** Köln, 8. Juli. Zugleich mit der Nachricht von der Auflösung des
Nr. 39, 9. Juli 1848
Neue Rheinische Zeitung.
Ministeriums Hansemann kommt uns auch der stenographische Bericht
über die Vereinbarungssitzung vom 4. Juli zu. In dieser Sitzung wurde
das erste Symptom dieser Auflösung, der Austritt des Herrn Rodbertus
bekannt gemacht, und zugleich der Zerfall des Ministeriums durch die
beiden widersprechenden Abstimmungen über die Posener Kommission
und den Austritt der Linken einen bedeutenden Schritt weiter gefördert.
Die Ankündigungen der Herrn Minister über den Austritt von Rodbertus enthalten auch im stenographischen Bericht nichts Neues. Wir
übergehen sie.
Es erhob sich Herr Forstmann; er müsse protestiren gegen die Ausdrücke, welche Herr Gladbach am 30. Juni von der „Deputation der
achtbarsten Männer des Rheinlands und Westphalens“ gebraucht habe.
Herr Berg: Ich habe bereits neulich zur Geschäftsordnung die Bemerkung gemacht, daß die Verlesung des Schreibens nicht hierher gehöre und
daß sie mich langweile. (Ruf: Uns langweile!) Gut, uns. Ich habe für mich
und Mehrere gesprochen, und der Umstand, daß wir heute durch eine
nachträgliche Bemerkung gelangweilt werden, hebt diese Bemerkung
nicht auf.
Herr Tüshaus, Referent der Centralabtheilung in der posenschen Kommissionsfrage, stattet Bericht ab. Die Centralabtheilung trägt darauf an,
daß die Kommission ernannt werde, um alle auf die posener Angelegenheit bezüglichen Fragen zu untersuchen und läßt die Frage offen, welche
Mittel die Kommission zu diesem Zweck zu ihrer Verfügung haben soll.
Die Herren Wolff, Müller, Reichensperger II. und Sommer haben
Amendements gestellt, die sämmtlich unterstützt werden und zur Diskussion kommen.
Hr. Tüshaus fügt seinem Bericht noch einige Bemerkungen hinzu, in
denen er sich gegen die Kommission ausspricht. Die Wahrheit liege wie
immer, auch diesmal offenbar in der Mitte, und man werde nach langen
und widersprechenden Berichten nur zu dem Resultate kommen, daß von
beiden Seiten Unrecht geschehen sei. Damit sei man gerade soweit wie
jetzt. Man solle sich wenigstens erst von der Regierung einen detaillirten
Bericht geben lassen und darauf hin das Weitere beschließen.
Wie kommt die Centralabtheilung dazu, einen Berichterstatter zu wählen, der gegen seinen eignen Bericht das Wort ergreift?
Hr. Reuter entwickelt die Gründe, die ihn veranlaßten, den Antrag zur 10
Ernennung der Kommission zu stellen. Er bemerkt schließlich, er habe
keineswegs eine Anklage der Minister beabsichtigt; er als Jurist wisse zu
gut, daß alle bisherige Verantwortlichkeit der Minister illusorisch sei, so
lange kein Gesetz über diesen Punkt existire.
Hr. Reichensperger II. erhebt sich. Er betheuert seine enormen Sym- 15
pathieen für Polen, er hofft, daß der Tag nicht fern sein wird, wo die
deutsche Nation den Enkeln Sobieski’s eine alte Ehrenschuld abträgt.
(Als ob diese Ehrenschuld nicht längst abgetragen sei, durch acht Theilungen Polens, durch Shrapnells, Höllenstein und Stockprügel!) „Aber
wir werden auch die ruhigste Besonnenheit behaupten müssen, damit die 20
deutschen Interessen immerdar in erster Linie bleiben.“ (Die deutschen
Interessen bestehen natürlich darin, daß man von dem Gebiet so viel
behält wie möglich.) Und gegen eine Kommission zur Untersuchung des
Thatbestandes ist Hr. Reichensperger besonders: „dies ist eine Frage,
welche ausdrücklich der Geschichte oder den Gerichten angehört.“ Hat 25
Herr Reichensperger vergessen, daß er selbst in der Revolutionsdebatte
erklärte, die Herren seien da, um „Geschichte zu machen“? Er schließt mit
einer juristischen Spitzfindigkeit über die Stellung der Abgeordneten. Wir
kommen später auf die Kompetenzfrage zurück.
