Der Fortgang der Verhandlungen über die Indienbill durch den Ausschuß hat wenig Interesse. Es ist bezeichnend, daß alle Amendements nun von der mit den Tories verbundenen Koalition gegen ihre eigenen Verbündeten von der Manchesterschule abgelehnt worden sind.

Die gegenwärtige Lage Indiens kann durch einige Tatsachen erläutert werden. Der in England befindliche Teil der Verwaltung schluckt 3% der Nettoeinnahmen. Indiens, und die jährlichen Zinsen für innere Anleihen und die Dividenden an die Aktionäre der Kompanie betragen 14% - insgesamt 17%. Wenn wir diese jährlichen Rimessen von Indien nach England abziehen, so belaufen sich die
militärischen Lasten
auf ungefähr zwei Drittel der gesamten für Indien verfügbaren Ausgaben oder auf 66%, während die Lasten für
öffentliche Arbeiten
sich auf nicht mehr als 2
3
/
4
% der allgemeinen Einnahmen belaufen oder für Bengalen 1 %, Agra 7
3
/
4
%, Pandschab
1
/
8
%, Madras
1
/
2
% und Bombay 1% ihrer betreffenden Einnahmen. Das sind die offiziellen Zahlen der Kompanie.

Andererseits stammen nahezu drei Fünftel der gesamten Nettoeinnahmen aus dem
Grund und Boden
, ungefähr ein Siebentel aus dem
Opium
und mehr als ein Neuntel aus dem
Salz
. Diese Einnahmequellen ergeben zusammen 85% aller Einnahmen.

Was die kleineren Einnahme- und Ausgabeposten anbetrifft, mag es genügen, festzustellen, daß die
Moturpha
-Steuern, die in der Präsidentschaft Madras noch aufrechterhalten sind und auf Läden, Webstühle, Schafe, Rinder, verschiedene Berufe usw. erhoben werden, ungefähr 50.000 Pfd.St. ausmachen, während die jährlichen Dinners des East India House ungefähr dasselbe kosten.

Die große Masse der Einnahmen stammt vom Lande her. Da die verschiedenen Arten des indischen Landbesitzes kürzlich an so vielen Stellen und dazu in gemeinverständlicher Weise beschrieben worden sind, möchte ich meine Ausführungen zu dieser Sache auf einige allgemeine Bemerkungen über die Samindari- und Raiatwari-Systeme beschränken.

Das Samindari und das Raiatwari waren beide agrarische Revolutionen, die durch britische Ukase zustande kamen und die ihrem Charakter nach entgegengesetzt sind: das eine aristokratisch, das andere demokratisch; das eine eine Karikatur des englischen großen Grundeigentums, das andere eine Karikatur des französischen Parzelleneigentums; beide verderblich, da beide große innere Widersprüche verbinden - beide sind nicht für das Volk, das den Boden bebaut, geschaffen, noch für den Besitzer, dem er gehört, sondern für die Regierung, die sich an den Steuern bereichert.

Durch das Samindari wurde die Bevölkerung der Präsidentschaft Bengalen auf einmal ihrer ererbten Ansprüche auf den Boden zugunsten der einheimischen Steuereinnehmer, der sogenannten Samindare, enteignet. Durch das in den Präsidentschaften Madras und Bombay eingeführte Raiatwari-System wurde der einheimische Adel trotz seiner Bodenanrechte - der Mirasi und der Dschagire usw. - auf die gleiche Stufe wie das einfache Volk hinabgestoßen, auf den Besitz winziger Felder, die sie zum Nutzen des Collectors der Ostindischen Kompanie bestellten. Aber eine merkwürdige Art von englischem Grundherrn war der Samindar, der nur ein Zehntel der Pacht erhielt, während er neun Zehntel davon der Regierung zu überweisen hatte. Eine merkwürdige Art von französischem Bauer war der Raiat ohne irgendeinen dauernden Rechtsanspruch auf den Boden und mit einer Besteuerung, die jedes Jahr im Verhältnis zu seiner Ernte wechselte. Die ursprüngliche Klasse der Samindare schmolz trotz ihrer erschrecklichen und uneingeschränkten Habgier gegenüber der besitzlosen Masse der ehemaligen erblichen Grundbesitzer bald unter dem Druck der Kompanie dahin, um durch Handelsspekulanten ersetzt zu werden, die nun den ganzen Landbesitz von Bengalen mit Ausnahme der Besitzungen, die unter die direkte Verwaltung der Regierung zurückkamen, in der Hand hatten. Diese Spekulanten führten eine Abart des Samindar-Grundbesitzes,
Patni
genannt, ein. Da sie nicht damit zufrieden waren, der britischen Regierung gegenüber die Stellung als Zwischenpächter einzunehmen, schufen sie ihrerseits eine Klasse von "erblichen Zwischenpächtern, die
Patnidare,
die wiederum ihre Unter-Patnidare usw. schufen, so daß eine vollkommene Stufenleiter in der Hierarchie der Zwischenpächter entstand, die mit ihrer ganzen Macht auf den unglücklichen Bauern drückt. Was die Raiats in Madras und Bombay anbetrifft, so entartete das System bald in einen Raubbau am Boden, und das Land verlor seinen ganzen Wert.

