Der Gesetzentwurf über die Zwangsanleihe
und seine Motivierung
** Köln, 25. Juli. Ein berüchtigter Gauner des gesegneten Viertels von
Nr. 56, 26. Juli 1848
Neue Rheinische Zeitung.
St. Giles in London erschien vor den Assisen. Er war angeklagt, den
Koffer eines berüchtigten Geizhalses der City um 2000 Pfd. St. erleichtert
zu haben. „Meine Herren Geschwornen“ begann der Angeklagte, „ich
nehme ihre Geduld nicht für lange Zeit in Anspruch. Meine Vertheidigung ist nationalökonomischer Natur und sie wird ökonomisch mit den
Worten umgehen. Ich habe dem Herrn Cripps 2000 Pfd. St. genommen.
Nichts sicherer als das. Aber ich habe einem Privatmann genommen, um
dem Publikum zu geben. Wo sind die 2000 Pfd. St. hingekommen? Habe
ich sie etwa egoistisch an mir gehalten? Durchsuchen Sie meine Taschen.
Wenn Sie einen Pence finden, verkaufe ich Ihnen meine Seele um einen
Farthing. Die 2000 Pfd., Sie finden sie wieder bei dem Schneider, dem
Shopkeeper, dem Restaurant u.s. w. Was habe ich also gethan? Ich habe
,nutzlos liegende Summen, die nur durch eine Zwangsanleihe‘ dem Grabe
des Geizes zu entreissen waren, ,in Circulation gesetzt‘. Ich war ein Agent
der Circulation und die Circulation ist die erste Bedingung des Nationalreichthums. Meine Herren, Sie sind Engländer! Sie sind Oekonomen!
Sie werden einen Wohlthäter der Nation nicht verurtheilen.“
Der Oekonom von St. Giles sitzt in Vandiemensland und hat Gelegenheit, über die verblendete Undankbarkeit seiner Landsleute nachzudenken.
Aber er hat nicht umsonst gelebt. Seine Prinzipien bilden die Grundlage der Hansemannschen Zwangsanleihe. „Die Zulässigkeit der Zwangsanleihe“, sagt Hansemann in den Motiven zu dieser Maßregel, „beruht
auf der gewiß begründeten Voraussetzung, daß ein großer Theil des
baaren Geldes in den Händen von Privatpersonen in kleinern oder größern Summen nutzlos liegt und nur durch eine Zwangsanleihe in Circulation gesetzt werden kann.“
Wenn Ihr ein Kapital verzehrt, bringt Ihr es in Cirkulation. Wenn Ihr
es nicht in Cirkulation bringt, verzehrt es der Staat, um es in Cirkulation
zu bringen.
Ein Baumwollfabrikant beschäftigt z.B. 100 Arbeiter. Er zahle täglich
jedem von ihnen 9 Sgr. Es wandern also täglich 900 Sgr., resp. 30 Thlr.
aus seiner Tasche in die Tasche der Arbeiter und aus den Taschen der
Arbeiter in die Taschen des Epiciers, des Hausbesitzers, des Schusters,
des Schneiders u.s. w. Diese Wanderung der 30 Thlr. heißt ihre Cirkulation. Von dem Augenblicke an, wo der Fabrikant seine Baumwollstoffe
nur noch mit Verlust verkaufen oder gar nicht verkaufen kann, hört er 10
auf zu produziren, hört er auf die Arbeiter zu beschäftigen, und mit dem
Aufhören der Produktion hört die Wanderung der 30 Thlr., hört die
Cirkulation auf. Wir werden die Cirkulation zwangsweise herstellen! ruft
Hansemann aus. Warum läßt der Fabrikant auch sein Geld nutzlos liegen? Warum läßt er es nicht cirkuliren? Wenn schönes Wetter ist, circu- 15
liren viele Leute im Freien. Hansemann treibt die Leute in’s Freie, zwingt
sie, zu cirkuliren, um das schöne Wetter herzustellen. Großer Wetterkünstler!
Die ministerielle und kommerzielle Krise raubt dem Kapital der bürgerlichen Gesellschaft die Zinsen. Der Staat hilft ihr wieder auf die Beine, 20
indem er auch das Kapital wegnimmt.
Der Jude Pinto, der berühmte Börsenspieler des achtzehnten Jahrhunderts, empfiehlt in seinem Buch über die „Cirkulation“ das Börsenspiel.