Jetzt aber erhebt sich der Hr. Bauer aus Krotoschin, selbst ein 30
Deutschpole, um die Interessen seiner Genossenschaft zu vertheidigen.
„Ich hätte gern die Versammlung gebeten, einen Schleier vor die Vergangenheit zu ziehen, und sich nur mit der Zukunft eines Volks zu beschäftigen, das unsere Theilnahme mit Recht in Anspruch nimmt.“
Wie rührend! Hr. Bauer aus Krotoschin ist so sehr von Theilnahme an 35
der Zukunft des polnischen Volks in Anspruch genommen, daß er über
seine Vergangenheit, über die Barbareien der preußischen Soldateska, der
Juden und Deutschpolen „einen Schleier ziehen“ möchte! Im Interesse
der Polen selbst, soll man die Sache fallen lassen!
„Was verspricht man sich von so betrübenden Erörterungen? Finden 40
Sie die Deutschen schuldig, wollen Sie deßhalb weniger für die Wahrung
Ihrer Nationalität, für die Sicherung ihrer Person und ihres Eigenthums
sorgen?“
In der That, eine großartige Offenherzigkeit! Hr. Bauer aus Krotoschin
gibt zu, daß die Deutschen möglicher Weise Unrecht haben könnten –
aber wenn auch, die deutsche Nationalität muß doch auf Kosten der
Polen unterstützt werden!
„Ich vermag nicht abzusehen, was das Aufwühlen des Schuttes der
Vergangenheit Erspriesliches zu Tage fördern kann für eine befriedigende
Lösung dieser schwierigen Fragen.“
Allerdings nichts „Ersprießliches“ für die Herren Deutschpolen und
ihre wüthigen Bundesgenossen. Darum sperren sie sich auch so sehr dagegen.
Hr. Bauer sucht dann die Versammlung zu intimidiren: durch eine
solche Kommission werde von neuem der Feuerbrand in die Gemüther
geworfen, von neuem der Fanatismus angeregt und von neuem könne ein
blutiger Zusammenstoß entstehen. Diese menschenfreundlichen Rücksichten verhindern Hrn. Bauer, für die Kommission zu stimmen. Aber
damit es nicht scheine, seine Kommittenten hätten die Kommission zu
fürchten, kann er auch nicht dagegen stimmen. Aus Rücksicht für die
Polen ist er gegen, aus Rücksicht für die Deutschen ist er für die Kommission, und um in diesem Dilemma seine ganze Unparteilichkeit zu
bewahren, stimmt er gar nicht.
Ein anderer Abg. aus Posen, Bußmann von Gnesen, sieht seine bloße
Gegenwart als einen Beweis an, daß in Posen auch Deutsche wohnen. Er
will statistisch beweisen, daß in seiner Gegend „ganze Massen Deutsche“
wohnen. (Unterbrechung.) Das Vermögen vollends sei zu mehr als zwei
Drittel in den Händen der Deutschen. „Dagegen glaube ich den Beweis
zu liefern, daß wir Preußen Polen nicht bloß 1815 durch unsere Waffen
erobert haben (!?!) sondern durch einen 33jährigen Frieden, durch unsere
Intelligenz (wovon diese Sitzung Proben bietet) zum zweiten Male erobert haben.“ (Unterbrechung. Der Präsident fordert Hrn. Bußmann
auf, bei der Sache zu bleiben.) Gegen Reorganisation bin ich nicht; die
vernünftigste Reorganisation wäre aber eine Gemeindeordnung mit Wahl
der Beamten; diese und die Frankfurter Beschlüsse über Schutz aller Nationalitäten würde den Polen alle Garantien bieten. Gegen die Demarkationslinie bin ich aber sehr. (Unterbrechung. Nochmalige Zurechtweisung.) Wenn ich denn bei der Sache bleiben soll, so bin ich gegen die
Kommission, weil sie nutzlos und aufregend ist; übrigens fürchte ich sie
nicht, sondern werde für die Kommission sein, wenn es darauf ankomme
... (Unterbrechung: Er spricht also dafür!) Nein ich spreche dagegen ...
Meine Herren, um wenigstens die Gründe, weßhalb der Aufruhr entstanden, zu begreifen, will ich Ihnen mit kurzen Worten (Unterbrechung.
