Deutsche Übersetzung des Berichts von
Friedrich Engels über die Knappschaftsvereine

der Bergarbeiter in den Kohlengruben Sachsens

Social-Demokrat.
Nr. 33, 17. März 1869

Bericht über die Knappschaftsvereine der
Bergarbeiter in den Kohlenwerken
Sachsens. *

Die erste beste Lohnordnung, z.B. die der Niederwürschnitzer Compagnie, zeigt uns die allgemeine Lage der Bergarbeiter in den Kohlenwerken 5
des Erzgebirges. Der Wochenlohn beträgt für erwachsene Bergarbeiter
2Thlr. bis 3Thlr. 12Sgr. 6 Pf., für Jungen 1 Thlr. 1OSgr. bis 1 Thlr.
20 Sgr. Der Wochenlohn des Durchschnitts-Bergarbeiters beträgt ungefähr 2 Thlr. 20 Sgr. Auf Verlangen müssen sich die Arbeiter zu Stücklohn
verdingen. Daß der Stücklohn den gewöhnlichen Taglohn kaum über- 10
steigen kann, dafür sorgt die Lohnordnung. Jeder Arbeiter muß nämlich
seine Kündigungsfrist monatlich geben, und zwar am ersten Tag jeden
Monats. Weigert er sich also unter den angebotenen Bedingungen auf
Stücklohn zu arbeiten, so wird er dazu gezwungen, wenigstens für 4 bis 8
Wochen. Es ist einfach lächerlich, unter solchen Umständen von Rege- 15
lung des Stücklohns durch wechselseitige Uebereinkunft zu schwatzen,
von freiem Contrakt zwischen Arbeiter und Capitalist!

Die Löhne werden in zwei Stücken gezahlt, am 22. des Monats eine
Abschlagssumme, am 8. des folgenden Monats der Lohnrest des verflossenen Monats. Der Capitalist behält also seinen Arbeitern den geschul- 20
deten Lohn im Durchschnitt für drei volle Wochen vor, - eine herrschaftliche Zwangsanleihe, um so wohlthuender als Geld damit gemacht, aber
kein Zins dafür gezahlt wird. - Die Ablösungen der Leute sind in der
Regel zwölfstündig und die oben angegebenen Wochenlöhne gelten für 6
* Der Generalrath der Internationalen Arbeiterassociation hat beschlossen, daß der nach- 25

folgende Bericht von Karl Marx. Sekretär des Generalraths für Deutschland, sowohl im
englischen Original als in deutscher Uebersetzung veröffentlicht werde.

Übersetzung des Berichts von Friedrich Engels über die Knappschaftsvereine

zwölfstündige Tage. Der zwölfstündige Arbeitstag enthält zwei Stunden
(zwei halbe Stunden und eine ganze Stunde) für Mahlzeiten, oder so
genannte Aufsetzzeit. Bei dringender Arbeit sind die Ablösungen achtstündig (d.h. 3 Ablösungen in 48 Stunden per Mann) mit einer halben

5 Stunde Mahlzeit, - und sogar sechsstündig. In letzterm Fall wird gar
keine  Aufsetzzeit gestattet.

Das Vorstehende liefert bereits ein trübes Bild von der Lage dieser
Bergarbeiter. Zum Verständniß ihrer leibeigenschaftlichen Zustände bedarf es jedoch einer Durchmusterung der Statuten der Knappschaftsver-

10 eine. Nehmen wir diese Statuten für die Kohlenwerke I. des hohen und
mächtigen Prinzen Schönburg, II. der NiederwürSchnitzer Compagnie, III.
der Niederwürschnitz-Kirchberger Compagnie und IV. der Vereinigten
Lugauer Compagnien.

Die Einnahmen der Knappschaftsvereine bestehen 1) aus den Eintritts-

15 geldern und Beiträgen der Arbeiter, Strafgeldern, nicht reklamirten Löhnen u.s. w. und 2) aus den Beiträgen der Capitalisten. Die Arbeiter zahlen 3 oder 4 pCt. von ihren Löhnen, die Meister zahlen in I. 7 Gr. 5 Pf.
monatlich für jeden Beitrag zahlenden Bergarbeiter, in II. 1 Pfennig von
jedem Scheffel verkaufter Kohle, in III. als erste Einlage und zur Be-

20 gründung der Knappschaftskasse 500 Thlr., im übrigen dieselben Beiträge wie die Arbeiter, endlich in IV. wie sub. IL, aber mit einem Begründungseinschuß von 100 Thlr. für jede der vereinigten Compagnien.