Das Börsenspiel produzire zwar nicht, aber es befördre die Cirkulation,
die Wanderung des Reichthums aus einer Tasche in die andere. Hanse- 25
mann verwandelt die Staatskasse in ein Roulette, worauf das Vermögen
der Staatsbürger cirkulirt. Hansemann-Pinto!
In den „Motiven“ zum „Zwangs-Anleihe-Gesetz“ stößt Hansemann
nun auf eine große Schwierigkeit. Warum hat die freiwillige Anleihe nicht
die nöthigen Summen eingebracht?
Man kennt ja das „unbedingte Vertrauen“, dessen sich die jetzige Regierung erfreut. Man kennt den schwärmerischen Patriotismus der großen Bourgeoisie, die sich über nichts mehr beklagt, als daß einige Wühler
ihr hingebendes Vertrauen nicht zu theilen sich erfrechen. Man kennt ja
die Loyalitätsadressen aus allen Provinzen. Und „trotz alledem und al- 35
ledem“ ist Hansemann genöthigt, die poetische freiwillige Anleihe in die
prosaische Zwangsanleihe zu verwandeln?
Im Regierungsbezirke Düsseldorf z.B. haben Adliche 4000 Thlr., Offiziere 900 Thlr. beigesteuert, und wo herrscht mehr Vertrauen als unter
den Adlichen und Offizieren im Regierungsbezirk Düsseldorf? Von den 40
Beiträgen der Prinzen des königlichen Hauses gar nicht zu reden.
Lassen wir uns von Hansemann das Phänomen erklären.
„Die freiwilligen Beiträge sind bisher nur spärlich eingegangen. Es ist
dieß wohl weniger dem Mangel an Vertrauen zu unseren Zuständen, als
der Ungewißheit über das wirkliche Bedürfniß des Staates zuzuschreiben,
indem man abwarten zu dürfen glaubte, ob und in welchem Maße die
Geldkräfte des Volks in Anspruch genommen werden möchten. Auf diesen
Umstand gründet sich die Hoffnung, daß Jeder nach Kräften freiwillig
beitragen werde, sobald ihm die Beitragspflicht als eine unabweisbare
Nothwendigkeit vorgeführt wird.“
Der Staat in höchsten Nöthen, appelirt an den Patriotismus. Er ersucht höflichst den Patriotismus, auf den Altar des Vaterlands 15 Millionen Thaler niederzulegen und zwar nicht einmal als Geschenk, sondern
nur als freiwilliges Darlehn. Man besitzt das höchste Vertrauen in den
Staat, aber man bleibt taub gegen seinen Nothschrei. Man befindet sich
leider in solcher „Ungewißheit“, über das „wirkliche Bedürfniß des Staats“
daß man sich vorläufig unter den größten Seelenleiden entschließt, dem
Staate gar nichts zu geben. Man hat zwar das höchste Vertrauen zu der
Staatsbehörde, und die ehrenwerthe Staatsbehörde behauptet, der Staat
bedürfe 15 Millionen. Eben aus Vertrauen traut man der Versicherung
der Staatsbehörde nicht, betrachtet vielmehr ihr Geschrei nach 15 Millionen als eine reine Spielerei. Man kennt die Geschichte von jenem wackern Pennsylvanier, der seinen Freunden nie einen Dollar lieh. Er besaß
solches Vertrauen in ihren geordneten Lebenswandel, er schenkte ihrem
Geschäft einen solchen Kredit, daß er bis zu seiner Todesstunde nie die
„Gewißheit“ gewann, sie befänden sich in einem „wirklichen Bedürfniß“
nach einem Dollar. In ihren stürmischen Forderungen erblickte er nur
Prüfungen seines Vertrauens und das Vertrauen des Mannes war unerschütterlich.
Die preußische Staatsbehörde fand den ganzen Staat von Pennsylvaniern bewohnt.
Aber Herr Hansemann erklärt sich das sonderbare politisch-ökonomische Phänomen noch aus einem andern merkwürdigen „Umstand“.
