Engels an seine Testamentsvollstrecker

An die in meinem Testament genannten Testamentsvollstrecker. 

1. Die folgenden Zeilen sind Ergänzungen und Erklärungen zu meinem 
Testament. Sie drücken lediglich meine Wünsche aus und sollen meine 
Testamentsvollstrecker in keiner Weise rechtlich binden. Im Gegenteil, wo 
immer sich herausstellen sollte, daß sie der juristischen Bedeutung meines 
Testaments widersprechen, sollen sie unberücksichtigt bleiben. 

2. Es ist mein ausdrücklicher Wunsch, daß mein Leichnam eingeäschert 
und meine Asche bei erster Gelegenheit ins Meer versenkt werde. 

3. Ich wünsche, daß unmittelbar nach meinem Tode eine Abschrift 
meines Testaments an meinen Bruder Hermann Engels, Barmen oder, im 
Falle seines Todes, an Hermann Engels junior, Engelskirchen bei Köln, 
gesandt werde. 

4. Falls Sam Moore zum Zeitpunkt meines Todes nicht in England ist 
und nicht sofort als Testamentsvollstrecker tätig werden kann, werden Bern-+ 
stein und Louise ohne ihn handeln müssen. In diesem Fall und selbst wenn 
Sam Moore zwar irgendwo in England, aber nicht in London sein sollte, 
empfehle ich ihnen, für ihren persönlichen Gebrauch eine Abschrift meines 
Testaments anzufertigen und das Original an Crosse and Sons, Anwälte, 
7, Lancaster Place, Strand, zu übergeben, damit sie es bestätigen lassen und 
meinen Testamentsvollstreckern juristischen Beistand leisten. Diese letz- 
teren werden sofort für folgende Punkte Sorge zu tragen haben: 

a) Bei den Herren Crosse zu ermitteln, welche Schritte sie zu tun haben, 
um so schnell wie möglich die volle Verfügung über mein Guthaben bei der 
Union Bank of London Limited in der Regent’s-Street-Filiale und das 
Verfügungsrecht über die Teile meiner Kapitalanlagen zu erlangen, die 
möglicherweise zur Deckung laufender Ausgaben verkauft werden müssen. 

b) Den Wert meines Nachlasses festzustellen. Meine Möbel, Bücher 
usw. werden abgeschätzt werden müssen. Die Herren Crosse werden dafür 
sorgen. Der Wert meiner Anlagen in Wertpapieren, Aktien-usw. zum Zeit- 
punkt meines Todes kann nach dem amtlichen Kurszettel für Wertpapiere 
und Aktien errechnet werden, mit dem meine Makler, die Herren Clayton 
& Aston, 4, Tokenhouse buildings, Tokenhouse Yard, E.C. meine Testa- 
mentsvollstrecker versehen werden. 

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c) Wie die Herren Crosse meinen Testamentsvollstreckern erklären 
werden, sind die verschiedenen, in meinem Testament angeordneten Geld- 
vermächtnisse nicht zu ihrem vollen Nennwert auszuzahlen, sondern unter- 
liegen dem Abzug des auf jedes davon entfallenden Anteils an der Erb- 
schaftssteuer. 

5. In meinen Büchern wird man verschiedene Geldbeträge verzeichnet 
finden, die ich im Laufe einer ganzen Reihe von Jahren an Laura und Paul 
Lafargue, Percy und Ellen Rosher, Edward und Eleanor Marx-Aveling ge- 
zahlt habe. Bei diesen Beträgen handelt es sich, wie ich ausdrücklich fest- 
zustellen wünsche, nicht um mir geschuldete Darlehen, sondern sie sind 
und waren vielmehr stets Geschenke von mir. Sie sind daher in keiner Art und 
Weise zurückzufordern. 

6. Als einen Teil der Zahlung des von mir Ellen Rosher hinterlassenen 
Vermächtnisses ist von meinen Testamentsvollstreckern die Anwartschaft 
auf bestimmte Gelder zu benutzen, die an Percy Rosher nach dem Tode 
seines Vaters und seiner Mutter zu zahlen sind - welche Anwartschaft ich 
genanntem Percy Rosher abgekauft habe. Ich wünsche, daß Ellen Rosher 
der von mir ausgegebene Betrag angerechnet wird, nämlich £ 250 -, die ich 
Percy Rosher gezahlt habe, und £30. - Anwaltsgebühren, die diese Trans- 
aktion kostete, insgesamt £ 280. -. 

7. Ich wünsche mein Testament durch folgende Einzelheiten hinsicht- 
lich der Verfügung über die von mir hinterlassenen Papiere zu ergänzen, 
nämlich: 

a) Alle Papiere in der Handschrift von Karl Marx, mit Ausnahme seiner 
Briefe an mich, sowie alle an ihn gerichteten Briefe, mit Ausnahme meiner 
Briefe an ihn, sind an Eleanor Marx-Aveling als der gesetzlichen Vertreterin 
von Karl Marx’ Erben zurückzugeben. 

b) Alle an mich geschriebenen Briefe von Percy und Ellen Rosher, Laura 
und Paul Lafargue, Edward und Eleanor Marx-Aveling oder von meinen 
Verwandten in Barmen und Engelskirchen oder von der Familie Beust in 
Zürich sind den Briefschreibern zurückzugeben. 

Das ist, glaube ich, alles, was ich zu sagen habe. 

London, 14.November 1894 
Friedrich Engels 

P.S. Es versteht sich, daß das honorarium oder die Tantiemen, die für 
das „Kapital“ und für meine „Lage der arbeitenden Klassen“ von Sonnen- 

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schein gezahlt werden, wie bisher zu zahlen sind - für ersteres an die Erben 
von Marx und die Übersetzer (!/, an Laura, !/, an Tussy, "/, an Jennys 
Kinder, ?/,, an Sam Moore, %/,, an Ed. Aveling) und für letzteres vollständig 
an Florence Kelley.