Widerspruch.).
Cieskorki: Nicht unterbrechen! Ausreden lassen!
Präsident: Ich bitte den Redner abermals, streng bei der Frage zu bleiben.
Bußmann: „Ich habe mich gegen die Kommission dagegen ausgesprochen und habe weiter nichts zu sagen!“
Mit diesen wüthenden Worten verläßt der entrüstete deutsch-polnische
Hr. Rittergutsbesitzer die Tribüne und eilt unter dem schallenden Gelächter der Versammlung seinem Platze zu.
Herr Heyne, Abgeordneter des Bromberger Kreises sucht die Ehre seiner Landsleute zu retten, indem er für die Kommission stimmt. Er kann
sich indeß auch nicht enthalten, den Polen Arglist, Betrug u.s. w. vorzuwerfen.
Hr. Baumstark, ebenfalls ein Deutschpole, ist wieder gegen die Kom- 15
mission. Die Gründe sind immer die alten.
Die Polen enthalten sich der Diskussion. Nur Pokrzywinicki spricht
für die Kommission. Es ist bekannt, daß gerade die Polen von jeher auf
Untersuchung drangen, während es sich jetzt herausstellt, daß die
Deutschpolen mit Einer Ausnahme Alle dagegen protestiren.
Herr Pohle ist so wenig Pole, daß er ganz Posen zu Deutschland rechnete und die Gränze zwischen Deutschland und Polen für eine „durch
Deutschland gezogene Scheidewand“ erklärte!
Die Vertheidiger der Kommission sprachen im Allgemeinen breit und
mit wenig Schärfe. Wie bei ihren Gegnern, kamen auch bei ihnen Wie- 25
derholungen über Wiederholungen vor. Ihre Argumente waren meist
feindlich trivialer Natur und weit weniger unterhaltend als die interessirten Betheuerungen der Deutschpolen.
Auf die Stellung der Minister, Beamten in dieser Frage, sowie auf die
vielberühmte Kompetenzfrage kommen wir morgen zurück.
Neue Rheinische Zeitung.
Nr. 41, 11. Juli 1848
** Köln, 9. Juli. Welch ein dringend nothwendiger Akt der Gerechtigkeit gegen die Polen, die Ernennung einer Untersuchungs-Kommission
mit unbedingter Vollmacht ist, geht aus dem Bericht hervor, den wir seit 35
drei Tagen angefangen haben, nach authentischen Aktenstücken zu geben.
Die altpreußischen Beamten, schon von vorn herein in einer feindlichen Stellung gegen die Polen, sahen sich durch die ReorganisationsVerheißungen in ihrer Existenz bedroht. Der kleinste Akt der Gerechtigkeit gegen die Polen brachte ihnen Gefahr. Daher die fanatische Wuth,
womit sie, unterstützt von der losgelassenen Soldateska, über die Polen
herfielen, die Konventionen brachen, die harmlosesten Leute mißhandelten, die größten Schändlichkeiten durchgehen ließen oder sanktionirten, nur um die Polen zu einem Kampfe zu zwingen, in dem ihre Erdrückung durch die kolossalste Uebermacht gewiß war.
Das Ministerium Camphausen, nicht nur schwach, rathlos, schlecht
berichtet, sondern sogar absichtlich, aus Prinzip unthätig, ließ Alles gehen, wie es ging. Die schauderhaftesten Barbareien geschahen, und Herr
Camphausen rührte sich nicht.
Welche Berichte liegen jetzt vor über den posen’schen Bürgerkrieg?
Hier die partheiischen, interessirten Berichte der Urheber des Kriegs,
der Beamten, der Offiziere, und die auf Beide gestützten Data, die das
Ministerium geben kann. Das Ministerium ist ebenfalls selbst Partei, so
lange Herr Hansemann darin sitzt. Diese Aktenstücke sind parteiisch,
aber sie sind offiziell.
Dort die von den Polen gesammelten Thatsachen, ihre Klagschriften
ans Ministerium, namentlich die Briefe des Erzbischofs Przyluski an die
Minister. Diese Aktenstücke haben meist keinen offiziellen Charakter,
ihre Verfasser erbieten sich aber zum Beweise der Wahrheit.
Die beiden Klassen von Berichten widersprechen einander total, und
die Kommission soll untersuchen, welche Seite Recht hat.
