** Köln, 17. Juli. (Die Debatte über den Jacobyschen Antrag.) Wir haNr. 48, 18. Juli 1848
ben wieder einmal eine „große Debatte“ gehabt, um mit Hrn. Camphausen zu sprechen, eine Debatte, die volle zwei Tage dauerte.
Die Grundlagen der Debatte sind bekannt: der Vorbehalt der Regierung gegen die sofortige Rechtsgültigkeit der Beschlüsse der Nationalversammlung, und der Jacobysche Antrag auf Anerkennung der Befugniß der Versammlung, sofort rechtskräftige Beschlüsse zu fassen, ohne
die Zustimmung von irgend Jemand abzuwarten, aber auch auf Mißbilligung des Beschlusses über die Centralgewalt.
Wie eine Debatte über diesen Gegenstand nur möglich war, wird andern Völkern unbegreiflich erscheinen. Aber wir sind im Land der Eichen
und der Linden und da darf uns so leicht nichts verwundern.
Das Volk schickt eine Versammlung nach Frankfurt mit dem Mandat,
sie soll sich souverain erklären über ganz Deutschland und alle seine
Regierungen; sie soll kraft ihrer vom Volk ihr übertragenen Souverainetät eine Verfassung für Deutschland beschließen.
Die Versammlung, statt sogleich ihre Souverainetät gegenüber den
Einzelstaaten und dem Bundestag zu proklamiren, umgeht schüchtern
jede Frage, die darauf Bezug hat, und bewahrt eine unentschiedene,
schwankende Stellung.
Endlich kommt sie zu einer entscheidenden Frage: zur Ernennung einer provisorischen Centralgewalt. Scheinbar unabhängig, in der That
aber von den Regierungen, durch Gagern’s Vermittlung, geleitet, wählt
sie selbst den ihr von den Regierungen im Voraus bestimmten Reichsverweser.
Der Bundestag erkennt die Wahl an und zeigt eine gewisse Prätention,
ihr durch seine Bestätigung erst Rechtskraft zu geben.
Trotzdem aber laufen von Hannover und selbst von Preußen Vorbehalte ein; und der preußische Vorbehalt ist es, der der Debatte vom 11.
und 12. zum Grunde liegt.
Die Berliner Kammer ist also diesmal nicht so sehr Schuld daran, wenn
die Debatten sich in’s Nebelhafte verlaufen. Es ist die Schuld der unentschiedenen, schlaffen, energielosen Frankfurter Nationalversammlung,
wenn ihre Beschlüsse der Art sind, daß sich schwer Andres über sie sagen
läßt, als bloße Kannegießereien.
Jacoby leitet seinen Antrag kurz und mit seiner gewöhnlichen Präcision ein. Er erschwert den Rednern der Linken ihren Standpunkt sehr; er 10
sagt Alles, was man über den Antrag sagen kann, wenn man nicht auf die
für die Nationalversammlung so kompromittirende Entstehungsgeschichte der Centralgewalt eingehen will.
In der That haben nach ihm die Abgeordneten der Linken wenig Neues mehr vorgebracht, wogegen es der Rechten noch viel schlimmer er- 15
ging: sie verlief sich entweder in pure Kannegießerei oder in juristische
Spitzfindigkeiten. Auf beiden Seiten wurde unendlich oft wiederholt.
Der Abg. Schneider hat die Ehre, die Argumente der Rechten zuerst
der Versammlung zu unterbreiten.
Er beginnt mit dem großen Argument, daß der Antrag sich selbst wi- 20
derspreche. Einerseits erkenne er die Souveränetät der Nationalversammlung an, andrerseits fordre er die Vereinbarungskammer auf, einen Tadel
gegen sie auszusprechen, und sich dadurch über sie zu stellen. Jeder Einzelne könne den Tadel aussprechen, nicht aber die Versammlung.
Dieser feine Beweisgrund, auf den die Rechte augenscheinlich sehr 25
stolz ist, denn er geht durch alle ihre Reden, stellt eine ganz neue Theorie
auf. Nach ihr hat die Versammlung weniger Recht als ein Einzelner,
gegenüber der Nationalversammlung.
Auf dies erste große Argument folgt das republikanische. Deutschland
besteht größtentheils aus konstitutionellen Monarchien und daher muß 30
es auch ein konstitutionelles, unverantwortliches Oberhaupt haben, kein
republikanisches, verantwortliches. Dies Argument hat am zweiten Tage
Hr. Stein beantwortet: Deutschland war, seiner Centralverfassung nach,
immer eine Republik, freilich auch eine erbauliche Republik.
„Wir haben, sagt Hr. Schneider, das Mandat erhalten, die konstitutio- 35
nelle Monarchie zu vereinbaren, und die Frankfurter haben das ähnliche
Mandat erhalten, mit den deutschen Regierungen eine Verfassung für
Deutschland zu vereinbaren.“
Die Reaktion spricht ihre Wünsche schon als bestehende Thatsachen
aus. Damals, als der zitternde Bundestag auf Befehl einer Versammlung 40
ohne irgend ein rechtskräftiges Mandat, des sogenannten Vorparlaments,
die deutsche Nationalversammlung einberief, damals war von Vereinbarung nicht die Rede, damals galt die berufene Nationalversammlung für
souverän. Jetzt aber ist das anders. Die pariser Junitage haben die Hoffnungen nicht nur der großen Bourgeoisie, sondern auch der Anhänger
des gestürzten Systems neu geschwellt. Jeder Krautjunker erwartet die
Herstellung seines alten Kantschu-Regiments, und von dem kaiserlichen
Hoflager zu Innsbruck bis zu der Stammburg Heinrichs LXXII. beginnt
schon der Ruf nach „Vereinbarung der deutschen Verfassung“ sich zu
erheben. Das hat die Frankfurter Versammlung sich freilich selbst zuzuschreiben.