Das Volk steuerte nicht freiwillig bei „weil es abwarten zu dürfen
glaubte, ob und in welchem Maße seine Geldkräfte in Anspruch genommen
werden möchten“. Mit andern Worten: Niemand zahlte freiwillig, weil
Jeder abwartete, ob und in welchem Maße er zum Zahlen gezwungen würde. Vorsichtiger Patriotismus! Höchst verwickeltes Vertrauen! Auf diesen
„Umstand“ nun, daß hinter der blauäugig-sanguinischen freiwilligen Anleihe jetzt die dunkelblickende hypochondrische Zwangsanleihe steht,
„gründet“ Herr Hansemann „die Hoffnung, daß Jeder nach Kräften freiwillig beitragen werde“. Wenigstens muß der verstockteste Zweifler die
Ungewißheit verloren und die Ueberzeugung gewonnen haben, daß es
der Staatsbehörde mit ihren Geldbedürfnissen wirklicher Ernst ist und
das ganze Uebel lag ja wie wir gesehen nur in dieser peinlichen Ungewißheit. Wenn Ihr nicht gebt, wird Euch genommen und das Nehmen
macht Euch und Uns Unbeschwerlichkeiten. Wir hoffen also daß Euer
Vertrauen von seiner überspannten Art abläßt und statt in hohlklingenden Phrasen in vollklingenden Thaler sich äußert. Est-ce clair?
So sehr nun Herr Hansemann auf diesen „Umstand“ „Hoffnungen“
gründet, so hat jedoch die grübelnde Gemüthsart seiner Pennsylvanier
ihn selbst angesteckt und er sieht sich veranlaßt, nach noch stärkeren 10
Reizmitteln zum Vertrauen umzuschauen. Das Vertrauen ist zwar da,
aber es will nicht heraus. Es bedarf der Reizmittel, um es aus seinem
latenten Zustand zu treiben.
„Um aber für die freiwillige Betheiligung einen noch stärkeren Antrieb“ (als die Aussicht auf die Zwangsanleihe) „zu verschaffen, ist §. 1 15
die Verzinsung der Anleihe zu 31/3 pCt. projektirt und ein Termin“ (bis
zum ersten Oktober) „offen gelassen, bis zu welchem freiwillige Darlehen
zu 5 pCt. noch angenommen werden sollen.“
Herr Hansemann setzt also eine Prämie von 12/3 pCt. auf das freiwillige
Darlehn und nun wird der Patriotismus wohl flüssig werden, die Koffern 20
werden springen und die goldenen Fluthen des Vertrauens werden in die
Staatskasse strömen.
Herr Hansemann findet es natürlich „billig“, den großen Leuten
12/3 pCt. mehr zu zahlen, als den kleinen, die nur gewaltsam das Unentbehrliche sich nehmen lassen. Zur Strafe ihrer weniger komfortablen Ver- 25
mögensumstände werden sie überdem noch die Rekurskosten zu tragen
haben.
So erfüllt sich der Bibelspruch: Wer hat, dem wird gegeben. Wer nicht
hat, dem wird genommen.
(Schluß folgt.)
Neue Rheinische Zeitung.
Nr. 60, 30. Juli 1848
** Köln, 29. Juli. (Schluß.) Wie Peel einst für die Getreidezölle, so hat
Hansemann-Pinto für den unfreiwilligen Patriotismus eine „gleitende
Scala“ entdeckt.
„In Betreff des Procentsatzes für die Beitragspflichtigkeit“, sagt unser
Hansemann in seinen Motiven, „ist eine progressive Scala angenommen,
da offenbar die Fähigkeit, Geld zu beschaffen, mit dem Betrage des Vermögens in arithmetischem Verhältniß steigt.“
Mit dem Vermögen steigt die Fähigkeit, Geld zu beschaffen. Mit andern Worten: In dem Maße, als man über mehr Geld zu verfügen hat, hat
man über mehr Geld zu verfügen. So weit nichts richtiger. Daß aber die
Fähigkeit, Geld zu beschaffen, nur in arithmetischem Verhältniß steigt,
mögen die verschiedenen Vermögensbeträge auch in geometrischem Verhältniß steh’n, das ist eine Entdeckung Hansemann’s, die ihm größeren
Ruhm bei der Nachwelt sichern muß, als dem Malthus der Satz, daß die
Lebensmittel nur in arithmetischem Verhältniß wachsen, während die
Bevölkerung in geometrischem Verhältniß steigt.
Wenn also z.B. verschiedene Vermögensbeträge sich zu einander verhalten, wie:
1, 2, 4, 8, 16, 32, 64, 128, 256, 512,
so wächst nach der Entdeckung des Herrn Hansemann die Fähigkeit,
Geld zu beschaffen, wie:
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10.