Ueberheimelt uns hier nicht ein Stück freundlicher Harmonie zwischen
Capital und Arbeit? Wer wagt da noch, von einem Gegensatz ihrer In-

25 teressen zu faseln? Aber, wie der große deutsche Denker Hansemann
gesagt hat, in Geldsachen hört die Gemüthlichkeit auf. Es fragt sich also:
Was kostet dem Arbeiter die Großmuth der „hohen Werkseigenthümer"?
Sehen wir zu.

Die Capitalisten tragen in einem Fall (III.) so viel bei wie die Arbeiter,

30 in allen andern beträchtlich weniger. Dafür verlangen sie folgende Rechte. Was das Eigenthum an der Knappschaftskasse betrifft:

I. „An der Knappschaftskasse steht den Knappschaftsmitgliedern ein
Eigenthumsrecht nicht zu; auch können dieselben ein Mehreres als die
Gewährungen, worauf sie eintretenden Falls Statuten gemäß Anspruch

35 erlangen, aus der Kasse nicht begehren, insonderheit nicht auf Theilung
derselben und der Bestände antragen, selbst dann nicht, im Fall der Betrieb des einen oder andern Werkes aufhören sollte. Sollte der Betrieb
Fürstlich-Schönburgscher Steinkohlenwerke in Oelsnitz ganz aufhören,
so - nach Abfindung vorhandener Ansprüche - „steht wegen des Uebri-

40 gen dem fürstlichen Werkbesitzer die Verfügung zu. "

II. Sollte der Fall eintreten, daß der Niederwürschnitzer Steinkohlenbau-Verein sich auflöste, so muß auch der Knappschaftskassenverband
gleichzeitig mit zur Auflösung gebracht werden. Ueber den dann noch
verbleibenden Bestand steht dem Direktorium die Verfügung zu. Die Mitglieder der Knappschaft haben kein Eigenthum an der Knappschaftskasse. 5
- p. III. wie sub II.

IV. „Die Knappschaftskasse wird als ein unveräußerliches Eigenthum
der jetzt lebenden und künftig noch eintretenden Mitglieder des Vereins
betrachtet. ... Nur wenn der unerwartete Fall eintreten sollte, daß die
Auflösung sämmtlicher betheiligter Steinkohlenbau-Vereine vor sich gin- 10
ge und daher auch der Knappschaftsverband seiner Auflösung entgegenzuführen wäre" - nun, in diesem unerwarteten Fall erwartet man, daß die
Arbeiter den etwa vorhandenen Ueberschuß unter sich theilen werden.
Beileibe nicht! In diesem Fall „haben die Direktoren der zuletzt sich
auflösenden Vereine der königl. Kreisdirektion Vorschläge einzureichen. 15
Die letztgenannte Behörde aber hat über jene Verwendung zu entscheiden."

In anderen Worten: Die Arbeiter zahlen den größten Theil der Beiträge
zur Knappschaftskasse, aber die Capitalisten maßen sich das Eigenthum
dieser Kasse an. Die Capitalisten scheinen ihren Arbeitern ein Geschenk 20
zu machen. In der That werden die Arbeiter zu einem Geschenk an ihre
Capitalisten gezwungen. Diesen fällt mit dem Eigenthumsrecht von selbst
auch die Controlle über die Kasse zu.

Vorsteher des Kassenvorstands ist der Geschäftsführer des Kohlenwerks. Er hat die Hauptverwaltung der Kasse, entscheidet in allen zwei- 25
feihaften Fällen, bestimmt die Höhe der Geldstrafen u.s. w. Ihm auf dem
Fuß folgt der Knappschaftsschreiber, der zugleich der Kassirer ist. Er
wird entweder vom Capitalisten ernannt oder bedarf dessen Bestätigung,
wenn er von den Arbeitern erwählt wird. Dann kommen die gewöhnlichen Mitglieder des Vorstands. Sie werden im Allgemeinen von den Ar- 30
beitern gewählt, aber in einem Fall (III.) ernennt der Capitalist drei dieser
Vorstandsmitglieder. Was es überhaupt mit dem Vorstand auf sich hat,
zeigt die Bestimmung, daß „er mindestens einmal im Jahr eine Sitzung
halten" soll. Thatsächlich gebietet der Vorsteher. Die Vorstandsmitglieder dienen ihm als Handlanger. 35