„Die Nationalversammlung hat also nach ihrem Mandat gehandelt,
indem sie ein konstitutionelles Oberhaupt wählte. Sie hat aber auch nach
dem Willen des Volkes gehandelt; die große Majorität will die konstitutionelle Monarchie. Ja ich hätte es für ein Unglück gehalten, hätte die
Nationalversammlung anders beschlossen. Nicht weil ich gegen die Republik bin, im Prinzip erkenne ich, darin bin ich mit mir vollständig einig,
die Republik als die vollkommenste und edelste Staatsform an, aber in der
Wirklichkeit sind wir dahin noch lange nicht gelangt. Wir können die
Form nicht haben ohne den Geist zu haben. Wir können keine Republik
haben wollen, wenn uns die Republikaner fehlen, das heißt die edlen Charaktere, die nicht nur in der Begeisterung, sondern zu jeder Zeit mit
ruhigem Bewußtsein und in edler Selbstverläugnung ihr Interesse dem
gemeinsamen Interesse unterzuordnen wissen.“
Kann man einen schönern Beweis verlangen, welche Tugenden in der
Berliner Kammer vertreten sind, als diese edlen, bescheidenen Worte des
Abg. Schneider? Wahrlich, wenn noch ein Zweifel bestehen konnte über
die Befähigung der Deutschen zur Republik, er mußte in sein Nichts
verschwinden vor diesen Proben ächter Bürgertugend, edler, bescheidenster Selbstaufopferung unseres Cincinnatus Schneider! Möge Cincinnatus
Muth fassen und Vertrauen zu sich und den zahllosen edlen Bürgern
Deutschlands, die ebenfalls die Republik für die edelste Staatsform, aber
sich selbst für schlechte Republikaner halten: sie sind reif für die Republik, sie würden die Republik mit demselben heroischen Gleichmuth ertragen, wie die absolute Monarchie. Die Republik der Biedermänner
würde die glücklichste sein, die je bestand: eine Republik ohne Brutus
und Catilina, ohne Marat und Junistürme, die Republik der satten Tugend und zahlungsfähigen Moral.
Wie sehr täuscht sich Cincinnatus Schneider, wenn er ausruft: „Unter
dem Absolutismus können sich keine republikanischen Charactere bilden; es läßt sich der republikanische Geist nicht hervorrufen, wie man die
Hand umdreht; wir haben unsere Kinder und Kindeskinder dahin erst zu
erziehen! Gegenwärtig würde ich die Republik nur für das höchste Unheil halten, denn sie wäre die Anarchie mit dem entheiligten Namen der
Republik, der Despotismus unter der Larve der Freiheit!“
Im Gegentheil, die Deutschen sind, wie Hr. Vogt (von Giessen) in der
Nationalversammlung sagte, die gebornen Republikaner und Cincinnatus
Schneider kann seine Kinder nicht besser zur Republik erziehen, als
wenn er sie in der alten deutschen Zucht, Sitte und Gottesfurcht erzieht,
in der er selbst schlecht und recht herangewachsen. Die Republik der
Biedermänner würde anstatt Anarchie und Despotismus, dieselben gemüthlichen Weißbierverhandlungen erst zur höchsten Vollkommenheit 10
entwickeln in denen Cincinnatus Schneider sich so sehr auszeichnet. Die
Republik der Biedermänner, fern von allen Gräueln und Verbrechen, die
die französische erste Republik besudelten, rein von Blut und die rothe
Fahne verabscheuend, würde das bisher Unerreichte möglich machen,
daß jeder honette Bürger ein stilles und ruhiges Leben führe in aller 15
Gottseligkeit und Ehrbarkeit. Wer weiß ob uns die Republik der Biedermänner nicht gar die Zünfte mit sämmtlichen erheiternden Böhnhasenprozessen wiederbrächte! Diese Republik der Biedermänner ist kein luftgewebtes Traumbild, sie ist eine Wirklichkeit, sie existirt in Bremen,
Hamburg, Lübeck und Frankfurt, und selbst noch in einigen Theilen der 20
Schweiz. Ueberall aber droht ihr Gefahr im Sturm der Zeiten, überall ist
sie am Untergehen. – Darum auf, Cincinnatus Schneider, verlaß Pflug
und Rübenfeld, Weißbier und Vereinbarung, steig zu Roß und rette die
bedrohte Republik, deine Republik, die Republik der Biedermänner!
(Fortsetzung folgt.)
Nr. 49, 19. Juli 1848
** Köln, 18. Juli. Die Debatte über den Jakobyschen Antrag. (Fortsetzung.) Nach Hrn. Schneider betritt Hr. Waldeck die Tribüne, um für den
Antrag zu sprechen:
„Wahrlich, die Lage des preußischen Staats ist jetzt beispiellos und im
Grunde kann man sich nicht verhehlen, sie ist auch einigermaßen bedenklich.“
Dieser Anfang ist ebenfalls einigermaßen bedenklich. Wir glauben
noch immer den Abg. Schneider zu hören.
„Preußen war, wir dürfen es sagen, berufen zur Hegemonie in Deutschland.“
Noch immer die altpreußische Illusion, noch immer der süße Traum,
Deutschland in Preußen aufgehen zu machen und Berlin zum deutschen
Paris zu erklären! Herr Waldeck sieht zwar diese süße Hoffnung vor
seinen Augen zerrinnen, aber mit schmerzlichem Gefühl schaut er ihr
nach, er macht der vorigen und jetzigen Regierung einen Vorwurf daraus,
sie habe es verschuldet, daß Preußen nicht an der Spitze von Deutschland
stehe.