Sie kann – wenige Ausnahmsfälle abgerechnet – dies nur dadurch
thun, daß sie sich an Ort und Stelle begibt und durch Zeugenverhör
wenigstens die wichtigsten Punkte ins Klare bringt. Wird ihr dies untersagt, so ist ihre ganze Thätigkeit illusorisch, so mag sie eine gewisse historisch-philologische Kritik üben, den einen oder den andern Bericht für
glaubwürdiger erklären, aber entscheiden kann sie nicht.
Die ganze Bedeutung der Kommission hängt also von der Befugniß ab,
Zeugen zu verhören, und daher der Eifer sämmtlicher Polenfresser in der
Versammlung, sie durch allerlei tiefsinnige und spitzfindige Gründe zu
beseitigen, daher der Staatsstreich am Schluß der Sitzung.
Der Abg. Bloem sagte in der Debatte des 4.: „Heißt es Wahrheit erforschen, wenn man, wie einige Amendements wollen, aus den Regierungsvorlagen die Wahrheit schöpfen will? Wahrlich mit Nichten! Woraus sind die Regierungsvorlagen entstanden? Aus den Berichten der
Beamten größtentheils. Woraus sind die Beamten hervorgegangen? Aus
dem alten System. Sind diese Beamten verschwunden, hat man aus neuer,
volksthümlicher Wahl neue Landräthe eingesetzt? Keineswegs. Werden
wir von den Beamten über die wahre Stimmung unterrichtet? Die alten
Beamten berichten noch heute wie früher. Es ist also klar, die bloße
Einsicht der Ministerialakten wird uns zu Nichts führen.“
Der Abg. Richter geht noch weiter. Er sieht in dem Benehmen der
Posener Beamten nur die äußerste, aber nothwendige Folge der Beibehaltung des alten Verwaltungssystems und der alten Beamten überhaupt.
Aehnliche Konflikte zwischen der Amtspflicht und dem Interesse der
alten Beamten können alle Tage auch in andern Provinzen vorkommen.
„Wir haben seit der Revolution ein anderes Ministerium und sogar ein
zweites erhalten; aber das Ministerium ist ja nur die Seele, es hat überall
gleichmäßig zu organisiren. Dagegen in den Provinzen ist überall die alte 10
Organisation der Verwaltung dieselbe geblieben. Wollen Sie ein anderes
Bild haben? Man gießt nicht den neuen Wein in alte verrottete Schläuche.
Auf diese Art haben wir im Großherzogthum die furchtbarsten Klagen.
Sollten wir nicht schon deßwegen eine Kommission niedersetzen, daß
man sehe, wie sehr es nöthig ist, in andern Provinzen eben so gut wie in 15
Posen, die alte Organisation durch eine neue zu ersetzen, die für Zeit und
Umstände paßt?“
Der Abg. Richter hat Recht. Nach einer Revolution ist eine Erneuerung sämmtlicher Civil- und Militärbeamten, sowie eines Theils der gerichtlichen, und besonders der Parquet’s, die erste Nothwendigkeit. Sonst 20
scheitern die besten Maßregeln der Centralgewalt an der Widerhaarigkeit
der Subalternen. Die Schwäche der französischen provisorischen Regierung, die Schwäche des Ministeriums Camphausen haben in dieser Beziehung bittere Früchte getragen.
In Preußen aber, wo eine seit vierzig Jahren vollständig organisirte 25
büreaukratische Hierarchie in der Verwaltung und im Militär mit absoluter Gewalt geherrscht hat, in Preußen, wo gerade diese Büreaukratie
der Hauptfeind war, den man am 19. März besiegt hatte, hier war die
vollständige Erneuerung der Civil- und Militärbeamten noch unendlich
dringender. Aber das Ministerium der Vermittlung hatte natürlich nicht 30
den Beruf, revolutionäre Nothwendigkeiten durchzuführen. Es hatte eingestandnermaßen den Beruf, gar nichts zu thun, und ließ daher seinen
alten Gegnern, den Büreaukraten, einstweilen die wirkliche Macht in den
Händen. Es „vermittelte“ die alte Büreaukratie mit den neuen Zuständen; dafür „vermittelte“ die Büreaukratie ihm den Posen’schen Bürger- 35
krieg und die Verantwortlichkeit für Grausamkeiten, wie sie seit dem
30jährigen Kriege nicht mehr vorgekommen waren.