Dieser Herr Vorsteher, d.h. der Geschäftsführer des Werks, ist auch
sonst ein mächtiger Herr. Er kann die Prüfungszeit neuer Mitglieder abkürzen, Extraunterstützungen verleihen, sogar Arbeiter (III.), deren Ruf
ihm anstößig dünkt, verjagen, stets aber an den Kapitalherren appelliren,
dessen Entscheidung in allen Anliegenheiten der Knappschaft schlußgültig 40
ist. So können Prinz Schönburg und die Direktoren der Aktiengesell-

Übersetzung des Berichts von Friedrich Engels über die Knappschaftsvereine

Schäften die Vereinsstatuten ändern, die Arbeiterbeiträge erhöhen, Krankenunterstützungen und Pensionen schmälern, Ansprüche auf die Kasse
mit neuen Hindernissen und Formalitäten umgeben, kurz alles, was ihnen
beliebt, mit dem Geld der Arbeiter thun, unter dem einzigen Vorbehalt der

5 Bestätigung von Regierungsbehörden, welche bisher niemals gezeigt haben, daß sie die Lage und Bedürfnisse der Arbeiter auch nur kennenlernen wollen. In den Kohlenwerken III. behalten sich die Direktoren sogar
vor, jeden Arbeiter aus der Knappschaft zu verjagen, der von ihnen gerichtlich verfolgt, aber - freigesprochen wurde!

10 Und für welche Vortheile unterwerfen die Bergarbeiter ihre eigenen
Angelegenheiten so blindlings dem fremden Machtgebot? Hören wir!

1) In Krankheitsfällen erhalten sie ärztliche Behandlung und eine wöchentliche Unterstützung, in den Kohlenwerken I. zum Drittheil ihres
Lohnes, in III. zur Hälfte des Lohnes, in Il. und IV. zur Hälfte, resp. h

15 u. ’x des Lohnes, wenn die Krankheit durch Unfälle während der Arbeit
verschuldet ist. 2) Invaliden erhalten eine Pension, je nach der Dauer des
Dienstalters, also auch ihrer Beiträge zur Knappschaftskasse, von VJ bis
/2 der letztverdienten Löhne. 3) Bei dem Todesfall eines Mitglieds erhält
seine Wittwe eine Unterstützung von 5 bis h der Pension, wozu ihr

20 Ehemann berechtigt war und ein winziges wöchentliches Almosen für
jedes Kind. 4) Begräbnifigelder bei Todesfällen in der Familie.

Der erlauchte Prinz und die erleuchteten Capitalisten, welche diese
Statuten entwarfen, und die väterliche Regierung, welche sie bestätigte,
schulden der Welt die Lösung einer Aufgabe: Wenn ein Bergarbeiter bei

25 dem vollen Durchschnittslohn von 2h Thlr. per Woche halb verhungert,
wie kann er leben mit einer Pension von z.B. /20 dieses Lohnes, sage
4 Sgr. per Woche?

Die zarte Rücksicht der Statuten für das Capitalinteresse leuchtet hell
aus der Behandlung der Minenunfälle. Mit Ausnahme der Werke II. und

30 IV. wird keine Extraunterstützung gewährt, wenn Krankheit oder Tod
durch Unfälle im „Dienst" verursacht wird. In keinem einzigen Fall wird
die Pension erhöht, wenn die Invalidität Folge von Minenunfällen ist. Der
Grund ist sehr einfach. Dieser Posten würde die Kassenausgabe bedenklich schwellen und sehr bald auch dem blödesten Auge die Natur der

35 capitalherrlichen Geschenke verrathen.