Leider die schönen Tage sind vorüber, in denen der Zollverein die
preußische Hegemonie über Deutschland anbahnte, in denen der Provinzialpatriotismus glauben konnte, „der märkische Stamm habe seit 200
Jahren die Geschicke Deutschlands entschieden“ und werde sie auch
ferner entscheiden; die schönen Tage, in denen das gänzlich zerfallende
Bundestags-Deutschland selbst in der allgemeinen Anwendung der preußisch-bureaukratischen Zwangsjacke ein letztes Mittel des Zusammenhalts sehen konnte!
„Der längst von der öffentlichen Meinung gerichtete Bundestag verschwindet, und plötzlich steht vor den Augen der erstaunten Welt die
konstituirende Nationalversammlung zu Frankfurt!“
Die „Welt“ mußte allerdings „erstaunen“ als sie diese konstituirende
Nationalversammlung sah. Man vergleiche darüber die französischen,
englischen und italiänischen Blätter.
Herr Waldeck erklärt sich noch des Breiteren gegen einen deutschen
Kaiser und macht dem Hrn. Reichensperger II. Platz.
Hr. Reichensperger II. erklärt die Unterstützer des Jakobyschen Antrags für Republikaner und wünscht, sie möchten nur so offen mit ihren
Absichten hervortreten wie die Frankfurter Republikaner. Dann betheuert auch er, Deutschland besitze noch nicht das „Vollmaß bürgerlicher
und politischer Tugend, welches ein großer Staatslehrer als die wesentliche Bedingung der Republik bezeichnet.“ Es muß schlimm um Deutschland stehen, wenn der Patriot Reichensperger das sagt!
Die Regierung, fährt er fort, hat keine Vorbehalte gemacht (!) sondern
bloße Wünsche ausgesprochen. Dazu war Veranlassung genug, und auch
ich hoffe, daß nicht immer die Regierungen bei den Beschlüssen der Nationalversammlung umgangen werden. Eine Festsetzung der Kompetenz
der Frankfurter Nationalversammlung liegt außer unserer Kompetenz;
die Nationalversammlung selbst hat sich dagegen ausgesprochen, Theorien über ihre Kompetenz aufzustellen, sie hat praktisch gehandelt, wo
die Nothwendigkeit das Handeln gebot.
Das heißt, die Frankfurter Versammlung hat nicht in der Zeit der revolutionären Aufregung, wo sie allmächtig war, den unausbleiblichen
Kampf mit den deutschen Regierungen durch Einen entscheidenden
Schlag abgemacht; sie hat vorgezogen, die Entscheidung aufzuschieben,
bei jedem einzelnen Beschluß kleine Scharmützel mit dieser oder jener
Regierung zu bestehen, die für sie in demselben Maße schwächend sind
als sie sich von der Zeit der Revolutionen entfernt und durch ihr schlaffes
Auftreten in den Augen des Volks kompromittirt. Und insofern hat Hr.
Reichensperger Recht: es verlohnt sich für uns nicht der Mühe, einer
Versammlung zu Hülfe zu kommen, die sich selbst im Stich läßt!
Rührend aber ist es, wenn Hr. Reichensperger sagt: „Es ist also unstaatsmännisch, derartige Kompetenzfragen zu erörtern; es kömmt nur
darauf an, die jedesmal sich darbietenden praktischen Fragen zu lösen.“
Allerdings, es ist „unstaatsmännisch“, diese „praktischen Fragen“ ein
für Alle Mal durch einen energischen Beschluß zu beseitigen; es ist „un- 10
staatsmännisch“, das revolutionäre Mandat, das jede aus den Barrikaden
hervorgegangene Versammlung besitzt, geltend zu machen gegenüber den
Versuchen der Reaktion, die Bewegung aufzuhalten; allerdings, Cromwell, Mirabeau, Danton, Napoleon, die ganze englische und französische
Revolution war höchst „unstaatsmännisch“, aber Bassermann, Bieder- 15
mann, Eisenmann, Widenmann, Dahlmann benehmen sich „staatsmännisch!“ Die „Staatsmänner“ hören überhaupt auf, wenn die Revolution
eintritt, und die Revolution muß für den Augenblick eingeschlafen sein,
wenn die „Staatsmänner“ wieder auftreten! Und vollends die Staatsmänner von der Stärke des Hrn. Reichensperger II., Abgeordneten des Krei- 20
ses Kempen!
„Gehen Sie von diesem System ab, so wird es schwerlich gelingen,
Konflikte mit der deutschen Nationalversammlung oder mit den Regierungen der Einzelstaaten zu vermeiden; in jedem Falle werden Sie beklagenswerthen Zwiespalt säen; in Folge des Zwiespalts wird die Anar- 25
chie sich erheben, und Niemand schützt uns alsdann vor Bürgerkrieg.
Der Bürgerkrieg aber ist der Anfang noch größern Unglücks ... ich halte
es nicht für unmöglich, daß es alsdann auch einmal von uns heißen wird:
die Ordnung ist in Deutschland hergestellt – durch unsere Freunde von
Osten und Westen!“
Herr Reichensperger mag Recht haben. Wenn die Versammlung sich
auf Kompetenzfragen einläßt, so mag das Veranlassung zu Kollisionen
sein, die den Bürgerkrieg, die Franzosen und die Russen herbeirufen.
Aber wenn sie es nicht thut, wie sie es wirklich nicht gethan hat, so ist uns
der Bürgerkrieg doppelt sicher. Die Konflikte, im Anfang der Revolution 35
noch ziemlich einfach, verwickeln sich täglich mehr, und je länger die
Entscheidung aufgeschoben wird, desto schwieriger, desto blutiger wird
die Lösung sein.
