Gerichtliche Untersuchung gegen die
„Neue Rheinische Zeitung“
* Köln, 7. Juli. Der Gerant der „Neuen Rheinischen Zeitung“ Korff
Nr. 38, 8. Juli 1848
Neue Rheinische Zeitung.
und ihr Redakteur en chef, Karl Marx, wurden gestern auf dem Instruktionsamt vernommen, beide beschuldigt der Beleidigung respektiveVerläumdung der bei der Verhaftung Annekes funktionirenden Herrn
Gens’darmen und des Herrn Oberprokurator Zweiffel. Um 4 Uhr begann das Verhör. Nach Schluß desselben, ungefähr 6 Uhr, begleiteten der
Instruktionsrichter und der Staatsprokurator Hecker die Inculpaten in
das Redaktionslokal, wo, mit Zuziehung eines Polizeikommissars, Haussuchung stattfand, um das Manuskript, und so den Verfasser des angeschuldigten Artikels ausfindig zu machen. Es fand sich ein Zettel von 10
unbekannter Handschrift vor, der indeß nicht die Kopie des inkulpirten
Artikels enthielt. Dieser Zettel wurde zu den Anklageakten gegen Marx
und Genossen gelegt. Es scheint nach letzterm Ausdruck, daß man der
Redaktion en masse den Prozeß machen will, obgleich der Gerant Korff,
der die Zeitung allein unterschreibt, natürlich auch die gerichtliche Ver- 15
antwortlichkeit übernimmt.