haben wir so
schlechte Gesetze wie diese, so sehe ich nicht ein warum wir sie nicht
aufheben sollten. Und was die geläugneten Mißbräuche angeht: „nicht
nur haben die Kreisstände die ihnen zustehende Befugniß Abgaben aufzulegen, gemißbraucht in der Art, daß sie persönliche Begünstigungen eintreten ließen, daß sie Ausgaben beschlossen haben, welche nicht zum
Gemeinnutzen des Kreises gereichten, sondern sie haben auch Chausseebauten im Interesse Einzelner, eines bevorzugten Standes beschlossen.
Die Kreisstadt Ruppin soll mit der Hamburg-Berliner Eisenbahn verbunden werden. Statt die Chaussee über die Stadt Wusterhausen zu legen, obwohl diese Stadt sich erklärt hat die Mehrkosten aus eignen Mitteln zu geben, ist dieser kleinen, nahrungslosen Stadt die Durchführung
der Chaussee von der Regierung verweigert worden, und dagegen die
Chaussee durch drei Güter eines und desselben Rittergutsbesitzers geführt“!!
Hr. Reichenbach macht darauf aufmerksam, daß die Ministerialverfügung auf die den Kreisständen gänzlich freigelassene Disposition über
das Kreisvermögen gar keinen Einfluß habe.
Der Minister antwortet einige lahme Phrasen.
Hr. Bucher erklärt, er halte den Minister für gar nicht befugt, Verordnungen zu erlassen, welche bestehende Gesetze faktisch aufheben. Nur
durch die Gesetzgebung könne hier gebessert werden.
Hr. Kühlwetter stammelt noch einige unzusammenhängende Worte,
um sich zu vertheidigen und sodann wird abgestimmt.
Die Versammlung nimmt den Centralkommissions-Antrag an: daß die
Gesetze, wodurch den Kreisständen das Besteuerungsrecht und die Verfügung über das Kreisvermögen ertheilt wird, aufgehoben werden, mit
dem Zusatz: „unbeschadet der auf Grund dieser Verordnungen gefaßten
kreisständischen Beschlüsse.“
Man sieht, die „Thaten“ des Ministeriums der That bestehen in polizeilichen Reaktionsversuchen und parlamentarischen Niederlagen.
(Schluß folgt.)