Ein Land wie Deutschland, das gezwungen ist, sich aus der namenlosesten Zersplitterung zur Einheit emporzuarbeiten, das, bei Strafe des 40
Untergangs, einer um so strengeren revolutionären Centralisation bedarf,
je zerfallener es bisher war, ein Land, das zwanzig Vendéen in seinem
Schooße birgt, das von den beiden mächtigsten und centralisirtesten
Kontinentalstaaten eingeklemmt, von zahllosen kleinen Nachbarn umgeben und mit Allen gespannt oder gar im Kriege ist – ein solches Land
kann in der gegenwärtigen Zeit der allgemeinen Revolution weder dem
Bürgerkriege noch dem auswärtigen Kriege entgehen. Und diese Kriege,
die uns ganz sicher bevorstehen, werden um so gefährlicher, um so verheerender werden, je unentschlossener das Volk und seine Leiter sich
benehmen, je länger die Entscheidung hinausgeschoben wird. Bleiben die
„Staatsmänner“ des Hrn. Reichensperger am Ruder, so können wir einen
zweiten dreißigjährigen Krieg erleben. Aber zum Glück hat die Gewalt
der Ereignisse, das deutsche Volk, der Kaiser von Rußland und das französische Volk noch ein Wort mitzusprechen.
(Fortsetzung folgt.)
Nr. 53, 23. Juli 1848
** Köln, 22. Juli. Die Debatte über den Jacoby’schen Antrag (Fortsetzung.) Endlich gestatten uns die Ereignisse, Gesetzentwürfe, Waffenstillstandsprojekte u.s. w. wieder zu unsern geliebten Vereinbarungsdebatten
zurückzukehren. Wir finden den Abg. Hrn. v. Berg aus Jülich auf der
Tribüne, einen Mann, der uns doppelt interessirt: erstens als Rheinländer
und zweitens als Ministerieller neuesten Datums.
Hr. Berg ist aus verschiedenen Gründen gegen den Jacoby’schen Antrag. Der erste ist dieser:
„Der erste Theil des Antrags, der an uns die Forderung stellt, eine
Mißbilligung eines Beschlusses des deutschen Parlaments auszusprechen,
dieser erste Theil ist weiter nichts als ein Protest im Namen einer Minorität gegen eine gesetzliche Majorität. Es ist weiter nichts als ein Versuch einer Partei, die innerhalb eines gesetzgebenden Körpers unterlegen
ist, sich von außen zu stärken, ein Versuch, der in seinen Konsequenzen
zum Bürgerkrieg führen muß.“
Hr. Cobden befand sich von 1840–45 mit seinem Antrag zur Aufhebung der Korngesetze im Unterhause in der Minorität. Er gehörte zu
„einer Partei, die innerhalb eines gesetzgebenden Körpers unterlegen“
war. Was that er? Er suchte sich „von Außen zu stärken.“ Er erließ nicht
bloß eine Mißbilligung der Beschlüsse des Parlaments; er ging viel weiter,
er gründete und organisirte die Anti-Korngesetz-Ligue, die Anti-Korngesetz-Presse, kurz die ganze kolossale Agitation gegen die Korngesetze.
Nach der Ansicht des Hrn. Berg war das ein Versuch, der „zum Bürgerkrieg führen mußte.“
Die Minorität des seligen vereinigten Landtags suchte sich ebenfalls
„von Außen zu stärken“. Hr. Camphausen, Hr. Hansemann, Hr. Milde
nahmen in dieser Beziehung nicht den mindesten Anstand. Die beweisenden Thatsachen sind notorisch. Es ist klar, nach Hrn. Berg, daß die
Konsequenzen auch ihres Benehmens „zum Bürgerkrieg führen mußten.“
Sie führten aber nicht zum Bürgerkrieg, sondern zum Ministerium.
Und so könnten wir noch hundert andre Beispiele anführen.
Also die Minorität eines gesetzgebenden Körpers soll sich, bei Strafe,
zum Bürgerkriege zu führen, nicht von Außen zu stärken suchen. Aber
was ist denn „von Außen“? Die Wähler, d.h. die Leute, die die gesetz- 10
gebenden Körper machen. Und wenn man sich nicht mehr durch Einwirkung auf diese Wähler „stärken“ soll, wodurch soll man sich stärken?
Sind die Reden der Hrn. Hansemann, Reichensperger, v. Berg etc.
bloß für die Versammlung gehalten oder auch für’s Publikum, dem sie
durch stenographische Berichte mitgetheilt werden? Sind diese Reden 15
nicht ebenfalls Mittel, wodurch diese „Partei innerhalb eines gesetzgebenden Körpers“ sich „von Außen zu stärken sucht“ oder zu [stärken]
hofft?
Mit Einem Wort: Das Prinzip des Hrn. Berg würde zur Aufhebung
aller politischen Agitation führen. Die Agitation ist nicht anders, als die 20
Anwendung der Unverantwortlichkeit der Repräsentanten der Preßfreiheit, des Assoziationsrechts – d.h. der in Preußen zu Recht bestehenden
Freiheiten. Ob diese Freiheiten zum Bürgerkriege führen oder nicht, geht
uns gar nichts an; genug, sie bestehen und wir wollen sehen, wohin es
„führt“, wenn man fortfährt, sie anzutasten.
„Meine Herren, diese Versuche der Minorität, sich außerhalb der gesetzgebenden Gewalt Kraft und Geltung zu verschaffen, sind nicht von
heute und gestern, sie datiren vom ersten Tag der deutschen Erhebung.
Auf dem Vorparlament entfernte sich die Minorität protestirend und die
Folge davon war ein Bürgerkrieg.“
Erstens ist hier beim Jacoby’schen Antrag von einer „protestirenden
Entfernung der Minorität“ keine Rede.
Zweitens „sind die Versuche der Minorität, sich außerhalb der gesetzgebenden Gewalt Geltung zu verschaffen“, allerdings „nicht von heute
und gestern“, denn sie datiren von dem Tage, wo es gesetzgebende Ge- 35
walten und Minoritäten gab.