Die von den sächsischen Capitalisten oktroyirten Statuten unterscheiden sich von Louis Bonaparte's oktroyirter Constitution dadurch, daß
die letztere stets noch auf den krönenden Abschluß harrt, während die
ersteren ihn bereits besitzen, und zwar in folgendem, allen gemeinsamen

40 Artikel:

„Jeder Arbeiter, der die Dienste des Vereins, sei es freiwillig, sei es
gezwungen, verläßt, tritt dadurch aus der Knappschaft aus und verliert
alle Rechte und Ansprüche sowohl an die Kasse derselben, als an das von
ihm selbst eingezahlte Geld."

Also ein Mann, der 30 Jahre in einem Kohlenwerke gearbeitet und zur
Knappschaftskasse beigesteuert hat, verliert alle, so theuer erkauften
Pensionsansprüche, sobald ihn der Capitalist zu entlassen beliebt. Dieser
Artikel verwandelt den Lohnarbeiter in einen Leibeigenen - bindet ihn an
die Scholle, setzt ihn widerstandslos der schnödesten Mißhandlung aus.
Wenn er kein Liebhaber von Fußtritten ist, wenn er sich wehrt gegen
Herabdrückung des Lohnes auf den Hungerpunkt, wenn er willkührliche
Geldstrafen zu zahlen [sich] weigert, wenn er gar auf amtliche Prüfung
der Maße und Gewichte dringt - er erhält stets dieselbe eintönige Antwort: Pack Dich, aber Deine Kassenbeiträge und Deine Kassenansprüche gehen nicht mit auf die Reise!

Es scheint paradox, von Leuten in so verworfener Lage männliche
Unabhängigkeit und Selbstachtung zu erwarten. Dennoch zählen diese
Bergarbeiter, zu ihrer Ehre sei es gesagt, unter den Vorkämpfern der
deutschen Arbeiterklasse. Ihre Meister beginnen daher eine große Unruhe zu fühlen, trotz des ungeheuren Halts, den ihnen die jetzige Organisation der Knappschaftsvereine bietet. Das jüngste und gemeinste ihrer
Statuten (III., es datirt von 1862) enthält folgenden grotesken Vorbehalt
gegen Strikes und Combination: „Jedes Knappschaftsmitglied hat mit
dem ihm nach der Lohnordnung zufallenden Lohne stets zufrieden zu sein,
zu gemeinschaftlichen, die Erzwingung einer Erhöhung seines Einkornmens bezweckenden Handlungen sich niemals herzugeben, geschweige
dergleichen durch Verführung seiner Kameraden zu veranlassen." - Warum haben die Lykurge des Niederwürschnitz-Kirchberger SteinkohlenAktienvereins, die Herrn B. Krüger, F. W. Schwamkrug und F. W. Richter, nicht auch zu beschließen geruht, daß von nun an jeder Kohlenkäufer
mit ihren höchsteigenhändig festgesetzten Kohlenpreisen „stets zufrieden
zu sein hat'"] Dies schlägt denn doch den „beschränkten Unterthanenverstand" des Herrn von Rochow.

In Folge der Agitation unter den Bergarbeitern ist neulich ein provisorischer Statutenentwurf zur Vereinigung der Knappschaften aller sächsischen Kohlenwerke veröffentlicht worden (Zwickau, 1869). Er ist das
Werk eines Arbeitercomites unter dem Vorsitz des Herrn J. G. Dinter. Die
Hauptpunkte sind: 1) Alle Knappschaften sind in eine gemeinsame
Knappschaft zu vereinen. 2) Mitglieder bewahren ihre Ansprüche, so

