Karl Marx

Die Internationale Arbeiterassoziation und die Allianz der sozialistischen Demokratie

(1868)

Vor ungefähr einem Monat haben sich in Genf einige Bürger als
Zentrales Initiativkomitee
einer neuen internationalen Gesellschaft konstituiert, genannt
„die Internationale Allianz der sozialistischen Demokratie“
, die sich „als spezielle Mission das Studium politischer und philosophischer Fragen auf der Grundlage dieses großen Prinzips der Gleichheit etc. gestellt hat“. Das von diesem Initiativkomitee gedruckte Programm und Reglement ist dem
Generalrat der Internationalen Arbeiterassoziation
erst in seiner Sitzung vom 15. Dezember mitgeteilt worden. Nach diesen Dokumenten ist die genannte
„Internationale Allianz völlig in der Internationalen Arbeiterassoziation aufgegangen“
und zugleich völlig außerhalb dieser Assoziation gegründet.

Neben dem von den Arbeiterkongressen in Genf, Lausanne und Brüssel gewählten
Generalrat der Internationalen Arbeiterassoziation
soll nach dem Reglement des Initiativkomitees ein weiterer, ein selbsternannter
Zentralrat
in Genf bestehen. Neben den lokalen Gruppen der
Internationalen Assoziation
sollen die lokalen Gruppen der
Internationalen Allianz
bestehen, die „durch ihre nationalen Büros“, welche außerhalb der nationalen Büros der
Internationalen Assoziation
tätig sind, „beim
Zentralbüro der Allianz ihre Aufnahme in die Internationale Arbeiterassoziation
beantragen werden“. Das Zentralkomitee der Allianz maßt sich somit also das Recht der Aufnahme in
die Internationale Assoziation an
. Schließlich soll auch
der allgemeine Kongreß der Internationalen Assoziation
noch sein Doppelstück
im allgemeinen Kongreß der Internationalen Allianz
finden, denn das Reglement des Initiativkomitees besagt:

„Die
Delegation der Allianz der sozialistischen Demokratie wird
beim alljährlichen Arbeiterkongreß
als Zweig der Internationalen Arbeiterassoziation ihre öffentlichen Sitzungen an einem getrennten Ort abhalten
.“

In Erwägung,

daß das Vorhandensein einer zweiten internationalen Organisation, die innerhalb und außerhalb der
Internationalen Arbeiterassoziation
tätig ist, das unfehlbarste Mittel wäre, diese zu desorganisieren;

daß jede andere Gruppe von Personen an beliebigem Orte das Recht hätte, die Initiativgruppe von Genf nachzuahmen und unter mehr oder weniger plausiblen Vorwänden der
Internationalen Arbeiterassoziation
andere internationale Assoziationen mit anderen
„speziellen Missionen“
aufzupfropfen;

daß
die Internationale Arbeiterassoziation
auf diese Weise bald zum Spielball der Intriganten aller Racen und Nationalitäten würde;

daß zudem die
Statuten der Internationalen Arbeiterassoziation
in ihrem Rahmen nur lokale und nationale Zweiggesellschaften zulassen (siehe Art. 1 und 6 der
Statuten
);

daß es den
Sektionen der Internationalen Assoziation
verboten ist, sich Statuten und Verwaltungsverordnungen zu geben, die den Allgemeinen Statuten und Verwaltungsverordnungen der
Internationalen Assoziation zuwiderlaufen
(siehe
Art. 12 der Verwaltungsverordnungen
);

daß die Statuten und Verwaltungsverordnungen der
Internationalen Assoziation
nur von einem
allgemeinen Kongreß
revidiert werden können, auf dem zwei Drittel der anwesenden Delegierten für eine solche Revision stimmen (siehe
Art.13 der Verwaltungsverordnungen
);

hat der
Generalrat der Internationalen Assoziation
in seiner Sitzung vom 22. Dezember 1868 einstimmig beschlossen:

Alle Artikel des
Reglements
der
Internationalen Allianz der sozialistischen Demokratie
, die ihre Beziehungen zur
Internationalen Arbeiterassoziation
bestimmen, sind für null und nichtig erklärt;

Die
Internationale Allianz der sozialistischen Demokratie
wird nicht als Zweig der
Internationalen Arbeiterassoziation
zugelassen;

Diese Resolution wird in allen Ländern veröffentlicht, wo
die Internationale Arbeiterassoziation
besteht.

Im Auftrag des Generalrats

der Internationalen Arbeiterassoziation

London, den 22. Dezember 1868