Drittens hat nicht die protestirende Entfernung der Minorität des Vorparlaments zum Bürgerkrieg geführt, sondern die „moralische Ueberzeugung“ des Hrn. Mittermayer, daß Hecker, Fickler und Consorten Landesverräther seien und die in Folge davon ergriffenen, durch die 40
schlotterndste Angst diktirten Maßregeln der badischen Regierung.
Nach dem Argument des Bürgerkriegs, das natürlich ganz geeignet ist,
dem deutschen Bürger gewaltige Angst einzujagen, kommt das Argument
des mangelnden Mandats. „Wir sind von unsern Wählern gewählt, um
eine Staatsverfassung für Preußen zu begründen; dieselben Wähler haben
andere ihrer Mitbürger nach Frankfurt entsendet, um dort die Centralgewalt zu begründen. Es ist nicht zu läugnen, daß dem Wähler, welcher
das Mandat gibt, allerdings zusteht, das, was der Mandatar thut, zu
billigen oder zu mißbilligen; aber die Wähler haben uns nicht beauftragt,
in dieser Beziehung die Stimmen für sie zu führen.“
Dies triftige Argument hat große Bewunderung bei den Juristen und
juristischen Dilettanten der Versammlung erregt. Wir haben kein Mandat! Und dennoch behauptet derselbe Hr. Berg zwei Minuten später, die
Frankfurter Versammlung sei „berufen worden, um im Einvernehmen
mit den deutschen Regierungen, die künftige Verfassung Deutschlands
aufzubauen“, und die preußische Regierung würde in diesem Falle doch
hoffentlich ihre Bestätigung nicht geben, ohne die Vereinbarungsversammlung oder die nach der neuen Konstitution gewählte Kammer zu
Rathe zu ziehen? Und dennoch hat das Ministerium die Anerkennung
des Reichsverwesers der Versammlung sogleich nebst ihren Vorbehalten
angezeigt und die Versammlung dadurch aufgefordert, ihr Urtheil abzugeben!
Gerade der Standpunkt des Hrn. Berg, seine eigene Rede und die Mittheilung des Hrn. Auerswald führen also zu der Konsequenz, daß die
Versammlung allerdings ein Mandat hat, sich mit den Frankfurter Beschlüssen zu beschäftigen!
Wir haben kein Mandat! Also wenn die Frankfurter Versammlung die
Censur wieder vorschreibt, bei einem Konflikt zwischen Kammer und
Krone bairische und östreichische Truppen zur Unterstützung der Krone
nach Preußen schickt, so hat Hr. Berg „kein Mandat“!
Welches Mandat hat Hr. Berg? Buchstäblich nur das, „die Verfassung
mit der Krone zu vereinbaren.“ Er hat also keineswegs das Mandat zu
interpelliren, Unverantwortlichkeitsgesetze, Bürgerwehrgesetze, Ablösungsgesetze und andere nicht in der Verfassung figurirende Gesetze zu
vereinbaren. Die Reaktion behauptet das auch täglich. Er selbst sagt:
„Jeder Schritt über dieses Mandat hinaus ist Ungerechtigkeit, ein Aufgeben desselben, oder gar Verrath!“
Und dennoch giebt Hr. Berg und die ganze Versammlung jeden Augenblick, von der Nothwendigkeit gezwungen, ihr Mandat auf. Sie muß
es, in Folge des revolutionären oder vielmehr jetzt reaktionären Provisoriums. In Folge dieses Provisoriums gehört aber Alles zur Kompetenz
der Versammlung, was dazu dient, die Errungenschaften der Märzrevolution sicher zu stellen, und wenn dies durch einen moralischen Einfluß
auf die Frankfurter Versammlung geschehen kann, so ist die Vereinbarungskammer dazu nicht nur befugt, sondern sogar verpflichtet.
Folgt das rheinpreußische Argument, das für uns Rheinländer von
besondrer Wichtigkeit ist, weil es beweist, wie wir in Berlin vertreten sind.
„Wir Rheinländer, Westphalen und noch andere Provinzen haben mit
Preußen durchaus kein anderes Verband, als daß wir zur Krone Preußen
gekommen sind. Lösen wir das Band auf, so fällt der Staat auseinander.
Ich sehe auch gar nicht ein und ich glaube die meisten Deputirten meiner
Provinz auch nicht, was wir mit einer Republik Berlin sollen. Da könnten 10
wir ja lieber eine Republik Köln wollen.“
Auf die kannegießerlichen Möglichkeiten, was wir wohl „wollen könnten“ wenn Preußen sich in eine „Republik Berlin“ verwandelte, auf die
neue Theorie über die Lebensbedingungen des preußischen Staats u.s. w.
gehen wir gar nicht ein. Wir protestiren als Rheinländer nur dagegen, 15
daß „wir zur Krone Preußen gekommen sind“. Im Gegentheil, die „Krone Preußen“ ist zu uns gekommen.
Der nächste Redner gegen den Antrag ist der Herr Simons aus Elberfeld. Er wiederholt Alles, was der Hr. Berg gesagt hat.
Auf ihn folgt ein Redner der Linken, und sodann der Herr Zachariä. 20
Er wiederholt Alles, was Herr Simons gesagt hat.
Der Abgeordnete Duncker wiederholt Alles, was Hr. Zachariä gesagt
hat. Er sagt aber auch noch einige andere Dinge, oder er sagt das schon
Gesagte in so krasser Form, daß wir gut thun, auf seine Rede kurz einzugehen.
„Wenn wir, die konstituirende Versammlung von 16 Millionen Deutschen, der konstituirenden Versammlung sämmtlicher Deutschen einen
solchen Tadel hinwerfen, stärken wir dadurch in dem Bewußtsein des
Volks die Autorität der deutschen Centralgewalt, die Autorität des deutschen Parlaments? Untergraben wir nicht damit den freudigen Gehor- 30
sam, der ihr von den einzelnen Stämmen werden muß, wenn sie wirken
soll für die Einheit Deutschlands?“
Nach Hrn. Duncker besteht die Autorität der Centralgewalt und Nationalversammlung, der „freudige Gehorsam“ er besteht darin daß das
Volk sich ihr blindlings unterwirft, aber die einzelnen Regierungen ihre 35
Vorbehalte machen, und gelegentlich ihr den Gehorsam kündigen.
