*T Köln. Die Berliner Vereinbarungsversammlung hat bekanntlich
Nr. 19, 19. Juni 1848
Neue Rheinische Zeitung.
Wencelius’ Antrag in Bezug auf die Verhaftung von Victor Valdenaire, des
Deputirten des Landkreises von Trier, vertagt. Und aus welchem Grund!
Weil kein Gesetz über die Unverletzlichkeit der Volksrepräsentanten in
den Archiven der alten preußischen Gesetzgebung sich findet, natürlich
so wenig als Volksrepräsentanten in der alten Rumpelkammer der preußischen Geschichte. Nichts leichter, als auf diese Grundlage hin alle Errungenschaften der Revolution hinterher im Interesse des Staatsfiskus zu
vernichten! Die sich von selbstverstehenden Ansprüche, Bedürfnisse und
Rechte der Revolution sind natürlich nicht von einer Gesetzgebung sank- 10
tionirt, deren Grundlage durch eben diese Revolution in die Luft gesprengt ist. Von dem Augenblicke an, wo preußische Volksrepräsentanten
existirten, existirt die Unverletzlichkeit der preußischen Volksrepräsentanten. Oder soll das Fortbestehen der ganzen Vereinbarungsversammlung
der Laune eines Polizeipräsidenten oder eines Gerichtshofes anheimfal- 15
len? Allerdings! Zweiffel, Reichensperger und die übrigen rheinischen Juristen, die jede politische Frage in eine Prozedurstreitigkeit verwandeln,
und den Valdenaireschen Fall nicht vorübergehen lassen durften, ohne
eine winzige Spitzfindigkeit und einen riesigen Servilismus zur Schau zu
tragen, sind vor solcher Eventualität vollständig gesichert.
Bei dieser Gelegenheit eine Frage an Herrn Reichensperger II. Ist Herr
Reichensperger nicht etwa bestimmt, die Kammerpräsidentschaft in Köln
nach der Pensionirung des Herrn Schauberg, die am 1. Juli 1848 stattfinden soll, anzutreten?
Valdenaire wurde verhaftet, als er eben den Postwagen nach Merzig 25
bestieg, wo die Wahl des Deputirten nach Frankfurt stattfinden sollte.
Valdenaire hatte die große Majorität der Stimmen gesichert. Kein bequemeres Mittel, eine mißliebige Wahl zu vereiteln, als den Kandidaten verhaften! Und die Regierung, um consequent zu sein, beruft seinen Stellvertreter Gräff trotz seiner Reklamation nicht ein und läßt so eine mißliebige Bevölkerung von 60 000 Seelen unvertreten. Wir rathen Herrn
Gräff, aus eigner Machtvollkommenheit sich nach Berlin zu verfügen.
Schließlich können wir den Zustand in Trier nicht besser charakterisiren als durch den nachfolgenden Abdruck einer Warnung des hochvermögenden Hrn. Sebaldt, königl. Landraths und Oberbürgermeisters von
Trier.
Warnung.
An einigen Abenden hintereinander haben sich auf öffentlichen Plätzen und Straßen der Stadt ungewöhnlich zahlreiche Anhäufungen von
Menschen gezeigt, welche bei manchen Aengstlichen den Glauben an
bevorstehende ordnungswidrige Demonstrationen Eingang verschafften.
Ich gehöre nicht zu den Aengstlichen und mag es wohl leiden, wenn sich
der Straßenverkehr ungezwungen bewegt. Sollte es jedoch, wider Erwarten, einzelnen unreifen Köpfen einfallen, diesen Verkehr zu Bübereien
oder beleidigender Neckerei zu mißbrauchen, so müßte ich den bessern
Theil des Publikums dringend ersuchen, sich sogleich von jenen Elementen zu trennen, denn ernsten Störungen der Ordnung wird Ernst entgegengesetzt werden, und es sollte mir Leid thun, wenn bei einem eintretenden Konflikt der Unvorsichtige statt des Schuldigen zu Schaden
kommen sollte.
Trier, den 16. Juni 1848.
Der könig

liche Landrath und Oberbürgermeister
Reg

irung

s-Rath Sebaldt.
Wie gemüthlich der hochstehende Mann schreibt, wie patriarchalisch!
„Er mag es wohl leiden, wenn sich der Straßenverkehr ungezwungen bewegt.“ Angenehme Leidenschaft des Herrn Sebaldt!
Aengstliche befürchten eine Demonstration. Der Diktator von Trier
hat die Eigenschaft, nicht ängstlich zu sein. Aber er muß seine Machtvollkommenheit zeigen, er muß die Hirngespinnste der Aengstlichen in
eine amtliche Muthmaßung verwandeln, um ernsten Störungen mit entgegengesetztem Ernst drohen zu können.
Wie überraschend verbindet der große Mann den Ernst und die Gemüthlichkeit! Unter dem Schutz dieser ernst-gemüthlichen Vorsehung
können die Bessern in Trier ruhig schlummern.