** Köln, 19. Juli.
Nr. 50, 20. Juli 1848
Neue Rheinische Zeitung.
Mein Deutschland trank sich einen Zopf,
Und Du, Du glaubtest den Toasten;
Du glaubtest jedem Pfeifenkopf
Und seinen schwarz-roth-goldenen Quasten!
Und dies, biederer Deutscher, ist in der That abermals dein Schicksal
gewesen. Du glaubst eine Revolution gemacht zu haben? Täuschung! –
Du glaubst mit dem Polizeistaat fertig geworden zu sein? Täuschung! –
Du glaubst das Recht der freien Vereinigung zu besitzen, Preßfreiheit,
Volksbewaffnung und andere schöne Worte, die man Dir über die März- 10
barrikaden hinüberrief? Täuschung, nichts als Täuschung!
Doch als der holde Rausch entwich,
Mein theurer Freund, Du stand’st betroffen!
Betroffen über Deine indirektgewählten so genannten Nationalversammlungen, betroffen über die erneuerten Ausweisungen deutscher Bür- 15
ger aus deutschen Städten, betroffen über die Säbeltyrannei in Mainz,
Trier, Aachen, Mannheim, Ulm, Prag, betroffen über die Verhaftungen
und politischen Prozesse in Berlin, Köln, Düsseldorf, Breslau u.s. w.
Aber Eins blieb Dir, biederer Deutscher, die Klubs! Du konntest in die
Klubs gehen und Dich vor dem Publikum beschweren über die politi- 20
schen Prellereien der letzten Monate; Du konntest Dein beschwertes
Herz vor Gleichgesinnten ausschütten, und Trost finden in den Worten
gleichgesinnter, gleichgedrückter Patrioten!
Jetzt aber hat auch das ein Ende. Die Klubs sind unvereinbar mit dem
Bestehen der „Ordnung“. Damit „das Vertrauen wiederkehre“, ist es 25
dringend nöthig, daß dem wühlerischen Treiben der Klubs ein Ziel gesetzt werde.
Wir haben gestern erzählt, wie die württembergische Regierung den
demokratischen Kreisverein in Stuttgart durch k. Ordonnanz geradezu
verboten hat. Man gibt sich nicht mehr die Mühe, die Klubführer vor
Gericht zu stellen, man kommt auf die alten Polizeimaßregeln zurück. Ja,
die Herren Harpprecht, Duvernoy und Maucler, welche diese Ordonnanz
kontrasignirt haben, gehen noch weiter – sie schreiben außergesetzliche
Strafen gegen die Uebertreter des Verbots vor, Strafen, die bis zu Einem
Jahr Gefängniß gehen; sie machen Strafgesetze, und noch dazu exceptionelle Strafgesetze ohne die Kammern, bloß „kraft des § 89 der Verfassung“!
Nicht besser in Baden. Wir erzählen heute das Verbot des demokratischen Studentenvereins in Heidelberg. Hier wird das Associationsrecht
im Allgemeinen nicht so offen bestritten, man bestreitet es nur den Studenten, kraft der alten, längst abgeschafften Ausnahmsgesetze des Bundestags, man bedroht sie mit den in diesen ungültigen Gesetzen vorgeschriebenen Strafen.
Wir haben nun wohl zu erwarten, daß nächstens auch bei uns die
Klubs unterdrückt werden.
Damit die Regierungen aber dergleichen Maßregeln mit vollständiger
Sicherheit treffen können, ohne der öffentlichen Meinung gehässig zu
werden, dafür haben wir eine Nationalversammlung in Frankfurt. Diese
Versammlung wird natürlich über dergleichen Polizeimaßregeln eben so
leichten Schritts zur Tagesordnung übergehen, wie über die Mainzer Revolution.
Also nicht um irgend etwas bei der Versammlung durchzusetzen, sondern blos um die Majorität der Versammlung noch ein Mal zu zwingen,
ihren Bund mit der Reaktion vor ganz Deutschland zu proklamiren –
deswegen fordern wir die Deputirten der äußersten Linken in Frankfurt
auf, zu beantragen:
Daß die Urheber dieser Maßregeln, und namentlich die Herren Harpprecht, Duvernoy, Maucler und Mathy, wegen Verletzung der Grundrechte des deutschen Volkes in Anklagezustand gesetzt werden.