Das Ministerium Hansemann, Erbe des Ministeriums Camphausen,
hatte sämmtliche Aktiva und Passiva seines Erblassers übernehmen müssen, also nicht nur die Majorität in der Kammer, sondern auch die Po- 40
sen’schen Ereignisse und die Posen’schen Beamten. Das Ministerium war
also direkt interessirt, die Untersuchung durch die Kommission so illusorisch wie möglich zu machen. Die Redner der ministeriellen Majorität
und namentlich die Juristen, wandten ihren ganzen Vorrath von Kasuistik und Spitzfindigkeit an, um einen tiefsinnigen, prinzipiellen Grund zu
entdecken, weßhalb die Kommission keine Zeugen verhören dürfe. Es
würde zu weit führen, wollten wir uns hier auf die Bewunderung der
Jurisprudenz eines Reichensperger u.s. w. einlassen. Wir müssen uns darauf beschränken, die gründliche Erörterung des Herrn Ministers Kühlwetter an’s Tageslicht hervorzuziehen.
Hr. Kühlwetter, die materielle Frage gänzlich bei Seite lassend, beginnt
mit der Erklärung wie äußerst angenehm es dem Ministerium sein werde,
wenn solche Kommissionen ihm in Erfüllung seiner schweren Aufgabe
durch Aufklärungen etc. zur Hand gingen. Ja, hätte Hr. Reuter nicht den
glücklichen Einfall gehabt, eine solche Kommission vorzuschlagen, so
würde Hr. Kühlwetter unbedingt selbst darauf gedrungen haben. Man
möge der Kommission nur recht weitläuftige Aufträge geben (damit sie
nie fertig werde), er sei damit einverstanden, daß eine ängstliche Abwägung durchaus nicht erforderlich sei. Sie möge die ganze Vergangenheit,
Gegenwart und Zukunft der Provinz Posen in den Bereich ihrer Wirksamkeit ziehen; sofern es sich nur um Aufklärungen handle, werde das
Ministerium die Kompetenz der Kommission nicht ängstlich prüfen.
Freilich könne man zu weit gehen, doch überlasse er es der Weisheit der
Kommission, ob sie z.B. auch die Frage wegen Absetzung der posenschen Beamten in ihren Bereich ziehen wolle.
Soweit die einleitenden Konzessionen des Herrn Ministers, die mit einigen biedermännischen Deklamationen verbrämt, sich mehrerer lebhaften Bravos zu erfreuen hatten. Jetzt folgen die Aber.
„Wenn aber bemerkt worden ist, daß die Berichte über Posen unmöglich ein richtiges Licht verbreiten könnten, weil es nur Beamte seien und
zwar Beamte aus der alten Zeit, halte ich es für meine Pflicht, einen
ehrenwerthen Stand in Schutz zu nehmen. Ist es wahr, daß einzelne Beamte ihrer Pflicht nicht getreu gewesen sind, so ahnde man dies an den
einzelnen Pflichtvergessenen, aber der Stand der Beamten darf niemals
herabgewürdigt werden, weil einzelne Glieder desselben ihre Pflicht verletzt haben.“
Wie kühn Hr. Kühlwetter auftritt! Allerdings haben einzelne Pflichtverletzungen stattgefunden, aber im Ganzen haben die Beamten ihre
Pflicht in ehrenwerther Weise gethan.
Und in der That, die Masse der posenschen Beamten hat ihre „Pflicht“
gethan, ihre „Pflicht gegen ihren Diensteid“, gegen das ganze altpreußische System der Büreaukratie, gegen ihr eignes, mit dieser Pflicht zusammenfallendes Interesse. Sie haben ihre Pflicht erfüllt, indem ihnen jedes
Mittel gut war, um den 19. März in Posen zu vernichten. Und gerade
deßwegen, Hr. Kühlwetter, ist es Ihre „Pflicht“, diese Beamten in Masse
abzusetzen!