Trotz des scheinbaren Wachsens der Beitragspflichtigkeit nimmt also
nach unserm Oekonomen die Fähigkeit, Geld zu beschaffen, in demselben Maße ab, worin das Vermögen zunimmt.
In einer Novelle des Cervantes finden wir den größten spanischen Finanzmann im Irrenhaus. Der Mann hatte ausfindig gemacht, daß die
spanische Staatsschuld vernichtet sei, sobald „die Cortes das Gesetz genehmigen, daß alle Vasallen seiner Majestät vom vierzigsten bis in das
sechzigste Jahr verpflichtet sein sollen, einen Tag im Monat bei Wasser
und Brod zu fasten, und zwar an einem nach Belieben auszuwählenden
und zu bestimmenden Tage. Der Aufwand aber, der sonst an Früchten,
Gemüsen, Fleischspeisen, Fischen, Weinen, Eiern und Hülsenfrüchten an
diesem Tage verbraucht worden wäre, soll zu Geld angeschlagen und Sr.
Majestät abgeliefert werden, ohne daß ein Heller, bei Strafe des Meineides, wegfalle.“
Hansemann kürzt das Verfahren ab. Er hat seine sämmtlichen Spanier,
die ein jährliches Einkommen von 400 Thalern besitzen, aufgefordert,
einen Tag im Jahr ausfindig zu machen, an dem sie 20 Thaler entbehren
können. Er hat die Kleinen aufgefordert der gleitenden Scala gemäß sich
für 40 Tage ungefähr aller Konsumtion zu enthalten. Wenn sie zwischen
August und September die 20 Thaler nicht finden, wird ein Gerichtsvollzieher im Oktober sie suchen nach den Worten: Suchet, so werdet ihr
finden.
Folgen wir weiter den „Motiven“, die der preußische Necker uns anvertraut.
„Jedes Einkommen“, belehrt er uns, „aus Gewerben im weitesten Sinne des Wortes, also ohne Rücksicht darauf, ob davon Gewerbesteuer
bezahlt wird, wie das Einkommen der Aerzte, Advokaten, kann nur nach
Abzug der Betriebs-Ausgaben, einschließlich der von den Schulden zu
zahlenden Zinsen, in Betracht kommen, da nur auf diese Weise das reine
Einkommen gefunden wird. Aus demselben Grunde mußte das GewerbeBetriebs-Kapital außer Anspruch gelassen werden, sofern der nach dem
Einkommen zu berechnende Anleihe-Betrag sich höher beläuft, als der
nach dem Betriebs-Kapital berechnete.“
Nous marchons de surprise en surprise. Das Einkommen kann nur in
Betracht kommen nach Abzug des Betriebs-Kapitals, denn die Zwangsanleihe kann und soll nichts anders sein als die außerordentliche Form einer 10
Einkommensteuer. Und die Betriebskosten gehören so wenig zum Einkommen des Industriellen, wie der Baumstamm und die Wurzel des
Baums zu seinen Früchten gehören. Aus diesem Grunde also, weil blos
das Einkommen besteuert werden soll und nicht das Betriebs-Kapital,
wird eben das Betriebs-Kapital besteuert und nicht das Einkommen, 15
wenn die erste Manier dem Fiskus profitlicher scheint. Es ist Herrn Hansemann also völlig gleichgültig, „auf welche Weise das reine Einkommen
gefunden wird“. Was er sucht, ist „auf welche Weise das größte Einkommen“ für den Fiskus „gefunden wird“.
Hr. Hansemann, der das Betriebskapital selbst angreift, gleicht dem 20
Wilden, der den Baum fällt, um in den Besitz seiner Früchte zu gelangen.
„Wenn also (Art. 9 des Gesetzentwurfs) sich die nach den GewerbeBetriebskapital zu bemessende Anleihe-Betheiligung höher als nach dem
zehnfachen Betrage des Einkommens beläuft, tritt die erstere Art der
Abschätzung ein“ und wird also das „Gewerbe-Betriebskapital“ selbst 25
„in Anspruch genommen“.
So oft es also dem Fiskus beliebt, kann er das Vermögen statt des
Einkommens seinen Forderungen zu Grunde legen.