„Wozu in unserer Zeit, wo die Gewalt der Thatsachen eine so unermeßliche ist, wozu theoretische Erklärungen?“
Die Anerkennung der Souverainetät der Frankfurter Versammlung
durch die Vertreter „von 16 Millionen Deutschen“ ist also eine bloß 40
„theoretische Erklärung“!?
„Wenn in Zukunft die Regierung und die Volksvertretung Preußens
einen Beschluß, der in Frankfurt gefaßt würde, für unmöglich, für unausführbar hielten, würde dann überhaupt die Möglichkeit der Ausführung
eines solchen Beschlusses da sein?“
Die bloße Meinung, das Dafürhalten der preußischen Regierung und
Volksvertretung wäre also im Stande, Beschlüsse der Nationalversammlung unmöglich zu machen.
„Wenn das ganze preußische Volk, wenn zwei Fünftel Deutschlands
sich den Frankfurter Beschlüssen nicht unterwerfen wollten, so wären sie
unausführbar, wir mögen heute aussprechen, was wir wollen.“
Da haben wir den ganzen alten Preußen-Hochmuth, den Berliner Nationalpatriotismus in der ganzen alten Glorie mit dem Zopf und Krückstock des alten Fritzen. Wir sind zwar die Minorität, wir sind nur zwei
Fünftel (nicht einmal) aber wir werden der Majorität schon zeigen, daß
wir die Herren in Deutschland, daß wir die Preußen sind!
Wir rathen den Herrn von der Rechten nicht, einen solchen Konflikt
zwischen „Zwei Fünftel“ und „Drei Fünftel“ zu provoziren. Das Zahlenverhältniß würde sich doch ganz anders stellen und manche Provinz dürfte sich erinnern, daß sie seit undenklichen Zeiten deutsch, aber erst seit
dreißig Jahren preußisch ist.
Aber Hr. Duncker hat einen Ausweg. Die Frankfurter so gut wie wir
müssen „solche Beschlüsse fassen, daß in ihnen ausgesprochen ist der
vernünftige Gesammtwille, die wahre öffentliche Meinung, daß sie bestehen können vor dem sittlichen Bewußtsein der Nation“ – d.h. Beschlüsse nach dem Herzen des Abg. Duncker. „Wenn wir, wenn jene in
Frankfurt solche Beschlüsse fassen, dann sind wir, dann sind sie souverän, sonst sind wir es nicht und wenn wir es zehnmal dekretiren.“
Nach dieser tiefsinnigen, seinem sittlichen Bewußtsein entsprechenden
Definition der Souveränetät stößt Hr. Duncker den Seufzer aus: „Jedenfalls gehört dies der Zukunft an“ – und damit schließt er seine Rede.
Raum und Zeit schließen ein Eingehen auf die an demselben Tage
gehaltenen Reden der Linken aus. Indessen werden unsre Leser schon
aus den gegebenen Reden der Rechten gesehen haben, daß Hr. Parrisius
nicht ganz Unrecht hatte, wenn er auf Vertagung antrug, aus dem Grunde, weil „die Hitze in dem Saale so hoch gestiegen ist, daß man seine
Gedanken nicht vollständig klar haben kann“!
Nr. 55, 25. Juli 1848
** Köln, 24. Juli. Die Debatte über den Jacobyschen Antrag. (Schluß).
Als wir vor einigen Tagen durch den Drang der Weltereignisse genöthigt
waren, die Schilderung dieser Debatte zu unterbrechen, hat ein benachbarter Publizist die Gefälligkeit gehabt, diese Schilderung an unsrer Stelle
zu übernehmen. Er hat das Publikum bereits auf „die Fülle treffender
Gedanken und heller Ansichten“, auf „den guten gesunden Sinn für wahre Freiheit“ aufmerksam gemacht, welche „die Redner der Majorität in
dieser großen zweitägigen Debatte gezeigt haben“ – und namentlich un- 10
ser unvergleichlicher Baumstark.
Wir müssen uns beeilen, die Debatte zu Ende zu bringen, aber wir
können nicht umhin, einige Beispiele der treffenden Gedanken und hellen
Ansichten der Rechten aus der „Fülle“ hervorzusuchen.
Den zweiten Tag der Debatte eröffnet der Abg. Abegg mit der Dro- 15
hung an die Versammlung: Wenn man über diesen Antrag ins Reine kommen wolle, so müsse man die ganzen Frankfurter Debatten vollständig
wiederholen – und dazu sei die hohe Versammlung doch offenbar nicht
berechtigt! Das würden ihre Herren Kommittenten, „bei dem praktischen
Takt und praktischen Sinn der ihnen beiwohnt“, nie billigen können! 20
Uebrigens was solle aus der deutschen Einheit werden, wenn man sich
(jetzt kömmt ein ganz besonders „treffender Gedanke“) „nicht nur auf
Vorbehalte beschränke, sondern zu einer entschiedenen Billigung oder
Mißbilligung der Frankfurter Beschlüsse“ übergehe! Da bleibe ja nichts
als die „lediglich formelle Fügsamkeit“!
Natürlich, die „lediglich formelle Fügsamkeit“, die kann man durch
„Vorbehalte“ und im Nothfall auch direkt weigern, das kann der deutschen Einheit keinen Schaden thun; aber eine Billigung oder Mißbilligung, ein Urtheil über diese Beschlüsse vom stylistischen, logischen oder
Nützlichkeitsstandpunkt – da hört wirklich Alles auf!