Aber Herr Kühlwetter spricht von der, durch die vorrevolutionären
Gesetze bestimmten Pflicht, da wo es sich von einer ganz andern Pflicht
handelt, die nach jeder Revolution eintritt, und die darin besteht, die
veränderten Verhältnisse richtig aufzufassen und ihre Entwicklung zu befördern. Und den Beamten zumuthen, sie sollen den büreaukratischen
Standpunkt mit dem konstitutionellen vertauschen, sie sollen sich eben so 10
gut wie die neuen Minister auf den Boden der Revolution stellen, das
heißt nach Hrn. Kühlwetter einen ehrenwerthen Stand herabwürdigen!
Auch den Vorwurf, es seien Parteihäupter begünstigt und Verbrechen
ungestraft geblieben, weist Hr. Kühlwetter in dieser Allgemeinheit zurück. Man soll einzelne Fälle angeben.
Behauptet Hr. Kühlwetter etwa alles Ernstes, auch nur ein kleiner
Theil der Brutalitäten und Grausamkeiten sei bestraft worden, die die
preußische Soldateska verübt, die die Beamten zugelassen und unterstützt, denen die Deutschpolen und Juden Beifall zugejubelt haben? Herr
Kühlwetter sagt, er habe bisher das kolossale Material noch nicht von 20
allen Seiten prüfen können. In der That, er scheint es höchstens nach
einer Seite hin geprüft zu haben.
Jetzt aber kommt Herr Kühlwetter zu der „schwierigsten und bedenklichsten Frage“, nämlich der: in welchen Formen die Kommission verhandeln solle. Herr Kühlwetter hätte diese Frage gründlicher diskutirt 25
gewünscht, denn „es liegt in dieser Frage, wie mit Recht bemerkt worden,
eine Prinzipienfrage, die Frage des droit d’enquête.“
Herr Kühlwetter beglückt uns nun mit einer längeren Entwicklung
über die Theilung der Gewalten im Staat, die gewiß manches Neue für
die oberschlesischen und pommerschen Bauern in der Versammlung ent- 30
hielt. Es macht einen merkwürdigen Eindruck, im Jahre des Heils 1848
einen preußischen Minister, und noch dazu einen „Minister der That“,
auf der Tribüne mit feierlichem Ernst den Montesquieu auslegen zu hören.
Die Theilung der Gewalten, die Herr Kühlwetter und andre große 35
Staatsphilosophen als ein heiliges und unverletzliches Prinzip mit der tiefsten Ehrfurcht betrachten, ist im Grunde nichts anders als die profane
industrielle Theilung der Arbeit, zur Vereinfachung und Kontrolle angewandt auf den Staatsmechanismus. Sie wird, wie alle andern heiligen,
ewigen und unverletzlichen Prinzipien, nur soweit angewandt, als sie ge- 40
rade den bestehenden Verhältnissen zusagt. So laufen in der konstitutionellen Monarchie z.B. die gesetzgebende und vollziehende Gewalt in der
Person des Fürsten durcheinander; ferner in den Kammern die gesetzgebende Gewalt mit der Kontrolle über die vollziehende u.s. w. Diese
unentbehrlichen Beschränkungen der Theilung der Arbeit im Staat drücken nun Staatsweise von der Force eines „Ministers der That“ folgendermaßen aus:
„Die gesetzgebende Gewalt, soweit dieselbe durch die Volksrepräsentation ausgeübt wird, hat ihre eignen Organe; die vollziehende Gewalt
hat ihre eignen Organe, und nicht minder die richterliche Gewalt. Es ist
daher (!) nicht zulässig, daß die eine Gewalt direkt die Organe der andern
Gewalt in Anspruch nehme, es sei denn, daß es ihr durch ein besonderes
Gesetz übertragen werde.“
Die Abweichung von der Theilung der Gewalten ist nicht zulässig, „es
sei denn, daß sie durch ein besondres Gesetz“ vorgeschrieben sei! Und
umgekehrt, die Anwendung der vorgeschriebenen Theilung der Gewalten
ist ebenfalls nicht zulässig, „es sei denn, daß sie durch besondere Gesetze“
„vorgeschrieben“ sei! Welcher Tiefsinn! Welche Aufschlüsse!
Von dem Fall einer Revolution, wo die Theilung der Gewalten ohne
„ein besonderes Gesetz“ aufhört, spricht Herr Kühlwetter gar nicht.