Das Volk verlangt den mysteriösen preußischen Staatsschatz in Augenschein zu nehmen. Das Ministerium der That antwortet auf diese 30
taktlose Anforderung durch den Vorbehalt, einen durchdringenden Blick
in sämmtliche Kaufmannsbücher zu werfen und ein Inventarium über
den Vermögensbestand seiner sämmtlichen Angehörigen aufzunehmen.
Die konstitutionelle Aera in Preußen beginnt damit, nicht das Staatsvermögen durch das Volk, sondern das Volksvermögen durch den Staat 35
kontrolliren zu lassen, um so der schamlosesten Einmischung der Bureaukratie in den bürgerlichen Verkehr und die Privatverhältnisse Thür und
Thor zu eröffnen. In Belgien hat der Staat ebenfalls zu einer Zwangsanleihe seine Zuflucht genommen, aber er hält sich bescheiden an die Steuerregister und Hypothekenbücher, an vorhandene öffentliche Dokumen- 40
te. Das Ministerium der That dagegen spielt das Spartanerthum aus der
preußischen Armee in die preußische Nationalökonomie hinein.
In seinen „Motiven“ sucht Hansemann zwar den Bürger zu beschwichtigen durch allerlei milde Worte und freundliche Vorstellungen.
„Der Vertheilung der Anleihe“, flüstert er ihm zu, „liegt die Selbstschätzung zum Grunde.“ Alles „Gehässige“ wird vermieden. „Auch nicht
einmal eine summarische Angabe der einzelnen Vermögenstheile wird erfordert.“ „Die zur Prüfung der Selbstschätzungen niedergesetzte Kreiskommission soll im Wege gütlicher Vorstellung zu angemessener Betheiligung auffordern, und erst, wenn dieser Weg ohne Erfolg ist, den Betrag
einschätzen. Gegen diese Entscheidung steht der Rekurs an eine Bezirkskommission u.s. w.“
Selbstschätzung! Nicht einmal summarische Angabe der einzelnen Vermögenstheile! Gütliche Vorstellung! Rekurs!
Sage, was willst du mehr?
Fangen wir gleich mit dem Ende an, mit dem Rekurs.
Art. 16 bestimmt: „Die Einziehung erfolgt ohne Rücksicht auf eingelegten Rekurs zu den festgesetzten Terminen, vorbehaltlich der Rückzahlung, insoweit der Rekurs für begründet gefunden wird.“
Also erst die Exekution trotz dem Rekurs, hinterher die Begründung
trotz der Exekution!
Noch mehr!
Die durch den Rekurs verursachten „Kosten fallen dem Rekurrenten
zur Last, wenn sein Rekurs ganz oder theilweise verworfen wird und
werden nöthigenfalls exekutivisch betrieben“. (Art. 19.) Wer die ökonomische Unmöglichkeit einer exakten Vermögensabschätzung kennt, sieht
auf den ersten Blick, daß der Rekurs immer theilweise verworfen werden
kann, der Rekurrent also jedesmal den Schaden davon trägt. Der Rekurs
mag also beschaffen sein, wie er will, eine Geldbuße ist sein unzertrennlicher Schatten. Allen Respekt vor dem Rekurs!
Von dem Rekurs, dem Ende gehen wir zurück zum Anfang, der Selbstschätzung.
Herr Hansemann scheint nicht zu fürchten, daß seine Spartaner sich
selbst überschätzen.
Nach Art. 13 bildet „die Selbstangabe der zum Beitrag Verpflichteten
die Grundlage der Anleihe-Vertheilung“. Die Architektonik des Herrn
Hansemann ist so beschaffen, daß man aus der Grundlage seines Gebäudes keineswegs auf die weitern Umrisse desselben schließen kann.
Oder vielmehr die „Selbstangabe“, die in der Form einer „Erklärung“
den vom Herrn „Finanzminister oder in dessen Auftrage von der BezirksRegierung zu bestimmenden Beamten einzureichen ist“ diese Grundlage
wird nun tiefer begründet. Nach Art. 14 „treten zur Prüfung der abgegebenen Erklärungen eine oder mehrere Kommissionen zusammen, deren Vorsitzender, so wie übrige Mitglieder, zur Zahl von mindestens 5
vom Finanzminister oder der von ihm beauftragten Behörde zu ernennen
sind“. Die Ernennung des Finanzministers oder der von ihm beauftragten
Behörde bildet also die eigentliche Grundlage der Prüfung.
