** Köln, 4. Juli. Wir haben unsern Lesern gestern versprochen, auf die
Nr. 35, 5. Juli 1848
Neue Rheinische Zeitung.
Verhaftung der Herren Dr. Gottschalk und Anneke zurückzukommen.
Bisher sind uns nur über Anneke’s Verhaftung nähere Details zugegangen.
Morgens zwischen 6 und 7 Uhr betraten 6–7 Gensdarmen Annekes
Wohnung, mißhandelten sofort auf dem Hausflur das Dienstmädchen
und schlichen leise die Treppe hinauf. Drei blieben im Vorzimmer stehen,
vier drangen in’s Schlafzimmer, wo Anneke und seine hochschwangre
Frau schliefen. Von diesen vier Säulen der Gerechtigkeit wankte die eine
mehr oder minder, so guter Stunde schon angefüllt mit dem „Geist“, dem
Wasser des wahren Lebens, dem gebrannten Wasser.
Anneke frug, was man wolle? – Er solle mitgehen! lautete die lakonische Antwort. Anneke bat wenigstens seine kranke Frau zu schonen und
ins Vorzimmer zu gehen. Die Herren von der heiligen Hermandad erklären das Schlafzimmer nicht verlassen zu wollen, treiben Anneke an
sich rasch anzukleiden und erlauben ihm nicht einmal mit seiner Frau zu
sprechen. Dieß Antreiben geht im Vorzimmer zu Thätlichkeiten über,
wobei einer der Gensdarmen die Glasthüre in Scherben stößt. Anneke
wurde die Treppe hinuntergestoßen. Vier Gendarmen führen ihn ab in’s
neue Arresthaus, drei bleiben bei Frau Anneke, um sie bis zur Ankunft
des Staatsprokurators zu bewachen.
Nach gesetzlicher Vorschrift muß bei der Verhaftung wenigstens ein
Beamter der gerichtlichen Polizei – Polizeikommissär u.d. gl. – zugegen
sein. Wozu solche Förmlichkeiten, seitdem das Volk zur Vertretung seiner
Rechte zwei Versammlungen besitzt, eine zu Berlin und eine zu Frankfurt?
Nach einer halben Stunde kamen Hr. Staatsprokurator Hecker und
Instruktionsrichter Geiger, um die Haussuchung zu halten.
Frau Anneke beschwert sich, daß der Staatsprokurator die Verhaftung
den brutalen, durch die Gegenwart keiner Magistratsperson gezügelten
Gensdarmen überlassen. Hr. Hecker erklärt, er habe keinen Befehl zu
Brutalitäten gegeben. Als ob der Herr Hecker Brutalitäten befehlen könne?
Frau Anneke: Man habe, wie es scheine, die Gendarmen allein vorausgeschickt, um ihre Brutalität nicht verantworten zu müssen. Die Verhaftung habe überdem nicht in der gesetzlichen Form stattgefunden, da kein
Gendarm einen Verhaftsbefehl vorgezeigt, sondern blos Einer einen
Wisch aus der Tasche gezogen, den Anneke nicht lesen durfte.
Herr Hecker: „Die Gendarmen seien zu der Verhaftung richterlich
kommandirt worden.“ Und das Kommando der Richter steht es nicht
unter dem Kommando des Gesetzes? Staatsprokurator und Instruktionsrichter konfiscirten eine Masse Papiere, Flugschriften, worunter die
ganze Mappe der Frau Anneke u.s. w. Herr Instruktionsrichter Geiger 15
ist, beiläufig gesagt, zum Polizeidirektor designirt.
Abends wurde Anneke eine halbe Stunde lang verhört. Der Grund
seiner Verhaftung sei eine aufrührerische Rede, die er in der letzten
Volksversammlung auf dem Gürzenich gehalten. Art. 102 des Code pénal
spricht von öffentlichen Reden, die unmittelbar auffordern zu Komplot- 20
ten gegen den Kaiser und seine Familie oder die dahin zielen, die Ruhe
des Staats durch Bürgerkrieg, durch gesetzwidrigen Gebrauch der bewaffneten Macht, durch öffentliche Verheerung und Plünderung zu stören. Der Code kennt nicht das preußische „Erregen von Mißvergnügen“.
In Ermangelung des preußischen Landrechts wird man einstweilen den 25
Art. 102 überall anwenden, wo seine Anwendung zu den juristischen Unmöglichkeiten gehört.
Bei der Verhaftung selbst war eine große Militärmacht entwickelt, –
seit vier Uhr Konsignation der Truppen in den Kasernen. Bäcker und
Handwerker wurden in sie hinein aber nicht wieder herausgelassen. Die 30
Husaren rückten gegen 6 Uhr von Deutz nach Köln und durchritten die
ganze Stadt. Das neue Arresthaus war mit 300 Mann besetzt. Für den
heutigen Tag sind vier neue Verhaftungen, von Jansen, Kalker, Esser und
einem Vierten angekündet. Der Maueranschlag Jansens, worin er die
Arbeiter zur Ruhe ermahnt, wurde, wie uns Augenzeugen versichern, ge- 35
stern Abend von der Polizei abgerissen. Geschah das im Interesse der
Ordnung? Oder suchte man einen Anlaß, um längst gehegte Pläne in der
guten Stadt Köln zur Ausführung zu bringen?
Herr Oberprokurator Zweiffel soll schon früher beim Oberlandsgericht
in Arnsberg angefragt haben, ob er den Anneke wegen seiner früheren 40
Verurtheilung verhaften und nach Jülich transportiren solle. Die königl.
Amnestie scheint dieser wohlmeinenden Absicht im Wege gestanden zu
haben. Die Sache ging ans Ministerium.
Hr. Oberprokurator Zweiffel soll außerdem erklärt haben, daß er binnen 8 Tagen mit dem 19. März, mit den Clubs und der Preßfreiheit und
andern Ausartungen des bösen Jahres 1848 zu Köln am Rhein ein Ende
machen werde. Hr. Zweiffel gehört nicht zu den Skeptikern.
Verbindet Hr. Zweiffel etwa die exekutive Gewalt mit der legislativen?
sollen die Lorbeeren des Oberprokurators die Blößen des Volksrepräsentanten bedecken? Noch einmal werden wir unsre vielgeliebten stenographischen Berichte durchmustern und dem Publikum ein treues Bild
entwerfen von der Wirksamkeit des Volksrepräsentanten und Oberprokurators Zweiffel.
Das also sind die Thaten des Ministeriums der That, des Ministeriums
des linken Centrums, des Ministeriums des Uebergangs zu einem altadeligen, altbüreaukratischen, altpreußischen Ministerium. Sobald Hr.
Hansemann seinen transitorischen Beruf erfüllt hat, wird man ihn entlassen.
Die Linke zu Berlin aber muß einsehn, daß die alte Macht kleine parlamentarische Siege und große Konstitutionsentwürfe ihr getrost überlassen kann, wenn sie nur unterdessen sich aller wirklich entscheidenden
Positionen bemächtigt. Getrost kann sie die Revolution des 19. März in
der Kammer anerkennen wenn dieselbe nur außerhalb der Kammer entwaffnet wird.
Die Linke könnte an einem schönen Morgen finden, daß ihr parlamentarischer Sieg und ihre wirkliche Niederlage zusammenfallen. Die
deutsche Entwicklung bedarf vielleicht solcher Kontraste.
Das Ministerium der That erkennt die Revolution im Prinzip an, um in
der Praxis die Kontrerevolution zu vollziehen.