Herr Kühlwetter ergeht sich nun in eine Erörterung darüber, daß die
Vollmacht für die Kommission, Zeugen eidlich zu vernehmen, Beamte zu
requiriren u.s. w., kurz mit eignen Augen zu sehen, ein Eingriff in die
Theilung der Gewalten sei und durch ein besonderes Gesetz festgestellt
werden müsse. Als Beispiel wird die belgische Konstitution beigebracht,
deren Artikel 40 das droit d’enquête den Kammern ausdrücklich giebt.
Aber, Herr Kühlwetter, besteht denn in Preußen gesetzlich und thatsächlich eine Theilung der Gewalten in dem Sinn, in welchem Sie das
Wort verstehen, in konstitutionellem Sinn? Ist die existirende Theilung
der Gewalten nicht die beschränkte, zugestutzte, die der absoluten, der
bureaukratischen Monarchie entspricht? Wie kann man also konstitutionelle Phrasen auf sie anwenden, ehe sie konstitutionell reformirt ist? Wie
können die Preußen einen Art. 40 der Konstitution haben, so lange diese
Konstitution selbst noch gar nicht existirt?
Resümiren wir. Nach Hrn. Kühlwetter ist die Ernennung einer Kommission mit unbeschränkter Vollmacht ein Eingriff in die konstitutionelle
Theilung der Gewalten. Die konstitutionelle Theilung der Gewalten besteht in Preußen noch gar nicht; man kann also auch keinen Eingriff in
sie thun.
Aber sie soll eingeführt werden, und während des revolutionären Provisoriums, in dem wir leben, muß sie, nach der Ansicht des Hrn. Kühlwetter, als schon bestehend vorausgesetzt werden. Hätte Herr Kühlwetter
Recht, so müßten doch wahrlich auch die konstitutionellen Ausnahmen
als bestehend vorausgesetzt werden! Und zu diesen konstitutionellen
Ausnahmen gehört ja gerade das Untersuchungsrecht der gesetzgebenden
Körper!
Aber Herr Kühlwetter hat keineswegs Recht. Im Gegentheil: das revolutionäre Provisorium besteht gerade darin, daß die Theilung der Gewalten provisorisch aufgehoben ist, daß die gesetzgebende Behörde die
Exekutivgewalt oder die Exekutivbehörde die gesetzgebende Gewalt momentan an sich reißt. Ob die revolutionäre Diktatur (sie ist eine Diktatur,
mag sie noch so schlaff geübt werden) sich in den Händen der Krone 10
oder einer Versammlung oder Beider zusammen befindet, ist ganz gleichgültig. Will Herr Kühlwetter Beispiele aller drei Fälle, die französische
Geschichte seit 1789 liefert die Menge.
Das Provisorium, an das Herr Kühlwetter appellirt, beweist gerade
gegen ihn. Es gibt der Versammlung noch ganz andere Attribute, als das 15
bloße Untersuchungsrecht – es gibt ihr sogar das Recht, sich nöthigenfalls in einen Gerichtshof zu verwandeln und ohne Gesetze zu verurtheilen!
Hätte Herr Kühlwetter diese Konsequenzen vorausgesehen, er wäre
vielleicht etwas vorsichtiger mit der „Anerkennung der Revolution“ um- 20
gegangen. Aber er beruhige sich:
Deutschland, die fromme Kinderstube,
Ist keine römische Mördergrube,
und die Herren Vereinbarer mögen sitzen so lange sie wollen, sie werden
nie ein „langes Parlament“ werden.
Wenn wir übrigens den Amtsdoktrinär des Ministeriums der That mit
seinem Vorgänger in der Doktrin, Hrn. Camphausen, vergleichen, so finden wir doch einen bedeutenden Abstand. Herr Camphausen besaß jedenfalls unendlich mehr Originalität; er streifte an Guizot, aber Herr
Kühlwetter erreicht nicht einmal den winzigen Lord John Russell.
Wir haben die staatsphilosophische Fülle der Kühlwetter’schen Rede
genugsam bewundert. Betrachten wir jetzt den Zweck, den eigentlichen
praktischen Grund dieser bemoosten Weisheit, dieser ganzen Montesquieu’schen Theilungstheorie.
Herr Kühlwetter kommt nämlich jetzt zu den Konsequenzen seiner 35
Theorie. Das Ministerium ist ausnahmsweise geneigt, die Behörden anzuweisen, dasjenige auszuführen, was die Kommission für nöthig findet.
