. [London] 30. Sept. 1876

Lieber Bracke: ie,

Über Ihre Transaktionen ‚mit B. Becker war ich schon aus Ihren diversen Briefen an Engels unterrichtet, da wir.uns wechselseitig immer alles auf
Parteiinteressen Bezügliche mitteilen.

Sobald ich Ihren Brief erhielt, haben Engels und ich die Fi rage' Be
allen Seiten ventiliert und sind zu dem Schluß gekommen, daß Rücksicht
auf Becker in keiner Weise mit Ihrem Verlag des L[issagaray]schen Werks
kollidieren kann. (0

1. Sie haben aus rein geschäftlichen Gründen - lange bevor von Lies:
garayls Werk die Rede war - Ihr engagement mit B.Becker abgebrochen,
nachdem er Ihre Vorschläge schroff abgewiesen. Sie haben außerdem ein
Schmerzensgeld von 300 Taler gezahlt. Damit war diese Angelegenheit erledigt, und es konnte nicht irgendwie präsumiert werden, daß Sie von nun
an auf den Verlag aller auf die Geschichte der Kommune bezüglichen
Schriften resignieren würden.

2. Soweit Lissagarays Schrift der Beckerschen Konkurrenz macht, wird
diese Konkurrenz stattfinden, ob die Schrift bei Ihnen oder anderswo erscheint. (Liebknecht hat uns eben den Verlag der „Volksstaats“ -Setzerei
angeboten, den wir aber unter keinen Umständen annehmen würden.) L[issagaray]s Schrift wird in einigen Wochen in Brüssel erscheinen, während
Becker erst Mai 77 fertig wird. Der Schade, der ihm daraus erwachsen. mag,
ist. sowieso. unvermeidlich. u

3. Obgleich Beckers und Lissagarays Werke denselben Titel tragen -
Geschichte der Kommune -, sind es Werke ganz verschiedner Art, die,
wenn sonst nicht geschäftliche oder andre Gründe im Wegestünden, ganzgut
vonderselben Verlagsbuchhandlung hätten herausgegeben werden können.

Beckers Werk ist im besten Fall eine vom Standpunkt deutscher Kritik
geschriebne Kompilation des in Paris jedermann zugänglichen Stoffs über
die Kommune.

Lissagarays Werk ist die Schrift eines Teilnehmers an den dargestellten

Ereignissen (und hat insofern memoirenartigen Charakter), dem außerdem
eine Fülle niemand sonst zugänglicher Manuskripte der Hauptpersonen
des Dramas etc. zu Gebot stand.

Beide Schriften haben nur den möglichen Zusammenhang, daß Becker
in Lissagarays Werk eine neue Quelle findet, die er nieht unberücksichtigt
lassen kann und die ihm vielleicht zu weitläufigen Änderungen seines
Manuskripts, soweit es schon fertig ist, nötigen wird.

Ihr Interesse bei dem Verlag des LJissagaray]schen Werks ist dasselbe,
das Sie antrieb, den Bfecker] zur Bearbeitung des Stoffs zu veranlassen -
das Parteiinteresse, das Sie nach dem sub I. Gesagten befriedigen können,
ohne die leiseste Verletzung Ihrer mit Becker] ursprünglich eingegangnen
buchhändlerischen engagements.

Soweit über diesen Punkt.

Was Herrn Grunzig betrifft, so wäre es mir wünschenswert, daß Sie
über den Charakter des Mannes Erkundigung bei Most einzögen. Ist diese
Auskunft befriedigend, so würde ich Herrn Grunzig den ersten Probebogen
zur Übersetzung versuchsweis zuschicken, um danach beurteilen zu können,
ob er dieser keineswegs leichten Arbeit gewachsen ist.

Lissagaray hat mir die ersten 5 Druckbogen zugeschickt. Ich ersehe
daraus, daß es eine Luxusausgabe ist, nur 30 Zeilen per Seite. Wenn die
im französischen Original 5-600 Seiten beträgt, wird sie in deutscher gewöhnlicher Ausgabe wohl kaum über 400 Seiten betragen.

Mit Ihrer Bestimmung über die Teilung des Gewinns mehr als einverstanden; kommt nichts dabei heraus, so muß L[issagaray] wie Sie selbst
zufrieden sein und ist es.

Was das Honorar des Übersetzers betrifft, so ist das eine Sache, worüber
Sie allein verfügen würden. Sie geht den französischen Autor nichts an.

Was alle übrigen Bestimmungen über Auflage, Ausstattung, Preise be-

‚trifft, so haben Sie allein darüber zu entscheiden. (L]issagaray] hat mir
nämlich plein pouvoir! gegeben, für ihn abzuschließen.)

Auf den Titel wäre zu setzen: Vom Verfasser des Werks autorisierte
Übersetzung. j

Lissagaray wird auf den Titel des französischen Originals setzen: tous les
droits reserves?, so daß Sie jede etwaige deutsche Konkurrenzübersetzung
konfiszieren können.

Mit freundschaftlichem Gruß. Ih
Y Karl Marx