"Der Collector", sagt Herr Campbell, "könnte, wie in Bengalen, das Land verkaufen, um Steuenrückstände zu beseitigen, aber das geschieht im allgemeinen aus einem sehr einfachen Grunde nicht, weil nämlich niemand es kaufen will."

So haben wir in Bengalen eine Vereinigung von englischem Landlordismus, von irischem Zwischenpächtersystem, dem österreichischen System, das den Grundbesitzer in den Steuereinnehmer verwandelt, und dem asiatischen System, das den Staat zum tatsächlichen Grundbesitzer macht. In Madras und Bombay haben wir einen französischen Parzelleneigentümer, der gleichzeitig Höriger und Metayer <Halbpächter> des Staates ist. Die Nachteile aller dieser verschiedenen Systeme häufen sich auf ihn, ohne daß er sich einer ihrer mildernden Züge erfreut. Der Raiat ist wie der französische Bauer der Erpressung des privaten Wucherers unterworfen; aber er hat keinen erblichen, keinen dauernden Anspruch auf sein Land wie der französische Bauer. Wie der Leibeigene ist er zur Bebauung gezwungen, aber er ist nicht gegen Not gesichert wie der Leibeigene. Wie der Metayer muß er seinen Ertrag mit dem Staat teilen, aber der Staat ist nicht verpflichtet, ihm die Mittel zur Bewirtschaftung vorzuschießen, wozu er hinsichtlich des Metayers verpflichtet ist. In Bengalen wie in Madras und Bombay, unter dem Samindari-System wie unter dem Raiatwari-System, sind die Raiats - und sie machen elf Zwölftel der gesamten indischen Bevölkerung aus - einer fürchterlichen Verelendung unterworfen; und wenn sie, moralisch gesehen, nicht so tief wie die irischen Häusler gesunken sind, so danken sie es ihrem Klima, da die Menschen im Süden weniger Bedürfnisse und mehr Phantasie als die Menschen im Norden besitzen.

Verbunden mit der Landsteuer müssen wir die Salzsteuer betrachten. Bekanntlich behält die Kompanie das Monopol auf jenen Artikel, den sie zum Dreifachen seines Handelswertes verkauft - und das in einem Lande, wo es vom Meer, von den Seen, von den Bergen und dem Boden selbst geliefert wird. Die tatsächliche Wirkung dieses Monopols wurde von dem Earl von Albemarle mit folgenden Worten beschrieben:

"Ein großer Teil des Salzes für den Inlandsverbrauch wird im ganzen Lande von der Kompanie durch zahlreiche Großhändler zu weniger als vier Rupien pro Maund <ostindisches Gewicht von 12 wechselnd bis 40 kg> gekauft; diese mischen einen bestimmten Anteil Sand, der hauptsächlich einige Meilen südwestlich von Dacca geholt wird, hinein und senden die Mischung an einen zweiten oder, wenn man die Regierung als den ersten zählt, an einen dritten Monopolisten zu ungefähr fünf oder sechs Rupien. Dieser Händler fügt noch mehr Erde oder Asche hinzu, und so geht es durch mehrere Hände, von den großen Städten zu den Dörfern, und der Preis steigt noch mehr von acht bis zu zehn Rupien und der Anteil der Verfälschung von 25 auf 40%. Es ergibt sich nun, daß die Bevölkerung von 21 Pfd.St. 17 sh. 2 d. bis zu 27 Pfd.St. 6 sh. 2 d. für ihr Salz zahlt oder, in anderen Worten, 30 bis 36mal soviel wie die wohlhabende Bevölkerung von Großbritannien."

Als ein Zeichen englischer bürgerlicher Moral möchte ich anführen, daß Herr Campbell das Opiummonopol verteidigt, weil es die Chinesen davor bewahrt, zu viel von dem Gift zu verbrauchen, und daß er das Branntweinmonopol verteidigt (Konzessionen für Branntweinverkauf in Indien), weil es wunderbar den Verbrauch von Branntwein in Indien gefördert hat.

Der Samindar-Grundbesitz, das Raiatwari und die Salzsteuer, dazu das indische Klima, das waren die Brutstätten der Cholera - die von Indien aus die westliche Welt verheert -, ein treffendes und schreckliches Beispiel, wie menschliches Leid und Unrecht miteinander verbunden sind.