lange sie in Deutschland wohnen und ihre Beiträge zahlen. 3) Eine Ge- 40

neralversammlung aller erwachsenen Mitglieder bildet die höchste Au-

Übersetzung des Berichts von Friedrich Engels über die Knappschaftsvereine

torität. Sie ernennt einen vollziehenden Ausschuß u.s. w. 4) Die Beiträge
der Meister zur Knappschaftskasse sollen die Hälfte der von ihren Arbeitern gezahlten Beiträge erreichen.
Dieser Entwurf drückt keineswegs die Ansicht der intelligentesten
5 sächsischen Bergarbeiter aus. Er kommt vielmehr von einer Sektion, welche reformiren möchte mit Erlaubniß des Capitals. Er trägt den Stempel
des Unpraktischen auf der Stirne. Welche naive Unterstellung, in der
That, daß die Capitalisten, bisher unbeschränkte Herrscher über die
Knappschaftsvereine, ihre Gewalt an eine demokratische Generalver10 Sammlung von Arbeitern abtreten und trotzdem Beiträge zahlen werden!
Das Grundübel besteht grade darin, daß die Capitalisten überhaupt
beitragen. So lange dies dauert, ist ihnen die Leitung der Knappschaftskasse und des Knappschaftsvereins nicht zu entziehen. Um wirkliche
Arbeitergesellschaften zu sein, müssen die Knappschaftsvereine aus15 schließlich auf Arbeiterbeiträgen beruhn. So nur können sie sich in Trade's Unions verwandeln, welche individuelle Arbeiter vor der Willkühr
individueller Meister schützen. Die unbedeutenden und zweideutigen
Vortheile, welche die Capitalistenbeiträge bieten, können sie je den Zustand der Leibeigenschaft aufwiegen, wozu sie den Arbeiter zurückdrän20 gen? Mögen die sächsischen Bergleute stets bedenken: - was er immer zur
Knappschaftskasse zahle, der Capitalist erspart eben so viel und mehr am
Arbeitslohn. Gesellschaften dieser Art haben die eigenthümliche Wirkung, das Gesetz der Nachfrage und Zufuhr zum ausschließlichen Vortheil
des Capitalisten zu suspendiren. In andern Worten: durch den ungewöhn25 liehen Halt, den sie dem Capital auf individuelle Arbeiter geben, drücken
sie die Löhne selbst unter ihre gewöhnliche Durchschnittshöhe herab.
Aber sollen die Arbeiter denn die existirenden Kassen - versteht sich
nach Abfindung erworbener Rechte - den Capitalisten schenken? Diese
Frage kann nur gerichtlich gelöst werden. Trotz königlich obrigkeitlicher
30 Bestätigung schlagen gewisse Artikel der Statuten den allgemein gültigen
Principien über Verträge ins Gesicht. Unter allen Umständen jedoch
bleibt die Scheidung des Geldes der Arbeiter vom Geld der Capitalisten
die unerläßliche Vorbedingung zu jeder Reform der Knappschaftsvereine.
Die Beiträge der sächsischen Kohlenwerkbesitzer zu den Knapp35 schaftskassen enthalten das unfreiwillige Eingeständniß, daß das Capital
bis zu einem gewissen Punkt haftbar ist für die Unfälle, die den Lohnarbeiter während seiner Arbeitsfunktion, in der Arbeitsstätte, an Leib oder
Leben gefährden. Statt aber, wie es jetzt geschieht, diese Haftbarkeit zum
Vorwand eines erweiterten Kapitaldespotismus machen zu lassen, ge40 ziemt es den Arbeitern, für die gesetzliche Regelung der Haftbarkeit zu
agitiren.

The General Council of the
International Working Men's Association

to the Alliance Internationale de la Démocratie Socialiste

[HI London 9 March. 1869.

The General Council of the
International Workingmen's Association to the
International Alliance of the Socialiste Démocratie.
(l'Alliance Internationale de la Démocratie Socialiste) 5

Citizens,

According to Art. I of its Statutes, the International Workingmen's
Association admits "all working men's societies ... aiming at the same
end; viz., the protection, advancement, and complete emancipation of the
working classes". 10

Since the various sections of workingmen in the same country, and the
working classes in different countries, are placed under different circumstances and have attained to different degrees of development, it seems
almost necessary that their theoretical notions, which reflect the real
movement, should also diverge. 15

The community of action, however, called into life by the Intern. W.
Ass., the exchange of ideas facilitated by the public organs of the different national sections, and the direct debates at the General Congresses
are sure by and by to engender a common theoretical programme.

Consequently, it belongs not to the functions ofthe General Council to 20
subject the programme of the Alliance to a critical examination. We have
not to inquire whether, yes or no, it be a true scientific expression of the
working class movement. All we have to ask, is, whether its general tendency does not run against the general tendency of the Int. W. Ass. — viz.,
the complete emancipation of the working class? 25

One phrase in your programme lies open to this objection. It occurs
Art. 2: « Elle (l'Alliance) veut avant tout l'égalisation politique, économique et sociale des classes. » ("The Alliance aims above all at the political, economical, and social equalisation ... of classes."