Hr. Abegg schließt mit der Bemerkung, es sei die Sache der Frankfurter, nicht der Berliner Versammlung, sich über die der Berliner, nicht der
Frankfurter Versammlung vorgelegten Vorbehalte zu erklären. Man dürfe den Frankfurtern nicht vorgreifen; das beleidige ja die Frankfurter!
Die Herren in Berlin sind inkompetent über Erklärungen zu urtheilen, 35
die ihre eignen Minister ihnen machen.
Ueberspringen wir nun die Götter der kleinen Leute, einen Baltzer,
einen Kämpff, einen Gräff, und eilen wir den Helden des Tages, den unvergleichlichen Baumstark zu hören.
Der Abg. Baumstark erklärt, er werde sich nie für inkompetent erklären, sobald er nicht zugeben müsse, er verstehe von der Sache nichts –
und das werde doch wohl nicht das Resultat der achtwöchentlichen Debatte sein, daß man von der Sache nichts verstehe?
Der Abg. Baumstark ist also kompetent. Und zwar folgender Maßen:
„Ich frage, sind wir denn durch unsere bisher bewiesene Weisheit dazu
vollkommen berechtigt (d.h. kompetent) einer Versammlung gegenüber
zu treten, welche
das allgemeine Interesse Deutschlands,
die Bewunderung von ganz Europa,
durch die Vortrefflichkeit ihrer Gesinnung,
durch die Höhe ihrer Intelligenz,
durch die Sittlichkeit ihrer Staatsanschauung
auf sich gezogen hat – ich sage:
Durch Alles, was in der Geschichte den Namen Deutschlands groß
gemacht und verherrlicht hat. Dem beuge ich mich (d.h. erkläre mich
inkompetent) und wünsche, daß die Versammlung in dem Gefühl der
Wahrheit (!!) sich ebenfalls beugen (d.h. inkompetent erklären) möge!“
„Meine Herren“, fährt der „kompetente“ Abg. Baumstark fort, „man
hat in der gestrigen Sitzung gesagt, daß man von Republik u.s. w. gesprochen, das sei ein unphilosophisches Wesen. Es kann aber unmöglich
unphilosophisch sein, als ein Charakteristikum der Republik im demokratischen Sinne die Verantwortlichkeit dessen zu bezeichnen, der an der
Spitze des Staats steht. Meine Herren, es steht fest, daß alle Staatsphilosophen von Plato an bis herab zu Dahlmann (tiefer „herab“ konnte der
Abg. Baumstark allerdings nicht steigen) diese Ansicht ausgesprochen
haben, und wir dürfen ohne ganz besondere Gründe, die noch erst vorgebracht werden müssen, dieser mehr als tausendjährigen Wahrheit (!)
und historischen Thatsache nicht widersprechen.“
Hr. Baumstark meint also doch, daß man wohl zuweilen „ganz besondere Gründe“ haben könne, um sogar „historischen Thatsachen“ zu widersprechen. Die Herren von der Rechten pflegen sich allerdings in dieser
Beziehung nicht zu geniren.
Hr. Baumstark erklärt sich ferner abermals inkompetent, indem er die
Kompetenz auf die Schultern „aller Staatsphilosophen von Plato bis herab zu Dahlmann“ schiebt, zu welchen Staatsphilosophen Hr. Baumstark
natürlich nicht gehört.
„Denke man sich dies Staatsgebäude! Eine Kammer und ein verantwortlicher Reichsverweser, und basirt auf das jetzige Wahlgesetz! Bei einiger Betrachtung würde man finden, daß dies der gesunden Vernunft
widerspricht.“
Und nun thut Hr. Baumstark folgenden tiefgeschöpften Ausspruch,
der selbst bei der schärfsten Betrachtung nicht „der gesunden Vernunft“
widersprechen wird:
„Meine Herren! Zur Republik gehört zweierlei: die Volksansicht und
die leitenden Persönlichkeiten. Wenn wir unsere deutsche Volksansicht
etwas näher betrachten, so werden wir darin von dieser (nämlich der
erwähnten reichsverweserlichen) Republik wenig finden!“
Herr Baumstark erklärt sich also abermals inkompetent, und diesmal
ist es die Volksansicht, die für die Republik statt seiner kompetent ist. Die
Volksansicht „versteht“ also mehr von der Sache als der Abg. Baum- 10
stark.
Endlich aber beweist der Redner, daß es auch Sachen giebt, von denen
er etwas „versteht“, und zu diesen Sachen gehört vor allen Dingen die
Volkssouveränetät.
„Meine Herren! Die Geschichte, und ich muß darauf zurückkommen, 15
gibt den Beweis, wir haben Volkssouveränetät von jeher gehabt, aber sie
hat sich unter verschiedenen Formen verschieden gestaltet.“
Und jetzt folgt eine Reihe der „treffendsten Gedanken und hellsten
Ansichten“ über die brandenburgisch-preußische Geschichte und die
Volkssouveränetät, welche dem benachbarten Publizisten alle irdischen 20
Leiden im Uebermaß konstitutioneller Wonne und doktrinärer Seligkeit
verschwinden macht.
„Als der große Churfürst jene morschen ständischen Elemente, infizirt
von dem Gift französischer Entsittlichung (das Recht der ersten Nacht
war allerdings allmählig von der „französischen entsittlichten“ Civilisa- 25
tion zu Grabe getragen worden!) unberücksichtigt ließ, ja (!) niederschmetterte (das „niederschmettern“ ist allerdings die beste Art, etwas
unberücksichtigt zu lassen), da ward ihm allgemein vom Volke zugejauchzt, in dem tiefen Gefühl der Sittlichkeit, einer Kräftigung des deutschen, insbesondere des preußischen Staatsgebäudes.“
Man bewundre das „tiefe Gefühl der Sittlichkeit“ der brandenburgischen Spießbürger des 17. Jahrhunderts, die im tiefen Gefühl ihrer Profite dem Churfürsten zujauchzten, als er ihre Feinde, die Feudalherren
angriff, und ihnen selbst Konzessionen verkaufte – man bewundre aber
noch mehr die „gesunde Vernunft“ und „helle Ansicht“ des Hrn. Baum- 35
stark, der in diesem Zujauchzen „Volkssouveränetät“ erblickt!