Weicht die Selbstschätzung ab von dem „Ermessen“ dieser vom Finanzminister ernannten Kreis- oder Stadtkommission, so wird der
„Selbstschätzer“ aufgefordert sich zu erklären. (Art. 15.) Er mag nun eine
Erklärung abgeben oder nicht abgeben, es kömmt alles darauf an, ob sie
der von dem Finanzminister ernannten Kommission „genügt“. Genügt
sie nicht, „so hat die Kommission den Beitrag nach eigner Schätzung 10
festzusetzen und davon den Beitragspflichtigen zu benachrichtigen“.
Erst schätzt der Beitragspflichtige sich selbst und benachrichtigt davon
den Beamten. Jetzt schätzt der Beamte und benachrichtigt davon den
Beitragspflichtigen. Was ist aus der „Selbstschätzung“ geworden? Die
Grundlage ist zu Grunde gegangen. Während aber die Selbstschätzung 15
nur den Anlaß bot zu einer schweren „Prüfung“ des Pflichtigen, schlägt
die fremde Schätzung sofort in Exekution um. Art. 6 verfügt nämlich:
„Die Verhandlungen der Kreis- (Stadt-) Kommissionen sind der BezirksRegierung einzureichen, welche danach alsbald die Rollen der AnleiheBeträge aufzustellen und den betreffenden Kassen zur Einziehung – nö- 20
thigenfalls im Wege der Exekution – nach den für die Steuern geltenden
Vorschriften zuzufertigen hat.“
Wir haben schon gesehen, wie bei den Rekursen nicht alles „Rose“ ist.
Der Rekursweg versteckt noch andere Dornen.
Erstens. Die Bezirkskommission, welche die Rekurse prüft, wird von 25
Deputirten gebildet, welche von den nach dem Gesetz vom 8. April 1848
gewählten Wahlmännern u.s. w. erwählt werden.
Aber der ganze Staat zerfällt vor der Zwangsanleihe in zwei feindselige
Lager, das Lager der Widerspänstigen und das Lager der Wohlmeinenden, gegen deren geleisteten oder angebotenen Beitrag Ausstellungen bei 30
der Kreis-Kommission nicht erhoben sind. Die Deputirten dürfen nur
aus dem wohlmeinenden Lager erwählt werden. (Art. 17.)
Zweitens. Den Vorsitz führt ein vom Finanzminister zu ernennender
Kommissarius, dem zum Vortrage ein Beamter beigeordnet werden kann.
(Art. 18.)
Drittens. Die Bezirks-Kommission ist befugt, die spezielle Abschätzung
des Vermögens oder Einkommens anzuordnen und zu diesem Ende WerthsTaxen aufzunehmen oder kaufmännische Bücher einsehen zu lassen. Reichen diese Mittel nicht aus, so kann vom Rekurrenten eidesstattliche
Versicherung gefordert werden.
Wer sich also den „Schätzungen“ der vom Finanzminister ernannten
Beamten nicht unbedenklich fügt, – muß zur Strafe seine sämmtlichen
Vermögensverhältnisse zwei Bureaukraten und 15 Concurrenten vielleicht offen legen. Dornenvoller Pfad des Rekurses! Hansemann verhöhnt also nur sein Publikum, wenn er in den Motiven sagt:
„Der Vertheilung der Anleihe liegt die Selbstschätzung zum Grunde.
Um solche aber in keiner Weise gehässig zu machen, ist auch nicht einmal
eine summarische Angabe der einzelnen Vermögenstheile erforderlich.“
Die Strafe des „Meineides“ des Projektenmachers des Cervantes, sie
sogar fehlt nicht im Projekt des Ministers der That.
Statt sich mit seinen Scheinmotiven abzuquälen, hätte unser Hansemann besser gethan, mit dem Mann in der Komödie zu sagen:
Wie wollt Ihr, daß ich alte Schulden zahle und neue Schulden mache,
wenn Ihr mir nicht Geld leiht?
In diesem Augenblicke aber, wo Preußen an Deutschland im Dienst
seiner Sonderinteressen einen Verrath zu begehen und gegen die Centralgewalt zu rebelliren sucht, ist es die Pflicht eines jeden Patrioten, keinen Pfennig freiwillig zur Zwangsanleihe beizusteuern. Nur durch eine
konsequente Abschneidung der Lebensmittel kann Preußen gezwungen
werden, sich an Deutschland zu ergeben.