Inkompetenzerklärung der Versammlungen
zu Frankfurt und Berlin
* Köln, 11. Juni. Die beiden Versammlungen, die Frankfurter und die BerNr. 12 u. 13, 13. Juni 1848
Neue Rheinische Zeitung.
liner, haben feierlich ihre Incompetenzerklärung zu Protokoll gegeben. Die
eine erkennt durch ihr Votum in der schleswig-holsteinischen Frage den
Bundestag als ihre vorgesetzte Behörde an. Die andere desavouirt durch
ihren Beschluß der motivirten Tagesordnung gegen den Antrag des Abgeordneten Berends nicht nur die Revolution; sie gesteht ausdrücklich, nur zur
Vereinbarung der Verfassung berufen zu sein und erkennt damit das
Grundprinzip des vom Ministerium Camphausen vorgelegten Verfassungsentwurfes an. Beide Versammlungen haben sich richtig gewürdigt.
Beide sind – incompetent.