„Zu jener Zeit ist Keiner gewesen, der dieser absoluten Monarchie
nicht gehuldigt hätte (weil er sonst Stockprügel bekommen), und der
große Friedrich wäre zu jener Bedeutung nicht gekommen, hätte ihn die
wahre Volkssouveränetät nicht getragen.“
Die Volkssouveränetät der Stockprügel, Leibeigenschaft und Frohndienste – das ist für Hrn. Baumstark die wahre Volkssouveränetät. Naives
Geständniß!
Von der wahren kommt Hr. Baumstark jetzt zu den falschen Volkssouveränetäten.
„Aber es kam eine andere Zeit, die der konstitutionellen Monarchie.“
Dies wird bewiesen durch eine lange „konstitutionelle Litanei“, deren
kurzer Sinn ist, daß das Volk in Preußen von 1811 bis 1847 stets nach der
Konstitution, nie nach der Republik gerufen habe (!), woran sich ungezwungen die Bemerkung knüpft, daß auch von der letzten süddeutschen
republikanischen Schilderhebung „das Volk sich mit Entrüstung hinweggewendet hat.“
Daraus folgt nun ganz natürlich, daß die zweite Art der Volkssouveränetät (freilich nicht mehr die „wahre“) die „eigentlich konstitutionelle“
ist. „Es ist die, durch welche die Staatsgewalt unter König und Volk
getheilt wird, es ist eine getheilte Volkssouveränetät (die „Staatsphilosophen von Plato bis herab zu Dahlmann“ mögen uns sagen, was das heißen soll), welche dem Volke unverkürzt und unbedingt werden muß (!!)
aber ohne daß der König an seiner gesetzlichen Gewalt (durch welche
Gesetze ist diese in Preußen seit dem 19. März bestimmt?) verliert –
darüber ist Klarheit, (namentlich im Kopfe des Abg. Baumstark), der
Begriff ist durch die Geschichte des konstitutionellen Systems festgesetzt,
und kein Mensch kann mehr darüber im Zweifel sein (die „Zweifel“ fangen leider erst wieder an, wenn man die Rede des Abg. Baumstark liest).
Endlich „gibt es eine dritte Volkssouveränetät, es ist die demokratischrepublikanische, auf den sogenannten breitesten Grundlagen ruhen sollende. Dieser unglückliche Ausdruck breiteste Grundlage!“
Gegen diese breiteste Grundlage „erhebt“ nun Hr. Baumstark „ein
Wort“. Diese Grundlage führt zum Verfall der Staaten, zur Barbarei! Wir
haben keine Catonen, die der Republik die sittliche Unterlage geben
könnten. Und jetzt beginnt Hr. Baumstark so laut in das alte, längst
verstimmte und mit Beulen besäte Montesquieusche Horn von der republikanischen Tugend zu stoßen, daß der benachbarte Publizist von Bewunderung fortgerissen, ebenfalls einstimmt und zum Erstaunen von
ganz Europa den glänzenden Beweis führt, daß die „republikanische Tugend ... eben zum Konstitutionalismus führt“! Zu gleicher Zeit aber fällt
Herr Baumstark in eine andere Tonart und läßt sich durch die Abwesenheit der republikanischen Tugend ebenfalls zum Konstitutionalismus führen. Den glänzenden Effekt dieses Duetts, in dem nach einer Reihe der
herzzerreissendsten Dissonanzen zuletzt beide Stimmen auf dem versöhnenden Akkord des Konstitutionalismus zusammenkommen, mag sich
der Leser denken.
Hr. Baumstark kommt nun durch längere Erörterungen zu dem Resultat, daß die Minister eigentlich gar „keinen eigentlichen Vorbehalt“
gemacht hätten, sondern nur „einen leisen Vorbehalt im Betreff der Zukunft“, geräth zuletzt selbst auf die breiteste Grundlage, indem er das
Heil Deutschlands nur in einem demokratisch-konstitutionellen Staate
sieht, und wird dabei so sehr „von dem Gedanken an die Zukunft
Deutschlands überwältigt“, daß er sich durch den Ruf Luft macht:
„Hoch, dreimal hoch das volksthümlich-konstitutionelle erbliche deutsche Königthum!“
In der That, er hatte Recht zu sagen: Diese unglückliche breiteste 10
Grundlage!
Es sprechen nun noch mehrere Redner beider Seiten, aber nach dem
Abg. Baumstark wagen wir sie unsern Lesern nicht mehr vorzuführen.
Nur Eins erwähnen wir noch: der Abg. Wachsmuth erklärt, an der Spitze
seines Glaubensbekenntnisses stehe der Satz des edlen Stein: Der Wille 15
freier Menschen ist der unerschütterliche Pfeiler jedes Throns.
„Das, ruft der benachbarte Publizist, in Entzücken schwelgend, das
trifft den Mittelpunkt der Sache! Nirgends gedeiht der Wille freier Menschen besser als im Schatten des unerschütterlichen Throns, nirgends
ruht der Thron so unerschütterlich wie auf der intelligenten Liebe freier 20
Menschen!“
In der That, die „Fülle treffender Gedanken und heller Ansichten“, der
„gesunde Sinn für wahre Freiheit“, die die Majorität in dieser Debatte
entwickelt hat, reicht noch lange nicht an die inhaltreiche Gedankenschwere des benachbarten Publizisten!