The General Council to Alliance Internationale de la Démocratie Socialiste

The "egalisation des classes", literally interpreted, comes to the "Harmony of Capital and Labour" ("l'harmonie du capital et du travail") so
persistently preached by the Bourgeoissocialists. It is not the logically
impossible "equalisation of classes", but the historically necessary super-

5 seding "abolition of classes" (abolition of classes), this true secret of the
Proletarian movement, which forms the great aim of the Int. W. Ass.

Considering, however, the context, in which that phrase "égalisation
des classes" occurs, it seems to be a mere slip ofthe pen, and the General
Council feels confident that you will be anxious to remove from your

10 programme an expression which offers such a dangerous misunderstanding.

Except the single case of an infringement upon its general tendency, it
suits the principles of the Int. W. Ass. to let every section freely shape its
own theoretical programme. There exists, therefore, no obstacle to the

15 transformation of the sections of the Alliance into sections of the Int.
W. Ass. J

IPN The dissolution of the Alliance, and the entrance of its sections into
the I.W. A once settled, it would, according to our regulations, become
necessary to inform the General Council of the residence and the nu-

20 merical strength of each new section. |

Le Conseil Général de l'Association Internationale
des Travailleurs au Bureau Central de 1'Alliance

de la Démocratie Socialiste. Circulaire du 9 mars 1869

Londres, 9 Mars. 1869.

Le Conseil Général de l'Assoc. Intern, des
Travailleurs au Bureau Central de l'Alliance
de la Démocratie Socialiste.

Citoyens.

D'après l'article I de nos statuts l'Assoc. Int. des Trav. admet toutes les
sociétés ouvrières aspirant au même but, savoir : « la Protection, le Progrès et l'émancipation complète de la classe ouvrière. »

Comme les sections de la classe ouvrière dans les divers pays et les
classes ouvrières dans les divers pays, se trouvent placées dans des circonstances très diverses, et sont actuellement arrivées à des divers degrés
de développement, il s'ensuit nécessairement que leurs opinions théoriques, qui reflètent le mouvement réel, soient aussi divergentes.

Cependant, la communauté d'action, initiée par l'Ass. Int. des Trav.,
l'échange des idées facilité par les organes publics des différentes sections
nationales, et les discussions directes aux Congrès Généraux, ne manqueront pas d'engendrer graduellement un programme théorique commun.

Ainsi, il serait en dehors des fonctions du Conseil Général de faire un
examen critique du programme de l'Alliance. Nous n'avons pas à rechercher si, oui ou non, c'est une expression adéquate du mouvement
prolétaire. Pour nous, il s'agit seulement de savoir s'il ne contient rien de
contraire à la tendance générale de l'Ass. Int. des Tr. - c'est-à-dire à
l'émancipation complète de la classe ouvrière ?

Il y a une phrase dans votre programme qui de ce point de vue fait
défaut. Elle se trouve art. 2: « Elle (L'Alliance) veut avant tout l'egali-

Le Conseil Général au Bureau Central de l'Alliance de la Démocratie Socialiste

sation politique, économique et sociale des classes. » L'égalisation des
classes, interprétée littéralement, aboutit à « l'harmonie du capital et du
travail », si importunément prêchée par les socialistes bourgeois. Ce n'est
pas l'égalisation des classes, - contresens logique, impossible à réaliser,

5 mais au contraire l'abolition des classes, ce véritable secret du mouvement
du prolétaire, qui forme le grand but de l'Association Int. des Trav.

Cependant, considérant le contexte dans lequel cette phrase « Egalisation des classes » se trouve, elle semble s'y être glissée comme une
simple erreur de plume et le Conseil Général ne doute pas que vous

10 voudrez bien éliminer de votre programme une phrase prêtant à des malentendus si dangereux.

A la réserve des cas où la tendance générale de l'Ass. Int. des Trav.
serait froissée, il correspond à ses principes, de laisser chaque section
formuler librement son programme théorique. Il n'existe donc pas d'ob-

15 stacle pour la conversion des sections de l'Alliance en sections de l'Association Int. des Trav.

Si la dissolution de l'Alliance et l'entrée des sections dans l'Ass. Int. des
Trav. étaient définitivement décidées, il deviendrait nécessaire, d'après
nos règlements, d'informer le Conseil Général sur la résidence et la force

20 numérique de chaque nouvelle section.