Nur dagegen muß es sich erklären, daß Aufträge an die Behörden direkt
von der Kommission ausgehen.
D.h. die Kommission, ohne direkte Verbindung mit den Behörden, 40
ohne Macht über sie, kann sie nicht zwingen, ihr andere Auskunft zu
schaffen, als die die Behörden zu geben für gut finden. Und dazu noch
der schleppende Geschäftsgang, der endlose Instanzenzug! Ein hübsches
Mittel, unter dem Vorwande der Theilung der Gewalten die Kommission
illusorisch zu machen!
„Es kann die Absicht nicht sein, der Kommission die ganze Aufgabe
zu übertragen, welche die Regierung hat, als ob Jemand daran dächte,
der Kommission das Recht zum Regieren zu geben!“
„Die Regierung würde neben der Kommission zu ermitteln fortfahren
müssen, welche Ursachen der Entzweiung in Posen zu Grunde gelegen
(eben daß sie schon so lange „ermittelt“ und noch nichts ausgemittelt hat,
ist Grund genug sie jetzt ganz außer Frage zu lassen) und dadurch daß
auf doppeltem Weg dieser Zweck verfolgt wird, dürfte Zeit und Mühe oft
unnütz verwendet und dürften Kollisionen kaum zu vermeiden sein.“
Nach den bisherigen Antecedentien würde die Kommission gewiß sehr
viel „Zeit und Mühe unnütz verwenden“, wenn sie sich auf Hrn. Kühlwetters Vorschlag mit dem langwierigen Instanzenzuge einließ. Die Kollisionen sind auf diesem Wege ebenfalls viel leichter, als wenn die Kommission direkt mit den Behörden verkehrt und sofort Mißverständnisse
aufklären, büreaukratische Trotzgelüste niederschlagen kann.
„Es scheint daher (!) in der Natur der Sache zu liegen, daß die Kommission im Einverständniß mit dem Ministerium und unter steter Mitwirkung desselben den Zweck zu erreichen suche.“
Immer besser! Eine Kommission die das Ministerium kontrolliren soll,
im Einverständniß mit ihm und unter seiner steten Mitwirkung! Hr.
Kühlwetter genirt sich nicht, merken zu lassen, wie er es für wünschenswerth hält, daß die Kommission unter seiner Kontrolle, nicht er unter der
ihrigen stehe.
„Wollte dagegen die Kommission eine isolirte Stellung einnehmen, so
müßte die Frage entstehen, ob da die Kommission die Verantwortlichkeit
übernehmen will und kann, welche dem Ministerium obliegt. Mit eben so
viel Wahrheit als Geist ist bereits die Bemerkung gemacht worden, daß
die Unverletztlichkeit der Deputirten mit dieser Verantwortlichkeit nicht
vereinbarlich ist.“
Es handelt sich nicht um Verwaltung, sondern bloß um Feststellung
von Thatsachen. Die Kommission soll die Vollmacht erhalten, die dazu
nöthigen Mittel anzuwenden. Das ist Alles. Daß sie sowohl wegen nachlässiger, wie wegen übertriebener Anwendung dieser Mittel der Versammlung verantwortlich ist, versteht sich von selbst.
Die ganze Sache hat mit ministerieller Verantwortlichkeit und Deputirten-Unverantwortlichkeit eben so wenig zu thun wie mit „Wahrheit“
und „Geist“.
Genug, Herr Kühlwetter legte diese Vorschläge zur Lösung der Kollision, unter dem Vorwand der Theilung der Gewalten den Vereinbarern
ans Herz, ohne indeß einen bestimmten Vorschlag zu machen. Das Ministerium der That fühlt sich auf unsicherm Boden.
Wir können auf die weitere Diskussion nicht eingehen. Die Abstimmungen sind bekannt: die Niederlage der Regierung bei der namentlichen
Abstimmung, der Staatsstreich der Rechten, die eine bereits verworfene
Frage nachträglich noch annahm. Wir haben dies Alles schon gegeben.
Wir fügen nur hinzu, daß unter den Rheinländern, die gegen die unbedingte Vollmacht der Kommission stimmten, uns folgende Namen auf- 10
fallen:
Arntz Dr. Jur., Bauerband, Frencken, Lensing, v. Loe, Reichensperger
II., Simons, und der letzte aber nicht der geringste, unser Oberprokurator
Zweiffel.